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An Ihrer Stelle würde ich weder eine Beitragsfreistellung noch die Fortführung der LV mit der Umschreibung der LV auf Sie als Versicherungsnehmer veranla
An Ihrer Stelle würde ich weder eine Beitragsfreistellung noch die Fortführung der LV mit der Umschreibung der LV auf Sie als Versicherungsnehmer veranlassen.
Das vermutliche Interesse des Lebensversicherers dahinter: Das LV-Unternehmen möchte aus lauter Eigennutz weiterhin mit Ihrem Kapital arbeiten und damit Geld verdienen.
Vertragsgemäß hat das LV-Unternehmen Ihnen das zum Auszahlungszeitpunkt fällige und Ihnen gehörende private Kapitalvermögen (sofern aus Ihrem Gehalt 100% privat finanziert) ohne Wenn und Aber an Sie auszuzahlen, und Ihre KK geht das LV-Unternehmen einen feuchten Kehricht an.
Was sollte Sie daran hindern, sich das Kapitalvermögen zum Renteneintritt endlich auszahlen zu lassen?
Deshalb auf gar keinen Fall denen Ihre KK mitteilen, denn dann sitzen Sie für 10 Jahre – natürlich vollkommen GESETZESWIDRIG – mit der Verbeitragung in der Falle.
Dieses Vorgehen, um die GESETZESWIDRIGE Verbeitragung zu retten, wurde hier im Forum auch von mir schon mehrfach thematisiert.
Mein Vorschlag an Sie: Lassen Sie sich vom DVG-Vorstand meine Telefon-Nr. geben und rufen mich einmal an, dann kann ich Ihnen noch ein paar wichtige Informationen zukommen lassen.
