Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Krankenkassenwechsel › Antwort auf: Krankenkassenwechsel
Ich vermute mal, dass die Versicherung vorher bei mir den Status und den Namen meiner KK abfrägt.
Eine Möglichkeit die Ve
Ich vermute mal, dass die Versicherung vorher bei mir den Status und den Namen meiner KK abfrägt.
Eine Möglichkeit die Verbeitragung zu verhindern müsste doch sein, wenn man in dieser Zeit im Ausland pflichtversichert ist, zb. EU-AUsland oder Schweiz.
Wenn man schon in Rente ist und im grenznamen Bereich wohnt müsste das doch eine Lösung sein.
Eventuell hilft da schon ein geringer Teilzeitjob für wenige Monate , welcher die Pflichtversicherung auslöst.
Nach Aufgabe der vesciherungspflichtigen Tätigkeit im Ausland dürfte die Verbeitragung einer Einmalzahlung aus der Vergangenheit doch sicherlich nicht eintreten.
Für 20% einer größeren Auszahlungssumme lohnt es sogar schon, das Gehalt dem AG selbst zu zahlen.
Leider bin ich noch nicht in Rente, wäre aber ggf. eine Überlegung vor der Auszahlung des Einmalbetrages trotz Abschlag i Rente zu gehen um für wenige Monate einen Auslandsjob zu suchen.
