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- Dr. Li<p style=”text-align: left;”>Folgend ist die Antwort heute meiner Frage an Bundeskanzleramt Wege Doppelverbeitragung:</p>
Sehr geehrter Herr Dr. Li!Vielen Dank für Ihre Emai
<p style=”text-align: left;”>Folgend ist die Antwort heute meiner Frage an Bundeskanzleramt Wege Doppelverbeitragung:</p>
Sehr geehrter Herr Dr. Li!Vielen Dank für Ihre Email vom 16. Juni 2024 an Bundeskanzler Olaf Scholz. Ich wurde um Beantwortung gebeten.
Sie sprechen die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Betriebsrenten an. Dazu möchte ich Ihnen aus Sicht der Bundesregierung gerne einige Informationen geben.
Der Gesetzgeber hat sich im Jahre 2019 mit der Thematik befasst und für eine Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gesorgt (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz). Zum 1. Januar 2020 wurde ein neuer Freibetrag eingeführt. Betriebsrenten werden seitdem erst, wenn sie über der Freibetragsgrenze liegen, anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Die Höhe des Freibetrags wird jedes Jahr entsprechend der Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst und folgt damit in etwa der durchschnittlichen Lohnentwicklung (2024: 176,75 Euro). Wenn Sie eine höhere Betriebsrente erhalten, zahlen Sie ausschließlich auf die den Freibetrag überschreitende Betriebsrente Krankenkassenbeiträge und nicht auf den gesamten Betrag. Der Freibetrag kommt nahezu allen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern zugute. Vor allem profitieren davon Empfängerinnen und Empfänger niedriger Betriebsrenten. In der Summe betragen die Kosten dafür 1,2 Milliarden Euro pro Jahr und belasten die Gesetzliche Krankenversicherung entsprechend.
Ihr Interesse an einer weiteren Entlastung ist verständlich. Dabei muss ich um Verständnis bitten, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation und Haushaltslage substantielle Verbesserungen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden können. Auch der Koalitionsvertrag sieht sie nicht vor. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit für die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen für die Beitragsgestaltung zuständig. Dort wird ständig an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung gearbeitet, um diese zukunftsfest zu machen.
- Der Bundeskanzler hat sich zuletzt in Bürgergesprächen offen gezeigt, für Rentnerinnen und Rentner mit bereits ausgezahlten und verbeitragten Betriebsrenten zusätzlich zu den bereits bisher beschlossenen Verbesserungen (GKV-Betriebsrentenentlastungsgesetz) weitere (fiskalische) Möglichkeiten zu prüfen. Er hat jedoch auch betont, dass dies sehr kompliziert ist. Eine weitere konkrete Entlastung kann demnach kurz- und mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden. Ich bitte Sie dafür um Verständnis. Gleichwohl dauert die Prüfung etwaiger Möglichkeiten an.
- Hans Walter MüllerWenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…InWenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit für die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen für die Beitragsgestaltung zuständig. …), geht mir das Messer in der Tasche auf (im übertragenen Sinne!). Wer braucht denn diese Selbstverwaltungsorgange, was leisten sie, außer Kosten zu verursachen, wie die gesamten Sozialwahlen und die daraus hervorgehenden “Mandatsträger”. Das sind m.E. alles Bereiche, die man einsparen könnte – wie die große Anzahl an ges. Krankenkassen, die diversen Rentenkassen samt ihren Unterorganisationen, deren Hauptaufgabe offensichtlich ist, das Geld der Beitragszahler auszugeben. – Ich will mich nicht mehr aufregen !!
- Edgar KriegerUm ein Gleichgewicht in den Entscheidungsgremien zu erreichen ist/ wäre es notwendig, dass sich die Mitglieder im Bundestag nicht mehrheitlich aus Beamten zusammen setzt. Die einzelnen ParteistrukturUm ein Gleichgewicht in den Entscheidungsgremien zu erreichen ist/ wäre es notwendig, dass sich die Mitglieder im Bundestag nicht mehrheitlich aus Beamten zusammen setzt. Die einzelnen Parteistrukturen müssen mehr mit Personen der freien Wirtschaft strukturiert werden.
Das erreichen wir nur mit mehr Engagement eines jeden einzelnen.
Wenn man in den einzelnen Parteien manche Führungspersönlichkeiten genau anschaut, kann einem Angst und Bange werden.
- Alfred JägerDas ewig gleiche Antwort blabla. Als Antwort kommt immer nur das längst bekannte, was war was ist.Nie etwas exakt neues. Es wird nie auf die konkreten Versprechen (“Lügen “) des KanzlerDas ewig gleiche Antwort blabla. Als Antwort kommt immer nur das längst bekannte, was war was ist.Nie etwas exakt neues. Es wird nie auf die konkreten Versprechen (“Lügen “) des Kanzlers eingegangen. Warum beantwortet Scholz den Brief nicht mal selst mit seinen Worten. Die gleichen blabla Antworten wie bei nordstream, auch hier dürfen wir die Antworten nicht wissen. Es ist eine Schande wohin man schaut. Bei uns wird wieder ein Krankenhaus wegen fehlender Mittel geschlossen, gleichzeitig wird ein neues 50mrd Waffenlieferungspaket beschlossen. Nicht zu sagen wer den Wiederaufbau bezahlt.
Die nächsten Wahlzettel sollten eine deutliche Sprache sprechen. - Eugen Machedie Antworten der Politker vermischen immer wieder die Themen er Verbeitragung von Betriebsrenten und das Thema Direktversicherung und glauben mit dem lächerlichen Freibetrag wäre das Thema gelöst.die Antworten der Politker vermischen immer wieder die Themen er Verbeitragung von Betriebsrenten und das Thema Direktversicherung und glauben mit dem lächerlichen Freibetrag wäre das Thema gelöst.
Auch die Belastung der Betriebsrenten mit GKV Beiträge ist ein Problem, und schmälert die Renten, vorallem weil der volle Beitrag für GKV und PV fällig ist. Der lächerliche Freibetrag löst das Problem nicht ansatzweise.Aber beim dem Thema Betriebsrenten könnte man ja noch argumentieren, dass der Gesetzgeber das Recht hat die Beiragspflicht zu beschließen, ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung
Aber bei dem Thema Direktversicherung muss man doch klar sehen, dass der Arbeitnehmer diese Versicherung aus seinem Nettoentgelt selbst bezahlt hat, also aus bereits verbeitragtem Entgelt.
Und das auf Empfehlung der Politik, man solle zusätzlich privat vorsorgen.
Aufgrund dieser Empfehlung und der damals gültigen Gesetzeslage wurden die Direktversicherungen im Vertrauen auf den Rechtsstaat abgeschlossen.
Diese Vertrauen wurde durch die rückwirkende Gesetzesänderung massiv geschädigt.
Auc hier gilt, der Staat hat natürlich das Recht Beitragspflichten für die Zukunft neu zu regeln, aber nicht rückwirkend für bereits jahrelang laufende Verträge.
So wird die Rendite der gewünschten privaten Zusatzvorsorge durch die nachträgliche Belastung von ca. 20% negativ. Tendenz steigend, das die Beiträge für GKV und PV weiter steigen werden.
Kein AN hätte bei Kenntnis der Beitragspflicht solch eine Altersvorsorge abgeschlossen.
Auch der Trick des Gestzgebers die Verbeitragung der Einmalzahlung auf 120 Monate zu verteilen zeigt den Charakter der Erfinder, da hierdurch die Beitragsbemessungsgrenze umgangen wird.
Ein AN würde sich manchmal auch freuen EInkünfte auf 10 J zu verteilen um die Progression zu glätten, aber da gibt es so etwas nicht.
Die ganzen Stellungnahmen der Politer sind verlogen, die offiziellen Statments der Parteien sagen, das müsse geändert werden, aber echtes Interess hat nimand daran. egal welche der Parteine seit 2004 an der Regierung ist oder war. - HansEs war doch nichts anderes zu erwarten, wie aus dieser Antwort des Bundeskanzleramtes ersichtlich. Die Waehler, bzw. die Geschaedigten werden doch von der Politik seit 2004 verarscht. Die ganzen VerspEs war doch nichts anderes zu erwarten, wie aus dieser Antwort des Bundeskanzleramtes ersichtlich. Die Waehler, bzw. die Geschaedigten werden doch von der Politik seit 2004 verarscht. Die ganzen Versprechungen, auch die von umserem ach so schwachen Bundeskanzler, koennen wir vergessen. Alles gelogen. Es ist doch offensichtlich, das fuer die Betroffenen ausser Lippenbekenntnissen unserer Politikelite nichts konkretes passiert. Hier wird auch durch den DVG ein Kampf gegen Windmuehlen gefuehrt. Es ist schon ein Trauerspiel was in diesem ach so reichen Deutschland mit den Menschen angestellt wird. Fuer meine Person ist dieses Kapitel, nach einem 10jaehrigen Raubzug, der mich 36.000,00 Euro meiner sauer verdienten Altersversorgung gekostet hat, beendet. Ich hoffe, dass es dem DVG in der Zukunft gelingt, dieses Dilemma ein fuer alle Mal zu beenden.Ich wuensche es alles Betroffenen. “Die Hoffnung stirbt zuletzt”.
- Dieter ZiemannIch war mein ganzes Leben lang ein überzeugter Sozialdemokrat und habe nie hinterfragt, was mit meinen Steuern passiert.
Doch das hat sich als Rentner grundlegend geändert.
Jetzt muss ich auf meinIch war mein ganzes Leben lang ein überzeugter Sozialdemokrat und habe nie hinterfragt, was mit meinen Steuern passiert.
Doch das hat sich als Rentner grundlegend geändert.
Jetzt muss ich auf meine hart erarbeitete Direktversicherung und Betriebsrente satte 440 Euro monatlich an Krankenkassenbeiträgen abdrücken. Dafür habe ich 47 Jahre lang gespart – und wofür? Damit die Politik mich erst mit leeren Versprechen anlockt und dann gnadenlos abzockt?Es ist unfassbar, wie die Politik mit den Lebensleistungen der Bürger umgeht. Aus mir, einem treuen Sozialdemokraten, hat sie einen frustrierten und bitter enttäuschten Bürger gemacht.
Die großen Parteien, die diese Ungerechtigkeit zu verantworten haben, werde ich nie wieder wählen.Mit Besten Grüßen
Dieter Ziemann
- DiembeckDas Alterseinkünftegesetz stammt auch aus der Feder der SPD. Vor dem Gesetz wurde eine Monatsrente um 2.500 € steuerpflichtig; heute wird bereits eine Monatsrente von 1.350 € steuerpflichtig. InsDas Alterseinkünftegesetz stammt auch aus der Feder der SPD. Vor dem Gesetz wurde eine Monatsrente um 2.500 € steuerpflichtig; heute wird bereits eine Monatsrente von 1.350 € steuerpflichtig. Insgesamt zahlen die Rentner jedes Jahr ungefähr 43 Mrd. € an Steuern und zwar weiter zunehmend.
- Dieter ZiemannEs ist einfach unerträglich und schmerzhaft, wie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen unsere finanzielle Situation belastet. Meine Frau hat ihr ganzes Leben in der PfleEs ist einfach unerträglich und schmerzhaft, wie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen unsere finanzielle Situation belastet. Meine Frau hat ihr ganzes Leben in der Pflege gearbeitet und erhält kaum eine Rente. Seit drei Jahren zahle ich jeden Monat 440 EUR an meine Krankenkasse – das summiert sich in nur sieben Jahren auf über 52.800 EUR! Es fühlt sich an wie ein wahrer Raubzug, der über ein ganzes Jahrzehnt hinweg andauern wird.
Es ist unfassbar, dass die Politik diejenigen, die ihr Leben lang vorgesorgt haben, so behandelt und uns in die Verzweiflung treibt. Als ehemaliger Sozialdemokrat fühle ich mich zunehmend wie ein Frustbürger, der nur noch die Möglichkeit hat, bei der Bundestagswahl sein Kreuz zu setzen und auf Veränderung zu hoffen.
Wer in der Bundesregierung wird endlich dieses ungerechte System abschaffen? Ich befürchte, dass ich noch weitere sieben Jahre zahlen muss.
Wo bleibt die Gerechtigkeit in diesem System? Wo bleibt die Anerkennung für die Menschen, die hart gearbeitet haben?
Das Fazit bringt eine bittere Ironie zum Ausdruck.
Es ist frustrierend zu sehen, dass diejenigen, die für ihre Zukunft vorgesorgt haben, durch die Doppelverbeitragung bestraft werden, während Menschen, die keine Vorsorge getroffen haben, finanziell entlastet werden. Es wirft die Frage auf, ob das System wirklich die richtigen Anreize setzt und ob es fair ist, diejenigen zu belasten, die Verantwortung für ihre finanzielle Zukunft übernommen haben. Diese Diskrepanz führt zu einem tiefen Gefühl der Ungerechtigkeit und könnte viele dazu bewegen, das Vertrauen in die politischen Entscheidungen zu verlieren.
Aber die SPD hat ja noch ein knappes Jahr Zeit 😉
- Reinhard Günther@ Dieter Ziemann v. 12. Oktober 2024 um 18:33 Uhr
Der unsinnige und vom DVG längst totgerittene Begriff der angeblichen „Doppelverbeitragung“ unserer Lebensversicherungen – die Direktversicher
@ Dieter Ziemann v. 12. Oktober 2024 um 18:33 UhrDer unsinnige und vom DVG längst totgerittene Begriff der angeblichen „Doppelverbeitragung“ unserer Lebensversicherungen – die Direktversicherung (DV) ist nur einer der 5 DURCHFÜHRUNGSWEGE der bAV, denn es gibt KEIN Produkt DV (!) – erklärt nicht den von den Lebensversicherern und den Krankenkassen 2003 in vorsätzlich betrügerischer und damit krimineller Absicht initiierten und von der Politik bis heute geduldeten Milliardenbetrug an unseren privat finanzierten Sparanlagen mittels einer LV.
Eine echte Betriebsrente (BR) – vollständig nur vom AG finanziert – ist für einen Rentner 100% geschenktes Geld, ein Leben lang.
Die Änderung des § 248 SGB V auf den vollen Beitragssatz ab 2004 sollte daher eigentlich für jeden zu ertragen sein, obwohl man darüber knurren mag.Ganz anders verhält es sich aber mit unserer aus eigenem Gehalt finanzierten Sparanlage LV.
Allerdings scheinen es viele DVG-Mitglieder leider bis heute immer noch nicht begriffen zu haben, dass der Gesetzgeber mit der Änderung/Ergänzung des § 229 SGB V (aF) im Abs. 1 Satz 3 ab 2004 nur einen bis Ende 2003 möglichen UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung einer echten Betriebsrente beseitigen wollte.
Und nun zum x-ten Mal hier im Forum für Unwissende nochmals erklärt:
Dieser UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung bestand darin, dass die lebenslange Versorgungszusage des AG mit der von ihm finanzierten echten BR noch vor Renteneintritt als eine einmalige Kapital-ABFINDUNG (!) vereinbart und dann ab Renteneintritt unter Verzicht der lebenslangen Rentenzahlung als einmalige Ersatzzahlung für diese umgehend dem AN ausgezahlt wurde.Nur das war die wahre Absicht des Gesetzgebers mit der Änderung/Ergänzung des § 229 Abs. 1 Satz 3 (aF) zum § 229 Abs. 1 Satz 3 (nF)!
Ausführlich für alle Interessierten nachzulesen in dem von mir verfassten Artikel, der auf dem Versicherungsportal „Pfefferminzia“ schon 2019 freundlicherweise veröffentlicht wurde.
Googeln: Pfefferminzia + Unterlassen Sie die rechtswidrige Verbeitragung durch die Krankenkassen.Ergo: Für die Verbeitragung unserer privaten Sparanlage LV gibt es bis heute keine Normsetzung des Gesetzgebers, es wurde vom Gesetzgeber also GAR NICHT angeordnet.
Allerdings dulden und verteidigen sogar die verlogenen Politiker aller Couleur bis heute die kriminellen Machenschaften der Lebensversicherer und der Krankenkassen.
An entscheidender Schaltstelle dieses Milliardenbetrugs sitzen allerdings die hochgradig kriminellen Verantwortlichen in den schwarzen Roben mit deren ahnungslosen und nur abnickenden sog. ea. Richtern, die alle mittels Rechtsbeugung (Straftatbestand:§ 339 StGB, in Verbindung mit § 12 StGB sogar ein Verbrechen) Art. 20 Abs. 3 GG und § 38 DRiG (Richtereid) mit Füßen treten.
Denn die Vorgabe in diesen Gesetzen lauten: Nach GESETZ und RECHT zu urteilen.An erster Stelle steht immer unumstößlich das GESETZ, erst dann kommt das RECHT mit unserem Rechtssystem und unserer Rechtsordnung.
Aber das interessiert die letztendlich für alles Verantwortlichen in den schwarzen Roben alles nur einen wirklichen Scheißdreck, anders kann man das nach mehr als 20 Jahren vorsätzlich praktizierter Rechtsbeugung nicht mehr formulieren.
Nur eine einvernehmliche und abgestimmte sprachliche Pervertierung dieses Gesetzestextes und die willentliche Unterwürfigkeit dazu innerhalb aller dafür verantwortlichen Institutionen bis hin zu den Scharlatanen des BSG in Kassel unter Missachtung aller gelernten Deutschkenntnisse ermöglichte überhaupt erst den bis heute andauernden, schändlichen Milliardenbetrug.
Und an Stelle von Olaf Scholz würde ich auch hinsichtlich der DVG-Forderung nach einer Änderung (?) dieses angeblich zu ändernden Gesetzes nichts unternehmen, denn das Gesetz, der § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (nF) ist doch völlig in Ordnung, bezieht sich der Gesetzestext doch ausschließlich auf Versorgungsbezüge/Renten oder eine davon abgeleitete Kapital-ABFINDUNG, niemals jedoch auf eine vertraglich von vornherein festgelegte nur einmalige Kapital-AUSZAHLUNG wie wir sie mit unseren LV-Verträgen hatten.
So sind die wahren Zusammenhänge, einmal vollständig verinnerlichen und endlich vom dem schon vor vielen Jahren totgerittenen Pferd der sog. “Doppelverbeitragung” absteigen, der Gaul ist längst verwest und keiner merkt`s, bekommt aber immer noch die Sporen.
- Hans Walter MüllerDanke Hr. Reinhard Günther für die klare Zusammenfassung. Ich hoffe noch immer, dass die Sozialgerichte diese Erkenntnis irgendwann teilen. Dazu ist es aber erforderlich, dass möglichst viele KlageDanke Hr. Reinhard Günther für die klare Zusammenfassung. Ich hoffe noch immer, dass die Sozialgerichte diese Erkenntnis irgendwann teilen. Dazu ist es aber erforderlich, dass möglichst viele Klagen immer wieder mit der klaren Begründung eingereicht werden. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Verantwortlichen der Krankenkassen inclusive der Mitglieder der Widerspruchsausschüsse ihre Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze im Sinne des Gesetzgebers veranlassen würden. Ich frage mich immer wieder, wie diese Leute es bisher mit ihrem Verantwortungsbewusstsein vereinbaren können, die Gesetzestexte zu ignorieren.
- K.-Dieter WittIch danke Ihnen Herr Günther! Eine Frage, die Sie sicherlich beantworten könnnen, hätte ich noch: Was haben eigentlich die Lebensversicherer davon, dass sie die Auszahlung einer Versicherung an dieIch danke Ihnen Herr Günther! Eine Frage, die Sie sicherlich beantworten könnnen, hätte ich noch: Was haben eigentlich die Lebensversicherer davon, dass sie die Auszahlung einer Versicherung an die KV melden? Sind sie an den monatlichen Beitrags-Einnahmen beteiligt? Gibt es Prämien für die Meldung?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, Dieter Witt
- Reinhard Günther@ K.-Dieter Witt – 20. Oktober 2024 um 15:34 Uhr
Diese berechtigte Frage haben sich vermutlich schon einige von uns gestellt, denn mit einigermaßen logischem Verstand sägt man nicht den Ast a
@ K.-Dieter Witt – 20. Oktober 2024 um 15:34 UhrDiese berechtigte Frage haben sich vermutlich schon einige von uns gestellt, denn mit einigermaßen logischem Verstand sägt man nicht den Ast ab auf dem man sitzt, sprich: man torpediert doch eigentlich nicht sein ureigenes LV-Geschäft.
So denkt eigentlich Otto Normalverbraucher.
Aber was ist insbesondere in der Finanzbranche eigentlich noch normal?Vermutlich haben aber die jeweiligen staatlich gesteuerten Pseudo-„Aufsichtsbehörden“ für das Versicherungswesen bereits schon 2003 im Vorwege bei den Vorständen der Lebensversicherer dafür gesorgt, dass diesen auf anderweitigen Kanälen die entgangenen Verluste durch eventuelle Rückgänge bei den LV-Abschlüssen für die Zukunft durch allerlei für uns nicht durchschaubare Tricksereien mehr als überproportional ausgeglichen werden konnten.
Erwähnt seien hier u. a. nur die extrem abgesunkenen Garantie-Verzinsungen und sonstige durch Prämieneinzahlungen vereinnahmte Kundengelder, die mit fadenscheinigen Begründungen u. a. mutmaßlich zu angeblichen Kostendeckungen und erhöhten Rückstellungen bei den raffgierigen Konzernen erforderlich waren, obwohl diese nie am Hungertuch nagen mussten, sondern immer wieder mit staatlicher Hilfestellung satte Gewinne einfahren konnten.
Leider blieb immer nur der sog. kleine Sparer auf der Strecke.Man denke in diesem Zusammenhang nur noch an die Niedersachsen-Connection zwischen Macho-SPD-Genosse Gerhard Schröder und Carsten Maschmeyer.
So dürften m. E. höchstwahrscheinlich die Zusammenhänge einigermaßen erklärbar sein.
- Team WilckeGlückauf Herr Günther.
wer hat die „ Eine echte Betriebsrente (BR) – vollständig nur vom AG finanziert –„ erarbeitet?
Der Arbeitgeber verschenkt freundlich seine Gewinne an die arbeitsamGlückauf Herr Günther.wer hat die „ Eine echte Betriebsrente (BR) – vollständig nur vom AG finanziert –„ erarbeitet?
Der Arbeitgeber verschenkt freundlich seine Gewinne an die arbeitsamen Arbeitnehmer, so gefällt mir die Welt
und deshalb wird eine monatliche Beitragspflicht aus §248 SGB V -100%- für die KVdR-Mitglieder zulässig?Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke- Reinhard Günther@ Team Wilcke- 22. Oktober 2024 um 13:33 Uhr
Unter diesem Gesichtspunkt haben Sie natürlich Recht, dass wir als AN mit unserer Arbeitskraft letztendlich fast alle Erträge für die Firma erarbeitet
@ Team Wilcke- 22. Oktober 2024 um 13:33 UhrUnter diesem Gesichtspunkt haben Sie natürlich Recht, dass wir als AN mit unserer Arbeitskraft letztendlich fast alle Erträge für die Firma erarbeitet haben.
Wenn wir dieses Fass mit dem § 248 SGB V allerdings auch noch aufmachen wollen, dann begeben wir uns m. E. aber auf eine Schiene, die uns alle für unser gemeinsames Anliegen gem. dem sprachlich von den Sozialgerichten bis zum BSG (vorsitzender Richter Heinz des 12 .Senats beim BSG: „Wir haben ein Wortlautverständnis“ – s. BSG-Urteil B 12 KR 1/19 R mit dem Kläger Herbert Heins – ich war selbst bei der Verhandlung mit anwesend und habe mich nach dessen Aussage innerlich fassungslos an den Hintern gefasst, weil mir der Kopf zu schade dafür war) pervertierten § 229 SGB V (nF) gar nicht weiter bringt.
Stattdessen sollten wir uns auch nach über 20 Jahren des bandenmäßigen Betrugs (gemeinsames kriminelles Handeln aller Lebensversicherer und aller Krankenkassen in vorsätzlicher gemeinsamer Absprache – s. § 263 StGB Abs. 3 Nr. 1) und der bandenmäßigen Missachtung dessen was der Gesetzgeber mit der Änderung des § 229 SGB V (nF) bezwecken wollte, darauf fokussieren, den Sozialrichtern penetrant und gnadenlos deren mit Gefängnis bedrohte Rechtsbeugung immer wieder sinngemäß um die Ohren hauen.
Eine sinnvollere Strategie wäre m. E. zukünftig allerdings diejenige, die die kriminellen hauptamtlichen Richter überwiegend ignoriert, um stattdessen sich nur mit den ea. Richtern während der Verhandlung zu befassen, um nur primär denen in der immer wieder bewusst viel zu kurz bemessenen Verhandlungszeit ausführlich erklären zu können und an deren Mitverantwortung zu appellieren, was der Gesetzgeber eigentlich beseitigen wollte (nämlich den Umgehungstatbestand), damit diese den hauptamtlichen Kriminellen mit unseren sehr ausführlichen Erläuterungen bei der gemeinsamen geheimen Beratung überzeugend Paroli bieten können, um endlich einmal ein auf gesetzlicher Basis verfasstes Urteil zu bekommen.
Denn diese m. E. gegen uns voreingenommen ea. Richter werden ja von den hauptamtlich Kriminellen in die Richtung manipuliert, dass ja alles „höchstrichterlich“, d. h. aber rechtsbeugend am Gesetz vorbei, entschieden sei.
Denn: Auch diese ea. Richter mit der gleiche Stimmgewichtung wie die hauptamtlich Kriminellen sind ebenfalls NICHT (!) auf rechtsbeugende Urteile vereidigt, sondern auf GESETZ und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG u. § 38 Abs. 1 DRiG)Noch sollten wir die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern massiv weiterhin Klagen einreichen, solange es unsere Gesundheit in unserem Alter noch zulässt.
- Hans-Michael WilckeGlückauf Her Günther,
aber mit der abstrusen Änderung unter §248 SGB V,
verantwortlich handelnder war und ist Herr Olaf S. (SPD),
begann doch der ganze Lauf.
Ziel von Olaf S. (SPD) war den KranGlückauf Her Günther,
aber mit der abstrusen Änderung unter §248 SGB V,
verantwortlich handelnder war und ist Herr Olaf S. (SPD),
begann doch der ganze Lauf.
Ziel von Olaf S. (SPD) war den Krankenkassenbeitrag unter 13 % zudrücken (Lohnkostenreduzierung war das Ziel)
und dann kam die CDU –mit dem Lokführer Horsti – auf den Plan.Es wurde die kleine Änderung unter §229 SGB V eingeschmuggelt, die sogenannte „Praxisgebühr“ beschlossen und weitere Feinheiten, wie 10 Eur. pro Anwendungsrezept usw. zur Abwehr der nutzlosen Besuche von Arzt und Knetheilern.
Man kann über die kleinen Richter schimpfen, aber da ist doch der „Blaue Himmel“
– Diese Entscheidung ist unanfechtbar.- der bestimmt
und die Last auf den Schultern von Justitia, beträgt doch schon mehr als 60 Milliarden €uro,
das ist doch kein Doppelwumms, sondern schon ein Kündigungsgrund, wenn man dann als
freier und unabhängiger Richter die Wahrheit verkündet,
dann gibt es doch gleich auch noch vom „Blauen Himmel“ einen auf die Juristenkappe.Die Täter sitzen friedlich in der Politik und schämen sich nicht, auch wenn Sie sich erinnern,
dann erzählen Sie und das mit den leistungsstarken Rentnerinnen und Rentner (respektierte Persönlichkeiten) in der Sozialgemeinschaft.
Manche versprechen uns dann sogar eine fiskalische Lösung -was ist das?.
Klar und deutlich sind die Täter und deren Gehilfen zu benennen und stetig anzuklagen.Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen verblassen
Hans-Michael Wilcke - Hans Walter Müller@ Reinhard Günther; 26.10.2024, 21.09 Uhr
Hallo Hr. Günther, ich gebe Ihnen Recht und hoffe selbst, dass mit meinen Ausführungen bei den Verhandlungen die ehrenamtlichen Richter das Problem aus un
@ Reinhard Günther; 26.10.2024, 21.09 UhrHallo Hr. Günther, ich gebe Ihnen Recht und hoffe selbst, dass mit meinen Ausführungen bei den Verhandlungen die ehrenamtlichen Richter das Problem aus unserer Sicht, also der Betroffenen, erkennen können. Bei einer meiner Verhandlungen konnte ich – zumindest aus meiner Sicht – einen der Ehrenamtlichen zumindest zum Nachdenken anregen (er stellte einige Fragen zum Verständnis). Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass er – obwohl er auf meine Nachfrage bestätigte, dass er unabhängig entscheiden könne – den höchstrichterlichen Entscheidungen folgen wird (weil er überzeugt sei, dass diese richtig sind) und die 2. Ehrenamtliche stimmte dem Rechtsexperten zu. Dies hatte zur Folge, dass ich zur Vermeidung einer angekündigten Mutwillgebühr die damalige Klage zurückgenommen hatte.
Da ich nach wie vor an den Rechtsstaat glaube, lege ich weiterhin Widersprüche über jeden neuen Beitragsbescheid ein und habe aktuell mehrere Verfahren (bei KV und bei Gericht) am Laufen.
Auch ich habe mir vorgenommen, bei den nächsten Verhandlungen genau entsprechend Ihren Ausführungen oben (Antwort 14.10.24 – 21.20 Uhr #36549) die ehrenamtlichen Richter noch gezielter anzusprechen. Ihr Hinweis in Ihrer Antwort v. 26.10.2024; 21.09 Uhr – #36601, darauf, dass diese Ehrenamtlichen auch selbst entscheiden müssen/sollen/können und sie sich nicht nach höchstrichterlichen Entscheidungen richten müssen, werde ich direkt ansprechen.
Ich kann nur hoffen, dass ALLE Mitglieder des DVG, die an einer Lösung zu ihren Gunsten interessiert sind, ebenfalls entsprechend aktiv werden. - Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Freytag,
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise vonGlückauf Herr Freytag,
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise von Justitia
per rechtskräftiges Urteil ein Weitergang verweigert worden.
Bei massiven Angriffen und Klagegängen wird die KV wohl auch bei Ihnen automatisch den § 96 Abs.1 SGG
als Totschlag gegen Ihre Angriffe ansetzen.
Dieser § wurde zum 01.04.2008 für derartige bösartige Fälle aktiviert bzw. angepasst.Eine Möglichkeit diesen Schachzug der KV zu umgehen ist der Wechsel in eine neue KV
– ist ja heute jederzeit möglich, wenn Tariferhöhungen vorliegen oder alle 2 Jahre-,
die die alten Vorgänge nicht kennt.
Der Kampf gegen Windmühlen ist mühevoll, aber wo ein Wille ist auch ein Weg.
Ich drücke Ihnen die DaumenMit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke
- Jörg Schultze-LutterImmerhin ist man bei vielen anderen Dingen als Bundesregierung wesentlich schneller und zielführender unterwegs, wenn es darum geht, sich das Geld des Steuerzahlers einzuverleiben.
Bestes aktuelles
Immerhin ist man bei vielen anderen Dingen als Bundesregierung wesentlich schneller und zielführender unterwegs, wenn es darum geht, sich das Geld des Steuerzahlers einzuverleiben.Bestes aktuelles Beispiel (ich bin ehemaliger Grenzgänger gen Luxemburg): Überstunden in Luxemburg sind in der Regel steuerfrei. Genau diesen Punkt hat nun Vater Staat zum Anlaß genommen, mittels eines seit dem 11. Januar 2024 aktualisierten Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg ordentlich zuzulangen.
Wenngleich dieser Punkt noch nicht in der Praxis gelebt wird, hat Deutschland ab sofort das Recht, für Überstunden aus Luxemburg Steuern in Deutschland zu kassieren – und zwar nicht nur für aktuelle Überstundenzahlungen, sondern im schlimmsten Fall sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend. Zusätzlich unterliegt eine in Luxemburg (sprich: in einem EU-Land) bereits versteuerte Rente jetzt schon in Deutschland dem Progressionsvorbehalt sowie Kranken-/Pflegeversicherung. Somit ‘freut’ es mich umso mehr, zu meiner späteren Rente unseren notleidenden Staat und dessen Krankenkassen finanziell sowohl mit den Altlasten meiner Direktversicherung (wird zum Glück seit 2007 privat weitergeführt) als auch mit meiner Luxemburger Rente unterstützen zu können.
Realistisch gesehen gehe ich somit nicht davon aus, daß weder die aktuelle noch künftige Bundesregierungen solche Punkte beseitigen, sondern stattdessen künftig umso mehr zulangen werden. Vater Staat ist es halt klamm in der Tasche. Sehr klamm.
- Freytag JürgenAntwort #36639 von Herrn Wilcke ist wohl falsch einsortiert 😉
Vermute, sie gehört in den von mir eröffneten Thread “Berechnungsmethode des meldepflichtigen Versorgungsbezugs”
VG JürgeAntwort #36639 von Herrn Wilcke ist wohl falsch einsortiert 😉
Vermute, sie gehört in den von mir eröffneten Thread “Berechnungsmethode des meldepflichtigen Versorgungsbezugs”
VG Jürgen Freytag- Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Freytag,
das war nun wirklich ein Fehllauf aber nur in der Namensgebung.
Gemeint war die Antwort auf den Kommentar von Herr Hans Walter Müller vom 29.10.2024.
Die Positionierung ist sGlückauf Herr Freytag,das war nun wirklich ein Fehllauf aber nur in der Namensgebung.
Gemeint war die Antwort auf den Kommentar von Herr Hans Walter Müller vom 29.10.2024.
Die Positionierung ist somit korrekt. Adressat ist jedoch falsch.
Entschuldigen Sie nochmals dieses kleine Missgeschickt, aber mir fehlt halt der LektorMit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
- Jäger AlfredIch denke, das Thema Doppelverbeitragung hat sich bei den derzeitigen Finanzen erledigt. Nicht einmal der halbe Beitrag ist eine Option. Es bleibt nun bei leeren Versprechen um bei Veranstaltungen guIch denke, das Thema Doppelverbeitragung hat sich bei den derzeitigen Finanzen erledigt. Nicht einmal der halbe Beitrag ist eine Option. Es bleibt nun bei leeren Versprechen um bei Veranstaltungen gut da zu stehen. Geld ist nur in unbegrenzter Menge für Waffen, Kriegsmaterial etc vorhanden.
- Alfred Jäger
gemäß Bundeskanzler Scholz wurde die Ukraine bisher mit 30 Mrd unterstützt. Damit könnte man bei Halbierung des Krankenkassenbeitrags bei Betriebsrenten die Rentner ca 10 Jahre!entlasten.
- Alfred Jäger
Ohhh wie schade. Jetzt kann der Kanzler sein Versprechen nicht mehr einhalten. Das wird ihn schrecklich verdriesen und ihm den Schlaf rauben.
- Jäger Alfred
Wie kann man dem lieben Olaf nur so Unrecht antun. Gerade wollte er zur Tat schreiten, bums, da wird er abgesetzt.
- AutorBeiträge
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