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Zu dem Status PV/KV kann ich leider nichts beitragen, weil ich mich mit den genauen Zusammenhängen nicht auskenne.
Aber auf gar keinen Fall vor der
Zu dem Status PV/KV kann ich leider nichts beitragen, weil ich mich mit den genauen Zusammenhängen nicht auskenne.
Aber auf gar keinen Fall vor der Auszahlung durch den auszahlenden Lebensversicherer irgendwelche Bankdaten oder gar dem LV-Unternehmen die Krankenkasse mitteilen, denn dann sitzen Sie in der Falle und müssen 10 Jahre (gesetzeswidrig) zahlen.
Denn wenn die LV-Prämien privat aus dem eigenen Gehalt gezahlt wurden ist das eine private Sparanlage und geht die KK überhaupt nichts an.
Gegen diesen Verbeitragungsbetrug kämpfen wir alle ja seit über 20 Jahren.
Für die Verbeitragung so einer privaten Sparanlage gibt es bis heute keine gesetzliche Grundlage.
Falls Sie dazu weitere Informationen benötigen und mit mir einmal telefonieren möchten, lassen Sie sich vom DVG-Vorsitzenden Reiner Korth gern meine Telefon-Nr. geben.
