Skip to main content

Startseite Foren Öffentliches DVG-Forum Säumniszuschlag Antwort auf: Säumniszuschlag

#35599
Reinhard Günther
    Rolf H. v. 5. März 2024 um 20:03 Uhr

    Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK