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und was urteilt dazu das Landessozialgericht nach langer Verhandlung?
Wer steht oben in Ihrem Sparvertrag als Versicherungsnehmer?
Der freizügige Arbeitgeber?
Als versicherte
und was urteilt dazu das Landessozialgericht nach langer Verhandlung?
Wer steht oben in Ihrem Sparvertrag als Versicherungsnehmer?
Der freizügige Arbeitgeber?
Als versicherte Person steht Ihr Name?
Alles klar, der “BLAUE HIMMEL” (BVerfG) hat es bereits beschrieben
in diesem Falle handelst es sich um einen Vorsorgevertrag
und ist in jedem Falle bei der Auszahlung zu verbeitragen.
“Diese Endscheidung ist unanfechtbar” schreibt der BLAUE HIMMEL
Das ist und bleibt das Ergebnis einer Klage gegen diese Schandtat
sagt selbst Olaf S. immer wieder an freundliche Beschwerder.
Mit bergfestem Glückauf aus dem kühlen tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
