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Die Sozialreformpläne des Bundes gehen einfach nicht weit genug – Benachteiligungen werden manifestiert

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Die Pläne für die neuen Sozialreförmchen der vergangenen Wochen: ein Träumchen – nur nicht für den DVG – da bleibt die Benachteiligung der Betroffenen bestehen. Das ist kein Albträumchen, sondern ein ausgewachsener Albtraum.

Die neue Sozialreform setzt auf Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten – lässt aber die Kernforderungen der Mitglieder des DVG, des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten weitgehend außen vor. Damit droht aus Sicht der Betroffenen eine Fortschreibung der strukturellen Benachteiligung von Direktversicherten, anstatt sie zu beheben. Der Verein DVG – Direktversicherungsgeschädigten e.V. zeigt sich jedenfalls massiv enttäuscht: „92 Gesetzliche Krankenkassen und 40 Private – Zusammenlegung von vier Bundesbehörden zu nur noch zwei – dennoch ist eine davon die Agentur für Arbeit mit 113.000 Mitarbeitenden – das ist eine Sozial-Industrie, die sich Deutschland so nicht mehr leisten kann – und von den jährlich rund 50 Milliarden Euro Ausgaben für die Hilfsempfänger noch ganz schweigen“, betont Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG, „das Geld versickert in unserem Sozialsystem an Behörden und 5 Millionen Empfänger – darum wird sich das ganze Jahr über von Staats wegen gekümmert, aber den Stopp der Doppelverbeitragung, der einen minimalen Bruchteil davon ausmachen würde, darum kümmert sich keine Partei mehr.“

Das Versprechen von Ex-Kanzler Scholz, dass er für die Abschaffung der Doppelverbeitragung sorgen wird, hat er offenbar mit der Abwahl als Kanzler offenbar abgeschrieben, so Reich, dabei sei Scholz ja weiterhin  Mitglied des Bundestages und damit ein gewählter Volksvertreter – aber wen vertrete er, außer seine eigenen Interessen? müsse man fragen.

Zurück zu den neuen Linien der Sozial- und Rentenreform:

Die Bundesregierung verlängert das bisherige Rentenniveau von 48 Prozent über 2025 hinaus und koppelt dies an weitere Schritte wie Aktivrente und Frühstartrente. Parallel wird die betriebliche Altersvorsorge mit einem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 2026 gezielt ausgebaut, insbesondere für Beschäftigte mit geringem und mittlerem Einkommen.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen leichter Betriebsrenten anbieten können, Bürokratie wird abgebaut, Abfindungsregeln werden flexibler gestaltet. Flankiert werden diese Reformen von Plänen zur Neugestaltung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und von einer Alterssicherungskommission, die bis Mitte 2026 weitere Vorschläge erarbeiten soll. Aktuell soll aus den vier Bundesbehörden im Sozial- und Arbeitsbereich nur noch zwei werden, eine für die Arbeitnehmer und eine für die Erwerbslosen und Sozialempfanger.

Die Altlast: Doppel- und Mehrfachverbeitragung

Unverändert bleibt aber damit der für Millionen Betroffene zentrale Konfliktpunkt: die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Betriebsrenten und Direktversicherungen seit 2004. Auf Kapitalauszahlungen und laufende Leistungen werden Sozialabgaben fällig, obwohl die Einkommen bereits im Erwerbsleben verbeitragt wurden – ein Mechanismus, den Kritiker als „staatlich abgesegneten Betrug“ bezeichnen.

Die Neuregelungen der letzten Jahre – etwa Freibeträge bei Betriebsrenten – lindern allenfalls die Belastung, korrigieren aber die spezifischen Nachteile klassischer Direktversicherungen, insbesondere Altverträge vor 2004, nicht. Für viele Mitglieder des DVG, deren Auszahlungszeiträume bereits abgelaufen sind, greifen die Entlastungen zudem gar nicht mehr.​

Position und Forderungen des DVG

Der DVG sieht in den Reformen keine Antwort auf das Grundproblem des Vertrauensbruchs gegenüber Direktversicherten. Der Verein fordert seit Jahren die Rücknahme der nachträglich eingeführten Beitragspflicht beziehungsweise eine Entschädigungs- oder Übergangsregelung für die Betroffenen.

Zu den zentralen Forderungen gehören: Beitragsfreiheit für vor 2004 abgeschlossene Direktversicherungsverträge, Rückabwicklungsmöglichkeit für Verträge ab 2004 bis Ende 2019, Reduzierung der Beiträge auf den halben Satz sowie eine Verlängerung des fiktiven Verteilzeitraums bei Kapitalauszahlungen, um die monatliche Belastung zu senken. Hinzu kommt der Ruf nach einem Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung und nach einem verlässlichen Rechts- und Vertrauensschutz, der nachträgliche Verschlechterungen ausschließt.

Warum die Sozialreform DVG-Mitglieder benachteiligt

Während die Politik neue Anreize für künftige Betriebsrenten setzt, bleiben die Bestandsfälle der Direktversicherten weitgehend unberücksichtigt. Die Reform belohnt damit eher zukünftige Vorsorgeentscheidungen, ohne jene zu entlasten, die auf frühere politische Rahmenbedingungen vertraut und langfristige Verträge abgeschlossen haben.

So entsteht eine Gerechtigkeitslücke: Wer heute neu in geförderte Modelle einsteigt, profitiert von verbesserten Konditionen, während Direktversicherungsgeschädigte weiter mit hohen Abgaben und nachträglich geänderten Spielregeln leben müssen. In Stellungnahmen ist deshalb immer wieder von politischer Enttäuschung, Ignoranz gegenüber den Anliegen der Betroffenen und einer bewussten Aushöhlung des Sozialstaats die Rede.

Perspektiven für eine wirklich gerechte Reform

Aus Sicht des DVG müsste eine wirklich gerechte Sozialreform drei Ebenen verbinden: eine solidarische und nachhaltig finanzierte gesetzliche Rente, eine transparente und verlässliche betriebliche sowie private Vorsorge und einen verbindlichen Vertrauensschutz für langjährige Sparer. Dazu gehört die konsequente Abschaffung oder deutliche Begrenzung der Doppel- und Mehrfachverbeitragung, insbesondere bei Direktversicherungen.

Erst wenn Bestandsfälle fair geregelt, Beitragslasten nachvollziehbar verteilt und zukünftige Änderungen mit echten Übergangsfristen und Vertrauensschutz versehen werden, kann die Sozialreform ihrem Anspruch gerecht werden, Altersvorsorge wieder attraktiv zu machen. Bis dahin bleibt die neue Reform für viele Mitglieder des DVG ein Symbol dafür, dass ihr spezifisches Problem politisch zwar bekannt ist, aber noch immer nicht gelöst wird. Nur wenn der Stopp der Doppel- und Mehrfachverbeitragung nun aktiv und zeitnah beschlossen wird, ist von den Benachteiligten ein Vertrauensrückgewinn zu erwarten. Die Landtagswahlen in diesem Jahr werden den entsprechenden Fingerzeig dazu geben.

Politische Rolle des DVG in der Reformdebatte

  • Der DVG sieht seine Forderungen als „wichtigen Bestandteil“ einer umfassenden, solidarischen Rentenreform und bringt diese aktiv in die politische Debatte ein.​
  • Der Verein setzt auf Petitionen, Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit Politikern und fachliche Vorschläge, um eine Reform zu erreichen, die Gerechtigkeit für Direktversicherte herstellt und das Rentensystem insgesamt sozialer macht.

Info

www:dvg-ev.org

 

Text: Thomas Kießling        Foto: pexels        Redaktion: Andreas Reich

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