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- Egon SeissGleichheits Gesetze fast übarall, aber nicht für
DV Beitragszahler
kein Bestandschutz
keine nur 50%
keinen geringeren Beitrag, da keine Lohnforzahlung der Renter
Wermutstropf
Gleichheits Gesetze fast übarall, aber nicht fürDV Beitragszahler
kein Bestandschutz
keine nur 50%
keinen geringeren Beitrag, da keine Lohnforzahlung der Renter
Wermutstropfen:
der Jens Spahn Freibetrag aber nur auf die KV
Plus immer wieder Beitragserhöhungen der Kassen: Zeitruam für 10 Jahre
Plus neuere Verträge: nochmals trotz des gezahlten (aktuell 20%) Pauschalsteursatzes in der Ansparphase an das FA erneut Steuern zahlen
Beitragsschutz aber
Ausländische Rente bleibt außen vor
“Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt für in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Rentner die Hälfte des Beitrages, der ausschließlich auf die deutsche Rente entfällt”, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Da privat versicherte Rentner nicht schlechter gestellt werden sollen, entspricht der Zuschuss jenem Anteil, den die Deutsche Rentenversicherung zahlen müsste, sofern eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen würde. “Somit berechnet sich der Zuschuss für privat versicherte Rentner ebenfalls alleinig auf die Höhe der deutschen Rente. Der Betrag der Rente aus der Schweiz bleibt außen vor”, so Manthey.
Doch keine Sorge: Sie müssen auf Ihre ausländische Rente trotzdem nicht den üblichen Krankenversicherungsbeitrag komplett selbst zahlen. Auf ausländische Renten fällt nur der halbe allgemeine Beitragssatz an (also zurzeit 7,3 Prozent) zuzüglich des halben kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Verwendete Quellen
- Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Und Quelle t-online der Bericht heute am 17.01.2025
Egon Seiss
- Egon SeissHallo,
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweisHallo,
zur Klarstellung;
es geht nicht um den Bezug der EU Renten von ausländischen Renten in DE (BRD) sondern:
Der Hauptwohnsitz in der BRD wird abgemeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung überweist die in der BRD erworbene Rente in einen EU-Staat.
Im neuen EU Hauptwohnsitz Land habe ich dann so wie in Spanien meine Social Seguridad Krankenkarte.
Im Übrigen wird nur für 1 Kassenvorstand Lohn und der Bonus incl. Erfolgsprämie fällig und für ca. 550 Krankenkassenvorstände wie in der BRD
Mit der werde ich dann beim Urlaub in De auch als Tourist behandelt.
Vor allem aber darf die Deutsche Krankenkasse von DV-Auszahlungen keinerlei DV-Beiträge mehr einziehen.
Grund: Ich bin in dem EU-Land das mein Hauptwohnsitz ist in der Krankenversicherung.
Innerhalb der 2 Staaten Abkommen werden zwar Beiträge für Krankenkassen ausgeglichen, aber keine DV-Beiträge.
Dies ist der einfache Trick aus der Trickkiste, wie man Gesetze umschiffen kann, da dies bei GMG-Gesetz auch nicht als Schlupfloch erkannt wurde.
Es gibt im reinen Trick- nur eben in diesem Falle nur für eine “Minderheit” von Rentner die Ihren Wohnsitz nicht mehr im BRD-Land führen werden.
Ich hoffe, dies hilft denen die Ihren Lebensabend planen und nicht mehr in der BRD dann wohnen und die DV wird dann auch an keine Krankenkasse in der BRD mehr abgeführt: da nicht mehr in der BRD die Krankenkassenpflicht besteht.Die Wahlen werden dies für BRD-Hauptwohnsitz verbliebene wohl nicht ändern!
Es hilft nicht die “Blaue Flucht”, sondern ab in Länder wo man für sein Geld noch besser leben kann.
Den BRD-Pass muss man als Trost ja nicht bei der Verlegung des Hauptwohnsitzes auch noch abgeben.
Gut getrickst ist halb gewonnen.
Glück auf zum 21% Kohle verladen, verschiffen.Grüße
Egon Seiss
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