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20. März 2024 um 0:50 Uhr
#35744
Richard Liebl
ich habe meine KK die Techniker gebeten, die Beiträge nicht am 10. sonder zum letzten des Monats einzuziehen. Schlißlich bekomme ich meine Rente auch zum letzten. Das ginge nicht, ich müsse einen D
ich habe meine KK die Techniker gebeten, die Beiträge nicht am 10. sonder zum letzten des Monats einzuziehen. Schlißlich bekomme ich meine Rente auch zum letzten. Das ginge nicht, ich müsse einen Dauerauftrag einrichten und die Beiträge bis spätestens den 15. des darauffolgenden Monats zahlen. Habe ich getan, erst eine Mahngebühr, dann beine Säumnisgebühr von 0,50 € schon zum Ende des Monats. Ich habe Ihnen zu verstehen gegebn, das ich beides nicht zahle, da dies unter anderen gestohlenes Geld ist. Habe daraufhin vom Hauptzollamt einen Vollstreckungsankündigung laut Datum vom 10.3.erhalten. Also 5 Tage früher als erlaubt.
Natürlich habe ich wie bereits betont, den fälligen Betrag, aber ohne Säumnisgebühren zum 15. dieses Monats für Februar überwiesen. Das sind Mafiamethoden. Habe den Vorstand bze den Vorsitzenden des Vorstandes der Techniker angeschrieben und ihm meine Verärgerung mitgeteilt.
Was die unverschämte Forderung über das Hauptzollamt betrifft, habe ich das meinen Rechtsanwälten weiter geleitet.
Vielleicht interessiert das jemanden in der Runde
mfg
