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Beiträge (1984)

zur Frage von Doris .
Bei der Auszahlung meiner bisherigen DV durch die R+V hat es für mich kein Geld gegeben so lange ich nicht die Krankenversicherung genannt habe und meine Kontoverbindung, am Anfang wollten die sogar meine Steuernummer wurde dann aber zurückgezogen.
Klaus Gempel

Hallo Klaus
die Alliance ist da auch sehr uneinsichtig und sehr schwierig.

Bin ich gesetzlich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten an die Versicherung weiter zu geben?

Hallo,
ich habe eine Frage zu Krankenkassenbeitrag.
Ich bin bei der Barmer Freiwillig versichert, weil mir in meiner Beitragszeit leider 1 Jahr fehlt.
Den Beitragssatz berechnet die Barmer an Hand meiner Gesetzlichen Rente und aus Kapitalisierten Betriebsrenten.
Wie wird die Betriebsrente errechnet?
Hängt das mit der betrieblichen Altersvorsorge zusammen.
Denn so komme ich auf einen mtl. Beitrag von € 309,00. Bei einer kleinen Rente ist dies sehr viel.
Oder gibt es eine günstigere Möglichkeit sich zu versichern.
Im voraus besten Dank
Liebe Grüße

Ich kann nur unseren Beitrag 9/10-Regelung empfehlen.

Kein Freibetrag für freiwillig GKV-versicherte Betriebsrentner
Kategorie: Politik vom 11. Februar 2020
Die Politik lässt die freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentner außen vor bei der Freibetragsregelung.

„Zutreffend ist es, dass nach dem Entwurf eines ‚Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge‘ künftig ein Freibetrag für Betriebsrenten und Kapitalleistungen gewährt wird, der nur bei gesetzlich Pflichtversicherten anzuwenden ist. Bei in der Rentenphase freiwillig GKV-versicherten Betriebsrentnern wird der Freibetrag nicht anwendbar sein.
Allerdings trifft dies nur diejenigen, die während ihres Berufslebens viele Jahre privat versichert waren (und damit nicht in die GKV eingezahlt haben) und dann relativ kurz vor der Rente in die GKV gewechselt sind, so dass die 9/10-Regelung nicht anwendbar ist. Nach der 9/10-Regelung darf derjenige, der zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

https://dvg-ev.org/2020/02/kein-freibetrag-fuer-freiwillig-gkv-versicherte-betriebsrentner/

Ab dem 1. August 2017 dürfen viele Rentner auf niedrigere Krankenkassenbeiträge hoffen. Denn dann tritt eine Neuregelung in Kraft, die den Vätern und Müttern unter ihnen den Zugang zu der günstigeren Krankenversicherung der Rentner (KvdR) erleichtert. Mit der Gesetzesänderung wird die sogenannte 9/10-Regelung für die Mitgliedschaft in der Pflichtversicherung entschärft.

Was ist ab dem 1.August 2017 anders? Zwar bleibt die 9/10- Regelung grundsätzlich bestehen. Rentner und Neurentner, die Kinder haben, werden aber besser gestellt. Pro Kind werden auf ihre Vorversicherungszeit drei Jahre aufgeschlagen.

Wer kann von der Neuregelung profitieren? Von der Neuregelung können Frauen und Männer gleichermaßen profitieren. Außerdem gilt sie nicht nur für Neu- sondern auch für Rentner, die bereits im Ruhestand sein und Rente beziehen- also sogenannte Bestandsrentner.

Für eine Änderung des Gesetzes zur Halbierung des Beitragssatzes Krankenversicherung bzw. zur Realisierung einer Entschädigungsregelung
muss die einfache Mehrheit im Deutschen Bundestag erreicht werden. Es gibt in dieser Legislaturperiode 709 Bundestagsabgeordnete. Die einfache Mehrheit sind 355 Zustimmungen.
CDU/CSU und SPD verfügen über 398 Abgeordnete.
Die Gesetzesinitiative muss von 355 Abgeordneten (rd. 90 % der Abgeordneten der Regierungsparteien) unterstützt werden, die allerdings zum großen Teil das GMG 2003 mit verabschiedet haben.
Ist das nach der Verabschiedung des GKV-Freibetragsgesetzes im Dezember 2019 und in Zeiten von Corona anlässlich der anstehenden Bundestagswahl in 2021 ein realistisch erreichbares Ziel?

Betreff: Bundestag verkleinern
Die Nachfolger der Regierungsparteien ändern…
zum Thema Bundestag verkleinern werde ich aufrufen, an alle Wähler, geht nicht zur Wahl Bzw. macht den Wahlzettel ungültig. Dann wird das Personal-Karusell automatisch kleiner. Wenn es der BT selbst nicht auf die Reihe bringt müssen wir Bürger dafür sorgen.
Dieses „Affen-Theater“ des Bundestag das sich seit Jahren hinzieht muss schleunigst beendet werden.
Der Bundestag-Präsident sollte eine Urlaubs-Sperre verordnen bis eine tragfähige Lösung steht.
Die Personenzahl sollte 550 nicht überschreiten, mehr brauchen wir für dieses kleine D nicht.

Weiter sollte eine Reform eingesetzt werden, dass bei allen Abstimmungen der Partei und Fraktionszwang außer Kraft gesetzt wird.
Wunschdenken…der Pessimist sagt NO, der Optimist, warum nicht, beginnen wir bei uns.

Jürgen Kutschbach

Hallo ,
ich wollte euch hiermit einen wichtigen Hinweis geben. Ich bekam gestern meinen Steuerbescheid und musste feststellen,
dass die Krankenkassen-und Pflegeversicherungsbeiträge der Direktversicherung nicht berücksichtigt wurden.
Das Finanzamt teilt mit, dass nur die Beiträge der Datenübermittlung vom Rentenversicherungsträger an die Finanzverwaltung
berücksichtigt werden. Hatte aber im Vorfeld die Kontoauszüge über die abgeführten Beiträge an den Rentenversicherungsträger
dem Finanzamt mitgeteilt.
Habe diesbezüglich Widerspruch eingelegt und den Rentenversicherungsträger angewiesen die Daten zu übermitteln.
Es läuft wahrscheinlich wie bei WIRECARD. Man kann immer wieder nur über den Rechtsstaat staunen.

Am besten die Belege der Krankenversicherung über die gezahlte Beiträge nachreichen. Viel Erfolg

DAS eine Ziel ist: Die Abschaffung der Doppelverbeitragung für Direktversicherungen mit Vertragsabschluss “vor 2004”.

Die Frage ist mitnichten, was ist realistisch oder wie verhalten sich unsere Bundestagsabgeordneten? Der Bundestag hat heute viel Geld für alles, von der Grundrente bis hin zur 9 Milliarden Unterstützung für die Lufthansa. ABER, die Bundesregierung ist nicht bereit, den Betrug an den sparsamen und fleissigen Arbeitnehmern in diesem Lande wieder abzuschaffen. Das ist der eigentliche politische Skandal. Und es ist an der Zeit, dass wir unsere Stimme noch lauter erheben. – Die Gesetzeslage ist sehr kompliziert, deshalb sei noch einmal in aller Deutlichkeit festgestellt. Der Direktversicherte zahlt ca. 20 % Krankenkassenabgaben auf die ausgezahlte “Kapitalsumme”, nicht nur auf die Rendite (wie bei m Steuergesetz), nicht zur auf den Zinsanteil, sondern auf die Komplettsumme. DAS heisst auf gut deutsch: auch sein aus dem Nettogehalt eingezahlter, persönlicher Sparbetrag wird noch einmal mit einer Abgabe belastet. DAS gibt es sonst nirgendwo und das ist der eigentliche, politisch legitimierte Betrug. Ein fleissiger Arbeitnehmer, der 25 Jahre jeden Monat 100 Euro aus seinem Nettogehalt (durch Gehaltsverzicht) in eine Direktversicherung eingezahlt hat, erwirtschaftet niemals mehr eine Rendite von 20 %. Das heißt im Umkehrschluss: durch diese KK-Abgabe behält der Sparer bei der Auszahlung weniger über als er netto eingezahlt hat. Er wird für seine Spartätigkeit mit zusätzlich hohen Abgaben abgestraft. UND, damit der Arbeitnehmer diesen Betrug nicht sofort erkennt, dieser nicht augenfällig wird, wird die Abgabe politisch freundlich über 120 Monate verteilt. 6,3 Millionen betroffene Direktversicherte nebst Familienangehörigen (alles Wählerstimmen) müssen jetzt noch lauter ihre Stimme erheben, müssen den Abgeordneten deutlich sagen: die Abgeordneten aus SPD und Grünen (haben das Gesetz 2003 beschlossen) und aus die aus CDU/CSU (blockieren in der GroKo jetzt die Abschaffung), diese Abgeordnete müssen sich fragen lassen, ob sie an unseren Wählerstimmen nicht mehr interessiert sind. Eine Aussage die da heisst, “gut betuchte Rentner” müssen auch ihren Beitrag leisten, ist an Arroganz nicht mehr zu überbieten. Wer als einfacher Arbeitnehmer 25 Jahre lang mit persönlichen Einschnitten hart gespart hat und dann 35 00 Euro ausgezahlt bekommt, diesen in eine Ecke mit gut betuchten Reichern zu stellen, zeugt von absoluter Weltfremdheit. Die Bundesregierung hat im Augenblick genug Geld für alle Facetten dieser Gesellschaft, nur der fleissige und sparsame Arbeitnehmer, der wird ausgenommen.

Hans Walter Müller

Liebe Rentner-Kollegen (und solche die es werden wollen),
wenn ich mir die Beiträge hier im Forum so ansehe und dann auch noch die letzten Berichte auf der Homepage unter “Aktuelles” ansehe („Rentenkasse blecht 38 Mrd. für Gemeinwohl“; „Altersvorsorger tragen teures Gesundheitswesen“; „Merkel verkohlt Altersvorsorger“), dann frage ich mich schon, wie die letzten Wahlergebnisse oder die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zustande kommen!
Mein Schlüsse:
Entweder ist hinsichtlich der politischen Zustimmung zu den Regierungsparteien und den willfährigen Pseudo-Oppositionsparteien
bei den letzen Wahlen und Umfrage-Ergebnissen alles erstunken und erlogen (was für unsere Demokratie letztendlich tötlich wäre)
– oder
die betroffenen Rentner und solche die es werden wollen (und das sind mehr oder weniger fast alle – außer den Pensionären) haben trotz der “Weisheit des Alters” nicht den Mut für ihre Sache zu kämpfen und auch einmal andere Parteien zu wählen (auch wenn man sich damit – nach Ansicht / Meinung / Vorschrift der etablierten Parteien an den Rand begibt – wo ist der Rand, wo ist die Mitte, wer legt das fest? – am Südpol gehts in alle Richtungen nur nach Norden!)!
Wenn letzteres zutrifft, dann kann ich nur sagen: “Schweigt! Ihr wollt es nicht anders”. Ich für meinen Teil werde alles demokratische, gewaltfreie Tun, um eine Änderung herbeizuführen. Seid Ihr auch dazu bereit??

Herr Müller hat vollkommen recht!
Meine Frau und ich haben bei der letzten Wahl schon nicht mehr diese 3 Parteien gewählt.
Gruß aus dem Schaumburger Land

Sehr geehrte Mitglieder,
liebe Freunde und Betroffene,
fast jede Gesetzesänderung belastet einen Teil der Gesellschaft und entlastet einen anderen Teil. Das GG gibt verschiedene und verschiedenartige Grenzen solcher Belastungen vor, die durch die Gerichte konkretisiert und überwacht werden. Die dazu ausgeführten Gründe einer rechtlichen “Richtigkeit” von insbesondere finanzieller Belastung mögen nicht allen und nicht immer voll nachvollziehbar sein. Das mag – je nach Position, die man einnimmt , ärgerlich bis empörend sein – .Richtig! Aber: Gesetze lassen aber auch Alternativen zu, die Betroffene auswählen und umsetzen können.
Bei der sog. Doppelverbeitragung von Kapitaleinmalzahlungen aus insbes. Direktversicherungen, die arbeitnehmerfinanziert waren, gab es eine solche Situation, die schlicht von fast allen Beteiligten – Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsvertreter, die dieses Modell der bAV bis 2004 angeboten und angenommen haben, aber auch vom Gesetzgeber – nicht oder nur schlecht kommuniziert wurde .
Was war nämlich passiert?
Bisherige, laufende bAV-Versorgungsbezüge – gleich ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert – wurden ab 2004 statt mit dem bisherigen halben Beitragssatz zur GKV ab Leistungsbezug mit dem vollen; entsprechende Kapitaleinmalzahlungen statt unverbeitragt ebenfalls mit vollem Beitrag belastet. Hinzu kam, dass viele Arbeitnehmer gar keinen Vorteil durch eine Lohnumwandlung hatten, weil der Arbeitgeber ihnen – bewusst und meist unbemerkt die Sozialversicherungslast und die pauschale Steuer für die Entgeltumwandlung auch noch vertraglich “aufgedrückt” hatte! D.h. die sog. Doppelbelastung war mehr oder weniger “selbstverschuldet”! Das schmerzte : “doppelt und dreifach doppelt” , weil notwendige Aufklärung fehlte! Keine Frage! Es gab aber die Alternative, die Verträge umzuwandeln in nachversteuerte und nachträglich zu verbeitragende Verträge nach § 3 Nr. 63 EStG ab 2005.
Für die meisten eine verpasste Chance, denn mittlerweile ist die ursprüngliche, Steuer- und Beitrags-Situation von vor 2004 für Verträge nach § 3 Nr. 63 EStG durch das GKV- BRSG wieder hergestellt – nur nicht für diejenigen, die den Absprung – s.o. – verpasst hatten. “Dumm gelaufen”! Dann bleibt die Frage wer haftet? Diese Frage ist meist ablehnend zu beantworten, weil Verjährung eingetreten ist und- meist auch – nie eine ausdrückliche Frage zu der Alternative gestellt wurde – gegenüber Arbeitgeber und Versicherungsvertreter!
Aber nicht genug: Die Probleme bleiben -allgemein- nur in anderem Gewand-, denn die bAV bleibt Finanzierungsreservoir für FA und GKV -.
Beispiele:
§ 226 II SGB V gilt nicht für freiwillig gesetzlich KV-Versicherte
Die Berechnung des GKV-Beitrages für mehrere bezogene Versorgungsbezügen ist rechtlich höchst umstritten
Ausgleichszahlungen auf bAV-Vertragsumstellungen – z.B. für Anpassungsleistungen – sind völlig ungeklärt
Die 120er Regelung auf Kapitaleinmalzahlung ist im Einzelfall höchst nachteilig – rechtlich nicht geklärt-
usw
Die Satzung des Vereins fordert – Verbraucherschutz und Verbraucheraufklärung – nicht nur den schon fast ” verlorenen Kampf ” gegen sog. Doppelverbeitragung! Also auf zu neuen Taten! Es gibt noch viel zu tun – für die Zukunft einer verbesserten bAV-Versorgung!
Mit freundlichen Grüßen und
neuem Nachdenken
J. Schmitz
Rentenberater

Sehr geehrte Organisatoren,

ein Grund warum manche Leute wie z.B. ich als Betroffener die Petition nicht unterschreiben ist die Verquickung Eurer Webseite mit den Datenkraken Facebook, Google, Twitter und wie sie nicht allen heißen …. Warum läuft bei Euch google-analytics mit? Was soll der Sch….

Das gleiche gilt für change.org. Mein Firefox ist per Noscript gegen nicht gewünschte Sekundärseiten verriegelt, und da kann ich keine Unterschrift absetzen da die Roboter-Abfrage wohl irgendeinen dieser unsäglichen Kraken benutzt. Mach ich nicht mit.

Gruß, Rolf

Hans Walter Müller

“… rot-grüne Regierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder – mit aktiver Beihilfe von CDU/CSU – damals 2003 rückwirkend per Gesetz eingeführt….” Und wieder haben höchste Richter ein politisches Urteil gefällt. Was ist daraus zu lernen? Die fraglichen Parteien, die so uneindeutig formulierte Gesetze verabschieden lassen, dass Lobbyisten mit Hilfe willfähriger Richter eine Minderheit über Gebühr und gegen den beabsichtigen Sinn gesetzeswidrig belasten können, dürfen nicht mehr gewählt werden. Auf keiner Ebene, denn die Mitglieder in den Kommunalparlamenten sind auch Mitglieder in den Orts- und Kreisverbänden der Parteien. Wenn ihnen die Stimmen fehlen und Posten/Mandate/Pfründe verloren gehen, baut sich auch ein Druck von der Basis auf. Gewiss langfristig – aber steter Tropfen höhlt den Stein. Die Abgeordneten in den Länderparlamenten und im Bundestag sind ja schon so abgehoben, die jucken Briefe nicht mehr. Dann müssen eben Wahlergebnisse auf allen Ebenen zeigen, wer der Souverän ist. Noch gelingt es den “Eliten”, vieles mit Politikverdrossenheit zu erklären, wenn man sich nicht sogar Hass und Rechtsextremismus – unberechtigterweise – vorhalten lassen muss. Aber verdammt nochmal, sind Abgeordnete in erster Linie Parteisoldaten – oder sollten Sie nicht Volksvertreter sein? Ich bin gespannt auf die Analysen nach den nächsten größeren Wahlen, welche Parteien die Rentner wieder bevorzugt haben. Wer noch immer nicht bereit ist, demokratische (gewaltfreie!!) Zeichen zu setzen, hat es nicht besser verdient. Das gilt übrigens auch für Vereine! Habe ich gerade “Vereine” geschrieben – und am Ende gar den DVG gemeint?