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25. Juli 2024 um 16:13 Uhr
#36310
Hans.Michael Wilcke
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<div>Glückauf Herr Müller,</div>
<div>Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?</div>
<div>Eine betriebli
<div>Glückauf Herr Müller,</div>
<div>Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?</div>
<div>Eine betriebli
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<div>Glückauf Herr Müller,</div>
<div>Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?</div>
<div>Eine betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung dem Mitarbeiter Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos zusagt und die Ansprüche erst bei Eintritt dieses Ereignisses fällig werden (§ 1 Betriebsrentengesetz). Solche biometrischen Risiken sind</div>
<div></div>
<div>a) das Erreichen eines bestimmten Alters des Arbeitnehmers:
Als Untergrenze gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr.</div>
<div>b) In Ausnahmefällen können Versorgungsleistungen auch bereits vor dem 60. Lebensjahr
gewährt werden, z.B. bei Piloten. Solche Ausnahmefälle ergeben sich aus Gesetz, Tarifvertrag
oder Betriebsvereinbarung.
Die Gewährung der Versorgungsleistungen ist nicht davon abhängig, ob der Mitarbeiter
aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder ob er noch einige Jahre weiterhin berufstätig ist.</div>
<div>c) der Eintritt von Invalidität des Arbeitnehmers: In diesem Fall wird eine Invaliditätsversorgung
gewährt.</div>
d) der Tod des Arbeitnehmers: In diesem Fall werden die Versorgungsleistungen an die
Hinterbliebenen gewährt</div>
<div class=”default-style”></div>
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<div>Eine betriebliche Altersvorsorge liegt nicht vor, wenn</div>
<div>a) der Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung dem Ehegatten eines Mitarbeiters
eigene Versorgungsleistungen zur Absicherung seiner biometrischen Risiken zusagt
und dieser nicht beim Arbeitgeber beschäftigt ist.</div>
<div>b) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vererblichkeit von Versorgungs-
anwartschaften vereinbart ist.</div>
<div>c) das Wertguthaben aus einem Arbeitszeitkonto ohne Abdeckung eines biometrischen Risikos
zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ausgezahlt wird.</div>
<div>d) von vornherein eine Abfindung der Versorgungsanwartschaft, z.B. zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, vereinbart ist, weil dann nicht
mehr von der Absicherung eines biometrischen Risikos auszugehen ist.</div>
</div>
<div></div>
<div></div>
<div>Mit bergfestem Glückauf</div>
<div>Hans-Michael Wilcke</div>
<div>Glückauf Herr Müller,</div>
<div>Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?</div>
<div>Eine betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn der Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung dem Mitarbeiter Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos zusagt und die Ansprüche erst bei Eintritt dieses Ereignisses fällig werden (§ 1 Betriebsrentengesetz). Solche biometrischen Risiken sind</div>
<div></div>
<div>a) das Erreichen eines bestimmten Alters des Arbeitnehmers:
Als Untergrenze gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr.</div>
<div>b) In Ausnahmefällen können Versorgungsleistungen auch bereits vor dem 60. Lebensjahr
gewährt werden, z.B. bei Piloten. Solche Ausnahmefälle ergeben sich aus Gesetz, Tarifvertrag
oder Betriebsvereinbarung.
Die Gewährung der Versorgungsleistungen ist nicht davon abhängig, ob der Mitarbeiter
aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder ob er noch einige Jahre weiterhin berufstätig ist.</div>
<div>c) der Eintritt von Invalidität des Arbeitnehmers: In diesem Fall wird eine Invaliditätsversorgung
gewährt.</div>
d) der Tod des Arbeitnehmers: In diesem Fall werden die Versorgungsleistungen an die
Hinterbliebenen gewährt</div>
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<div>Eine betriebliche Altersvorsorge liegt nicht vor, wenn</div>
<div>a) der Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung dem Ehegatten eines Mitarbeiters
eigene Versorgungsleistungen zur Absicherung seiner biometrischen Risiken zusagt
und dieser nicht beim Arbeitgeber beschäftigt ist.</div>
<div>b) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Vererblichkeit von Versorgungs-
anwartschaften vereinbart ist.</div>
<div>c) das Wertguthaben aus einem Arbeitszeitkonto ohne Abdeckung eines biometrischen Risikos
zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ausgezahlt wird.</div>
<div>d) von vornherein eine Abfindung der Versorgungsanwartschaft, z.B. zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, vereinbart ist, weil dann nicht
mehr von der Absicherung eines biometrischen Risikos auszugehen ist.</div>
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<div>Mit bergfestem Glückauf</div>
<div>Hans-Michael Wilcke</div>
