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Beiträge (1984)

Sehr geehrter Herr Müller,
liebe Freunde des DFG, sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nehme ich Ihren Faden auf. Die Abgeordneten sind und bleiben Parteisoldaten, ansonsten werden sie mit der Zeit aus dem Spiel genommen. Parteiziel und Fraktionszwang sind wie eine Ehe und bestimmen die Meinung. Entweder man geht “mit der Zeit“ oder “man geht” mit der Zeit. Doch wer sind unsere Abgeordneten? Ein Abbild unserer Wirklichkeit? Der Gesellschaft? Es scheint so. Viele, die nichts können oder zumeist nichts bewegen können, gehen als Lösung für ihr Problem in den Bundestag. Hier können sie auch nichts bewegen, aber das Geld stimmt. Die Diäten sollten einen Ersatz für entgangenes Einkommen darstellen. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Nur ganz , ganz wenige Abgeordnete müssen, weil sie diesen Weg gewählt haben, sich leider einschränken. Diese Beispiele gibt es wirklich. Meine Achtung und Anerkennung. Hier zählt der politische Gedanke. Für eine große Vielzahl der Abgeordneten stellen die Diäten nicht einen Ersatz sondern einen finanziellen Gewinn dar. Dafür kann man sich schon mal verbiegen und genießt zusätzlich Ansehen in der Fraktion. Zugespitzt könnte man denken, dass wir von rückgratlosen Gesellen, die keine eigene Meinung in der Fraktion und nicht wirklich Ahnung vom Sachverhalt haben, abhängig sind. Leider ist das so. Leider haben meine Erfahrungen das immer wieder bestätigt.
Deshalb nicht nur reden, sondern eine klare Ansage für die Abgeordneten im Wahlkreis: Keine Verhaltensänderung => keine Stimme.
Wer hat sich denn schon mal mit seinem Abgeordneten auseinandergesetzt? Auch hier sehen wir wieder, die Realität sieht anders aus.

Und selbst die Auseinandersetzung kratzt keinen Abgeordneten. Es sind noch zu wenige die aktiv werden. Und Briefe … was soll´s? Erst jetzt habe ich wieder feststellen müssen. Alles kann nur im Zusammenspiel helfen. Ein Einzelner bewirkt nichts. Selbst auch dann nicht, wenn z.B. der öffentliche mediale Druck aufgebaut wird.

Stimmt´s, Herr Müller?

Hans Walter Müller

Sehr geehrter Herr (?) Clark,
ja, ich stimme Ihnen zu, Briefe und öffentliche Kommentare oder Frage auf Internet-Seiten (z.B. Abgeordnetenwatch.de) jucken viele Politiker, oder sollte ich besser sagen “Partei-Bonzen” nicht! Solange einer dieser Abgeordneten nicht irgendwo lautstarker Wortführer ist (warum auch immer – Schönheit, besonders krude Einstellung, Familientradition etc.) wird er sich hüten, gegen den Strom in der Partei zu schwimmen. Erst wenn’s an die Pfründe geht – und früher oder später trifft es auch in der Hierarchie höherstehenden – werden sie rege! Deshalb mit dem Druck trotzdem nicht nachlassen. Erstens: Gruppen / Vereine / Organisationen (evtl. auch geeign. Parteien) unterstützen mit Beiträgen, Mitgliedschaften, Besuchen von Versammlungen, Unterstützung von Petitionen u.Ä.! Zweitens: Aber auch selbst nicht locker lassen und trotzdem weiterhin persönlich die Abgeordneten / Partei-Verantwortlichen anschreiben, auch auf einer öffentlichen Versammlung einmal kritische Fragen stellen (gewiss, dazu gehört Mut!) und sich dabei aber nicht zutexten oder “übers Maul fahren” lassen! Steter Tropfen höhlt den Stein. Und drittens: Konsequent handeln, gerade auch auf lokaler Ebene, da man dort dem Kanditaten meist noch persönlich erreicht. Vielleicht machen die lokalen Parteisoldaten dann doch nach und nach Druck nach oben, wenn die Mandatsplätze weniger und der Kampf darum härter wird. Warum wohl haben wir heute schon das im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zahlenmäßig größte Parlament? Es gibt leider noch immer zu Viele, die glauben dass nichts zu bewegen ist. Aber klar: Alles gewaltfrei!

Jürgen Schmitz
im DVG-Newsletter wurde auf die Revision Heins – B 12 KR 1/19 R – verwiesen, die am 8.7. abgewiesen wurde.
“Die Zeit” berichtet, dass die Revision mit Geldern des Vereins finanziert wurde.Diesen Teil der Meldung hat der Vorstand bisher nicht dementiert. Ich kann nur hoffen, dass dies eine Falschmeldung ist.
Die Revision war aussichtslos; die Revisionsbegründungsschrift des Anwaltes eher unzulänglich. Man konnte ohnehin schon nur verwundert sein, dass die Revision durchgeführt wurde. Das BSG hatte bereits früher entschieden, dass Zahlungen aus Versorgungsbezügen, wozu nach ständiger Rechtsprechung auch arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungsverträge gehören, verbeitragt werden, wenn der Arbeitnehmer noch nicht Rentner ist , aber mit dem 63. Lebensjahr die Auszahlung aus dem LV-Vertrag erhält.Das war hier der Fall. Offen ist die Frage, ob eine solche Zahlung zu verbeitragen ist , wenn der Berechtigte 60 Jahre und darunter alt ist. Ein solcher Fall ist von mir beim BSG anhängig gemacht. Auf dieses Urteil kann man gespannt sein! Das zu erwartende Urteil Heins war eher uninteressant. Eine Verfassungsbeschwerde ist ohnehin sinnlos!Dazu muss man noch nicht einmal Prophet sein.
J. Schmitz
Rentenberater
raschmitz-berlin@t-online.de

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr J. Schmitz,
schauen Sie einmal unter B12 KR 4/14 R vom 29.07.2015 und B12 KR 16/10 R, 1 BvR 1924/07 vom 07.04.2008.
Die Zwangsverbeitragung wird auf Grund des vertraglich fixierten Auszahlzeitpunkts (Laufzeit) erzwungen:
[…]in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist[….] dem vom BSG angezeigten Versorgungszweck
[…]Vollendung des 55. Lebensjahres[….], ein freilich eigenständig entwickeltes Abgrenzungsterm des BSG,
da gesetzliche Vorgaben oder Ermächtigungen aus einem Verwaltungsakt des Beamtentums
auch nach 70 Jahren BRD noch nicht vorliegen.
.
Die Untersuchung auf “Einmalkapitalauszahlung 60 Jahre” können Sie sich also schenken.

Die Vorsorgeanwartschaft und Versorgungszweck kann vom BSG jedoch simpel aufgehoben
Die BSG-Entscheidung B 12 KR 12/18 R vom 26.02.2019 beweist eindeutig, dass eine
zugesagte Versorgungsanwartschaft ganz selbstverständlich neutralisiert werden kann,
[….]- wenn sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls die nach § 48 Abs 4 Nr 2 SGB VI vorgesehene
Höchstaltersgrenze von 27 Jahren überschritten hat. Damit war vorliegend der Versorgungszweck
bei Eintritt des Versicherungsfalls im Frühjahr 2013 nicht mehr gegeben.[….]

Ich bin aber bereits über 73 Jahre und ebenso in keiner Weise auf die Einnahme aus den privat und aus dem Netto eingezahlten
Beiträgen auf die Auszahlung des privaten Sparvertrag angewiesen, warum werde ich dann zu dieser weiteren Verbeitragung gezwungen,
obwohl der Versorgungszweck -beweisbar- bei mir und meiner Frau eindeutig entfällt,
da die Kapitaleinmalzahlung nicht zur lebenslangen Versorgung dienen kann
oder ist die GKV oder das Gericht aussagefähig, wie hoch die monatliche Entnahme sein darf oder muss,
um eine lebenslange Versorgung aus dieser Kapitaleinmalzahlung für mich und meine Frau zu generieren?
Wer bestimmt nun, wann der zugesagte Versicherungszweck aufgehoben wird?

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.000.001 Geschädigten
hw@wilcke-immobilien.de

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr J. Schmitz,
kommen wir noch einmal zum Alter,
bemerkenswert und aussagekräftig ist auch das Besprechungsergebnis der GKV vom 20.04.2016.

https://www.tk.de/resource/blob/2038274/211a2837adb761d0999c8366786dfa63/abfindungen-bei-anwartschaften-data.pdf

Siehe hier auch auf Seite 14, 2.Satz
[.…]Dieses gilt unabhängig von dem Alter der betreffenden Person zum Zeitpunkt der Auszahlung.[.…]

und so gibt es auch in dieser Richtung bereits viele weitere festgeschürte Kriterien und Abgrenzungen,
die eine Klage, auch in diesem Punkt, aussichtslos erscheinen lassen.
Aber wer aufgibt, kann sich auch einen Spaten kaufen.
Steter Tropfen höhlt den Betrug.

Mit bergfestem Glückauf aus dem grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.000.001 Geschädigten
hw@wilcke-immobilien.de

Da der Vorstand des DVG bisher keine Courage hatte, seinen hoffenden Vereinsmitgliedern hinsichtlich der Pressemeldung, der DVG habe die Klage von Herbert Heins vor dem BSG unterstützt, die Wahrheit zu sagen, hier nun eine erforderliche Richtigstellung: Weder inhaltlich noch finanziell hat der DVG sich an dem Verfahren beteiligt, vertritt er doch die Meinung, dass alle Klagen vor den Sozialgerichten sinnlos seien und nur die Politik etwas ändern könne.
Bloß was soll die Politik eigentlich ändern, wenn das Gesetz, der § 229 SGB V (nF) vollkommen in Ordnung ist, jedoch niemals die Verbeitragung einer vertraglich vereinbaren nur einmaligen Kapitalauszahlung gefordert hat, weder vor 2004 noch nach 2004?
Der DVG befindet sich leider mit seiner Ansicht vollkommen in der Sackgasse.
Nur die Gerichte können etwas bewirken, jedoch keine rechtsbeugenden und moralisch verkommenen Richter wie u. a. die des BSG, die Steigbügelhalter der Politik sind, sondern Richter, die sich noch ihres Richtereides erinnern und auf dem Boden unseres Rechtsstaates stehen.

Das Ergebnis spricht für sich. Wie das Verfahren ausgegangen ist, kann ja jeder noch einmal nachlesen: https://dvg-ev.org/2020/07/rentner-kaempft-gegen-pluendern-der-altersvorsorge/

Der DVG hat erreicht, dass das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft trat, das Direktversicherungsgeschädigte monatlich um 25 Euro entlastet. Kein einziges Gerichtsverfahren hatte einen ähnlichen Erfolg. Hier zur Erinnerung der Blog-Beitrag: https://dvg-ev.org/2019/11/freibetrag-soll-auf-159-euro-steigen/. Dank unseres Engagements ist das Thema mittlerweile in der breiten Öffentlichkeit angekommen.

Nicht der DVG “befindet sich leider mit seiner Ansicht vollkommen in der Sackgasse”, sondern andere, die glauben, sie könnte vor Gericht etwas erreichen. Viele kämpfen mittlerweile seit Jahren vor Gericht – mit welchem Erfolg?

“Nur die Gerichte können etwas bewirken, jedoch keine rechtsbeugenden und moralisch verkommenen Richter …” Wer Richter als “moralisch verkommen” bezeichnet, hat eh schon verspielt.

Denke, man muss auf allen Ebenen kämpfen, vor allem immer wieder die Politik vorführen, aber auch auf juristischer Ebene jeden Strohhalm fassen. Wichtig ist vor allem, dass das Thema immer wieder gespielt wird. Ehemänner, die an ihre „verstorbene Ex“ weiterhin Versorgungsleitungen zahlen musste, die sich der Staat einverleibt hatte, konnten jetzt auch erste Erfolge erzielen.

Zwei wesentliche Zitate aus der mündlichen Urteilbegründung des vorsitzenden Richters Heinz,
die die Situation vollständig erklären:
– an die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers (Einmalzahlung ist dem Rentenbezug gleichzustellen) ist der Senat gebunden,
– eine Privilegierung wie bei der Riesterrente liegt in diesem Fall (der Direktversicherung) nicht vor.

Was lernen wir daraus? Die Politiker haben es bewusst gewollt, bei den Direktversicherten abzukassieren. Die Richter am BSG orientieren sich an der Gesetzgebung des Berliner Parlamentes. Die Politiker haben allerdings die Riesterrente “privilegiert”, sprich beitragsfrei gestellt, ausdrücklich. Die Direktversicherung dagegen aber nicht. Das ist der eigentliche, politisch begründete Skandal. Der Politik genehme Sparformen (Walter Riester war ja schließlich mal ein SPD-Minister) werden werbewirksam von der GroKo gefördert. Das Geld holt man sich an dann anderer Stelle wieder zurück. – Politisches Porzellan wurde zerschlagen und Vertrauen verspielt. Die Versicherten haben jetzt noch einen wirklich wirksamen Hebel – die Bundestagswahl 2021.

Hans Walter Müller

@ RK – 14. Juli 2020 an 16:11
Da bin ich aber gespannt, wieviele Rentner bei der Bundestagswahlt 2021 die verantwortlichen Parteien CDU CSU SPD und Grüne abstrafen! Oder ob man sich in der Wahl-Kabine überlegt: Bin eigentlich CDU Wähler: Entscheidung z. Betriebsrente war Mist – aber Krisenmanagment “Corona” war super, na dann wähle ich halt wieder meine Partei! Bin eigentlich SPD-Wähler: Entscheidung z. Betriebsrente war Mist – aber der neue Partei-Vorstand / Kanzlerkanditat hat einen Vertrauensvorschuss verdient – also wähle ich (nochmals / letztmals) meine SPD. Vergleichbare Gedanken sicher auch bei CSU und Grünen-Stammwähler. FDP-Wähler-Klientel als Privat-Versicherte eh nicht betroffen und Linke-Anhänger sehen keine Notwendigkeit auf die Solidar-Leistung der Betriebsrentner zu verzichten. Da bleiben nicht mehr viele Möglichkeiten! Aber man muss bei Wahlen entscheiden wollen! Und – Wie schon gesagt – nur nicht nachlassen beim Versuch die Politiker aller Parteien zu nerven!
HWM

Hans Walter Müller

Nachtrag @ RK
Zu Ihren Anmerkungen:
“– an die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers (Einmalzahlung ist dem Rentenbezug gleichzustellen) ist der Senat gebunden,
– eine Privilegierung wie bei der Riesterrente liegt in diesem Fall (der Direktversicherung) nicht vor.”
möchte ich darauf hinweisen, dass m.W.
– der erste Punkt nur gedacht war, für Betriebsrenten, deren Beitragspflicht umgangen werden sollten, durch eine Umstellung auf einmalige Auszahlung! Und wenn man schon so pauschal von einer Gleichstellung spricht, dann ist eine Aufteilung auf 120 Monate sicher reine Willkür. (Nahezu) Jede Rentenversicherung rechnet in ihren Kalkulationen bei priv. Rentenversicherungen mit einer Auszahlungsdauer/Rentenlaufzeit von 20 Jahren – also 240 Monate.
– der 2. Punkt durchaus auch politisch geändert werden könnte. Die Direktversicherung war ja auch als Privatvorsorge vom Staat empfohlen. Warum wir diese nicht auch “privilegiert”
Und drittens (von mir inzugefügt): Die Politik könnte ganz einfach den Gesetzestext klarstellen, damit sich Richter nicht irgendwelche Erklärungen / Deutungen aus den Fingern saugen (je nach Lobby-Einfluss etc.)

Hallo , ich glaube es ist alles durch Prozessierte, es gab keinen wirklich keinen Richter oder Kammer die auch nur ansatzweise in Richtung der Rentner also uns entschieden hat , warum auch, laut aller Richter ist das Gesetz nicht angreifbar .Ich für mich habe entschieden, kein Gericht wird uns helfen !!! Ich glaube alle betroffen müssen täglich E-Mails an Abgeordneten senden bis Sie, kotzen,!!! Entschuldigt den Ausdruck, aber nur so kommen wir weiter!! Bald sind Wahlen z.b. Kommunalwahlen!! Lasst uns anfangen !!

Dann klagt mal schön! – Bisher ist nichts dabei heraus gekommen. 3 Jahre habe ich auf einen Termin beim Sozialgericht Osnabrück warten müssen. Urteil negativ. War bis beim Landessozialgericht Niedersachsen in Celle. Abgelehnt! Berufung zum Bundessozialgericht verwehrt. Vom Bundesverfassungsgericht gar nicht zu reden. Und wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bei den Feiern zur Deutschen Einheit neben der Kanzlerin sitzt, über was werden die wohl reden? – Und wenn der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts ein CDU-Bundestagsabgeordneter ist, wie wohl und für welche Interessen wurde er wohl auf diesen Stuhl gehoben? Wie kann man unter solchen Voraussetzungen und bei den vielen Klagen und negativen Urteilen für die Direktversicherungsgeschädigten noch an die Unabhängigkeit der Justiz glauben? Von der dreiteiligen staatlichen Gewalt Legislative, Judikative und Executive mal ganz abgesehen…

Hallo und guten Tag zusammen,
ich hätte mal eine Frage an euch.
Ich habe 1981 eine private Lebensversicherung abgeschlossen. Dies wurde dann ca. 10 Jahre später auf anraten eines Bekannten auf eine Direktversicherung die über meinen Arbeitgeber lief, umgewandelt.
Die Beiträge zu L.V. habe ich alleine getätigt der Arbeitgeber hat nichts dazu getan.
Ja mir ist bewusst das ich trotzdem zur Doppelverbeitragung herangezogen werde.
Aber……aufgrund meiner Kündigung die ich von meinem Arbeitgeber 2016 bekam, habe ich die Einzahlung der Beiträge wieder eigenständig getätigt.
Also die letzten Jahre bis Fälligkeit NICHT mehr über meinen Arbeitgeber.
Meine L.V. war am 01.06.2020 fällig. Ich habe diese am 29.05.2020 überwiesen bekommen.
Die Daten wurden von meiner L.V. auch an meine K.K. weitergeleitet.
Aber ich habe bis heute noch nichts von meiner K.K gehört.
Kann es sein das ich aufgrund dieses Vorgangs von der Doppelverbeitragung befreit bin?
Wäre zwar zu schön um wahr zu sein aber glaube nicht so recht dran.
Kommt mir halt nur was seltsam vor das sich die K.K. nach jetzt fast 7 Wochen noch nicht gemeldet hat.

Hallo,
nur die Beiträge, die als DV über den AG gezahlt wurden, werden verbeitragt. Alles andere bleibt “unberührt”.

Erwin Tischler

Georg Stracke, das stimmt n i c h t ! – Ich habe vom ersten bis zum letzten Monat 31 Jahre meine Beiträge selbst bezahlt, ohne einen Pfennig oder später Cent vom Arbeitgeber, und bin trotzdem 120 Monate verbeitragt worden!

Hallo Jochen,
bei mir hat es auch einige Monate gedauert, bis der Bescheid von der Krankenkasse kam.
Die Hoffnung auf eine Beitragsbefreiung kann ich Dir jetzt schon nehmen, leider!

Hallo und guten Tag zusammen,
es kommt hier auf die Versicherungsnehmereigenschaft an. Für die Verbeitragung durch die Krankenkasse zählt nur die Zeit, in der der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer war. Die Frage ist also, ob nach der Kündigung wieder der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer eingetragen wurde.

Reinhard Günther

Die Versicherungsnehmereigenschaft des Arbeitgebers ist nur ein rechtswidrig an den Haaren herbeigezogenes Scheinargument zur Rechtfertigung der Milliardenabzocke durch die betrügenden Krankenkassen.
Es gibt keine Normsetzung des Gesetzgebers, welche die Verbeitragung einer AN-finanzierten Lebensversicherung rechtfertigt, nur weil der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war.
Einzig und allein gültig für eine Verbeitragung ist der Text des § 229 SGB V (nF), nichts anderes.
Danach dürfen nur Versorgungsbezüge (= Bezüge aus der Versorgung = Renten) bzw. alternativ eine davon abgeleitete einmalige Kapital-Abfindung verbeitragt werden.
Alle anderen Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit.
Es muss sich doch ein jeder einmal die Frage stellen, warum denn die Lebensversicherer nicht auch schon vor 2004 die Einmalauszahlung einer LV an die Krankenkassen gemeldet haben, denn an der Grundvoraussetzung der Verbeitragung hat sich diesbezüglich ab 2004 gar nichts geändert.
Satz 3 beginnt seit 1989 immer noch: „Tritt an dies Stelle der Versorgungsbezüge…[ ]“.
Also muss es erst einmal grundsätzlich Versorgungsbezüge (= Plural!) gegeben haben.
Logisch, nicht wahr?
Bis zu diesem Zeitpunkt haben erstaunlicherweise alle Lebensversicherer unisono begriffen, dass nur eine aus einer Rentenzusage generierte Kapital-Abfindung verbeitragt werden durfte!
Erstaunlich, nicht wahr?

Ich habe ebenfalls über meinen Arbeitgeber eine sog. Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen (Beginn meines Vertrags: 01.12.2002), dieser läuft noch bis 2034. Liebend gerne wäre ich diese losgeworden und mir den eingezahlten Betrag auszahlen lassen, zumal mein Anwalt die Vertragsüberprüfung übernommen hat und er stellte fest, dass dieser eine falsche Belehrungsklausel im Widerrufsrecht hat, aufgrund dieser hätte der Vertrag rückabgewickelt werden können und ich wäre raus gewesen. Nach meinen Informationen bleibt dieses Recht. Dadurch, dass mein Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, greift meine private Rechtschutzversicherung leider nicht. So sind mir die Hände gebunden, außer den Vertrag ruhen zu lassen bleibt mir nichts anderes übrig. Leider.
Mfg

Ich zahle schon seit 10.05.2014 jeden Monat 300,00 € an die Krankenkasse. Bin eigentlich im Verein fuer Direktversicherungsgeschaedigte Mitglied geworden, um evtl . gemeinsam mit anderen Geschaedigten bei unseren Politikern irgendein Umdenken bezueglich des monatlich stattfindenen Raubzuges zu bewirken. Mittlerweile sind ueber 6 Jahre vergangen, in denen ich schon ueber 20.000,00 € Krankenkassenbeitraege geblecht habe, aber geaendert hat sich gar nichts. Wenn man dem Geschwafel unserer vom Volk gewaehlten Vertreter, was dieses Thema anbetrifft zuhoert, kann einem schlecht werden. Es ist doch gar kein Wille erkennbar, auch nur irgendetwas an diese Praktik zu aendern. Momentan wird mit den Milliarden nur so um sich geworfen, aber fuer die seit Jahren gebeutelten und um ihre Altersversorgung betrogenen Rentner ist kein Kruemel uebrig. Mittlerweile hat sich bei mir eine Resignation breit gemacht , da von unseren Nieten in Nadelstreifen in Berlin auch zukuenftig in dieser Sache nichts bewegen wird.

Hallo Johannes,
ich kann nur bestätigen, dass einem vom Geschwafel der Volksvertreter schlecht werden kann. Ich hatte in den letzten zweieinhalb Jahren mit einer Reihe von Bundespolitikern fast aller Parteien (außer AFD). Aus den Antworten ist zu schließen, dass die meisten Mandatsträger überhaupt keine Lust haben, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Vor allem hat keiner Lust, sich für seine Wähler einzusetzen. Nach dem Motto “was die Parteivorderen sagen wird gemacht”.
Der Bundesvorstand der SPD schreibt mir dass er eine Lösung in unserem Sinne will (ein Vorstandsbeschluss aus 2017 liegt mir vor). Aber mit der CDU ist das anscheinend nicht zu machen. Der CDU-Mann in meinem Wahlkreis sagt mir, dass das mit der SPD nicht zu machen ist. Wem soll man da noch glauben?
Der Grüne sagt mir, dass er keine Ahnung von diesem Thema hat und bei Entscheidungen sich auf die Aussagen seiner Sozialpolitiker verlässt und abstimmt, wie diese ihm empfehlen.
Ein CDU-Mann als Mitglied des Gesundheitsausschusses verweigert mir den Kontakt und gibt nicht mal eine Antwort auf meine Mails.
Der SPD-Mann hat mich angehört und versprochen sich wieder bei mit zu melden. Nach mehreren Mails nach dem Gespräch wurde ich mehrfach vertröstet. Antwort habe ich bis heute nicht bekommen.

Grüße Gerhard

Hans Walter Müller

Wieviel hat die rückwirkende Beitragspflicht mittlerweile die Betriebsrentner gekostet? Oder anders gefragt, welchen Betrag müßte die Bundesregierung aufbringen um das gesetzwidrige Unrecht gegenüber den Betriebsrentner zu korriegieren? – So, und nun steht heute, 21.7.2020 im FOCUS: ” Nach SondergipfelDeutschland zahlt künftig jährlich zehn Milliarden mehr in EU-Haushalt”. Dann stellen sich die Fragen: Wann gehen die Beschäftigten der Empfängerländer in Rente (welches Lebensalter)? Wie hoch ist deren Durchschnittsrente? Wie hoch ist das Vermögen der dortigen Bürger? Und wer wird verarscht (bitte den harten Tonfall zu entschuldigen, aber er trifft meine Stimmung)? Antwort auf die letzte Frage: DER BUNDESDEUTSCHE RENTNER.

Lieber Gerhard, lieber Johannes,

Gerhard, ich kann deine Meinung nur bestätigen. Es ist nicht sexy, aber so ist Politik. Die CDU erklärt sich bereit, nur die SPD will nicht und umgekehrt. Von der SPD wurde ich wirklich gefragt, ob ich bereit wäre den schriftlichen Standpunkt der CDU-Führung, damals noch Gesundheitsminister Gröhe, der SPD-Führung zur Verfügung zu stellen.
Inzwischen sind die Abgründe viel tiefer und komplexer. Letzte Woche erst mit dem pers. Referenten von Frau Esken telefoniert und wiederholt an seinem selbst vorgegebenen Termin erinnert.
Ergebnis: Warum geben sie keine Ruhe. Ihre Fragen versteht sowieso keiner. Keiner hat Interesse ihre Fragen zu beantworten. Sie gehen zu sehr ins Detail. Die zugesicherte Prüfung, Beantwortung und Erarbeitung eines Gutachtens durch die Fachabteilung fällt aus. Ich soll mich damit zufrieden geben. Keiner hat Zeit für solche Fragen. Er sieht auch keine Lösung. Frau Dreyer hätte mir doch schon geantwortet. (Nur, Frau Dreyer war komm. Parteivors. und hat den Sachverhalt auf dem Dienstweg an die neuen Parteivorsitzenden über ihr Sekretariat weitergeleitet.)
Weiter wurde mir erklärt, wenn ich 100.000,00 EUR der SPD spenden würde, dann können sie mehr Personal einstellen und würden für mich da sein. Noch Fragen?
Nach meiner Entrüstung wurde mir empfohlen mich noch einmal direkt an Norbert Walter-Borjans zu wenden. Die Empfehlung werde ich selbstverständlich zeitnah umsetzen. Er war sichtlich froh und erleichtert das Thema (ungeklärt) vom Tisch zu haben. Die pers. Mailad. von Norbert Walter-Borjans wurde mir auf Nachfragen mitgeteilt. (Man könnte ja das Schreiben von einem Büro in das andere Büro tragen. Scheinbar sprechen die Parteivorsitzenden nicht miteinander und ihre Büros sind milchstraßenentfernt auseinander. – Kein Kommentar.)

Da ich inzwischen alle Parteien (die im Bundestag vertreten sind) schriftlich und ff. telefonisch mit meinen Fragen konfrontiert habe, habe ich neben den gesundheitspolitischen Sprechern differenziert Spitzenpolitiker einzelner Parteien bis zur Fraktionsspitze angeschrieben.

Gerhard, daraus resultiert meine Frage und Bitte: Vielleicht können wir Namen und Ergebnisse miteinander abgleichen?

Johannes, ich verstehe dich. Vielleicht ein kleiner Trost, hilft dir nicht, aber trotzdem. Die freiwillig gesetzl. Versicherten zahlen nicht nur 120 Monate, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze „lebenslänglich“ auch auf Direktversicherungen und selbst finanzierte private Renten volle KV-Beiträge. Das versteht kein Politiker, aber öffentlich wird das keiner zugeben. Man will doch sein behagliches Leben in der Fraktion wegen einer solchen Frage nicht auf´s Spiel setzen.

Meine Botschaft, sicherlich nicht neu: Resigniere nicht, bleibe d´ran, kämpfe und nerve die Politiker. Blamiere sie bis zur Schmerzgrenze. Meine Erfahrung hierzu, man hat die Köpfe dann nur ausgetauscht. Keiner möchte öffentlich vorgeführt werden.
Warum du kämpfen solltest? – Wer nicht kämpft hat bereits verloren.

Im direkten Mailkontakt werde ich natürlich mit meinem richtigen Namen kommunizieren, schriftlich und telefonisch.
post.dd@gmx.net

Helmut Dort,
hier einmal eine andere Idee nicht klagen sondern handeln. Kündigen sie ihren Dauerauftrag und verlangen sie eine monatliche Rechnung mit Begründung warum sie diesen Beitrag entrichten müssen. Zahlen sie ab sofort nur mit Vorbehalt und fordern sie einen Rückzahlungszins von 5,5% ein.
Wir sollten eine Gruppe gründen und die Zahlungen komplett einstellen. Dazu müssten wir uns organisieren und alle Zahler in einem Verein oder Verbund vereinigen. Verweigerung bewirkt die meiste Aufmerksamkeit, nur so kommen wir wieder in die Öffentlichkeit. Wer hat dazu Ideen.
Gruss Helmut

Hallo Forum

Unser Arbeitgeber hat 1993 zusammen mit dem Betriebsrat eine Direktversicherung als zusätzliche Altersvorsorge in unserer Firma eingeführt. Zur Finanzierung wurde die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde erhöht und der jeweilige Gegenwert wird seitdem Brutto für Netto in die DV eingezahlt. Der AG führt hierfür an den Fiskus eine Pauschale ab. Die Versicherung kann ab dem 60 Lebensjahr gekündigt werden, was einige Kolleginnen/Kollegen gemacht haben und die Versicherungssummen wurden ohne Abschläge ausgezahlt.

Mit Erreichen des Regelrenteneintrittsalters wurden diesen Kolleginnen/Kollegen entsprechende Beitragsbescheide für die vor Jahren ausgezahlte Versicherung von der Krankenkasse zugeschickt. Eine böse Überraschung.

Ich war zu diesem Zeitpunkt selber im Betriebsrat und wir hatten uns mit diesem Thema beschäftigt. Wenn ich mich recht erinnere war die Begründung der Krankenkassen: Die eingezahlten Beiträge wurden aus Einkommen generiert, für die keine Sozialabgaben entrichtet worden sind und das würde jetzt nachgeholt. Grundlage dafür wäre die gesetzliche Änderung von 2004 die durch eine höchstrichterliche Entscheidung bestätigt worden wäre.

Ich habe hierzu drei Fragen:
Was ist mit den Kolleginnen/Kollegen, die immer schon über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben? In diesem Fall wären für die zusätzlichen Arbeitsstunden auch keine Sozialabgaben angefallen und damit wäre die Erhebung von Beiträgen jetzt auch nicht möglich?

Wir hatten die Möglichkeit den Monatsbeitrag freiwillig aus dem Nettoeinkommen zu erhöhen, um später eine höhere Zusatzrente zu erhalten. Auch hier zieht die Begründung der KK doch nicht, denn für diese freiwilligen Zusatzbeiträge sind bereits Abgaben geleistet worden. Müssten die freiwilligen Beiträge nicht vorher herausgerechnet werden?

Ein Kollege hat seiner Krankenkasse angeboten die Beiträge für 120 Monate sofort in einer Summe zu bezahlen, das wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Begründung: Sollten sich die Beitragssätze erhöhen, würde die Krankenkasse ja Verlust machen. Mein Kollege antwortete: „ und wenn ich nächstes Jahr nicht mehr lebe, bekommen sie gar nichts mehr“. Antwort der Krankenkasse: Seine dann noch offenen Beiträge wären vererbbar und müssten dann durch seine Erben beglichen werden. Tatsache oder einfach nur ein dummer Spruch eines Mitarbeiters der Krankenkasse?

Evtl. habt ihr ja auch schon ähnliches erlebt und könnt darüber berichten. Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten.

Thomas

Hans Walter Müller

Hallo Thomas,
ich bin selbst betroffen und habe während der gesamten Einzahlungsphase meiner Direktversicherung über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Das heißt konkret, dass durch die Direktversicherung, deren Beiträge ich vollständig selbst bezahlt habe (ohne Zuschuss oder irgendeine Verrechnung des Arbeitgebers) der Krankenkasse kein Pfennig oder €-Cent entgangen war. Trotzdem zahle ich seit Jahren den vollen Beitragssatz der Krankenkasse – einschließlich des sog. Arbeitgeberanteils. Gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung, die ich auch voll bezahlen muss. Dank der DVG ist wenigstens seit 1.1.2020 ein Freibetrag eingeführt worden (den die Krankenkassen meist aus angebl. organisatorischen Gründen noch nicht berücksichtigen können), der die Belastung etwas abmildert. Veranwortlich für die seinerzeitige Gesetzesänderung SPD und Grüne unter Mithilfe der CDU/CSU! Also nicht aufregen, wenn beabsichtigt ist weiterhin eine dieser Parteien zu wählen. Auch die FDP stößt ins gleiche Horn!
HWM