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- Hans-Michael WilckeGlückauf Herr Reich,
die Hauptschuldigen sind doch wohl die gesetzgebenden Politikerinnen und Politiker und nicht nur
die verklärten Fehlinterpretationen von Justitia, die mit magischen AbgrenzungsGlückauf Herr Reich,
die Hauptschuldigen sind doch wohl die gesetzgebenden Politikerinnen und Politiker und nicht nur
die verklärten Fehlinterpretationen von Justitia, die mit magischen Abgrenzungsmerkmalen, wie
[….] alleinig auf die Verquickung mit der Arbeitswelt abgestellt [….],
den Schlusspunkt gegen jeglichen bürgerlichen Angriffe setzt und damit alles Gerecht erschlägt.Wer schreibt unklare und nebelhafte Regelungen (Gesetzte)zum Schutz von Eigentum und Leben?
Die Legislative !!!! unsere, von uns gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag.
Der Politiker muss sich da nicht wundern, wenn der Bürger aufbegehrt und rebelliert.
Herr Seehofer hat schon während seiner Dienstzeit Hochbegabten vermittel:
[….] macht Gesetze so kompliziert, dass dem einfachen Bürger der Angstschweiß auf der Stirn erscheint,
wenn er auch nur an Widerspruch denkt[….].Verschleierung ist eine der hinterlistigsten Lügen an die Bürgerinnen und Bürger.
Aber wir Alten vergessen diese Minderung und Missachtung unserer Lebensleistung den
damaligen und heutigen Politikern nicht und kämpfen auf unverzügliche Rückabwicklung.Wobei ebenso laut Tenor unter BSRG 2018, BT-Drs 18/11286, Seite 52
“Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) (§ 229 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5) bekräftigt,
[….] Auch würden mit Inkrafttreten des Gesetzes alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge
insoweit gleichbehandelt, als sie einheitlich nur einmal verbeitragt werden,
d.h. entweder in der Einzahlungs- oder in der Auszahlungsphase.[….]“
und was sagen Sie hierzu? Das ist doch eine wahre Lüge in diesem BT-Drs 18/11286,
erstellt von Referenten, die wohl alle glücklich BetriebsRiestern?Damit ist doch eigentlich nochmals klargestellt. dass eine Beitragserhebung während
der Auszahlphase für DV-Sparer sowieso seit dem 01.01.2018 nicht mehr zulässig ist:“BEITRÄGE DÜRFEN NUR EINMAL ERHOBEN WERDEN“
dieses bestätigt sogar das BSG am 09.02.2019 unter B 12 KR 17/18 R
und was ist daraus geschehen?Man kann über die Sozialrichter schimpfen und ihnen Verfälschung vorwerfen, aber da ist
doch der „BLAUE HIMMEL“ – „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“ -. der wohlwollend bestimmt
Die Last auf den Schultern von Justitia, beträgt doch schon mehr als 60 Milliarden €uro,
das ist doch kein Doppelwumms, sondern schon ein Kündigungsgrund, wenn man dann als
freier und unabhängiger Sozialrichter die Wahrheit verkündet, dann gibt es doch gleich auch
noch vom „BLAUE HIMMEL“ einen auf die Juristenkappe, zur Korrektur dieser Untat.Die Täter sitzen friedlich in der Politik und schämen sich nicht, auch wenn Sie sich erinnern,
dann erzählen Sie und das mit den leistungsstarken Rentnerinnen und Rentner (respektierte Persönlichkeiten)
in der Sozialgemeinschaft.Manche versprechen uns dann sogar eine fiskalische Lösung – Was ist das?????.
Klar sind die Täter und deren Gehilfen zu benennen und stetig anzuklagen, nicht nur Justitia,
die blinde Gerechtigkeit. „Wehret den Anfängen“Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott, wo die Roten Laternen verblassen
Hans-Michael Wilcke
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