Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Klage SG Detmold wg. Freibetrag bei Kapitalleistung › Antwort auf: Klage SG Detmold wg. Freibetrag bei Kapitalleistung
26. August 2024 um 16:25 Uhr
#36394
Frank Pape
Im neuesten Newsletter des DVG wird über einen ähnlichen Fall vom SG Braunschweig berichtet. Es handelt sich möglicherweise um das Urteil https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0cc0a
Im neuesten Newsletter des DVG wird über einen ähnlichen Fall vom SG Braunschweig berichtet. Es handelt sich möglicherweise um das Urteil https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0cc0a0cf-97ae-48d2-83fd-f161167f6421
Der letzte lange Absatz ist eigentlich der Entscheidende. Hier behauptet das SG quasi durch Fußaufstampfen, dass die Kapitalleistung nicht mit einer laufenden Zahlung vergleichbar wäre… Das ist wirtschaftlich gesehen kompletter Unsinn. Erzählt das mal einer Versicherung. Die Kapitalleistung sollte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ungefähr dem wirtschaftlichen Wert der laufenden Zahlungen entsprechen.
Das Thema sollte eigentlich gleich dem BVG vorgelegt werden. Mal schauen, wie sich das SG Detmold rauswindet.
