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Beiträge (1984)

Regionalgruppe Pfalz

Gestern jährte sich unsere großangelegte Podiumsdiskussion, in Berlin (Urania). Die medienträchtige Veranstaltung, zum Teil auch ausgelöst, durch die Radfernfahrt unseres Mitglieds Rudi Birkmeyer, aus der Pfalz direkt in den Veranstaltungssaal. Diese Aktion war ein wesentlicher Baustein um wenigstens den sehr, sehr bescheidenen Grundfreibetrag durchzusetzen!
Aber dies war nur ein kleiner Etappensieg – wir kämpfen bis zum Gesamtsieg!

Unter dem nachfolgenden Link ist nochmals die Reportage vom ZDF „Frontal 21“ zu sehen, die das Team um Ingo Dell von der Veranstaltung erstellt hat: https://www.youtube.com/watch?v=F4MZB-dVdkE&feature=share&fbclid=IwAR33JeuucdpgrEoBw-6rf9a3HR6tZApfO27A0RvU8sKE4D2v56Vr4LjEzZ0

Liebe Mitbetroffene,
wegen der neuen Berechnung der angeblichen (die uns die Versicherungen mit Duldung der Politik) Krankenkassenberechnung, die über die Jahreswende von der Politik zugesprochen wurde;
was bitte, spielt das überhaupt für eine Rolle -ob die nun 3, 6 oder 8 Monate früher oder später zurückgezahlt oder auch verrechnet wird? Seit Ihr am verhungern? Es wird doch hier im Forum, überflüssig und unnütz darüber berichtet! (?)
Wir dürfen auf keinen Fall vergessen, dass der ganze Betrag (bei Kapitallebensversicherungen als angebliche Direktversicherung und angebliche betriebliche Altervorsorge) rechtswidrig von den Krankenversicherungen erhoben wird!

Daher suche ich Mitstreiter, die ihre Kapitallebensversicherung bzw. ihren Sparertrag noch nicht ausgezahlt bekommen haben! Also demnächst erst ausbezahlt bekommen, vielleicht auch schon ein Glückwunschschreiben für das lange sparen vo ihrer Versicherung erhalten haben …. Für eine erste Kontaktaufnahme, bitte ich diejenigen, die davon betroffen sind, mich unter 0175 – 617 66 66 anzurufen.
Währt den Anfangen und bleibt gesund
MfG r. kühle

Guten Tag, Herr Kühle, bitte entschuldigen Sie, dass ich schon wieder mit dem Freibetrag gekommen bin, ich habe Ihren Beitrag gerade erst gelesen, und dass Sie genervt sind. Für mich ist das aber keine Frage der Verarmung, sondern schlicht eine rechtliche. Mit freundlichen Grüßen.

Breidenstein, Hans Georg

Liebe Mitglieder im DVG, liebe Foristen, liebe Forumsverantwortliche,

als mehrjähriges Mitglied im DVG bin ich – natürlich – auch ein Betroffener und Zahler!

Trotz Rentnerdasein habe ich nicht die Zeit und Lust täglich oder zumindest regelmäßig das Forum aufzusuchen um zu sehen, ob irgenjemand in den letzten Tagen / Wochen irgendetwas Interessantes gepostet oder angefragt hat, ganz zu schweigen davon, zu überprüfen, ob irgend ein Teilnehmer evtl. auf einen Beitrag von mir geantwortet hat.
Da ich ein Forum mehr als Wissensbasis und -vermittlung sehe (im Gegensatz zu Leserbriefen in Foren von Zeitungen), würde ich begrüßen, wenn das Forum eine Struktur bekommen könnte. Als meiner Meinung nach gutes Beispiel möchte ich auf https://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/ verweisen.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass ein Forum in einer derartigen Struktur relativ aufwendig zu pflegen ist. Ich wäre deshalb auch bereit für eine professionelle Umsetzung einen gewissen finanziellen Beitrag zu leisten (z. B. einen um einige € erhöhten Mitgliedsbeitrag, was bei der Anzahl unserer Mitglieder schon einen nennenswerten Betrag ergäbe).
Wie sind die Meinungen dazu (der derzeitigen Forumsveranwortlichen, der Vorstandschaft, der Mitglieder)?
Beste Grüßen – und bleibt gesund!
Hans Georg Breidenstein

dat is juud, Herr Breidenstein, voll Ihrer Meinung – sind wir schon zu zweit . . .
hilft’s was?
LG Fredo

Hans Georg Breidenstein

Hallo Fredo, ja ich hoffe ich habe eine Diskussion zu einer eventuellen Umsetzung angestossen. Kann sicher nicht von heute auf morgen passieren, zumal es (bekanntermaßen) gewisse Umbrüche im Verein gibt, die zuerst umgesetzt werden müssen – was in “Corona-Zeiten” nicht einfacher wird.
Aber Vorschläge zu einer eventuellen Verbesserung kann man ja immer machen, da ich befürchte, dass die Politik nicht so schnell reagiert, dass die Aktivitäten des Vereins zwischenzeitlich überflüssig werden würden.
Beste Grüße HGB

Guten Tag,

die TK gehört offenbar zu den Krankenkassen, die überhaupt nichts davon halten, unsere Zwangsabgaben entsprechend dem neuen Freibetrag anzupassen.

1. Ich habe die Kasse mehrmals dazu aufgefordert, das letzte Mal mit Fristsetzung – ohne Erfolg. Nun habe ich zum 1. Juli die TK gekündigt und die Zahlung des monatlichen Zwangsbeitrags auf meine erste Lebensversicherung aus dem Jahr 2015 nach Vorankündigung zum April eingestellt. Der Betrag, den ich bislang seit 1.1. 2020 zu viel bezahlt habe, übersteigt bei weitem den Betrag, den die TK bis Ende meiner Mitgliedschaft noch zu erhalten hat. D.h. ich habe dann eine offene Forderung an die TK und nicht etwa umgekehrt.
Trotzdem hat die TK mich am 21. April angemahnt, den (alten) Beitrag zu zahlen, Wenn ich nicht zahlte, sei die TK “gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungsanspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen etc. einzuschränken.” Das ist ja schon eine massive Drohung. Außerdem würden Säumniszuschläge in Höhe von ein Prozent erhoben.
Ich denke, dass die vielmehr mir zustehen, und zwar seit 1.1. 2020 für die bis einschließlich März überzahlten Beiträge.

Was mache ich nun? Erneut Widerspruch bei der TK einlegen und nicht zahlen?

2. Am 1.April 2020 habe ich eine weitere Lebensversicherungsauszahlung erhalten. Wie verhält es sich da mit dem Freibetrag? Das entsprechende Gerichtsurteil finde ich sehr kryptisch. Wird nun aufgeteilt, oder nicht? Muss ich einen Antrag für die zweite stellen, oder nicht? Der Freibetrag ist bei mir allerdings durch die Summe der ersten Versicherung komplett verbraucht, wozu ja auch nicht sonderlich viel gehört.

Und: am 1. Juli 2020 erhalte ich eine dritte und vierte Lebensversicherung ausgezahlt. Was mache ich dann? Vermutlich am besten gleich alles an die Krankenkasse durchwinken. . .

Für Empfehlungen bin ich dankbar,
viele grüße,

Dorothee Sauerland

Guten Tag Frau Sauerland,

bzgl. Ihres „Hilferufs“ hinsichtlich des Umgangs der TK mit dem seit 01-01-2020 geltenden Freibetrag verweise ich auf Forumsbeiträge bzgl. Erfahrungen mit der TK und auch auf andere Forumsbeiträge zum gleichen Thema mit anderen Krankenkassen.
Über meine TK-Erfahrungen habe ich im Forum berichtet (vgl. meine Beiträge vom 29-03, 03-03 und 25-02-2020).
Der Aufbau des Forumsbeiträge erfordert es allerdings, sich durch die mittlerweile vielen Beiträge nach unten (zeitlich rückwärts) durchzuarbeiten.

Auf Ihre Frage „Was mache ich nun?“ kann ich aus meiner Sicht und mit meinen Erfahrungen nur raten: In jedem Falle IMMER WIEDER Widerspruch (ggf. nur mit dem Verweis auf die vorangegangenen Widersprüche) einzulegen und hartnäckig zu bleiben.
Auch kann es lohnend sein, sich mal anwaltlich beraten zu lassen (falls nicht schon geschehen), um ein Gefühl für die rechtliche Einordnung und mögliche Kosten eines erstinstanzlichen Rechtsstreits vor dem Sozialgericht zu bekommen.

Ich weiß, es ist nicht einfach, sich auf eine solche Auseinandersetzung einzulassen. Aber, um etwas zu erreichen, ist zu lernen und anzunehmen, etwas auszuhalten und sich letztendlich entsprechend zielgerichtet immer wieder zu engagieren.
Ich war damit (auch mit Kompromissen) letztendlich stets erfolgreich.

Bzgl. des Freibetrages gilt, daß wenn er – wie in Ihrem Fall – bereits durch die erste Versicherung komplett aufgebraucht ist, für weitere Versicherungen KEIN Freibetrag mehr zur Verfügung steht / anrechenbar ist.
So ist das Gesetz.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen in ein wenig weiterhelfen.

Gruß
Werner

Dorothee Sauerland

Guten Tag, Werner,

ja, vielen Dank. Ich habe inzwischen die KK zum 1.7. gewechselt und die Zahlungen an die TK bis dahin eingestellt. Ich bin gespannt, ob ich meinen zu viel gezahlten Beitrag, es handelt sich um ca. 75 Euro, tatsächlich unaufgefordert zurück erhalten werde. Auf jeden Fall fordert die TK mich nicht länger auf, den Zusatzbeitrag zu zahlen.
Was eine mögliche Klage betrifft, so frage ich mich, ob die nicht mehr Sinn macht, wenn man im VdK ist. Dort gibt es möglicherweise Rechtsbeistand in der doch recht komplizierten Materie.
Allerdings existiert doch auch längst ein BGH-Urteil zu der nachträglichen Doppelverbeitragung, was macht es da noch für Sinn, sich einzeln in einen langen und teuren und dadurch ja irgendwie auch vermutlich aussichtslosenRechtsstreit zu stürzen? Das ist keine rhetorische Frage, ich bin wirklich an einer Antwort interessiert. Oder meinten Sie etwa eine Klage gegen die derzeitige Beitragsforderungen der KK, die den Freibetrag (noch) nicht berücksichtigen? Eine solche Klage wäre ja in Kürze obsolet. Die Mühe kann man sich in der Tat sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Sauerland

Sehr geehrte Frau Sauerland,
in diesem Fall wäre vielleicht wichtig, ob ich eine Idee für Sie habe. Sind alle Versicherungen bei ein und der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen worden und haben Sie schon alle Anfragen der Versicherung beantwortet?
Ansonsten, verweise ich auf meinem Beitrag vom 13.04.2020 und es sollte heißen: Währt (Wehret) den Anfängen.
Viele Grüße r. kühle

Hallo liebe Forumsmitglieder.
Ich bin 69 Jahre und hatte mit 65 Jahren eine Direktversicherung um 100.000 € ausgezahlt erhalten. Ich habe dann zusätzlich zur Rente weitergearbeitet und weiterhin den Höchstsatz zur Krankenversicherung gezahlt. Oben drauf musste ich auch noch den Zuschuss der Rentenversicherung von 200 € mtl. an die Krankenkasse auskehren. Das war schon ziemlich ärgerlich, weil mir dies vorher niemand gesagt hatte. Seit 1.4. habe ich die zusätzliche Tätigkeit beendet und beziehe nur noch Altersrente.
Da ich einige Jahre privat krankenversichert war, aber im Zuge eines Arbeitsplatzwechsels vor 17 Jahren wieder beitragspflichtig wurde, konnte ich als freiwillig versichertes Mitglied zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Aber ich erfülle nicht die Voraussetzungen um in den Genuss der Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Also muss ich mich als Rentner auch freiwillig versichern. Hier zählt ja jetzt alles mit bei der Beitragsbemessung.
Die Neuberechnung der Krankenkasse liegt jetzt vor. Dabei stelle ich fest, dass nicht berücksichtigt wurde, dass seit 1.1.2020 die ersten 159,25 € der Kapitalisierung der Direktversicherung mtl. beitragsfrei sind.
Ich habe jetzt mal gegoogelt, ob das seine Richtigkeit hat und bin darauf gestoßen, dass freiwillig Versicherte den Freibetrag von monatlich 159,25 € möglicherweise nicht erhalten.
Aus der Veröffentlichung der Bundesregierung geht das nicht so hervor. Wer kann mir hier helfen, was richtig ist. Falls freiwillig Versicherte den Freibetrag wirklich nicht erhalten, halte ich dies für eine weitere gravierende Ungleichbehandlung der Direktversicherungsgeschädigten sogenannter Altverträge.
Ich darf mich im Voraus bedanken.h

Moin
Wie wird eine Versicherung (Ag/An) von der Allianz (Allianz Direktvers. Klassik) versteuert wenn man nur 4 Jahre eingezahlt und wegen Jobwechsel diese gekündigt hat? Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 1583,67€ und dann steht da noch was von 19,31 Bewertungsreserven die in dem Auszahlungsbetrag enthalten sind.
Dankbar für Antworten.

Jürgen Schmitz

Hallo, Anwa24
auf die Nachfrage, ob eine Klage erfolgreich sein wird, kann ich keine Garantie abgeben; allerdings besteht rechtlich ein Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze. darübe ist bisher nichts entschieden worden.
Bei Interesse – mail schicken- .
Gruß
JS

Jürgen Schmitz

Hallo Pit,
die Versteuerung desBetrages hängt vom Durchführungsweg des bAV-Vertrages ab- § 19 oder § 22 EStG.
Gruß
JS

Dazu gibt es einen ausführlichen Blog-Beitrag auf der Homepage des DVG: https://dvg-ev.org/2020/02/kein-freibetrag-fuer-freiwillig-gkv-versicherte-betriebsrentner/

Danke für die Verlinkung.
Das ganze verstehe ich da nicht wirklich. Dieser Freibetrag von 159.xx€/Monat gilt doch nur wenn man schon Rentner ist oder verstehe ich das falsch? Wenn nicht dann sind meine 1583,xx€ ja scheinbar Steuerfrei oder?

Der Freibetrag beträgt 159,25 Euro. Steuer und Krankenversicherung sind zwei paar Stiefel

Hallo Anw24,
die Nichtberücksichtigung des § 226 II SGB V für freiwillig Krankenversicherte ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz – § 240 SGB V – aber aus ständigen Stellungnahmen des Spitzenverbandes der GKV- z.B. v. 28.11.18 § 3 Ziff.4 – durch Inkrafttreten des GKV-BRG auch nicht aufgehoben worden. Habe ich gerichtlich angegriffen. Entscheidungen noch offen.
JS

Lieber Jürgen Schmitz.
Herzlichen Dank für deine Antwort.
Inzwischen liegt bei mir auch eine Stellungnahme der Barmer vor, dass man mir den Freibetrag deshalb nicht gewährt, weil er freiwillig Versicherten nicht zusteht. Soll ich deiner Meinung nach Rechtsmittel einlegen und auch klagen? Vor diesem Hintergrund interessiert mich natürlich auch der Ausgang deiner Klage.
Ferner lehnt die Barmer auch ab, meine Rente mit 14 statt mit 14,6 % zu verbeitragen. Die Begründung ist mehr pauschal. Kennst du dich da auch aus oder jemand anderes im Forum? Ich hatte im Forum gelesen, dass jemand genau dieses Problem auch mit der TK hatte. Ich habe so den Eindruck, dass für freiwillig Versicherte nichts gilt, was für andere gilt.

Lieber Jürgen Schmitz.
Gern bin ich an einem Austausch wegen einer Klage interessiert.
Ich finde nur deine Mailadresse nicht. Deshalb hier mal meine Mailadresse:
hewabie@web.de
Schick mir bitte eine Kontaktmail. Ich melde mich dann.
Danke im Voraus.

https://www.achgut.com/artikel/angelas_herrschaft_in_drei_akten

Wenn ich das lese, muss ich feststellen, das für alles und jedes Sinnige oder Unsinnige immer ausreichend Geld vorhanden war oder ist.

Die verhältnismäßig geringe Forderung des DVG wird aber von den Politikdarstellern immer vom Tisch gewischt. Wahrscheinlich besonders jetzt, wo das System bewusst an die Wand gefahren wird.

Wer glaubt, dass sich daran in der Zukunft was ändern wird, insbesondere wenn sich der DVG jetzt zurückhält, der glaubt sicher auch, dass der Mond ein Käsekuchen ist..

Beste Grüße
Reinhard Bayer

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/deutschland-gibt-300-millionen-euro-fuer-anti-corona-kampf/

Und schwups hat der deutsche Zahlmichel schon wieder 300 Mio. hergezaubert.

Bin gespannt wann die deutschen “Schlafschafe” endlich kapieren was in diesem Merkelland los ist.
Und wer das bezahlt dürfte auch allen klar sein. Die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe wird bereits im Bundestag geprüft.
Siehe:
https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Beste Grüße
Reinhard Bayer

I Fuer uns Rentner ist kein Geld um uns unser gestohlenes Geld zurück zu zahlen ,
aber der deutsche Bundestag hat immer mehr Abgeordnete weil keine Partei verzichten will und dafür müssen wir Bürger mit unseren Steuern immer mehr für unsere Volksvertreter bezahlen damit es wenigstens ihnen gut geht !!

https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/schluss-mit-dem-xxl-bundestag-frist-des-bundestagspraesidenten-laeuft-in-10-tagen-ab/

………Darüber hinaus explodieren auch die Kosten und es kommt zu einem neuen Rekord 2020: Mit Ausgaben von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro ist der Bundestag mit seinen derzeit 709 Abgeordneten dieses Jahr so teuer wie nie zuvor. Jedes einzelne Mandat erzeugt unmittelbare Kosten von mehr als 750.000 Euro pro Jahr (nur aktive mandatsbezogene Kosten wie Entschädigung, Kosten- sowie Mitarbeiterpauschale, Sachleistungskonto etc.)

Die aktuelle Zahl von 709 Sitzen liegt 111 Sitze über der nach wie vor geltenden gesetzlichen Soll-Größe von 598.

….Bei der nächsten Bundestagswahl droht ein neuer Rekord: Die Zahl der Abgeordneten könnte die Marke von 800 Sitzen deutlich knacken.

Da fehlen einem die Worte.

Beste Grüße
Reinhard Bayer

Liebe Mitstreiterinnen; liebe Mitstreiter,
bei aller Ungerechtigkeit, die hier niedergeschrieben wird, vermisse ich doch den Plan, wie es weitergehen soll!
In erster Linie sollten wir daran denken, dass jetzt durch die Pandemie ältere Berufstätige, die kurz vor der Rente
in die Frühverrentung vom AG verabschiedet werden, hier die Nächsten sind, die in die Doppelverbeitragung tappen!
Die freuen sich auf ihre Betriebsrente und ahnen nichts von ihrem ‘Schicksal’, dass sie in Kürze von ihrer GKV
angeschrieben werden und zur Kasse gebeten werden!
Deshalb müssen wir sehen, das wir uns schnellstmöglichst wieder treffen können, dass wir den Geschädigten
zur Seite stehen!

Ein zweiter Punkt ist, dass wir dafür kämpfen müssen, dass der Freibetrag in Höhe von 19.5000 Euro sofort
von der ausgezahlten Betriebsrente gleich abgezogen wird und nicht kleckersweise in der monatlichen
Verbeitragung der GKV. Hier muss auf die GKV eingewirkt werden, dass dieser Beitrag in einem Satz
vor der Rechnungstellung der GKV abgezogen wird. Das würde die Rentner zuerst einmal entlasten
und der Beitrag würde niedriger ausfallen!

Und drittens glaube ich nicht daran, dass unser Verein hier noch einmal auf die rückwirkende Esatzleistung
vor 2004 zurückgreifen kann. Das müssen wir uns leider abschminken! Dafür müssen wir in die Betriebe,
um die Arbeiter / Angestellten zu warnen, was auf sie zukommt, wenn sie einmal eine so ‘schöne Auszahlung’
einer Betriebsrente oder Lebensversicherung oder Fonds bekommen. Da steht dann schon die Versicherungs-
gesellschaft Gewehr bei Fuß, um die zuständige Krankenkasse über die Auszahlung der Rente zu informieren!
Der Herr Arbeitsminister H. Heil hat doch wieder dafür plädiert hat, dass eine Betriebsrente nach wie vor die
beste Lösung einer zusätzlichen Altersvorsorge sei. Dass der AG sich eine goldene Nase dabei verdient, wenn
er den AN mit einer Vorsorgeversicherung belohnt, ist ja allgemein bekannt!
Das sind meine ersten Gedanken, als neues Mitglied beim Forum!
Bleibt Alle gesund auf ein baldiges Wiedersehen!
Gruß Günter

Hallo Herr Bühler,
wenn sich die betrogenen Direktversicherten mit Verträgen von vor 2004 die rückwirkende Entschädigung jetzt abschminken sollen, dann kann sich der Verein DVG eigentlich auch auflösen.
Schließlich handelt es sich hier um einen staatlich organisierten Betrug, der nach wie vor als ungesühnte Schandtat im Raum steht – einer der Hauptgründe, warum der Verein DVG gegründet wurde.
Kurzfristig könnten aber noch andere Probleme auf uns zukommen:
An die Rückzahlung der überhöhten Beitrage, die nach der bisher nicht berücksichtigten Freibetragsregelung von den Krankenkassen eingezogen werden, glaube ich erst, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Was alles auf den Prüfstand kommt, wenn die Verwerfungen durch die Corona-Maßnahmen zutage treten, weiß noch niemand. Mit welch hinterhältigen Gesetzen sich der Staat Geld beschafft, das wissen wir alle noch von 2004.
Was bleibt, ist eine Möglichkeit zu finden, ALLE Arbeitnehmer vor den Tücken der betrieblichen Altersvorsorge zu warnen, lange bevor diese in Rente gehen und im Idealfall gleich am Beginn des Berufslebens.

Viele Grüße und bleibt alle gesund.
Eugen Dinkel

http://www.finanztreff.de/news/merkel-sagt-525-millionen-euro-fuer-impfstoff-forschung-zu/20281731

Mutti haut mal wieder schnell 525 Millionen raus und für was? Das seht ihr in nachfolgenden Beitrag, den ihr unbedingt ansehen solltet.
Es geht auch um euere Zukunft und die euerer Kinder.

https://www.youtube.com/watch?v=DxzMpNoZOL0

Beste Grüße
Reinhard Bayer

Regionalgruppe Pfalz

Ist dies nicht eine schöne Anerkennung? (Eine Email von heute Früh):

Lieber Rudi,

Dein Kampf gegen die ‚Doppelverbeitragung‘ der Betriebsrenten ab 2004, hat sich jetzt auch für mich ausgezahlt.

Ich danke Dir ganz herzlich – auch im Namen einiger Aniliner – für Dein großes Bemühen !

159,32 Euro sind ab dem 1.1.2020 freigestellt vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das macht bei mir 24,37 Euro / Monat mehr an meiner Netto-Betriebsrente aus.

Ich war in der BASF einige Jahrzehnte beschäftigt und bekam in der letzten Woche diese Information in einem Postbrief, von der Abrechnung. Es erfolgte die Nachzahlung für die 3 Monate – Januar, Februar und März 2020 -.

Zukünftig wird jeder Betriebsrentner jeden Monat mehr Netto haben. Bei mir sind es -wie oben steht, 24,37 Euro 💶.

Anmerkung: ich habe recherchiert, dass nicht bei jedem Betriebsrentner der Erstattungsbetrag gleich hoch ist. Das kommt auf die Krankenkasse an, welchen Zusatzbeitrag sie von dem gesetzlichen Versicherten erhebt.

Ich bin bei der TK versichert und bekam diesen oben genannten Betrag zurück.

Die BKK der BASF Vortisnova, verlangt einen höheren Zusatzbeitrag (16 %). Daher ist jetzt bei diesen Betriebsrentnern, die Rückerstattung höher.

Mit herzlichen Grüßen aus Ludwigshafen am Rhein

W. K.

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Ein anderer Mitarbeiter der BASF hat mir berichtet, dass er vor einigen Jahren, eine Interessengemeinschaft für die Betroffenen im Stammwerk Ludwigshafen gründen wollte, um gegen das Unrecht anzugehen, und diesbezüglich die Geschäftsleitung angeschrieben! Er bekam Antwort aus der Rechtsabteilung mit der Anweisung: „Keine Aktionen zu der DV Thematik im Zusammenhang mit dem Konzernnamen.“ Wohl eigentlich mehr als verständlich – die werkseigenen BKK‘s der Konzerne – kassieren ja kräftig, bei dem staatlichen Betrug, mit!