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Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Reich,
der falsche Adressat ist angesagt,
nicht die Gerichte werfen fortgesetzt private Sparleistungen aus einer Kapitallebensversicherung
als betriebliche Versorgungsbezüge aus, sonGlückauf Herr Reich,der falsche Adressat ist angesagt,
nicht die Gerichte werfen fortgesetzt private Sparleistungen aus einer Kapitallebensversicherung
als betriebliche Versorgungsbezüge aus, sondern vom Grunde wird die Abzocke von der Handlungsweise
der Politik bestimmt.
Als Handlungsbevollmächtige wurde die GKV mit Ihren vielzähligen Vasallen ausgeschaut
und in den ungleichen Kampf geschickt. Hier liegt der Hase begraben.
Man kann natürlich nun gegen diese staatlich abgesicherte Abzocke der gewissenlosen GKV rechtlich klagen.
Der nicht eindeutige und unklare Nachtrag unter §229 SGBV und die zusätzlich unverzeihliche
Änderung unter §248 SGBV führen zu einem gemeinsamen und hinterlistigen Abgriff
auf das von uns langjährig privat Erspartes und führt uns unverzüglich zu einer Kampfansage.
Für BEIDES ist Olaf S. (SPD) in jedem Falle haftbar (unverzeihliche Aktivität),
den müssen wir anklagen und nicht die ausbeuterischen Vasallen, die mit Gier angestiftet wurden.
Justitia –Sozialgerichte, BSG und BVerfG, prüft nachträglich –allerdings nur auf Anforderung
von aktiven und kampfesmutigen Bürgern- die Rechts-, sowie die Verfassungsmäßigkeit dieser
ungnädigen Anwendung (Regel).
Justitia generiert dann Abgrenzungsmerkmale, wenn keine Eindeutigkeiten aus der konfusen Regel
ersichtlich ist, wie zum Beispiel vom BVerfG hart und dauerhaft erarbeitet:
„wenn mit der Arbeitswelt verquickt“
und schüttelt dann noch die „unechte Rückwirkung“ als Trumpf-Ass aus dem schwarzen luftmiffenden Ärmel,
zum Schutz der von der Legislativen (Olaf S. (SPD)) nicht eindeutig entwickelten Abzockregelung
an hilflose und verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger.Das BVerfG hat mit seiner Rechtskraft
„Diese Entscheidung ist unanfechtbar“
und der oben angezeigten Satzfragmente, alles eindeutig für Justitia rechtlich abgeklärt.
Es gibt also für Justitia nun keinen rechtlichen Streitpunkt (Beanstandung) innerhalb dieser Institution.
Der „Blaue Himmel“ hat Recht ge(sp)brochen, also brauchen wir uns auch nicht weiter auf
diesem Schlachtfeld zu tummeln und stetig weiter gegen pseudo Windräder zu fechten.
Diese unsere bisherigen Kampfmaßnahmen gegen die blinde und gehörlose Justitia wurden und
werden von der Politik in keiner Weise registriert noch zur Kenntnis genommen
bzw. wenn dann doch, als unerwünschte Belästigung abgetan oder auch nützlicher Prellbock.
RECHT, ergibt nicht immer die von uns anzusetzende Gerechtigkeit,
so wie wir dieses auch als Fairness zu Mehrheitsergebnissen verstehen.
Politik kann Gerechtigkeit mit der Mehrheit nachhaltig zufriedenstellend typisieren
und begründen aber aber auch tief im Trüben fischen.
Dass Trübe wird –wenn die Bürgerschaft aufbegehrt – vom BVerfG meist abgefischt
oder wie in unserem Falle, mit Abgrenzungsmerkmalen, Typisierungen innerhalb diese
Institution und naseweisen Rückwirkungen rechtssicher verwaltet.Beklagen wir also zukünftig nur noch massiv die POLITIK,
wobei jedoch die meisten Täter das Kriegsgebiet bereits verlassen haben
und heute nur noch die von uns gewählten Verwalter für uns habhaft sind,
bis auf Olaf S. (SPD), der Initiator von §248 SGBV und nachhaltig auch für §229 SGB V.
aber der ist sich keiner Schuld bewusst, er hat es ja in sich “COOOLNESS”.Am 23.02.2025 kann man dann ohne Munition und Handgreiflichkeiten
die Täter und Versprecher von der Kanzel entfernen,
ob es jedoch besser wird ist ungewiss.Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo selbst die Alten schleichend umdenken
Hans-Michael Wilcke
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