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13. Juli 2024 um 12:05 Uhr
#36260
Hans Walter Müller
Hallo Eugen, geben Sie der Direktversicherung einfach ihre KK nicht bekannt, also die Auskunft verweigern. Evtl. wäre auch möglich (?) zu behaupten privat versichert zu sein. Aber wenn Sie einmal ih
Hallo Eugen, geben Sie der Direktversicherung einfach ihre KK nicht bekannt, also die Auskunft verweigern. Evtl. wäre auch möglich (?) zu behaupten privat versichert zu sein. Aber wenn Sie einmal ihre KK bekanntgeben haben, haben Sie sich – indirekt freiwillig – selbst zur Beitragszahlung verpflichtet. Ob die o.g. Verweigerung legal ist, kann ich nicht final bestätigen.
