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- UschiWir erhalten einen Lastenzuschuss/Wohngeld. 10% wurden pauschal für die Krankenkasse und Pflegekasse abgezogen. Da wir aber mtl. nochmals für die Direktversicherung einen höheren Betrag an die KranWir erhalten einen Lastenzuschuss/Wohngeld. 10% wurden pauschal für die Krankenkasse und Pflegekasse abgezogen. Da wir aber mtl. nochmals für die Direktversicherung einen höheren Betrag an die Krankenkasse und Pflegeversicherung bezahlen, überschreitet diese natürlich bei weitem die 10%. Bei der zuständigen Wohngeldstelle wurde ich abgewimmelt, mit der Begründung,”Sie haben doch das Geld erhalten”(???). Können höhere Kosten abgezogen werden?
- Hans Walter Müller@ Uschi: M.E. hat Ihre Frage erstens nichts mit den Themen des DVG zu tun, da es bei Ihnen ja weder um eine Altersversorgung noch Altersvorsorge geht. 2. Ob solche Leistungen wie Lastenzuschuss/Wohnge@ Uschi: M.E. hat Ihre Frage erstens nichts mit den Themen des DVG zu tun, da es bei Ihnen ja weder um eine Altersversorgung noch Altersvorsorge geht. 2. Ob solche Leistungen wie Lastenzuschuss/Wohngeld einer Solzialversicherungspflicht unterliegen kann ich nicht beantworten; die zuständige Behörde wird aber nicht selbständig eine Versicherungspflicht erfinden – und hier sogar dann nur eine Pauschale von 10 %. 3. Können Sie froh sei überhaupt eine Zuschuss zu erhalten – den sie ohne eigene Gegenleistung beanspruchen können. 4. Vollkommen gegensätzlich ist die Situation der vom GMG betroffenen Rentner (die auch Mitglieder des DVG-eV sein sollten), die Krankenkassenbeiträge und PV-Beiträge in Höhe von fast 20 % auf Auszahlungen Ihrer privaten Lebensversicherungen bezahlen müssen, für die sie selbst ausschließlich aus bereits versicherten Nettoeinkommen einbezahlt hatten.
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