Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Direktversicherung aus Weihnachtsgeld von 1998 › Antwort auf: Direktversicherung aus Weihnachtsgeld von 1998
Moin Herr Bernhart,<
Moin Herr Bernhart,
wie Sie schreiben, ist Ihre Lebensversicherung (LV) bereits ausgezahlt.
Hinsichtlich der Auszahlung Ihrer LV teilen Sie uns allerdings nicht mit, ob Sie der GESETZESWIDRIGEN und BETRÜGERISCHEN Aufforderung des LV-Unternehmens (LVU), denen Ihre Krankenkasse (KK) mitzuteilen, bereits nachgekommen sind.
Sollten Sie dem LVU bereits Ihre KK mitgeteilt haben, dann sitzen Sie leider bereits in der Falle und müssen sich GESETZESWIDRIG 10 Jahre lang beklauen lassen.
Sollten Sie allerdings dem LVU Ihre KK noch nicht mitgeteilt haben, dann besteht noch die Möglichkeit, der BETRÜGERISCHEN Abzocke durch die KK zu entkommen.
Es gibt aus den vergangenen Jahren bereits einige wenige Fälle, in denen die rechtzeitige Verweigerung zur GESETZESWIDRIGEN Bekanntgabe der KK keine 10-jährige GESETZESWIDRIGE Abzocke zur Folge hatte.
Dazu sollten Sie sich dann umgehend bei mir melden.
Lassen Sie sich in diesem Fall vom Vorstand des DVG, Herrn Reiner Korth, meine Telefon-Nr. mitteilen.
