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27. August 2024 um 22:59 Uhr
#36403
Kurt Lindinger
Der DVG kann unzählige Male Fragen stellen und wird immer Phrasen und ausweichende Antworten erhalten wenn er die private Vorsorge und die betriebliche Versorgung in einen Topf wirft. Die Phrasen wer
Der DVG kann unzählige Male Fragen stellen und wird immer Phrasen und ausweichende Antworten erhalten wenn er die private Vorsorge und die betriebliche Versorgung in einen Topf wirft. Die Phrasen werden sich immer auf eine Doppelverbeitragung (voller Beitragssatz) beziehen.
Man muss halt fragen nach welchem Gesetz die private Vorsorge bei der Auszahlung verbeitragt wurde.
Als der Rente vergleichbarer Zahlbetrag?
Als zusätzliche Einnahmen?
Jemanden den Rat zu einer Klage zu geben, halte ich für sehr gewagt, da die Erfolgsquote gegen Null geht?
Man muss halt fragen nach welchem Gesetz die private Vorsorge bei der Auszahlung verbeitragt wurde.
Als der Rente vergleichbarer Zahlbetrag?
Als zusätzliche Einnahmen?
Jemanden den Rat zu einer Klage zu geben, halte ich für sehr gewagt, da die Erfolgsquote gegen Null geht?
