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ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.
Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbei
ich habe grundsätzlich gegen Mahngebühren und Säumnis unmittelbar
Widerspruch eingeleitet.
Die KV hat dann entweder großzügig auf diese verzichtet -Kostenfrage/Bearbeitung-
oder beim Sozialgericht wurde dieses abgeblitzt zu Gunsten fürden Kläger.
In kleinen Dingen könen dann diese freien und unabhängigen Richter und Richterinnen
einmal positiv für den Kläger entscheiden.
Hurra,
als KURZ Widerspruch anmelden gegen diese Willkürtat.
Eine Begründung ist vorab nicht norwendig.
Mit bergfestem Glückauf, aus dem tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
PS: auch kleine Dinge soll man sich von dieser staatlich entrückten Geldeintreibern nicht gefallen lassen
