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WolfgangHallo,
Auf meinen Widerspruch zur Beitragserhöhung (Vorschlag des Vereins) der Barmer zum 1.01.2025 habe ich eine 3-seitige Antwort von der Barmer-KK erhalten.
Das Antwortschreiben ist mit vielen §Hallo,
Auf meinen Widerspruch zur Beitragserhöhung (Vorschlag des Vereins) der Barmer zum 1.01.2025 habe ich eine 3-seitige Antwort von der Barmer-KK erhalten.
Das Antwortschreiben ist mit vielen §.., Urteilen und Gesetzeshinweisen versehen, das ich perönlich da nicht mehr durchsehe. Natürlich lautet der letzte Absatz des Antwortschreibens:
“Unser Bescheid vom 18.01.2025 ist demnach nicht zu beanstanden.
Wir geben Ihnen bis zum 14.03.2025 Gelegenheit, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu
äußern (Anhörung nach § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch – Sozialverwaltungsverfahren und
Sozialdatenschutz – (SGB X)). Sofern Sie sich äußern möchten, hierfür aber mehr Zeit benötigen, bitten
wir um Nachricht, damit wir die Frist verlängern können.
Diese Anhörung ergeht auch in Namen der BARMER Pflegekasse.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Ihr Widerspruch nach § 86a Abs. 2 Nr. 1 des
Sozialgerichtsgesetzes (SGG) keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Pflicht zur Zahlung der
festgesetzten Beiträge hat.”
Frage: Sollten wir nicht als Verein einen Rechtsanwalt mit der Prüfung dieser sicherlich unterschiedlichen Antworten, die die Mitglieder von den Krankenkassen erhalten haben, beauftragen? -
Klaus BuchwaldHallo, habe bereits im Jahr 2017/18 klage gegen die Doppelverbeitragung erhoben (damals noch mit Absprache Vors. Kiesewetter). Gegner war damals die BKK Bergisches Land. Auch 2017 und später sind inHallo, habe bereits im Jahr 2017/18 klage gegen die Doppelverbeitragung erhoben (damals noch mit Absprache Vors. Kiesewetter). Gegner war damals die BKK Bergisches Land. Auch 2017 und später sind in allen Schlüsselpositionen der Gesetzes- u. Rechtsprechung Richter mit entsprechendem Parteibuch installiert, die grundsdätzlich im Interesse der Parteien urteilen. Der damalige Richter am Sozialgericht Düsseldorf sagte mir nach Abschluss der Verhandlung, dass er meiner Argumentation folgen könnte, ich mit Sicherheit auch im Recht bin. Aber er würde als kleiner Richter nicht gegen die höheren Instanzen urteilen, das könnte seiner weiteren Laufbahn schaden. So sieht es aus! Und in den letzten Jahren hat sich nichts geändert, in Vorstanden und Beiräten der KK sitzen Politiker, die sich lieber ihre eigenen Taschen vollmachen. Leider muss ich heute sagen, dass alle Versuche seitens des DVG immer nur mit Absichtserklärungen und Mitgefühl abgetan wurden, passiert ist nichts. Ich weiß aus heutiger Sicht nicht, ob es der richtige Weg ist, mit diesen Leuten den Dialog zu suchen. Hinter vorgehaltener Hand lachen die Herren sich über die Leute, die den Staat zu dem gemacht haben was er einmal kaputt. Ich kann Ihnen also diesbezüglich keine Hoffnung machen, diese Typen, ob sie Scholz, Heil oder März heißen, die sitzen das aus.
Mit freundlichen Grüßen
KBU -
AchimHallo Wolfgang,
erst einmal wäre tatsächlich eine Sammlung der Antworten von den Kassen hilfreich, um eine Übersicht zu erhalten, ob alle Kassen mit dem gleichen Schriftsatz arbeiten?
Ja, aufschieHallo Wolfgang,erst einmal wäre tatsächlich eine Sammlung der Antworten von den Kassen hilfreich, um eine Übersicht zu erhalten, ob alle Kassen mit dem gleichen Schriftsatz arbeiten?
Ja, aufschiebende Wirkung gibt es keine, aber, wenn der Widerspruch aufrecht erhalten wird, kann das durchaus die Widerspruchstellen und Schiedstellen im Land beschäftigen.
Das ist dann der stete Tropfen… -
WolfgangHallo in die Runde,
auf meinen 2. Widerspruch in 2025, vom 30.01. 2025, habe ich von der BARMER folgende einleitende Antwort bekommen.
“Sie erhalten heute den Widerspruchsbescheid des AusschusseHallo in die Runde,
auf meinen 2. Widerspruch in 2025, vom 30.01. 2025, habe ich von der BARMER folgende einleitende Antwort bekommen.
“Sie erhalten heute den Widerspruchsbescheid des Ausschusses 3 auf den Sie sicher schon lange warten. Danke für Ihre Geduld. Die wichtigsten Informationen für Sie zuerst:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Die Kosten im Widerspruchsverfahren werden nicht erstattet.
Der Ausschuss versteht, dass Sie aufgrund der geschilderten Situation über die Ablahnung enttäuscht sind Diese Entscheidung wird nun näher erläutert.”
Danach folgen 5 A4 Seiten mit viele Paragrafen….. und es ist noch eine Anwesenheitsliste der Sitzung des Widerspruchsausschusses 3 vom 21.05.2025 begefügt.
Für mich als Mitglied und Einzelperson ist nun nach 6 Jahren und 8 Widersprüchen die Sache erledigt. Da wird auch nichts mehr “mit dem steten Tropfen….” passieren. -
Wiegbert LemkeEinspruch gegen die Beitragserhöhung der Kassen, wird im einzelnen immer mit mehr oder weniger intelligenten Antworten abgewiesen werden.
Der Punkt ist doch, dass die Kassen die Interessen der Versi
Einspruch gegen die Beitragserhöhung der Kassen, wird im einzelnen immer mit mehr oder weniger intelligenten Antworten abgewiesen werden.Der Punkt ist doch, dass die Kassen die Interessen der Versicherten zu vertreten haben, (nein soll kein Scherz sein). Das würde ja zwangsläufig zu Klagen der Kassen gegen die Regierungen führen. Nur haben sich offensichtlich die Lobbyisten auch in den Kassen eingenistet. Wozu brauchen wir überhaupt ca. 100 Krankenkassen deren Vorstände und Verwaltungen finanziert werden.
Wiegbert Lemke
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Achim KarraschHallo zusammen,
wir als Verein, in erster Linie die Vorstandsmitglieder, sind in Berlin vorstellig, wir warten auf die Antwort, ob wir zum Gesundheitsausschuss eingeladen werden.
Diese Initiative läHallo zusammen,wir als Verein, in erster Linie die Vorstandsmitglieder, sind in Berlin vorstellig, wir warten auf die Antwort, ob wir zum Gesundheitsausschuss eingeladen werden.
Diese Initiative läuft seit mehreren Wochen, wir wurden auf die nächste Sitzungsperiode verwiesen.
Die steigende Zahl der Widerspruchsverfahren sollen das Argument widerlegen, es gäbe keinen Handlungsbedarf, “weil die Mehrheit der Betroffenen” sich nicht wehrt. Zwischen den Zeilen argumentieren die Gerichte, es fehlt der politische Druck von unten. Den müssen WIR erzeugen, deshalb engagieren wir uns.
Ich habe übrigens, nur durch Wechsel der Krankenkasse, eine neue Bewertung meiner Zahlungsverpflichtungen aus der Betriebsrente, habe jetzt wieder 30% der Rente beitragsfrei, was die alte Kasse nicht anerkannt hat und wo die Klage anhängig ist.Die Klage sist eingereicht, meine Rechtschutzversicherung zahlt!
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