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Auch die Belastung der Betriebsrenten mit GKV Beiträge ist ein Problem, und schmälert die Renten, vorallem weil der volle Beitrag für GKV und PV fällig ist. Der lächerliche Freibetrag löst das Problem nicht ansatzweise.
Aber beim dem Thema Betriebsrenten könnte man ja noch argumentieren, dass der Gesetzgeber das Recht hat die Beiragspflicht zu beschließen, ab dem Zeitpunkt der Gesetzesänderung
Aber bei dem Thema Direktversicherung muss man doch klar sehen, dass der Arbeitnehmer diese Versicherung aus seinem Nettoentgelt selbst bezahlt hat, also aus bereits verbeitragtem Entgelt.
Und das auf Empfehlung der Politik, man solle zusätzlich privat vorsorgen.
Aufgrund dieser Empfehlung und der damals gültigen Gesetzeslage wurden die Direktversicherungen im Vertrauen auf den Rechtsstaat abgeschlossen.
Diese Vertrauen wurde durch die rückwirkende Gesetzesänderung massiv geschädigt.
Auc hier gilt, der Staat hat natürlich das Recht Beitragspflichten für die Zukunft neu zu regeln, aber nicht rückwirkend für bereits jahrelang laufende Verträge.
So wird die Rendite der gewünschten privaten Zusatzvorsorge durch die nachträgliche Belastung von ca. 20% negativ. Tendenz steigend, das die Beiträge für GKV und PV weiter steigen werden.
Kein AN hätte bei Kenntnis der Beitragspflicht solch eine Altersvorsorge abgeschlossen.
Auch der Trick des Gestzgebers die Verbeitragung der Einmalzahlung auf 120 Monate zu verteilen zeigt den Charakter der Erfinder, da hierdurch die Beitragsbemessungsgrenze umgangen wird.
Ein AN würde sich manchmal auch freuen EInkünfte auf 10 J zu verteilen um die Progression zu glätten, aber da gibt es so etwas nicht.
Die ganzen Stellungnahmen der Politer sind verlogen, die offiziellen Statments der Parteien sagen, das müsse geändert werden, aber echtes Interess hat nimand daran. egal welche der Parteine seit 2004 an der Regierung ist oder war.
