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- Karl-Josef WernetIch hatte in 1988 über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die ich selbst finanziert habe. Damals wurde es empfohlen etwas zusätzlich für die Rente zu tun.
Aufgrund meines EinIch hatte in 1988 über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die ich selbst finanziert habe. Damals wurde es empfohlen etwas zusätzlich für die Rente zu tun.
Aufgrund meines Einkommens habe ich permanent den maximalen KV-Betrag entrichtet, auch bei der jährlichen Einzahlung in die Direktvesicherung. Im Laufe der Zeit wurde die zugesagte Versicherungsleistung immer mehr reduziert, so dass diese am Ende gerade mal 2/3 der ursprünglichen Prognose erreichte. Zudem wurde im Laufe der Zeit die Pauschalsteuer von ursprünglich 10% auf 20% erhöht.
Für mich nicht nachvollziehbar ist, dass ich jetzt nach Ablauf der Versicherung auf diese KV-Beiträge entrichten muss, obwohl ich als freiwilliges GKV-Mitglied immer den Höchstbeitrag entrichtet habe. Auch nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass ich auch noch den Arbeitgeberanteil mit entrichten muss. Der Arbeitgeber hat keine eigenen Zahlungen in die Direktversicherung eingebracht. Demzufolge handelt es sich nicht um eine Betriebsrente, sondern eine Kapitallebensversicherung, da nur von mir finanziert. Derzeit habe ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht, welche aber offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn ich jetzt alles durchrechne, wäre es sinnvoller gewesen, einen Sparplan parallel zu einer Risikolebensversicherung zu sparen. Ich hätte sichererlich eine höhere Rendite erzielt, zumal in den 80er und 90er die Kapitalzinsen weit über den aktuellen Zinssätzen lag.Welche Möglichkeiten habe ich noch mich gegen die Forderungen der KV zu wehren. Kann ich den Arbeitgeber zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zwingen?
Mfg KJW
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