Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Schulnoten fuer unsere Parteien in Deutschland! › Antwort auf: Schulnoten fuer unsere Parteien in Deutschland!
Als ehemaliges Mitglied stelle ich mir erstaunen fest, dass allein schon die Fragestellung bez
Als ehemaliges Mitglied stelle ich mir erstaunen fest, dass allein schon die Fragestellung bezogen auf eine “betriebliche Altersvorsorge” völlig falsch angelegt ist!
Es gibt keine “betriebliche Altersvorsorge”, sondern eine gesetzlich geregelte “betriebliche Altersversorgung”!
Bei der gesetzlich geregelten betrieblichen Altersversorgung gibt es keine “Doppelverbeitragung” sondern die Forderung nach einem einmaligen vollen Beitragssatz, festgelegt im § 237 SGB V bezogen auf “den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen”!.
Die “Doppelverbeitragung (= zweimal der volle Beitragssatz)” gibt es nur bei der von uns durchgeführten “privaten Altersvorsorge” bei der zweimal der volle Beitragssatz abverlangt wurde, einmal bei Auszahlung unseres Arbeitsentgeltes woraus vom resultierenden Nettolohn dann unsere private Kapital-Lebensversicherung finanziert wurde und ein zweites mal bei Auszahlung unserer einmaligen Versicherungsleistung (ist keine der Rente vergleichbare Einnahme), ohne gesetzliche Grundlage, ohne Berücksichtigung der “Grundsätze des Verwaltungshandelns” bei denen gemäß Art. 20 Abs. 3 GG der Vorrang des Gesetzes festgelegt ist und aus denen auch der Hinweis entnommen werden kann dass dieser Art. 20 (3) GG den Unterschied eines Rechtsstaates zu einem Willkürstaat aufzeigt!!!
Solange der DVG mit falscher Terminologie argumentiert redet er im Sinne der Politik, die darin den gesetzlich festgelegten Bereich sieht ” Doppelverbeitragung = einmaliger gesetzlich festgelegter voller Beitragssatz”!!!!
Das endlich einmal zu ändern wäre eine Überlegung wert!
