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Diese Urteile stammen beide aus dem Jahre 2020 und verweigern eine grundsätzlich notwenige Zusage des
Arbeitgebers auf Versorgungszusage.
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Diese Urteile stammen beide aus dem Jahre 2020 und verweigern eine grundsätzlich notwenige Zusage des
Arbeitgebers auf Versorgungszusage.
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Urteil Az.: L 9 KR 122/18 WA LSG- Brandenburg vom 02.12.2020
Unter Gründe
[….] Die Beklagte habe u.a. die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) fehlerhaft interpretiert.
Danach wäre eine Arbeitgeberzusage erforderlich gewesen, um die Versicherungsleistung einer Beitragspflicht
zu unterwerfen. [….]
[….] Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbarte Zweckbestimmung
ist hingegen nicht erforderlich […].
BSG Urteil v. 08.07.2020 – B 12 KR 1/19 R
[….] Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitgeberin ausdrücklich eine Versorgungs-
oder Versicherungszusage gegeben hat.[….]
[….] Einer Direktversicherung iS des § 1 Abs 2 Nr 4 BetrAVG unter Fortbestand des institutionellen
Rahmens des Betriebsrentenrechts ist die Versorgungszusage immanent.
Eines zusätzlichen ausdrücklichen Versorgungsversprechens bedarf es ebenso wenig wie eines
Rückgriffs auf arbeitsrechtliche Absprachen, insbesondere dazu, ob die aus dem Arbeitsentgelt
des Arbeitnehmers gezahlten Beiträge von einer Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst waren[….].
Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen, tollen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
