Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Hoffnung vergeigt!!!!
- Dieses Thema ist leer.
- AutorBeiträge
- Hans-Michael WilckeGlückauf Team DV-Sparer,
nun hatte ein weiterer Betrogener mir -zur weiteren Information der heutigen SPD-Strategie-
seinen privaten Dialog mit einem SPD Mandaten übersendet.
Er hatte Hoffnung.
DGlückauf Team DV-Sparer,nun hatte ein weiterer Betrogener mir -zur weiteren Information der heutigen SPD-Strategie-
seinen privaten Dialog mit einem SPD Mandaten übersendet.
Er hatte Hoffnung.
Die letzte Antwort stammt vom April 2025 und zeigte Ihm “Hoffnung” auf
und wohin hat sich diese “Hoffnung” nun verblasen?????
Der Wind changed, manchmal bläst er jedoch rückwärts
und keiner schämt sich aus der Exekutiven oder auch Legislativen.
Was nun bleibt ist nur Frust im Blätterwald der Ewigkeit.
Nachhaltigkeit ist ebenso ein Trumpf dieser Regierung,
lassen wir es so, wie es ist.
Manche glauben Sie, wir vergessen es und lächeln uns dabei an.Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Anbei der Meinungsaustausch zwischen Betrogenem und Betrüger vor langer Zeit
GESENDT : 11.04.2025
Sehr geehrter Herr Langstein,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht und die detaillierte Darstellung Ihrer Perspektive.
Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort. Aufgrund der turbulenten Wochen nach der Wahl komme ich erst jetzt dazu, Ihnen in Ruhe zu antworten. Ihre Worte verdeutlichen,
wie tief die Frustration über die bestehenden Regelungen zur Verbeitragung und Besteuerung
der Betriebsrenten sitzt. Ich kann Ihre Enttäuschung und die empfundene Ungerechtigkeit gut nachvollziehen und sehe ebenfalls Handlungsbedarf.Die Doppelverbeitragung und die Belastung durch die Kranken- und Pflegeversicherung sind auch aus der Sicht der SPD problematisch. Wir sind der festen Überzeugung, dass es nicht gerecht sein kann, dass private Vorsorgeleistungen, die über Jahre hinweg mit eigenen Mitteln aufgebaut wurden, erneut belastet werden. Die SPD hat sich schon seit Jahren für eine Reform in diesem Bereich eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Es ist klar, dass die jetzige Regelung nicht den Prinzipien von Gerechtigkeit und Fairness entspricht, und wir streben an, diese Doppelbesteuerung zu beenden.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, wurde die Stärkung und Ausweitung der betrieblichen Altersvorsorge festgeschrieben. In diesem Zuge soll sie auch digitalisiert, vereinfacht, entbürokratisiert und transparenter gemacht werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass dabei auch endlich die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten angegangen wird. Wie Sie sicherlich wissen, werden Gesetzesentwürfe durch die Abgeordneten beraten, verhandelt, verändert und schlussendlich beschlossen. Sobald feststeht, wer in der neuen Wahlperiode für das Thema Rente zuständig sein wird, werde ich mich mit dem Hinweis auf die Doppelverbeitragung an ihn oder sie wenden.
Bis es so weit ist, müssen zunächst die Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen. Bei uns in der SPD können alle Mitglieder über die Annahme oder Ablehnung des Koalitionsvertrags abstimmen. Auch wenn ich nicht mit allen Punkten des Koalitionsvertrags übereinstimme, bin ich davon überzeugt, dass er die richtigen Antworten auf die drängenden Fragen unserer Zeit enthält und eine Regierung aus SPD, CDU und CSU für Stabilität in diesen unsicheren Zeiten sorgen kann.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre kritischen, aber auch konstruktiven Anmerkungen zu diesem Thema. Es ist unser Ziel Lösungen zu finden, die die Belastungen für diejenigen, die privat vorgesorgt haben, verringern und die soziale Gerechtigkeit weder auf Kosten der älteren Generation noch nachfolgender Generationen ausdehnen.
Bei weiteren Anliegen oder Fragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie PawlikVon: Herbert Langstein
GESENDT: Dienstag, 25. Februar 2025 15:48
Sehr geehrte Frau Pawlik,
es ist richtig, dass eine Versteuerung der Versorgungen zwangsweise erfolgen muss,
da vorher diese Einzahlungen in diesen Spartopf steuerfrei erfolgten.
Bei DV-Verträgen entfällt dieses im Nachhinein, da ja bereits die Pauschalsteuer
bezahlt wurde.
Eindeutig ist bestätigt und festgezurrt, dass eine Besteuerung nur einmalig erfolgen darf.
Das ist doch GERECHTIGKEIT, so wie man es schreibt.
Natürlich ist freundlicher Weise die Steuerreduzierung im Alter beachtlich, viele der
KVdR-Mitglieder dürfen überhaupt keine Steuern abführen, da die meisten Renten-Gesamteinahmen weit unterhalb des Freibetrages liegen.
Nochmals der Hinweis, auch wenn Steuern fällig sein sollten, so wird die Last jedoch wesentlich geringer ausfallen, meist unter 12%. So soll es im Alter sein.Nun geht es zur Sozialität (Solidarität), da habe ich bereits für die Beiträge in den Spartopf
die soziale Verbeitragung mit meinem Arbeitgeber ausgeführt.
Nun werde ich nochmals im Alter sehr hart bestraft, denn die volle Wucht der Beitragspflicht
trifft mich mit §248 SGB V.
Für die KV und sPV sind das jeweils 100%, das ist doch strafbar.
Damit hat Olaf Scholz bereits einen nachhaltigen und schädlichen Sargnagel in die 2 Säule der Altersversorgung sehr tief eingehakt.Das sind mehr als 21% von meinem privaten Vermögen, dass ich für meinen Lebensabend
vom dem Munde meiner Familie abgespart habe, siehe auch unter §229 SGB V, ist doch flegelhaft oder asozial, so sieht es der von Euch Betrogene.
Beides hat die SPD im Jahre 2004 scharf geschaltet und die Wirkung ist sehr nachhaltig,
wirkt bei uns Alten, die wir vormals “Sozial” gewählt haben.
Das nennt dann auch der Sozilaist “Solidarität” und lasst uns alle unterhakeln.
Wie ich schon vorab angezeigt habe, habe ich meine Entscheidung an der Urne schädigend aus der Geschichte getätigt.
Wir haben es nicht verziehen, die “fiskalische Lösung” ohne Folgen oder Sprüche:
“Das ändern wir ” einfach zu übergehen..Nun müssen mehr als 80 junge und dynamische Bundestagsabgeordnete wieder in die Heimat.
Bedenke auch die Referenten, die Gesetze zu Ihrem Wohl formten, siehe hierzu BRSG 2018 Posten: Amnestierung der BetriebsRiesterrenten
Es ist nun entschieden, nach 20 Jahren. In Hoffnung, dass man es doch noch schafft
Schauen wir vorwärts, nimmer rückwärts, oder?
Mit Hochachtung
Herbert LangsteinGESENDT: Freitag, 21. Februar 2025 um 10:27
Sehr geehrter Herr Langstein,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir Ihre Sorgen mitzuteilen. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das ist verständlich, wenn man lange für die Altersvorsorge gespart hat und nun hohe Abgaben leisten muss, ohne dass die eigene Leistung entsprechend gewürdigt wird.
Ich kann aus Ihrer Nachricht nicht herauslesen, um welche Form der Altersvorsorge es sich bei Ihnen handelt, vermute aber, dass Sie sich über die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ärgern.
Als SPD wollen wir die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen. Das gilt auch heute noch. In einem ersten Schritt haben wir daher mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag in Höhe der bis dahin geltenden Freigrenze eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bis zu der Änderung musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.
Für die Leistungen, die oberhalb der Freigrenze liegen, wird ein Beitrag zur GKV erhoben, also auf die Summe zwischen ausgezahlter Leistung und Freibetrag. Damit zahlen 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Diese Gruppe ist seit 2020 sogar bessergestellt als vor 2004. Diejenigen, die eine höhere Betriebsrente bekommen, sparen immerhin ihren vollen Beitrag zur GKV auf den Freibetrag. Das sind zurzeit ca. 25,00 Euro mtl., also ca. 300, 00 Euro jährlich. Das gilt auch für die Direktversicherungen, bei denen immer geprüft werden muss, ob die Versicherungsverhältnisse in Verbindung mit dem Erwerbsleben stehen. Wurden die Beiträge zur Direktversicherung von Arbeitgebern bezahlt oder über ihre Versorgungswerke abgewickelt, werden sie den Betriebsrenten gleichgestellt. Auch hier gilt die Freibetragsregel. Einmalzahlungen werden dabei wie auch bisher für eine Dauer von 10 Jahren mit 1/120 ihres Betrages als fiktiver monatlicher Rentenbezug angesetzt. Die Belastung durch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde somit weitgehend abgebaut.
Wir haben uns in der Ampel-Koalition für die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt. Es ist enttäuschend, dass wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Daher werden wir uns weiter dafür einsetzen, die volle Verbeitragung von Betriebsrenten endlich zu beenden.
Gesetzliche Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig, auch wenn viele dies nicht wissen. Seit 2005 gilt das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Das bedeutet, dass Beiträge zur Altersvorsorge in der Ansparphase steuerfrei sind, aber später die Renteneinkünfte besteuert werden. Diese Regelung wird über einen Zeitraum von 35 Jahren umgesetzt. In der Regel ist dies vorteilhaft, da während der Berufsjahre die Steuerlast durch die steuerfreien Beiträge sinkt und im Ruhestand die Einkünfte niedriger sind, sodass auch der Steueranteil geringer ausfällt. Ich persönlich bin gerne bereit über alternative Systematiken zu diskutieren, bisher habe ich jedoch keinen besseren Vorschlag in dieser Frage gesehen.
Als SPD setzen wir uns für eine sichere Rente ein, die zum Leben reicht. Es darf nicht sein, dass jemand, der sein ganzes Leben lang gearbeitet hat, im Alter kaum über die Runden kommt. Dafür muss das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 % gesichert werden. Dies ist wichtig für künftige Rentner, da die Stabilisierung des Rentenniveaus 2025 auslaufen würde. Wir wollen auch weiterhin einen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren ermöglichen und lehnen eine Anhebung der Regelaltersgrenze ab.
Bei weiteren Anregungen oder Fragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie PawlikVon: Herbert Langstein
GESENDET: Samstag, 8. Februar 2025 11:30
Sehr gehrte Frau Pawlik,
So geht es nicht weiter:
mit einem Bundeskanzler, der besonnen handelt und für Anstand und Vernunft steht und seinen Respekt für eine Lebensleistung von mehr als 16 Mil. KVdR-Mitglieder bezeugt, die vorsorgend und verantwortlich, bei Zeiten, für das Alter, etwas vom Munde abgespart haben.
Wir, diese alternden Bürgerinnen und Bürger, danken den Regierenden, dass wir von dieser privat angesparten Vorsorge, mehr als 21 % an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung abtreten müssen.Erdrosselt uns das?? Das HOHE GERICHT widerspricht MEHRMALIG mit:
„diese Entscheidung ist unanfechtbar“
Nein, wir retten mit dieser Abgabe die GKV, die selbstlos auf die vom Staat verpflichtenden Ausgleichszahlungen, auf vollständige Bezuschussung der Bürgergeldempfänger und asylsuchende Menschen zur Krankenversicherung an das System, aus den bekannten Kostengründen verzichtet.
So retten wir Alten den Sozialstaat, indem wir solidarisch zusammenrücken und uns kraftvoll bei den alternden Mitgliedern unterhaken und man unsere private Vorsorge mir mehr als 21% beraubt.
Man nennt das dann auch einen Doppelwumms oder auch Knaller von der durchgeladenen Bazooka, mit der kotzelendigen unechten Rückwirkung (rückstoßfrei? nie).
Zum 23.02.2025 wird das momentane Amtsrecht jedoch von uns gerecht und kurzfristig beendet.
Wir, die Geschädigten haben und werden niemals vergessen, werden doch auch Monat für Monat an die Gnade der unfreiwilligen Beitragszahlung (Sozialisiert) aus unserer Lebensleistung und sonderbaren unverzeihlichen Spartick erinnert.
Wer hat Ehrfurcht vor dieser willkürlichen Solidarität dieser KVdR-Mitglieder:
Der heurige Bundeskanzler nicht und die Partei? wo ist diese aufgestellt?
Nun denkt man §§229,248 SGB V sind bereits mehr als 20 Jahre scharf geschaltet und man kann sich gewöhnen, aber wir vergessen nicht und all die Versprechen versanden an der steinigen Uferböschung der Lüge, manche sind bereits verstorben.
Nach 20 Jahren erwarten wir Taten, keine Schummelei und lautlose Versprechungen.
Wer strafen will, wählt am 23.02.2025 die richtigen Köpfe, das ist eine wahre Aussage.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
Herbert Langstein
- AutorBeiträge
Startseite › Foren › Öffentliches DVG-Forum › Hoffnung vergeigt!!!!
Teilen mit:
- Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
- Klicke, um auf X zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X
- Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp
- Klicken, um einem Freund einen Link per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet) E-Mail
- Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken
