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aber mit der abstrusen Änderung unter §248 SGB V,
verantwortlich handelnder war und ist Herr Olaf S. (SPD),
begann doch der ganze Lauf.
Ziel von Olaf S. (SPD) war den Kran
aber mit der abstrusen Änderung unter §248 SGB V,
verantwortlich handelnder war und ist Herr Olaf S. (SPD),
begann doch der ganze Lauf.
Ziel von Olaf S. (SPD) war den Krankenkassenbeitrag unter 13 % zudrücken (Lohnkostenreduzierung war das Ziel)
und dann kam die CDU –mit dem Lokführer Horsti – auf den Plan.
Es wurde die kleine Änderung unter §229 SGB V eingeschmuggelt, die sogenannte „Praxisgebühr“ beschlossen und weitere Feinheiten, wie 10 Eur. pro Anwendungsrezept usw. zur Abwehr der nutzlosen Besuche von Arzt und Knetheilern.
Man kann über die kleinen Richter schimpfen, aber da ist doch der „Blaue Himmel“
– Diese Entscheidung ist unanfechtbar.- der bestimmt
und die Last auf den Schultern von Justitia, beträgt doch schon mehr als 60 Milliarden €uro,
das ist doch kein Doppelwumms, sondern schon ein Kündigungsgrund, wenn man dann als
freier und unabhängiger Richter die Wahrheit verkündet,
dann gibt es doch gleich auch noch vom „Blauen Himmel“ einen auf die Juristenkappe.
Die Täter sitzen friedlich in der Politik und schämen sich nicht, auch wenn Sie sich erinnern,
dann erzählen Sie und das mit den leistungsstarken Rentnerinnen und Rentner (respektierte Persönlichkeiten) in der Sozialgemeinschaft.
Manche versprechen uns dann sogar eine fiskalische Lösung -was ist das?.
Klar und deutlich sind die Täter und deren Gehilfen zu benennen und stetig anzuklagen.
Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen verblassen
Hans-Michael Wilcke
