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Ulrich BernhartHallo zusammen,
ich bin als Betroffener auf diese Webseite aufmerksam gewordenHallo zusammen,
ich bin als Betroffener auf diese Webseite aufmerksam geworden und denke dass ich hier bestens aufgehoben bin.
Da meine ausgezahlte Direktversicherung die von der Krankenkasse geplündert werden soll, von der Vertragskonstellation doch etwas speziell ist möchte ich andere Betroffene fragen.
-1998 wurde über den Arbeitgeber eine Direktversicherung (fondsgebundene LV) bei der Cosmos Direkt abgeschlossen, deren Beiträge aus einer jährl. Sonderzahlung von damals bis 3408 DM, später dann 1752€ ( von meinem Weihnachtsgeld) gezahlt wurden.
Bis zu diesem Freibetrag konnten die Beiträge Steuer- und Sozialversicherungsfrei umgewandelt werden, da der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernahm.
Eben wegen diesem blöden Gesetz von 2004 sollen jetzt anscheinend 120 Monatsbeiträge aus der Kapitalauszahlung fällig sein.
Vorhin las ich hier zum ersten mal was über über Verträge vor 2002. Ob das relavant ist, weiß ich nicht.
Weiter googelte ich vor ein paar Tagen wohl falsch was darüber, dass Direktversicherungen vor 2005 aus jährl. einmaligen Sonderzahlungen bezahlt Steuer- und Sozialversicherungsfrei seien, weil in der Einzahlungsphase aus Sozialversicherungsfreien Beiträgen bezahlt wurde, wenn Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernommen hat.
Das liest sich fast so, dass wenn Verträge vor 2005 aus monatlich umgewandelten Lohn bezahlt wurden, diese jetzt sozialversichungspflichtig seien und bei meiner Vertragskonstellation nicht.
Was stimmt denn jetzt? -
Gerhard KieseheuerHallo Herr Bernhart, als Ehrenvorsitzender der DVG e.V. kann ich sie über ihre Fragen aufklären. Für einen ersten Kontakt schreiben sie mirHallo Herr Bernhart, als Ehrenvorsitzender der DVG e.V. kann ich sie über ihre Fragen aufklären. Für einen ersten Kontakt schreiben sie mir bitte eine
E-Mail. Gerhard.Kieseheuer@dvg-ev.email
Viele Grüße
Gerhard Kieseheuer
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Reinhard Günther@ Ulrich Bernhart – 23. März 2026 um 22:02 Uhr
Moin Herr Bernhart,<
@ Ulrich Bernhart – 23. März 2026 um 22:02 UhrMoin Herr Bernhart,
wie Sie schreiben, ist Ihre Lebensversicherung (LV) bereits ausgezahlt.
Hinsichtlich der Auszahlung Ihrer LV teilen Sie uns allerdings nicht mit, ob Sie der GESETZESWIDRIGEN und BETRÜGERISCHEN Aufforderung des LV-Unternehmens (LVU), denen Ihre Krankenkasse (KK) mitzuteilen, bereits nachgekommen sind.
Sollten Sie dem LVU bereits Ihre KK mitgeteilt haben, dann sitzen Sie leider bereits in der Falle und müssen sich GESETZESWIDRIG 10 Jahre lang beklauen lassen.
Sollten Sie allerdings dem LVU Ihre KK noch nicht mitgeteilt haben, dann besteht noch die Möglichkeit, der BETRÜGERISCHEN Abzocke durch die KK zu entkommen.
Es gibt aus den vergangenen Jahren bereits einige wenige Fälle, in denen die rechtzeitige Verweigerung zur GESETZESWIDRIGEN Bekanntgabe der KK keine 10-jährige GESETZESWIDRIGE Abzocke zur Folge hatte.
Dazu sollten Sie sich dann umgehend bei mir melden.
Lassen Sie sich in diesem Fall vom Vorstand des DVG, Herrn Reiner Korth, meine Telefon-Nr. mitteilen.
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