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RolandLiebe Mitstreiter,
zum 1.4.2024 habe ich die KK gewechselt. Die Überweisung der Abzocke aus einer Direktversicherung an die alte KK hatte ich gestoppt. Die neue KK will bis jetzt noch nichts wissen.
Liebe Mitstreiter,zum 1.4.2024 habe ich die KK gewechselt. Die Überweisung der Abzocke aus einer Direktversicherung an die alte KK hatte ich gestoppt. Die neue KK will bis jetzt noch nichts wissen. Hat da jemand Erfahrung ob so was auch mal untergeht?
Beste Grüße und Durchaltevermögen
Roland -
Frank MüllerIch habe Information von einem Geschädigten, der vor 9 Jahren die KK gewechselt hat und seitdem nichts mehr zahlen mußte. Aber mittlerweile ist die EDV-Übertragung zwischen den KKen angeblich besseIch habe Information von einem Geschädigten, der vor 9 Jahren die KK gewechselt hat und seitdem nichts mehr zahlen mußte. Aber mittlerweile ist die EDV-Übertragung zwischen den KKen angeblich besser geworden.
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Hans-Michael WilckeGlückauf Roland
Schauen Sie einfach unter §201 Abs.2 SGB V da steht das die KV verpflichtet ist.
ich habe das bereits 3 x geübt und in früheren Zeiten wurden diese Benachrichtigungen per
FAX ausGlückauf RolandSchauen Sie einfach unter §201 Abs.2 SGB V da steht das die KV verpflichtet ist.
ich habe das bereits 3 x geübt und in früheren Zeiten wurden diese Benachrichtigungen per
FAX ausgeführt. Heutig wird es wohl digitaler erfolgen, Bit für Bit.
Es nutzt nicht, man kann den Jägern nicht entkommen.
Es dauert manchmal 3-4 Monate, aber dann ist die neue KV freudig erregt bei Dir.Mit bergfestem Glückauf, aus den tollen grünen Ruhrpott, wo nicht nur die Roten Socken
in der Kartoffelhorde (Kohlenkeller sind bereits aufgelöst) tief versenkt werden.
Hans-Michael WilckePS: und was zelebriert Olaf (wörtlich):
„Wir sind nette Leute #pause# und meinen es gut”
das hilft uns aber leider nicht über die fiskalische Lösung.
Kluge Köpfe braucht das Land, sagt der Olaf.-
Roland
Ja, vielen Dank für die Antworten.
Dann harre ich den Dingen, die da kommen, oder nicht.
Beste Grüße
Roland
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Eugenbei mir steht im nächsten Jahr auch Fälligkeit der Direktversicherung an.
Ich vermute mal, dass die Versicherung vorher bei mir den Status und den Namen meiner KK abfrägt.Eine Möglichkeit die Ve
bei mir steht im nächsten Jahr auch Fälligkeit der Direktversicherung an.
Ich vermute mal, dass die Versicherung vorher bei mir den Status und den Namen meiner KK abfrägt.Eine Möglichkeit die Verbeitragung zu verhindern müsste doch sein, wenn man in dieser Zeit im Ausland pflichtversichert ist, zb. EU-AUsland oder Schweiz.
Wenn man schon in Rente ist und im grenznamen Bereich wohnt müsste das doch eine Lösung sein.
Eventuell hilft da schon ein geringer Teilzeitjob für wenige Monate , welcher die Pflichtversicherung auslöst.Nach Aufgabe der vesciherungspflichtigen Tätigkeit im Ausland dürfte die Verbeitragung einer Einmalzahlung aus der Vergangenheit doch sicherlich nicht eintreten.
Für 20% einer größeren Auszahlungssumme lohnt es sogar schon, das Gehalt dem AG selbst zu zahlen.
Leider bin ich noch nicht in Rente, wäre aber ggf. eine Überlegung vor der Auszahlung des Einmalbetrages trotz Abschlag i Rente zu gehen um für wenige Monate einen Auslandsjob zu suchen.
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Hans Walter MüllerHallo Eugen, geben Sie der Direktversicherung einfach ihre KK nicht bekannt, also die Auskunft verweigern. Evtl. wäre auch möglich (?) zu behaupten privat versichert zu sein. Aber wenn Sie einmal ihHallo Eugen, geben Sie der Direktversicherung einfach ihre KK nicht bekannt, also die Auskunft verweigern. Evtl. wäre auch möglich (?) zu behaupten privat versichert zu sein. Aber wenn Sie einmal ihre KK bekanntgeben haben, haben Sie sich – indirekt freiwillig – selbst zur Beitragszahlung verpflichtet. Ob die o.g. Verweigerung legal ist, kann ich nicht final bestätigen.
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Alfred Jäger
Lieber Hans Walter, wenn das nur so einfach wäre, aber…….
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