Bild: Bundesregierung / Jesco Denzel
Herr Bundeskanzler, haben Sie sich versprochen, oder wollen Sie die Empfehlungen der Rentenkommission wirklich vollständig umsetzen?
Ihre erste Reaktion auf diese Empfehlungen war:
Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Rentenkommission komplett umsetzen.
Das bedeutet, Sie wollen …
- Als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
Ja oder Nein ? Herr Bundeskanzler
- Eine nachvollziehbare und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen.
- Klar abgrenzen und in der Höhe zu überprüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft von der GRV zusätzlich zu tragen sind.
- Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllenn, also nicht beitragsgedeckte leistungen sind vollständig jährlich über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ anstatt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.
Heißt das jetzt, dass die Beiträge für die nicht beitragsgedeckten Leistungen weiterhin nicht vollständig durch die Gesamtgesellschaft (Steuergelder) getragen werden sollen? Das Minus dieser Leistungen beträgt mittlerweile seit 1957 in Summe 1,05 Billionen Euro. Das bedeutet: diese Summe ist den Beitragszahlern für die Finanzierung ihrer Renten entzogen worden. Werden nur die Beitragszahler weiterhin für diese Leistungen weiterhin zur Kasse gebeten? Oder wollen Sie diese Leistungen abschaffen?
Merke: Das „Minus durch versicherungsfremde Leistungen“ ist DAS grundlegendste und hartnäckigste Finanzproblem der gesetzlichen Krankenversicherung GKV!
Selbst in einer Pressemitteilung der „Deutschen Rentenversicherung“ zur Finanzentwicklung Rentenversicherung vom 11.06.2026 wird AlexanderGunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung auf der Bundesvertreterversammlung zitiert:
„Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollten sachgerecht aus dem Steueraufkommen finanziert werden und nicht aus den Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden“.
Die Differenz zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen beträgtmittlerweile bereits 40 Milliarden Euro pro Jahr.
Gunkel macht daher deutlich: „Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber.“ In konkreten Zahlen würde die Kürzung der Bundeszuschüsse um 4 Milliarden Euro zu einem um 0,2 Punkte höheren Beitragssatz bereits im nächsten Jahr führen.
Weitere Vorschläge aus der Rentenkommission:
- (Diese) sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
- Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Herr Bundeskanzler die Forderung nach einer Rentenversicherung “Erwerbstätigenversicherung” wie am Beispiel Österreich, wurde von Ihrer Partei und Ihren Koalitionsparteiengrundsätzlich bisher abgelehnt.
Mit Ihrer Ankündigung, “alle Empfehlungen” der Rentekommssion zu übernehmen, besteht nun ein grundlegender Widerspruch zu Ihrer CDU Parteimeinung.
Wie werden Sie den Widerspruch lösen, werden Sie ihn überhaupt lösen?
Des Weiteren, die Rentenkommssion …
- Empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent mit schrittweiser Einführung..
Planen Sie mit der Kapitalrente die Ausweitung der Versteuerung der Kapitalauszahlung und die auch Doppelverbeitragung wie bei der Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung?
Mit dem geplanten paritätisch finanzierten zusätzlichen Beitragssatz bewegen Sie sich in den Spuren der Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge. Sozialgerichte haben bereits mehrfach argumentiert:
Alle Kapitalauszahlungen, die mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt werden können, unterliegen der beitragspflicht der betrieblichen Altersvorge. Das hätte dann erneut zur Folge:
Es besteht die große Gefaht der Einführung der Doppelverbeitragung auch auf die Kapitalrente. Damit wird sie für den Rentner zum Minusgeschäft.
Es gibt viele Fragen, die beantworten werden müssen. Dazu brauchen wir alle Vereine in diesem Land, die sich um Rentner kümmern, auch die Gewerkschaften und alle Parteien die sich für eine gerechte Altersversorgung einsetzen.
Es bedarf einer konzertierten Aktion. Deutschland muss auf die Straße, den politisch Verantwortlichen muss gezeigt werden, dass notwendige Veränderungen nur mit den Betroffenen und nicht gegen sie durchgeführt werden können.
Wir müssen uns um uns selber kümmern.
Andreas Reich DVG e.V.
