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Unter diesem Gesichtspunkt haben Sie natürlich Recht, dass wir als AN mit unserer Arbeitskraft letztendlich fast alle Erträge für die Firma erarbeitet
Unter diesem Gesichtspunkt haben Sie natürlich Recht, dass wir als AN mit unserer Arbeitskraft letztendlich fast alle Erträge für die Firma erarbeitet haben.
Wenn wir dieses Fass mit dem § 248 SGB V allerdings auch noch aufmachen wollen, dann begeben wir uns m. E. aber auf eine Schiene, die uns alle für unser gemeinsames Anliegen gem. dem sprachlich von den Sozialgerichten bis zum BSG (vorsitzender Richter Heinz des 12 .Senats beim BSG: „Wir haben ein Wortlautverständnis“ – s. BSG-Urteil B 12 KR 1/19 R mit dem Kläger Herbert Heins – ich war selbst bei der Verhandlung mit anwesend und habe mich nach dessen Aussage innerlich fassungslos an den Hintern gefasst, weil mir der Kopf zu schade dafür war) pervertierten § 229 SGB V (nF) gar nicht weiter bringt.
Stattdessen sollten wir uns auch nach über 20 Jahren des bandenmäßigen Betrugs (gemeinsames kriminelles Handeln aller Lebensversicherer und aller Krankenkassen in vorsätzlicher gemeinsamer Absprache – s. § 263 StGB Abs. 3 Nr. 1) und der bandenmäßigen Missachtung dessen was der Gesetzgeber mit der Änderung des § 229 SGB V (nF) bezwecken wollte, darauf fokussieren, den Sozialrichtern penetrant und gnadenlos deren mit Gefängnis bedrohte Rechtsbeugung immer wieder sinngemäß um die Ohren hauen.
Eine sinnvollere Strategie wäre m. E. zukünftig allerdings diejenige, die die kriminellen hauptamtlichen Richter überwiegend ignoriert, um stattdessen sich nur mit den ea. Richtern während der Verhandlung zu befassen, um nur primär denen in der immer wieder bewusst viel zu kurz bemessenen Verhandlungszeit ausführlich erklären zu können und an deren Mitverantwortung zu appellieren, was der Gesetzgeber eigentlich beseitigen wollte (nämlich den Umgehungstatbestand), damit diese den hauptamtlichen Kriminellen mit unseren sehr ausführlichen Erläuterungen bei der gemeinsamen geheimen Beratung überzeugend Paroli bieten können, um endlich einmal ein auf gesetzlicher Basis verfasstes Urteil zu bekommen.
Denn diese m. E. gegen uns voreingenommen ea. Richter werden ja von den hauptamtlich Kriminellen in die Richtung manipuliert, dass ja alles „höchstrichterlich“, d. h. aber rechtsbeugend am Gesetz vorbei, entschieden sei.
Denn: Auch diese ea. Richter mit der gleiche Stimmgewichtung wie die hauptamtlich Kriminellen sind ebenfalls NICHT (!) auf rechtsbeugende Urteile vereidigt, sondern auf GESETZ und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG u. § 38 Abs. 1 DRiG)
Noch sollten wir die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern massiv weiterhin Klagen einreichen, solange es unsere Gesundheit in unserem Alter noch zulässt.
