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Beiträge (1984)

Nur zur info:
https://dvg-ev.org/regionalgruppen/regionalgruppe-bayreuth/

Es erklärte die CSU-MdB Dr Lauert im Sept 2020 bei der Regionalgruppe Bayreuth:
„Die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen ist nicht gerecht. Das Thema betrifft, wie ich bereits in der Vergangenheit durch viele Bürgergespräche erfahren habe, eine hohe Zahl an Menschen und sorgt bei diesen für einen enormen Vertrauensverlust in die Politik und den Staat. Durch die rückwirkende Gesetzesänderung, welche 2004 durchgeführt wurde, wurde das aus Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz resultierende Rückwirkungsverbot verletzt. Die Leute haben Geld gespart und privat vorgesorgt. Ich möchte, dass dieses Engagement nicht rückwirkend bestraft wird, sondern vielmehr vonseiten des Staates gefördert wird. Die aus der Gesetzesänderung resultierende Ungerechtigkeit sollte für die Betroffenen rückabgewickelt werden…“

Auf meine Nachfrage, ob sich da nun was tut, bekam ich im Jan 2021 die Antwort:
>im Namen von Frau Dr. Launert vielen Dank für Ihre E-Mail. Frau Dr. Launert wird sich weiterhin für das Thema einsetzen, da es Ihr sehr wichtig ist, leider findet sich momentan keine Mehrheit, um eine Veränderung herbei zu führen.<

Allgemeine Lage,
die aktuelle Politik versucht mit allen Mitteln das Thema weiterhin zu ignorieren. Auch die Pandemie rechtfertigt diese Salamitaktik nicht.
Wir stehen kurz vor der nächsten großen Wahl. Die FDP ist die einzige Partei bei der dieses Thema auf der Agenda steht. Der Genosse Bazooka Olaf
versprach kürzlich Hr. Biden Milliardenentschädigungen aus Steuergeldern für Nordstream 2, das ist eine Veruntreuung aus dieser Kasse!!!
Es gibt immer noch zu viele Krankenkassen, somit verschwinden Milliarden für die Bürokratie, das ist unerhört! Wer sich in die inneren Angelegen-
heiten anderer Staaten einmischt und Demokratie predigt, sie gleichzeitig aber durch eine enteignente Gesetzgebung die seines gleichen sucht
sehr groß verletzt, macht sich einer Straftat schuldig! Ulla Schmidt (SPD) versprach max. 12% KV nach ihrem Rentnerdiebstahl. Heute liegen wir
bei 14,6% plus Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen haben seit 2005 Milliarden eingestrichen und somit Überschüsse erziehlt. Immer noch läuft das
Konjunkturprogramm (billiger Sprit und EZB Niedrigzins) und Bazzoka Olaf keinen Grund Schulden zu machen und zu jammern. Seine unter der
Hand Geschäfte sind außerdem illegal mit Mr. Biden.
In diesem Kontext weise ich auch noch auf die ständigen Diskrimminierungen der Kassenpatienten gegenüber den Privatpatienten hin.
Für die Beiträge die wir mittlerweile bezahlen stehen uns privatärztliche sowohl ambulant und auch stationär zu. Und zwar vom 2,5-8,5 fachen
der GoÄ.

Habe jetzt nach 52 Jahren die Barmer verlassen. Die einzige Reaktion der Barmer war ein Standard-Brief, welche Vorteile die Barmer bietet und ich sollte mich tel. melden.
Ich verstehe nicht, dass die Krankenkassen die Enteignung der Mitglieder (Rücklagen der KVs sind auch Eigentum der Versicherten) durch den Gesetzgeber zulassen.
Dagegen und gegen das GMG müssten die KVs protestieren und alle Mitglieder zur Unterzeichnung auffordern!

Die KVs protestieren nicht nur nicht gegen das GMG, sondern fordern die Beiträge bis hin zu Pfändungen ein.

U. Beutenmüller

Hallo Herr Klaschka, ein Vollstreckungsbeamter von der DAK wurde vor einem Jahr ohne Erfolg bei mir vorstellig. Ich habe Widerspruch gegen die Zahlungen an die DAK eingelegt. Nun wurde ich erneut gebeten, mir zu überlegen, ob ich den Widerspruch zurücknehme. Will ich aber nicht. Ich frage mich, was passiert, wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme. Ich besitze ein renovierungsbedürftiges kleines altes Eigenheim. Wollen oder können die mich aus meiner Wohnung werfen?Ursula

Reinhard Günther

Antwort über Herrn Klaschka an Frau Beutenmüller:
Lassen Sie sich auf gar keinen Fall von der DAK einschüchtern, weil das Recht auf Ihrer, unser aller Seite ist.
Es gibt keine Normsetzung des Gesetzgebers für diese rechtwidrige Verbeitragung einer Kapitalauszahlung.
Nehmen Sie den Widerspruch nicht zurück, sondern erhalten ihn selbstverständlich aufrecht.
Die Mitarbeiter der DAK müssen Ihren Widerspruch an den Widerspruchsausschuss weiterleiten, der diesen dann umgehend bearbeiten muss.
Es kommt dann, wie üblich – mit rechtswidrigen Argumenten, für es keine gesetzliche Grundlage gibt – die Ablehnung zu Ihrem Einspruch der Verbeitragung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung ganz am Ende des Schreibens mit einer 4-Wochenfrist zur Klageeinreichung beim Sozialgericht.
Innerhalb dieser 4-Wochenfrist müssen Sie dann Klage beim Sozialgericht einreichen.
Die Begründung dafür kann ggf. auch noch ca. 4 Wochen später erfolgen.
Für die Begründung gibt es reichlich Information bei vielen Mitgliedern, die Sie unterstützen können.
Die Klageinreichung selbst kostet Sie nichts und auch die Verhandlung selbst in der 1. Instanz vor dem SG bzw. in der 2. Instanz vor dem LSG ist kostenfrei, weil keine Anwaltspflicht in diesen beiden Instanzen besteht.
Sie können sich dort selbst vor Gericht vertreten bzw. z. B. einem in dieser Materie bewanderten DVG-Mitglied die Vollmacht erteilen, Sie in Ihrem Beisein vor Gericht zu vertreten.
Niemand wird Sie wegen des gesetzlich verbrieften Rechtes auf Widerspruch und Klage aus Ihrem Eigenheim werfen können, das ist absurd, davor brauchen Sie keine Angst zu haben.
Sollte Ihr Widerspruch schon gar über ein Jahr unbearbeitet bei der DAK liegen, ist das allein schon ein Verstoß gegen die Richtlinien zur unverzüglichen Bearbeitung solcher Widersprüche.
M. E. wird dieser Milliardenskandal an einer ganzen Rentnergeneration nicht auf Dauer Bestand haben können.

Klaus Klaschka

——> U. Beutenmüller.
R Günther hat das Wesentliche gesagt. Zu Besuch war wohl ein Vollstreckungsbeamter des Amtsgerichts, nicht der DAK. Ihr Häusle bleibt Ihnen.
Als nächstes wird ihnen die DAK wohl die Nutzung Ihrer Versichertenkarte untersagen (Notfallversorgung bleibt allerdings bestehen). Sie darf das, wenn mehr als 2 Monatsbeiträge ausstehen, wird Ihnen die DAK schreiben. Dagegen wieder Widerspruch einlegen… Wenn Sie eine gesetzliche Rente bekommen, dann weissen Sie darauf hin, dass aufgrund dieser die Krankenversicherung besteht… Ist alles bei mir schon passiert. / Ich habe darauf seitens DAK keine Antwort bekommen und gehe bei Bedarf nach wie vor zum Arzt. / Wichtig ist: Widerspruch NICHT zurücknehmen. Der gilt dann ewig, im Idealfall, bis die Ganze Abzockerei rechtsgültig beendet ist.

Kommt nach Merkel die Bürgerversicherung
Hallo zusammen
warum werden erst jetzt diese Lösungsansätze angegangen
… die Lobbykanzlerin hat alle Ansätze sofort blockiert… weiter das Argument, der Bund unterstützt ja die GKK, richtig und falsch… da mehr versicherungsfremde Leistungen aus der GKK
entnommen werden als Zuschüsse vom Bund fließen,
wer glaubt, die Kanzlerin handelt zum Wohl des Volkes glaubt auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen

Hallo Vereinskollegen,
im Juni wurde mir mit 60 Jahren meine über den Arbeitgeber abgeschlossene Direktversicherung als Einmalbetrag ausbezahlt.
Nachdem die Krankenkasse nicht mal fähig war bei Neubescheiden den Freibetrag einzuberechnen, bezahle ich nach etlichen Einsprüchen
meinerseits und Mahnungen der Krankenkasse andererseits 75 Euro Monatlich Krankenkassen und Pflegeversicherungsbeiträge.
Bei den Pflegeversicherungsbeiträgen wurde der Beitrag für Kinderlose angesetzt obwohl ich 2 Söhne habe.
Auch hier musste ich Einspruch einlegen. Alle Beiträge werden auf Vorbehalt überwiesen.

Doch nun zu meiner Frage über die ich im ganzen Internet nichts finden kann.
Ich lebe seit März 2020 von meiner Frau getrennt. Das Trennungsjahr läuft im März 2021 aus.
Meine Direktversicherung wurde im Juni 2020 ausbezahlt.
Da ich bei einer Scheidung wahrscheinlich die Hälfte der ausgezahlten Versicherungssumme abdrücken muss würde mich interessieren
ob dabei auch die Krankenkassenbeiträge geteilt werden, oder somit jeder sogar unter den Freibetrag fällt.
Ich finde nirgendwo eine Entscheidung zu dem Thema. Vieleicht hat von Euch jemand eine Antwort auf diese Frage.

Mit freundlichen Grüßen
OTTO

Moin.
Ich würde zum Thema einen Anwalt für Scheidungsrecht fragen, da dies in den Rentenausgleich bei Scheidung fällt.
Gruß Uwe

Ich kenne keine Entscheidung für diesen Spezialfall. Vorschlag: Mit der Kasse (schriftlich) “reden”, wie sie sich zu der Aufteilung stellt. (Sie wird sich wohl an denjenigen mit den nachgelagerten Beiträgen halten, an den ausgezahlt wurde). – In jedem Fall die Aufteilung der D.Versicherung ins Scheidungsurteil aufnehmen inkl. Übernahme anteiliger nachgelagerter Soz.Vers.Beiträge (also: Lastenaufteilung per Gerichtsurteil)… Wenn die Kasse auf stur macht: Ggf Kasse wechseln, aber vorher erkundigen, wie sie sich zu den nachgelagerten Beiträgen stellt. / PS ist meine Idee, keine jurist. Beratung

Hallo zusammen,

bin seit 2020 Mitglied, weil jetzt in 2021 das 1. Drittel meiner betrieblichen Altersvorsorge ausgezahlt wird.
Mein Vertrag mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich wurde in 2001 abgeschlossen, also vor 2003, als die
neuen gesetzlichen Regeln zur Krankenkassenabgabe beschlossen wurden. Gibts da noch Aktivitäten, die
sich um diese spezielle gesetzlich rückwirkende Wirksamkeit kümmern ( abgesehen davon, dass Doppelbesteuerung
immer abzulehnen ist) ?
Freue mich über entsprechende Infos für mich als Newcomer.

Wenn man diese Artikel liest, was die Regierung und die Krankenkassen soll alles mit den Rentnern treiben, muss man sich langsam fragen, haben die deutschen Rentner ueberhaupt in der Regierung Fuersprecher oder hat sich der komplette Politikbetrieb in Berlin gegen die Rentner gestellt. Es ist nicht zu glauben, wie die Rentnergeneration von diesem Staat geschroepft oder besser gesagt, gemolken wird. Keine S….. ist in der Lage hier eine Aenderung herbeizufuehren. In der jetzigen Coronazeit wird mit den Milliarden nur so um sich geworfen, aber fuer die Menschen, die dieses Land in ihrem Berufsleben mit aufgebaut haben, ist kein Kruemel uebrig. Scheinbar waere es der Politik am liebsten, wer nicht mehr arbeiten kann, ab in die Kiste.

Liebe Foristen,
Krankenkasse für Direktversicherung ist ein 120igstel. (Sozialversicherung §229). Auf welcher Grundlage ist der Monatsbeitrag nicht fix, sondern kann je nach Kassenlage immer wieder erhöht werden. ? Ich finde darüber keine Infos. Es gab einen Vertrag und daraus wurde errechnet.
Danke für ein feedback
Karl Kübler

Nein: Kranken/Pflegekasse ist von der ausgezahlten Gesamtsumme der aktuelle (volle) Beitrag (derz. knapp 20 %) zur Sozialversicherung. Diese Summe ist über 10 Jahre (auf 120 Monate verteilt) an die Kasse abzuführen. Sollten sich die Beiträge (plus Zusatzbeitrag der individuellen Kasse) ändern, dann ändert sich auch der Beitraganteil. / Beitragsfrei sind derzeit ca 160 Euro/Monat.
Oder anders:
Ausgezahlte Summe geteilt durch 120 setzt die Krankenkasse als monatliche Zusatzrente an, minus ca 160 Euro Freibetrag: davon kassiert die Kasse die aktuellen Beiträge ab.

Beispiel: Ausgezahlt wurden 120.000 Euro. Aufgeteilt auf 120 Monate sind 1000 Euro/Monat; minus Freibetrag 160 Euro, bleiben 840 Euro. Von diesen 840 kassiert die Soz.versicherung dann den vollen Beitrag ab: bei 20 % (Kranken- + Pflegevers. + Zusatzbeitrag): sind 168 Euro: jedes Monat, 10 Jahre lang. Danach is Schluss.
Diese vormals völlig beitragfreie Direktversicherung (im Beispiel 120.000 Euro) wird damit um (168+120) 20.160 Euro enteignet.
Hätte man die gleichen Beiträge z B in einen Bausparvertrag eingezahlt, dann wäre die Summe beitragsfrei, weil ein Bausparvertrag nicht betriebliche Altersversorgung heißt..
GENAU DIESE MACHENSCHAFT NERVT UNS HIER

Hallo Herr Klaschka,

wenn ich ihre Kalkulation am Beispiel richtig verstanden habe, setzen Sie den Freibetrag mit monatlich € 160,-
an. M. E. wird der Freibetrag nur einmal jährlich gewährt, so dass sich ihre Beispielrechnung für den Begünstigten
noch weiter verschlechtert.
Richtig?

Peter Matthes

Hallo Herr Matthes, die Berechnung von Herrn Klaschka ist korrekt. Der Betriebsrentenfreibetrag in Höhe von ca. 160 € wird monatlich aber auch bei mehreren Rentenbezügen nur einmal gewährt . Bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags wird er nicht berücksichtigt. Sollten die gesamten Rentenbezüge die Beitragsbemessungsgrenze um mehr als den Freibetrag übersteigen, wirkt sich der Freibetrag überhaupt nicht aus. Die Ansicht, es handele sich um einen Jahresfreibetrag ist nicht richtig.

Nur zur Erinnerung:
Am 14. März 2021 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg !
Vielleicht überlegt sich der eine oder andere wen er wählt……..

Nachtrag zur ARD – Sendung. Sehr interessanter Beitrag, deckt sich mit unseren Erfahrungen. Transparenz gleich null.

https://hartmutwalz.de/was-asmussen-eigentlich-besser-wissen-muesste/

Übrigens sitzt der GDV, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin, in der Wilhelmstraße 43. Gleich schräg gegenüber des Bundesfinanzministeriums. So ein Zufall.

Es ist schon ein Trauerspiel was da in Deutschland ablaeuft und wie die Menschen abgezockt werden. Doppelbesteuerung, Doppelbeitraege auf Direktversicherungen, die schnell als Betriebsrente deklariert werden, usw.. Wer gebietet eigentlich dieser Bande von Raubrittern in Berlin endlich Einhalt mit der Abzocke und Auspluenderung der Bevoelkerung. Aber da ja unsere vom Volk gewaehlten Vertreter sich auf Kosten gerade dieser Abgezockten fuerstliche Pensionen verordnet haben, besteht doch gar kein Interesse, irgendetwas an dieser Vorgehensweise zu aendern, da es diese Leute ja nicht betrifft. Der Kapitaen dieses Schiffes, der ein grossen Teil Schuld an dieser Misere traegt, verlaesst nach den Bundestagswahlen die Bruecke und geht mit einer vom Volk bezahlten Superpension in den Ruhestand. Mal sehen , ob die verantwortlichen Parteien fuer diese Abzocke richtig abgestraft werden und die Parteien ans Ruder kommen, die an dieser Abzock-Praxis was aendern wollen. Aber hier bleibt nur die Hoffnung, da es an der Solidaritaet der Abgezockten nicht weit her ist und doch wieder alles so weiterlaeuft wie bisher.

Natürlich läuft das Trauerspiel der Abzocke weiter wie bisher, nicht nur bei den betrogenen Direktversicherten. Warum sollten Politiker und Parteien daran etwas ändern – sie werden doch regelmäßig mit großer Mehrheit wiedergewählt.
Schon 2005 hat es uns Stoiber deutlich genug gesagt:
„Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.“
Und – hat sich daran irgendetwas geändert?