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- Rolf HHabe wohl verschwitzt meinen Dauerauftrag für die Zahlungen aus Direktversicherung und Betriebsrente rechtzeitig vor Mitte Februar anzupassen. Jetzt hat die KK nach nicht einmal 14 Tagen eine ZahlunHabe wohl verschwitzt meinen Dauerauftrag für die Zahlungen aus Direktversicherung und Betriebsrente rechtzeitig vor Mitte Februar anzupassen. Jetzt hat die KK nach nicht einmal 14 Tagen eine Zahlungserinnerung über die Differenz geschickt und berechnet 4€ Säumniszuschlag mit dem Argument:
“Nach der gesetzlichen Regelung fallen für jede verspätete Beitragszahlung Säumniszuschläge an.”Ist das berechtigt? Ich bin nicht gewillt das zu zahlen (Abzocke zur Abzocke). Ich hatte im letzten Jahr ein paar Cent zu viel gezahlt, da hat die KK auch keine Anstalten gemacht mich darauf hinzuweisen oder mir das Guthaben zu vergüten. Kommt erst jetzt auf NAchfrage raus weil ich die Differenz in dem Schreiben nicht nachvollziehen konnte und nachgefragt habe.
Ich hab mal was im alten Forum gelesen, weiss aber nimmer wann oder von wem das war. Leider bringt die Lupe/Suche aber keine Forumseinträge hoch.
- Reinhard GüntherRolf H. v. 5. März 2024 um 20:03 Uhr
Gemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK
Rolf H. v. 5. März 2024 um 20:03 UhrGemäß § 24 SGB IV – selbst mal googeln und lesen – wird 1% Säumniszuschlag pro angefangenem Monat erhoben. Auf jeden Fall erst einmal bei der KK anrufen, dass die ggf. freiwillig auf den Säumniszuschlag verzichten, ansonsten bleibt erst einmal nichts anders übrig als centgenau 1% zu berechnen und zähneknirschend an die Betrüger zahlen.
- Hans-Michael WILCKEGlückauf Säumnistäter,
ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbei
Glückauf Säumnistäter,ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbeitung-
oder beim Sozialgericht wurde dieses abgeblitzt zu Gunsten fürden Kläger.
In kleinen Dingen könen dann diese freien und unabhängigen Richter und Richterinnen
einmal positiv für den Kläger entscheiden.Hurra,
als KURZ Widerspruch anmelden gegen diese Willkürtat.
Eine Begründung ist vorab nicht norwendig.Mit bergfestem Glückauf, aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
PS: auch kleine Dinge soll man sich von dieser staatlich entrückten Geldeintreibern nicht gefallen lassen
- Rolf HIch hab da etwas nachgebohrt. Mein Eindruck von dem Schreiben war erst dass die 4€ wegen knapp 41€ Rückstand aus der vergessenen Anpassung des Dauerauftrags berechnet wird. Den Rückstand hab ichIch hab da etwas nachgebohrt. Mein Eindruck von dem Schreiben war erst dass die 4€ wegen knapp 41€ Rückstand aus der vergessenen Anpassung des Dauerauftrags berechnet wird. Den Rückstand hab ich vor ein paar Tagen ausgeglichen.
Es geht aber um etwas anderes: die KK mantelt sich auf weil der Dauerauftrag gestellt auf den 13. jeden Monats im Januar wegen Wochenende erst am 15.01. ausgeführt wurde, und der Beitrag erst am 17.01. gutgeschrieben wurde. Die Mitarbeiterin argumentiert so das ich im letzten Jahr schon ein paar Beiträge zu spät gezahlt hätte (mein Konto ist ausgeglichen, hat sogar ein kleines Guthaben aus 2023), man mir da die Zuschläge erlassen hätte, und sie deshalb gezwungen wäre jetzt den Säumniszuschlag zu erheben. Bezahlt ist mein Beitrag. Nachträglich Säumiszuschläge zu berechnen finde ich ist ein böses Foul und zusätzliche Abzocke.
Wenn man dem Buchstaben des § 24 SGB IV folgt passt das Vorgehen. Aber ist die Vorschrift für solche Fälle gedacht?
Wie sind meine Chancen auf Aufhebung bei Widerspruch und vor Gericht?
Hat der Widerspruch in diesem Fall aufschiebende Wirkung oder gilt das gleiche das man auf jeden Fall zahlen muss?
Bin gespannt auf Kommentare.
- Alfred Jäger
Mein Gott, wegen der paar Euro so ein Fass aufmachen. Konzentriert euch auf das Wesentliche ,die Doppelverbeitragung!
- Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Jäger,
Kleinvieh macht auch Gestank und wo ist der aktive Blasewind für Don Quijote geblieben?
Die großen Kampfmühlen stehen doch seit langem still
oder ist eine „fiskalische LöGlückauf Herr Jäger,Kleinvieh macht auch Gestank und wo ist der aktive Blasewind für Don Quijote geblieben?
Die großen Kampfmühlen stehen doch seit langem still
oder ist eine „fiskalische Lösung “ ein Pfennig mehr in der Entgelttüte?
Mit Bravour für alle mutigen und aktiven Streiter, die das Gefecht bereichern
und Gerechtigkeit auch im Geplänkel fordern.Mit bergfestem Glückauf, aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
- Rolf H<p>Ja es geht nur um ein paar Euro. Aber für mich geht es ums Prinzip. Es ist Abzocke zur Abzocke, also Abzocke zum Quadrat. Ich gönne den Krankenkassen keinen Cent zuviel aus meinem Portemonn<p>Ja es geht nur um ein paar Euro. Aber für mich geht es ums Prinzip. Es ist Abzocke zur Abzocke, also Abzocke zum Quadrat. Ich gönne den Krankenkassen keinen Cent zuviel aus meinem Portemonnaie. Wenn ich da was erreichen kann werde ich das tun.</p><p>Deswegen frage ich nach Erfahrungswerten.</p>
- Richard Lieblich habe meine KK die Techniker gebeten, die Beiträge nicht am 10. sonder zum letzten des Monats einzuziehen. Schlißlich bekomme ich meine Rente auch zum letzten. Das ginge nicht, ich müsse einen Dich habe meine KK die Techniker gebeten, die Beiträge nicht am 10. sonder zum letzten des Monats einzuziehen. Schlißlich bekomme ich meine Rente auch zum letzten. Das ginge nicht, ich müsse einen Dauerauftrag einrichten und die Beiträge bis spätestens den 15. des darauffolgenden Monats zahlen. Habe ich getan, erst eine Mahngebühr, dann beine Säumnisgebühr von 0,50 € schon zum Ende des Monats. Ich habe Ihnen zu verstehen gegebn, das ich beides nicht zahle, da dies unter anderen gestohlenes Geld ist. Habe daraufhin vom Hauptzollamt einen Vollstreckungsankündigung laut Datum vom 10.3.erhalten. Also 5 Tage früher als erlaubt.
Natürlich habe ich wie bereits betont, den fälligen Betrag, aber ohne Säumnisgebühren zum 15. dieses Monats für Februar überwiesen. Das sind Mafiamethoden. Habe den Vorstand bze den Vorsitzenden des Vorstandes der Techniker angeschrieben und ihm meine Verärgerung mitgeteilt.
Was die unverschämte Forderung über das Hauptzollamt betrifft, habe ich das meinen Rechtsanwälten weiter geleitet.
Vielleicht interessiert das jemanden in der Runde
mfg
- Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Liebl,
Die hkk hat nach Widerspruch (eine Sprache die verstanden wird) per Brief geantwortet:
Ihr Widerspruch vom 26.08.2022
Guten Tag Herr Wilcke,
Sie habenGlückauf Herr Liebl,Die hkk hat nach Widerspruch (eine Sprache die verstanden wird) per Brief geantwortet:
Ihr Widerspruch vom 26.08.2022
Guten Tag Herr Wilcke,
Sie haben am 26.08.2022 Widerspruch gegen die Erhebung einer Mahngebühr am 23.08.2022 eingelegt.
Die Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro haben wir Ihnen nun aus Kulanz einmalig erlassen.
Ihrem Widerspruch haben wir damit abgeholfen
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir informieren Sie gerne
Mit freundlichen Grüße
Ihre hkk KrankenkasseMit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
Ps: wer recht handelt, der bekommt Recht, manchmal, ist nicht gewiss
- Rolf H
So, Widerspruch ist unterwegs zur KK.
- Rolf H.So, das ist jetzt mein 2ter Versuch.
Am 28.03. hat sich die Sachbearbeiterin bei mir per Mail gemeldet, was der Widerspruch den sollte. Wie hätten das Thema doch per Mail geklärt. Ich hab ihr ein p
So, das ist jetzt mein 2ter Versuch.Am 28.03. hat sich die Sachbearbeiterin bei mir per Mail gemeldet, was der Widerspruch den sollte. Wie hätten das Thema doch per Mail geklärt. Ich hab ihr ein paar Tage später per Mail geantwortet daß ich mit der “Klärung” nicht einverstanden bin, und sie doch bitte den Widerspruch in die Gremien geben solle.
Ich bin mir ziemlich sicher daß da am gleichen Tag auch ein Anruf war, finde aber in meiner Fritte keine Spur mehr davon. Kann möglicherweise daran liegen dass ich am 28.03. in so etwas wie einer Dauerwarteschleife zur Praxis meines Gastroenterologen war. Sobald ich rausgeschmissen wurde sofort wieder gewählt ….
Am 16.04. kam ein Anruf von der Sachbearbeiterin, wieder mit der Frage warum ich widerspreche. Ich hab ihr nochmals erklärt daß ich mit der Mailkorrespondenz eben nicht einverstanden bin, dass eine nachträgliche Berechnung eines Säumniszuschlages auf gezahlte Beiträge gar nicht ginge. Und ich auch nicht auf Einzug umstellen will. Habe ihr klar gemacht dass ich erwarte dass der Widerspruch in den Gremien behandelt wird.
Bin ja mal gespannt was da herauskommt.
- Rolf H.Tja, die Sachbearbeiterin hat sich 2 Mal bei mir gemeldet, einmal per Mail am 28.03. (ich dachte da wäre auch ein Anruf gewesen aber meine Fritzbox zeigt den nicht an), und dann ein Anruf am 16.4., bTja, die Sachbearbeiterin hat sich 2 Mal bei mir gemeldet, einmal per Mail am 28.03. (ich dachte da wäre auch ein Anruf gewesen aber meine Fritzbox zeigt den nicht an), und dann ein Anruf am 16.4., beide Male wir hätten doch miteinander gemailt, und es wäre alles geklärt.
Auf die Mail hab ich geantwortet das ich eben nicht mit dem Zuschlag einverstanden bin, und Sie doch bitte den Vorgang in die Gremien geben solle.
Das hat sich beim Telefonat am 16. mehr oder weniger wiederholt. Ich hab ihr nochmals deutlich gemacht das weder eine Einzugsgenehmigung in Frage kommt und ich den Einspruch auch nicht zurückziehen werde da ich es nicht einsehe nachträglich für gezahlte Beiträge noch einen Säumniszuschlag berappen zu müssen. - Rolf H.
Tja, die KK war extrem schnell mit dem Widerspruchsbescheid: abgelehnt. Alles rechtmäßig. Einen Tag zu spät eingegangen, schon schlagen sie zu. Dafür sind Resourcen da.
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