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6. März 2024 um 14:15 Uhr
#35599
Reinhard Günther
Rolf H. v. 5. März 2024 um 20:03 Uhr
Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK
Rolf H. v. 5. März 2024 um 20:03 Uhr
Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK anrufen, dass die ggf. freiwillig auf den Säumniszuschlag verzichten, ansonsten bleibt erst einmal nichts anders übrig als centgenau 1% zu berechnen und zähneknirschend an die Betrüger zahlen.
