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31. Oktober 2024 um 17:44 Uhr
#36639
Hans-Michael Wilcke
Glückauf Herr Freytag,
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise von
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise von
Glückauf Herr Freytag,
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise von Justitia
per rechtskräftiges Urteil ein Weitergang verweigert worden.
Bei massiven Angriffen und Klagegängen wird die KV wohl auch bei Ihnen automatisch den § 96 Abs.1 SGG
als Totschlag gegen Ihre Angriffe ansetzen.
Dieser § wurde zum 01.04.2008 für derartige bösartige Fälle aktiviert bzw. angepasst.
nun habe ich ja auch meine eigene Freude an den seltsamen Stuhlgängen bereits kundgetan.
Leider sind mir zur letzten Zeit die Klagegang verweigert worden, beziehungsweise von Justitia
per rechtskräftiges Urteil ein Weitergang verweigert worden.
Bei massiven Angriffen und Klagegängen wird die KV wohl auch bei Ihnen automatisch den § 96 Abs.1 SGG
als Totschlag gegen Ihre Angriffe ansetzen.
Dieser § wurde zum 01.04.2008 für derartige bösartige Fälle aktiviert bzw. angepasst.
Eine Möglichkeit diesen Schachzug der KV zu umgehen ist der Wechsel in eine neue KV
– ist ja heute jederzeit möglich, wenn Tariferhöhungen vorliegen oder alle 2 Jahre-,
die die alten Vorgänge nicht kennt.
Der Kampf gegen Windmühlen ist mühevoll, aber wo ein Wille ist auch ein Weg.
Ich drücke Ihnen die Daumen
Mit bergfestem Glückauf
Hans-Michael Wilcke
