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entscheidend, ob Sozialbeiträge zu zahlen sind, ist doch, ob ich durch den Vertrag VORHER Sozialbeiträge gespart habe.
Wenn die LV rein aus schon verbeitragten und versteuerten
entscheidend, ob Sozialbeiträge zu zahlen sind, ist doch, ob ich durch den Vertrag VORHER Sozialbeiträge gespart habe.
Wenn die LV rein aus schon verbeitragten und versteuerten Geldern stammt, sehe ich das auch keine erneute Verbeitragung.
Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, wenn ich die Zinseinkünfte wegen der längeren Vertragslaufzeiten (mehr als 10 Jahre?) nicht versteuert habe, sind diese Steuern ggf.fällig. Auf jeden Fall verlangt eine Versicherung Bearbeitungsgebühren, die recht hoch sein können.
Vermutlich lohnt es sich, den Vertrag ruhen zu lassen und später abzuwickeln.
Ich habe tatsächlich mir Rat beim Finanzamt geholt, die geben diese Auskünfte auch!
