Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Auslandsrenten nur halber Beitragsatz wegen Gleichbehandlung vor dem Gesetz › Antwort auf: Auslandsrenten nur halber Beitragsatz wegen Gleichbehandlung vor dem Gesetz
3. Februar 2025 um 15:57 Uhr
#37098
Egon Seiss
Hallo,
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweis
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweis
Hallo,
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die in der BRD erworbene Rente in einen EU-Staat.
Im neuen EU Hauptwohnsitz Land habe ich dann so wie in Spanien meine Social Seguridad Krankenkarte.
Im Übrigen wird nur für 1 Kassenvorstand Lohn und der Bonus incl. Erfolgsprämie fällig und für ca. 550 Krankenkassenvorstände wie in der BRD
Mit der werde ich dann beim Urlaub in De auch als Tourist behandelt.
Vor allem aber darf die Deutsche Krankenkasse von DV-Auszahlungen keinerlei DV-Beiträge mehr einziehen.
Grund: Ich bin in dem EU-Land das mein Hauptwohnsitz ist in der Krankenversicherung.
Innerhalb der 2 Staaten Abkommen werden zwar Beiträge für Krankenkassen ausgeglichen, aber keine DV-Beiträge.
Dies ist der einfache Trick aus der Trickkiste, wie man Gesetze umschiffen kann, da dies bei GMG-Gesetz auch nicht als Schlupfloch erkannt wurde.
Es gibt im reinen Trick- nur eben in diesem Falle nur für eine “Minderheit” von Rentner die Ihren Wohnsitz nicht mehr im BRD-Land führen werden.
Ich hoffe, dies hilft denen die Ihren Lebensabend planen und nicht mehr in der BRD dann wohnen und die DV wird dann auch an keine Krankenkasse in der BRD mehr abgeführt: da nicht mehr in der BRD die Krankenkassenpflicht besteht.
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die in der BRD erworbene Rente in einen EU-Staat.
Im neuen EU Hauptwohnsitz Land habe ich dann so wie in Spanien meine Social Seguridad Krankenkarte.
Im Übrigen wird nur für 1 Kassenvorstand Lohn und der Bonus incl. Erfolgsprämie fällig und für ca. 550 Krankenkassenvorstände wie in der BRD
Mit der werde ich dann beim Urlaub in De auch als Tourist behandelt.
Vor allem aber darf die Deutsche Krankenkasse von DV-Auszahlungen keinerlei DV-Beiträge mehr einziehen.
Grund: Ich bin in dem EU-Land das mein Hauptwohnsitz ist in der Krankenversicherung.
Innerhalb der 2 Staaten Abkommen werden zwar Beiträge für Krankenkassen ausgeglichen, aber keine DV-Beiträge.
Dies ist der einfache Trick aus der Trickkiste, wie man Gesetze umschiffen kann, da dies bei GMG-Gesetz auch nicht als Schlupfloch erkannt wurde.
Es gibt im reinen Trick- nur eben in diesem Falle nur für eine “Minderheit” von Rentner die Ihren Wohnsitz nicht mehr im BRD-Land führen werden.
Ich hoffe, dies hilft denen die Ihren Lebensabend planen und nicht mehr in der BRD dann wohnen und die DV wird dann auch an keine Krankenkasse in der BRD mehr abgeführt: da nicht mehr in der BRD die Krankenkassenpflicht besteht.
Die Wahlen werden dies für BRD-Hauptwohnsitz verbliebene wohl nicht ändern!
Es hilft nicht die “Blaue Flucht”, sondern ab in Länder wo man für sein Geld noch besser leben kann.
Den BRD-Pass muss man als Trost ja nicht bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes auch noch abgeben.
Gut getrickst ist halb gewonnen.
Glück auf zum 21% Kohle verladen, verschiffen.
Grüße
Egon Seiss
