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- Jonas B.Guten Tag liebes Forum,
1999 hat mein ( bald ehemaliger) Arbeitgeber eine Direktversicherung für mich abgeschlossen. Nunmehr endet das Arbeitsverhältnis zum 01.02.2025. Ich werde nun von der Versic
Guten Tag liebes Forum,1999 hat mein ( bald ehemaliger) Arbeitgeber eine Direktversicherung für mich abgeschlossen. Nunmehr endet das Arbeitsverhältnis zum 01.02.2025. Ich werde nun von der Versicherung gefragt, ob ich die Versicherung selbst fortführen möchte oder Beitragsfrei stellen möchte.
Meine Tochter ist Selbstständig und Privat krankenversichert. Wenn ich meine Tochter als neue Versicherungsnehmerin und versicherte Person bestimme, fallen trotzdem noch Krankenkassenbeiträge an? Käme man hierdurch um die GKV/PKV Beiträge?Zur Vollständigkeit sei darauf hingewiesen, dass ich (nachweislich) stets den Höchstsatz während meines Berufslebens in die GKV/PKV gezahlt habe?
Haben Sie vielen Dank
Jonas B.
- Freytag JürgenHallo Jonas,
nach Ihren Angaben liegt der Auszahlungszeitpunkt der Direktversicherung ja noch in der Zukunft. Wenn die Versicherung bei der Überschreibung mitmacht und noch nichts von Ihrer aktuelle
Hallo Jonas,nach Ihren Angaben liegt der Auszahlungszeitpunkt der Direktversicherung ja noch in der Zukunft. Wenn die Versicherung bei der Überschreibung mitmacht und noch nichts von Ihrer aktuellen KK weiß, geht die Auszahlung ja an Ihre Tochter. Entweder sie antwortet gar nichts (geht nach übereinstimmender Meinung des Forums die Versicherung ja gar nichts an) zum ihrem Status oder dass sie privatversichert ist. Das würde meiner Meinung nach keine Beitragspflicht auslösen. Stelle meine Ansicht aber gerne zur Diskussion im Forum.
LG Jürgen Freytag
- Reinhard Günther@ Jonas B. v. 26. Oktober 2024 um 21:07 Uhr
An Ihrer Stelle würde ich weder eine Beitragsfreistellung noch die Fortführung der LV mit der Umschreibung der LV auf Sie als Versicherungsnehmer veranla
@ Jonas B. v. 26. Oktober 2024 um 21:07 UhrAn Ihrer Stelle würde ich weder eine Beitragsfreistellung noch die Fortführung der LV mit der Umschreibung der LV auf Sie als Versicherungsnehmer veranlassen.
Das vermutliche Interesse des Lebensversicherers dahinter: Das LV-Unternehmen möchte aus lauter Eigennutz weiterhin mit Ihrem Kapital arbeiten und damit Geld verdienen.
Vertragsgemäß hat das LV-Unternehmen Ihnen das zum Auszahlungszeitpunkt fällige und Ihnen gehörende private Kapitalvermögen (sofern aus Ihrem Gehalt 100% privat finanziert) ohne Wenn und Aber an Sie auszuzahlen, und Ihre KK geht das LV-Unternehmen einen feuchten Kehricht an.
Was sollte Sie daran hindern, sich das Kapitalvermögen zum Renteneintritt endlich auszahlen zu lassen?
Deshalb auf gar keinen Fall denen Ihre KK mitteilen, denn dann sitzen Sie für 10 Jahre – natürlich vollkommen GESETZESWIDRIG – mit der Verbeitragung in der Falle.
Dieses Vorgehen, um die GESETZESWIDRIGE Verbeitragung zu retten, wurde hier im Forum auch von mir schon mehrfach thematisiert.
Mein Vorschlag an Sie: Lassen Sie sich vom DVG-Vorstand meine Telefon-Nr. geben und rufen mich einmal an, dann kann ich Ihnen noch ein paar wichtige Informationen zukommen lassen.
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