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- PeterHallo, seit nunmehr 1993 zahle ich Beiträge zur Direktversicherung. Den größten Teil des Zeitraums war ich freiwillig versichert und zahlte den höchsten KV-Beitrag. Dieses Jahr steht die AuszahlunHallo, seit nunmehr 1993 zahle ich Beiträge zur Direktversicherung. Den größten Teil des Zeitraums war ich freiwillig versichert und zahlte den höchsten KV-Beitrag. Dieses Jahr steht die Auszahlung an. Die kommenden 5 1/2 Jahre ist davon auszugehen, dass ich ebenfalls freiwillig versichert sein werde und weiterhin Höchstbeiträge zahle. Wenn ich nach Auszahlung der Direktversicherung noch zusätzliche KK-Beiträge zahle, dann zahle ich doch mehr als notwendig. Ob das so richtig ist?
- Edgar
… somit sitzt du mit in der Falle… willkommen im Club
- Freytag, JürgenHallo Peter,
auf jeden Fall zum Auszahlungszeitpunkt der DV die Fragen nach Deinem Versicherungsstatus nicht oder unwahr beantworten (siehe Empfehlungen von den Kollegen hier im Forum).
Die KV-B
Hallo Peter,auf jeden Fall zum Auszahlungszeitpunkt der DV die Fragen nach Deinem Versicherungsstatus nicht oder unwahr beantworten (siehe Empfehlungen von den Kollegen hier im Forum).
Die KV-Beiträge sind gedeckelt und richten sich nach den aktuellen Sozialversicherungswerten (Rechengrößen). So liegt die BBG in der KV bei 5.512,50 EUR im Monat (Vorjahr 5.175 EUR). D.h., wenn Dein Bruttogehalt größer ist, zahlst Du den Maximalbeitrag und die Einmalauszahlung wird nicht zusätzlich verbeitragt.
Wenn du allerdings drunter fällst oder nach 5 1/2 Jahren aufhörst zu arbeiten, dann wird neu berechnet…
Du hast dann aber schon gute 5 Jahre von 10 Jahren die Beiträge Deiner Einmalauszahlung sparen können 😉
Ich hoffe, ich habe Deine Angaben richtig verstanden und mein Beitrag hat Dir geholfen.
LG, Jürgen
- PeterHallo Jürgen. Das Thema ist für mich sehr undurchsichtig, aber bezieht es sich erstmal nur auf “gesetzlich krankenversicherte Rentner”? Da bin ich trotz Auszahlung meine DV in 2 MonatenHallo Jürgen. Das Thema ist für mich sehr undurchsichtig, aber bezieht es sich erstmal nur auf “gesetzlich krankenversicherte Rentner”? Da bin ich trotz Auszahlung meine DV in 2 Monaten ja noch weit von entfernt.
- Freytag, JürgenHallo Peter, ich habe in meiner Antwort unterstellt, dass Du wegen der 9/10-Regel als Rentner später pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein wirst.
Den KV-Status (privatHallo Peter, ich habe in meiner Antwort unterstellt, dass Du wegen der 9/10-Regel als Rentner später pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sein wirst.
Den KV-Status (privat, freiwillig oder gesetzlich versichert) wird die Versicherung zur Auszahlung vermutlich abfragen, daher hier lieber nichts offenlegen.
Zu dem Prozedere der Verbeitragung hatte ich ja ausführlich geschrieben. Ich selbst habe damals von meiner gesetzlichen Krankenkasse die Info erhalten, dass keine weiteren Beiträge erhoben werden, da ich ja mit meinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Als Rentner, der dann in der gesetzlichen KV/sPV pflichtversichert ist, bist Du ja weit drunter und dann schlägt die Krankenkasse zu.
LG, Jürgen - Werner Süß
Habe selbst gegen die “Doppelverbeitragung” zwei Gerichtsinstanzen durch.
Ganz einfach verloren. Von der Versicherungssumme kannst Du die 20% schon
abziehen.
Gruß
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