Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Antwort Bundeskanzleramt zur Doppelverbeitragung › Antwort auf: Antwort Bundeskanzleramt zur Doppelverbeitragung
6. Juli 2024 um 10:11 Uhr
#36222
Hans Walter Müller
Wenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…In
Wenn ich in Verbindung mit den Sozialkassen, ganz egal ob Renten- oder ges. Krankenkassen immer den Begriff “Selbstverwaltungsorganen” lese (wie z.B. in der obigen Antwort “…Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Gesundheit für die gesetzliche Krankenversicherung und damit auch gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen für die Beitragsgestaltung zuständig. …), geht mir das Messer in der Tasche auf (im übertragenen Sinne!). Wer braucht denn diese Selbstverwaltungsorgange, was leisten sie, außer Kosten zu verursachen, wie die gesamten Sozialwahlen und die daraus hervorgehenden “Mandatsträger”. Das sind m.E. alles Bereiche, die man einsparen könnte – wie die große Anzahl an ges. Krankenkassen, die diversen Rentenkassen samt ihren Unterorganisationen, deren Hauptaufgabe offensichtlich ist, das Geld der Beitragszahler auszugeben. – Ich will mich nicht mehr aufregen !!
