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Der unsinnige und vom DVG längst totgerittene Begriff der angeblichen „Doppelverbeitragung“ unserer Lebensversicherungen – die Direktversicher
Der unsinnige und vom DVG längst totgerittene Begriff der angeblichen „Doppelverbeitragung“ unserer Lebensversicherungen – die Direktversicherung (DV) ist nur einer der 5 DURCHFÜHRUNGSWEGE der bAV, denn es gibt KEIN Produkt DV (!) – erklärt nicht den von den Lebensversicherern und den Krankenkassen 2003 in vorsätzlich betrügerischer und damit krimineller Absicht initiierten und von der Politik bis heute geduldeten Milliardenbetrug an unseren privat finanzierten Sparanlagen mittels einer LV.
Eine echte Betriebsrente (BR) – vollständig nur vom AG finanziert – ist für einen Rentner 100% geschenktes Geld, ein Leben lang.
Die Änderung des § 248 SGB V auf den vollen Beitragssatz ab 2004 sollte daher eigentlich für jeden zu ertragen sein, obwohl man darüber knurren mag.
Ganz anders verhält es sich aber mit unserer aus eigenem Gehalt finanzierten Sparanlage LV.
Allerdings scheinen es viele DVG-Mitglieder leider bis heute immer noch nicht begriffen zu haben, dass der Gesetzgeber mit der Änderung/Ergänzung des § 229 SGB V (aF) im Abs. 1 Satz 3 ab 2004 nur einen bis Ende 2003 möglichen UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung einer echten Betriebsrente beseitigen wollte.
Und nun zum x-ten Mal hier im Forum für Unwissende nochmals erklärt:
Dieser UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung bestand darin, dass die lebenslange Versorgungszusage des AG mit der von ihm finanzierten echten BR noch vor Renteneintritt als eine einmalige Kapital-ABFINDUNG (!) vereinbart und dann ab Renteneintritt unter Verzicht der lebenslangen Rentenzahlung als einmalige Ersatzzahlung für diese umgehend dem AN ausgezahlt wurde.
Nur das war die wahre Absicht des Gesetzgebers mit der Änderung/Ergänzung des § 229 Abs. 1 Satz 3 (aF) zum § 229 Abs. 1 Satz 3 (nF)!
Ausführlich für alle Interessierten nachzulesen in dem von mir verfassten Artikel, der auf dem Versicherungsportal „Pfefferminzia“ schon 2019 freundlicherweise veröffentlicht wurde.
Googeln: Pfefferminzia + Unterlassen Sie die rechtswidrige Verbeitragung durch die Krankenkassen.
Ergo: Für die Verbeitragung unserer privaten Sparanlage LV gibt es bis heute keine Normsetzung des Gesetzgebers, es wurde vom Gesetzgeber also GAR NICHT angeordnet.
Allerdings dulden und verteidigen sogar die verlogenen Politiker aller Couleur bis heute die kriminellen Machenschaften der Lebensversicherer und der Krankenkassen.
An entscheidender Schaltstelle dieses Milliardenbetrugs sitzen allerdings die hochgradig kriminellen Verantwortlichen in den schwarzen Roben mit deren ahnungslosen und nur abnickenden sog. ea. Richtern, die alle mittels Rechtsbeugung (Straftatbestand:§ 339 StGB, in Verbindung mit § 12 StGB sogar ein Verbrechen) Art. 20 Abs. 3 GG und § 38 DRiG (Richtereid) mit Füßen treten.
Denn die Vorgabe in diesen Gesetzen lauten: Nach GESETZ und RECHT zu urteilen.
An erster Stelle steht immer unumstößlich das GESETZ, erst dann kommt das RECHT mit unserem Rechtssystem und unserer Rechtsordnung.
Aber das interessiert die letztendlich für alles Verantwortlichen in den schwarzen Roben alles nur einen wirklichen Scheißdreck, anders kann man das nach mehr als 20 Jahren vorsätzlich praktizierter Rechtsbeugung nicht mehr formulieren.
Nur eine einvernehmliche und abgestimmte sprachliche Pervertierung dieses Gesetzestextes und die willentliche Unterwürfigkeit dazu innerhalb aller dafür verantwortlichen Institutionen bis hin zu den Scharlatanen des BSG in Kassel unter Missachtung aller gelernten Deutschkenntnisse ermöglichte überhaupt erst den bis heute andauernden, schändlichen Milliardenbetrug.
Und an Stelle von Olaf Scholz würde ich auch hinsichtlich der DVG-Forderung nach einer Änderung (?) dieses angeblich zu ändernden Gesetzes nichts unternehmen, denn das Gesetz, der § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V (nF) ist doch völlig in Ordnung, bezieht sich der Gesetzestext doch ausschließlich auf Versorgungsbezüge/Renten oder eine davon abgeleitete Kapital-ABFINDUNG, niemals jedoch auf eine vertraglich von vornherein festgelegte nur einmalige Kapital-AUSZAHLUNG wie wir sie mit unseren LV-Verträgen hatten.
So sind die wahren Zusammenhänge, einmal vollständig verinnerlichen und endlich vom dem schon vor vielen Jahren totgerittenen Pferd der sog. “Doppelverbeitragung” absteigen, der Gaul ist längst verwest und keiner merkt`s, bekommt aber immer noch die Sporen.
