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- Dr. Li<p style=”text-align: left;”>Folgend ist die Antwort heute meiner Frage an Bundeskanzleramt Wege Doppelverbeitragung:</p>
Sehr geehrter Herr Dr. Li!Vielen Dank für Ihre Emai
<p style=”text-align: left;”>Folgend ist die Antwort heute meiner Frage an Bundeskanzleramt Wege Doppelverbeitragung:</p>
Sehr geehrter Herr Dr. Li!Vielen Dank für Ihre Email vom 16. Juni 2024 an Bundeskanzler Olaf Scholz. Ich wurde um Beantwortung gebeten.
Sie sprechen die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Betriebsrenten an. Dazu möchte ich Ihnen aus Sicht der Bundesregierung gerne einige Informationen geben.
Der Gesetzgeber hat sich im Jahre 2019 mit der Thematik befasst und für eine Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gesorgt (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Zum 1. Januar 2020 wurde ein neuer Freibetrag eingeführt. Betriebsrenten werden seitdem erst, wenn sie über der Freibetragsgrenze liegen, anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr entsprechend der Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst und folgt damit in etwa der durchschnittlichen Lohnentwicklung (2024: 176,75 Euro). Wenn Sie eine höhere Betriebsrente erhalten, zahlen Sie ausschließlich auf die den Freibetrag überschreitende Betriebsrente Krankenkassenbeiträge und nicht auf den gesamten Betrag. Der Freibetrag kommt nahezu allen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern zugute. Vor allem profitieren davon Empfängerinnen und Empfänger niedriger Betriebsrenten. In der Summe betragen die Kosten dafür 1,2 Milliarden Euro pro Jahr und belasten die Gesetzliche Krankenversicherung entsprechend.
Ihr Interesse an einer weiteren Entlastung ist verständlich. Dabei muss ich um Verständnis bitten, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation und Haushaltslage substantielle Verbesserungen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden können. Auch der Koalitionsvertrag sieht sie nicht vor. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit für die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen für die Beitragsgestaltung zuständig. Dort wird ständig an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gearbeitet, um diese zukunftsfest zu machen.
- Der Bundeskanzler hat sich zuletzt in Bürgergesprächen offen gezeigt, für Rentnerinnen und Rentner mit bereits ausgezahlten und verbeitragten Betriebsrenten zusätzlich zu den bereits bisher beschlossenen Verbesserungen (GKV-Betriebsrentenentlastungsgesetz) weitere (fiskalische) Möglichkeiten zu prüfen. Er hat jedoch auch betont, dass dies sehr kompliziert ist. Eine weitere konkrete Entlastung kann demnach kurz- und mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden. Ich bitte Sie dafür um Verständnis. Gleichwohl dauert die Prüfung etwaiger Möglichkeiten an.
- Hans Walter MüllerWenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…InWenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit für die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen für die Beitragsgestaltung zuständig. …), geht mir das Messer in der Tasche auf (im übertragenen Sinne!). Wer braucht denn diese Selbstverwaltungsorgange, was leisten sie, außer Kosten zu verursachen, wie die gesamten Sozialwahlen und die daraus hervorgehenden “Mandatsträger”. Das sind m.E. alles Bereiche, die man einsparen könnte – wie die große Anzahl an ges. Krankenkassen, die diversen Rentenkassen samt ihren Unterorganisationen, deren Hauptaufgabe offensichtlich ist, das Geld der Beitragszahler auszugeben. – Ich will mich nicht mehr aufregen !!
- Edgar KriegerUm ein Gleichgewicht in den Entscheidungsgremien zu erreichen ist/ wäre es notwendig, dass sich die Mitglieder im Bundestag nicht mehrheitlich aus Beamten zusammen setzt. Die einzelnen ParteistrukturUm ein Gleichgewicht in den Entscheidungsgremien zu erreichen ist/ wäre es notwendig, dass sich die Mitglieder im Bundestag nicht mehrheitlich aus Beamten zusammen setzt. Die einzelnen Parteistrukturen müssen mehr mit Personen der freien Wirtschaft strukturiert werden.
Das erreichen wir nur mit mehr Engagement eines jeden einzelnen.
Wenn man in den einzelnen Parteien manche Führungspersönlichkeiten genau anschaut, kann einem Angst und Bange werden.
- Alfred JägerDas ewig gleiche Antwort blabla. Als Antwort kommt immer nur das längst bekannte, was war was ist.Nie etwas exakt neues. Es wird nie auf die konkreten Versprechen (“Lügen “) des KanzlerDas ewig gleiche Antwort blabla. Als Antwort kommt immer nur das längst bekannte, was war was ist.Nie etwas exakt neues. Es wird nie auf die konkreten Versprechen (“Lügen “) des Kanzlers eingegangen. Warum beantwortet Scholz den Brief nicht mal selst mit seinen Worten. Die gleichen blabla Antworten wie bei nordstream, auch hier dürfen wir die Antworten nicht wissen. Es ist eine Schande wohin man schaut. Bei uns wird wieder ein Krankenhaus wegen fehlender Mittel geschlossen, gleichzeitig wird ein neues 50mrd Waffenlieferungspaket beschlossen. Nicht zu sagen wer den Wiederaufbau bezahlt.
Die nächsten Wahlzettel sollten eine deutliche Sprache sprechen. - Eugen Machedie Antworten der Politker vermischen immer wieder die Themen er Verbeitragung von Betriebsrenten und das Thema Direktversicherung und glauben mit dem lächerlichen Freibetrag wäre das Thema gelöst.die Antworten der Politker vermischen immer wieder die Themen er Verbeitragung von Betriebsrenten und das Thema Direktversicherung und glauben mit dem lächerlichen Freibetrag wäre das Thema gelöst.
Auch die Belastung der Betriebsrenten mit GKV Beiträge ist ein Problem, und schmälert die Renten, vorallem weil der volle Beitrag für GKV und PV fällig ist. Der lächerliche Freibetrag löst das Problem nicht ansatzweise.Aber beim dem Thema Betriebsrenten könnte man ja noch argumentieren, dass der Gesetzgeber das Recht hat die Beiragspflicht zu beschließen, ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung
Aber bei dem Thema Direktversicherung muss man doch klar sehen, dass der Arbeitnehmer diese Versicherung aus seinem Nettoentgelt selbst bezahlt hat, also aus bereits verbeitragtem Entgelt.
Und das auf Empfehlung der Politik, man solle zusätzlich privat vorsorgen.
Aufgrund dieser Empfehlung und der damals gültigen Gesetzeslage wurden die Direktversicherungen im Vertrauen auf den Rechtsstaat abgeschlossen.
Diese Vertrauen wurde durch die rückwirkende Gesetzesänderung massiv geschädigt.
Auc hier gilt, der Staat hat natürlich das Recht Beitragspflichten für die Zukunft neu zu regeln, aber nicht rückwirkend für bereits jahrelang laufende Verträge.
So wird die Rendite der gewünschten privaten Zusatzvorsorge durch die nachträgliche Belastung von ca. 20% negativ. Tendenz steigend, das die Beiträge für GKV und PV weiter steigen werden.
Kein AN hätte bei Kenntnis der Beitragspflicht solch eine Altersvorsorge abgeschlossen.
Auch der Trick des Gestzgebers die Verbeitragung der Einmalzahlung auf 120 Monate zu verteilen zeigt den Charakter der Erfinder, da hierdurch die Beitragsbemessungsgrenze umgangen wird.
Ein AN würde sich manchmal auch freuen EInkünfte auf 10 J zu verteilen um die Progression zu glätten, aber da gibt es so etwas nicht.
Die ganzen Stellungnahmen der Politer sind verlogen, die offiziellen Statments der Parteien sagen, das müsse geändert werden, aber echtes Interess hat nimand daran. egal welche der Parteine seit 2004 an der Regierung ist oder war. - HansEs war doch nichts anderes zu erwarten, wie aus dieser Antwort des Bundeskanzleramtes ersichtlich. Die Waehler, bzw. die Geschaedigten werden doch von der Politik seit 2004 verarscht. Die ganzen VerspEs war doch nichts anderes zu erwarten, wie aus dieser Antwort des Bundeskanzleramtes ersichtlich. Die Waehler, bzw. die Geschaedigten werden doch von der Politik seit 2004 verarscht. Die ganzen Versprechungen, auch die von umserem ach so schwachen Bundeskanzler, koennen wir vergessen. Alles gelogen. Es ist doch offensichtlich, das fuer die Betroffenen ausser Lippenbekenntnissen unserer Politikelite nichts konkretes passiert. Hier wird auch durch den DVG ein Kampf gegen Windmuehlen gefuehrt. Es ist schon ein Trauerspiel was in diesem ach so reichen Deutschland mit den Menschen angestellt wird. Fuer meine Person ist dieses Kapitel, nach einem 10jaehrigen Raubzug, der mich 36.000,00 Euro meiner sauer verdienten Altersversorgung gekostet hat, beendet. Ich hoffe, dass es dem DVG in der Zukunft gelingt, dieses Dilemma ein fuer alle Mal zu beenden.Ich wuensche es alles Betroffenen. “Die Hoffnung stirbt zuletzt”.
- Dieter ZiemannIch war mein ganzes Leben lang ein überzeugter Sozialdemokrat und habe nie hinterfragt, was mit meinen Steuern passiert.
Doch das hat sich als Rentner grundlegend geändert.
Jetzt muss ich auf meinIch war mein ganzes Leben lang ein überzeugter Sozialdemokrat und habe nie hinterfragt, was mit meinen Steuern passiert.
Doch das hat sich als Rentner grundlegend geändert.
Jetzt muss ich auf meine hart erarbeitete Direktversicherung und Betriebsrente satte 440 Euro monatlich an Krankenkassenbeiträgen abdrücken. Dafür habe ich 47 Jahre lang gespart – und wofür? Damit die Politik mich erst mit leeren Versprechen anlockt und dann gnadenlos abzockt?Es ist unfassbar, wie die Politik mit den Lebensleistungen der Bürger umgeht. Aus mir, einem treuen Sozialdemokraten, hat sie einen frustrierten und bitter enttäuschten Bürger gemacht.
Die großen Parteien, die diese Ungerechtigkeit zu verantworten haben, werde ich nie wieder wählen.Mit Besten Grüßen
Dieter Ziemann
- DiembeckDas Alterseinkünftegesetz stammt auch aus der Feder der SPD. Vor dem Gesetz wurde eine Monatsrente um 2.500 € steuerpflichtig; heute wird bereits eine Monatsrente von 1.350 € steuerpflichtig. InsDas Alterseinkünftegesetz stammt auch aus der Feder der SPD. Vor dem Gesetz wurde eine Monatsrente um 2.500 € steuerpflichtig; heute wird bereits eine Monatsrente von 1.350 € steuerpflichtig. Insgesamt zahlen die Rentner jedes Jahr ungefähr 43 Mrd. € an Steuern und zwar weiter zunehmend.
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