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Bericht für DVG-Forum
Seit dem letzten Newsletter sehe ich meine Meinung zu der Vereins-Doppelstrategie gestärkt mit der Aussage der Linken Karola Stange, oder der Zusammenarbeit mit Birkwald von den Linken, die unsere privat finanzierten Kapital-Lebensversicherungen in die 2. Säule, der betrieblichen Altersversorgung einordnen! Unsere Versicherungen waren und sind aber der 3. Säule, der privaten Altersversorgung zugeordnet. Meines Erachtens ist die Vereins-Doppelstrategie für uns Direkt-Versichdrungs-Geschädigten nicht zielführend, da die Strategie in sich widersprüchlich ist.
Auch die Aussage von Stephan Pilsinger, der als Mitglied des Gesundheitsausschusses zwar unser „Anliegen und unseren Ärger für das Unrecht versteht“, aber dies einfach abtut mit dem Hinweis, dass er „wenig Chancen sieht daran etwas zu ändern“!
Man hätte fragen sollen, wie er seine Aussage im Zusammenhang mit seiner Berufung zum Abgeordneten und als Volksvertreter sieht und wie er zu unserer Verfassung steht!
Warum macht er nichts dagegen, denn nach Art. 38 GG ist er nur seinem Gewissen verpflichtet und nicht seiner Fraktion. Nach Art 20 GG geht die Staatsgewalt vom Volk aus und die Gesetzgebung ist an verfassungsgemäße Ordnung und an Gesetz und Recht gebunden. Wo ist ein Gesetz das unsere Verbeitragung gerechtfertigt? Was hat er gemacht, um nach Art 14 GG unser Eigentum zu schützen oder nach Art 3 GG den Gleichheitsgrundsatz einzuhalten? Warum trägt er die höchstrichterliche Begründung mit, obwohl nach Art 97 GG Richter unabhängig und nach Art 20 nur dem Gesetz unterworfen sein sollen? Oder ob er auch dabei war, bei der Gesetzesänderung, Zusatz zum § 229 (5) SGB V durch die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit zum „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ unter Aushebelung des Parlaments Art 77 (1)?
Wer kann den Verursacherparteien noch vertrauen? Ich hoffe daher, dass der Verein bis zur BT-Wahl konkreter Stellung bezieht und auf das verfassungswidrige Unrecht hinweist!

Aus meiner Sicht wäre der Verein beser beraten, nicht mehr als Lobbyist aufzutreten, als den Politikern immer nach derem Mund sprechen zu müssen. Wirhaben doch mittlerweile alle Fakten auf der Hand.
Vor der BT-Wahl möchten Parteien das verloren gegangene Vertrauen an die Wähler wieder zurückholen, was man durch Missachtung der parlamentarischen Grundordnung in den vergangenen Legislativperioden durch Untätigkeit bei verfassungsrechtlichen Problemen des Souverän, aufs Spiel gesetzt hat.
Dies ist aus meiner Sicht besonders durch Untätigkeit gegen die ungesetzliche, rechtsbeugende Verbeitragung, von den Abgeordneten und Parteien die im DBT sitzen, in den letzten 17 Jahren festzustellen.
Die Abgeordneten sind Ihrem eigentlichen Wählerauftrag nach Art. 38, Abs. 1 GG, sowie die Parteien nach Art. 21, Abs. 1 u. 2 GG, nicht gerecht geworden.
Meine Argumentation basiert auf der sachlichen Grundlage, des seit nunmehr 17 Jahren anhaltenden, größten Unrecht in der Sozialgeschichte der BRD, durch ungesetzliche, rechtsbeugende Verbeitragung, von durch Eigenvorsorge privat finanzierten Kapital-Lebensversicherungen, die von den Versicherern nach Absprache zwischen den Spitzenverbänden VdAK/AEV mit dem Gesamtverband GDV, am Parlament vorbei, unter dem Deckmantel des BMfG (Ulla Schmidt, ff) ohne Kenntnis der Versicherten als betrieblicher Versorgungsbezug, an die Krankenkassen gemeldet wurden.
Meine Krankenkasse (TKK) hat darauf, bei mir ohne einen rechtskräftigen Beitragsbescheid, von meiner ausbezahlten Versicherungssumme den vollen KK-Beitrag abverlangt, obwohl die von mir aus dem Nettolohn bezahlten Versicherungsbeiträge, bereits verbeitragt waren. Auf meine Versicherungsbeiträge, die aus bereits zugeflossen Lohn, ohne Schutz meines Eigentums nach Art. 14, Abs 1 GG, eingefordert wurden, habe ich somit ca. 32 % KK-Beiträge bezahlt!
So erging es ca. 6 Millionen Rentnern, teils den ärmsten innerhalb der Einkommensscala!
Die Verbeitragung wurde ohne gesetzliche Grundlage, entgegen Art. 20, Abs. 1, 2, 3, GG und Art. 21, Abs. 1 und 2 GG, rechtsbeugend durchgeführt!
Darf dies alles in einem freiheitlich-demokratisch-parlamentarischen Rechtsstaat passieren?
• Dürfen die Spitzenverbände VdAK/AEV eigenmächtig durch Umgehung unserer parlamentarisch-demokratischen Grundordnung, mehr oder weniger durch ein allgemeines Rundschreiben der Spitzenverbände an die Zahlstelle (GDV, Versicherer), wie es im Beschluss 1 BvR 1660/08 unter „Gründe – Abs.I,2 steht, … sah sich dann aber durch die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen vertretene Ansicht veranlasst .., eine Verbeitragung rechtsbeugend anordnen?
• Dürfen die Krankenkassen seit nunmehr 17 Jahren, in Kenntnis des BMG, durch grammatikalische Falschinterpretation des Gesetzestextes § 229 SGB V, also ungesetzlich, rechtsbeugend eine Verbeitragung durchsetzen, obwohl dies durch ein Rechtsgutachten durch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), einem Organ der Gesetzgebung des DBT, widerlegt wurde?
• Darf der Spitzenverband GKV mit den „Grundsätzen zum Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGBV, mit Rundschreiben vom 13.02.2020, dies noch einmal an die Zahlstellen ausführlich bestätigen und eine betriebliche Altersversorgung am Gesetz vorbei, rechtsbeugend, eigenständig definieren!
• Darf der Spitzenverband GKV auch die „widerlegbare Vermutung der rückwirkenden Umsetzung von Kapitalleistungen“ an die Zahlstellen (Versicherer) rechtsbeugend anordnen?
• Darf durch die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit des DBT unter Aushebelung des Parlamentes, rechtsbeugend eine Änderung im § 229 SGB V durchgeführt werden (Versichertenentlastungsgesetz – 11.12.2018)? Diese schleichende Beseitigung der parlamentarischen Demokratie ist verfassungswidrig nach Art. 20, 21, 76 GG.
• Er darf zwar, aber ist es im Sinne unserer parlamentarischen Demokratie, wenn der Abgeordnete Max Straubinger, CSU, für seine Fraktionskollegen CDU/CSU, ein rechtsbeugendes Arbeitspapier erstellt, um eine eigenständige, ungesetzliche Argumentation aufzubauen? Wie von Ihm geäußert bezieht er sich dabei auf einen nicht in der Sache zuständigen BVerfG-Beschluss 1 BvL 16/96 vom 15.03.2000, in dem das BVerfG die unterschiedliche Verbeitragung von gesetzlich und freiwillig Versicherten beanstandet hat.
Darf in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat so mit den „betrogenen Rentnern“ umgegangen werden, wissentlich, dass sich nur wenige dagegen wehren können?
• Wer sich gegen die von der Krankenkasse dargelegten ungesetzlichen Begründungen, gegen die ungesetzliche Verbeitragung wehrte, indem er die Zahlung der Beiträge verweigerte, dem wurde/werden daraufhin seine Versichertenkarte gesperrt und somit aus der ärztlichen Versorgung ausgeschlossen, obwohl die Beiträge für die Rente bezahlt wurden, was einer menschenunwürdigen Demütigung entgegen Art. 1 GG, entspricht!
• Wer Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegte, dem wurde die Verbeitragung anfangs mit Beitragsunterdeckung der Rentner begründet, was bezogen war auf einen Teil der Rentner, was wiederum dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3, Abs. 1 GG widersprach. Nachdem ab 2006 vom BSG die Verbeitragung „höchstrichterlich“ bestätigt wurde, bekam man entgegen Art. 20, Abs. 1, 2, 3 GG, nach dem nur Gesetz und Recht gelten, dies als rechtsbeugende Begründung dargelegt.
• Wer sich gegen den rechtsbeugenden Widerspruchbescheid wehrte musste vor dem Sozialgericht Klage einreichen, die wiederum mit „rechtsbeugender – höchstrichterlicher Rechtsprechung“ abgelehnt wurde. Mittlerweile versuchen die Sozialgerichte mit „Mutwillkosten bis zu 1500 €“ die Klagenden abzuschrecken!
• Das gleiche geschah bei meiner eingereichten Berufung an das Landessozialgericht, die durch „rechtsbeugender – höchstrichterlicher Rechtsprechung“ abgelehnt wurde. Um eine weitere Gegenwehr zu vermeiden, wurde eine Revision vor dem BSG nicht zugelassen!
• Nachdem dieser Weg über das Sozialgericht verbaut war, habe ich mit dem Versicherer versucht auf versicherungsrechtlicher Basis die „ungesetzliche rückwirkende Vertragsänderung“ abzuklären. Von der hinter meinem Rücken abgegebenen Meldung eines „betrieblichen Versorgungsbezuges aus dem Jahre 2004“ habe ich erst 2016 erfahren! Meine versicherungsrechtlichen Fragen wurden ignoriert und wiederum „höchstrichterlich, rechtsbeugend“ beantwortet. Nach mehreren Schreiben, die sich über drei Jahre hinzogen, wurde eine weitere Beantwortung abgelehnt und auf den Versicherungsombudsmann verwiesen.
• Im Februar 2019 habe ich Beschwerde beim Versicherungsombudsmann eingelegt. Erst Prof. Hirsch, ein Verfechter des Richterrecht (Bericht FAZ) sowie H. Schluckebier, ehemaliger BVerfG- Richter, beide sind aus der Stellenbeschreibung des Ombudsmannes an Recht und Gesetz gebunden, haben aber meine versicherungsrechtlichen Fragen unbeantwortet lassen und haben meine Beschwerde mit „rechtsbeugender, höchstrichterlicher Rechtsprechung“ abgehandelt und keine weitere Antwort auf etwaige Schreiben angekündigt.
• Darauf habe ich Beschwerde bei der Finanzaufsicht BaFin gegen den Versicherer und den Ombudsmann eingelegt. Obwohl aus dem Aufgabenbereich der BaFin zu entnehmen ist, dass er die Aufsicht der Versicherungswirtschaft zu Gunsten der Verbraucher wahrnimmt, obwohl auch zu entnehmen ist was eine Kapital-Lebensversicherung ist, obwohl erklärt wird was eine betriebliche Altersvorsorge ist, wurde auf meine versicherungsrechtlichen Fragen nicht eingegangen und wiederum „höchstrichterlich, rechtsbeugend“ argumentiert und Beantwortung weiterer Schreiben abgelehnt.
• Seit Januar liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die BaFin beim BMF vor. Ich bekam eine namenslose E-Mail nur mit der Nennung des Referates (-haben die Sachbearbeiter Angst vor einer strafrechtlichen Anklage nach § 263 StGB?-), eine Mitteilung in der die Rechtsauffassung der BaFin als vertretbar erscheint und dass entscheidend ist ob eine betriebliche Altersvorsorge vorliegt.
Dies war eigentlich immer meine Frage, die es versicherungsrechtlich zu klären galt, die aber keiner bisher auf gesetzlicher Basis beantwortet hat. Ich habe auf die formlose E-Mail geantwortet und bin auf die letzte Erklärung detailliert eingegangen, aber leider bis heute keine Antwort erhalten!
• Nachdem der Kanzlerkandidat der SPD, Olaf Scholz, übrigens laut Franz Knieps der Ideengeber für die festgelegte ungesetzliche Verbeitragung, „verlorenes Vertrauen von den Wählern zurückgewinnen möchte“, habe ich ihm dem zuständigen BMF den vorgenannten Sachverhalt dargelegt und auf die parlamentarische Höflichkeit hingewiesen, dass man auf ein ernst gemeintes Schreiben eine Antwort erwarten kann.
Dies alles sehe ich begründet nach Art. 20, Abs. 4 GG, der mir Widerstand erlaubt gegen jeden der unsere verfassungsmäßige Grundordnung verletzt, leider bisher ohne eine Antwort!
• Seit Dezember 2019 habe ich mich in der Sache der ungesetzlichen Verbeitragung in 6 Schreiben an die BM-in für Justiz und Verbraucherschutz, Fr. Lambrecht, BMJV, gewandt, leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten!
• Ich habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das ungesetzliche, rechtsbeugende Vorgehen von den angesprochenen Organisationen an das BVerfG gerichtet. Die VB wurde von der ersten Kammer des BVerfG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, weil das BVerfG jährlich ca. 6.000 Verfahren zu entscheiden hat. Auf der Homepage kann jedoch zusätzlich ersehen werden, dass die Kammern „vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 97% der Verfahren, entscheiden“!
In meinem nachgereichten Schreiben an die Richter der ersten Kammer, indem ich alle von mir wie vor aufgezeigten Verfehlungen gemäß unserer Verfassung (GG-Artikel) aufgezeigt habe, die gegen diese ungesetzliche, rechtsbeugende Verbeitragung sprechen, habe ich ebenfalls bisher keine Antwort erhalten.

Wir die 6 Millionen Betrogenen sind in den 80-er Jahren der Aufforderung der Politik (Blüm) gefolgt und haben durch eine nach dem Steuerrecht begünstigte (§ 40b EStG) Eigenvorsorge durchgeführt. Als Wertschätzung unserer Eigenvorsorge wurden dann ab 2004, rechtsbeugend, ohne gesetzliche Grundlage, unsere Lebensversicherungsverträge rückwirkend von den Versicherern in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt.
Noch im Juli 2004 hat das BSG mit dem beisitzenden Richter, Prof. Schlegel, entschieden, dass keine bAV vorliegt, wegen der fehlenden Zusätzlichkeit nach § 2 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 ArEV. Prof. Schlegel hat dies in Personalbücher von Küttner, als Sachverständiger entsprechend ausgeführt, aber seit er BSG-Präsident ist handelt er genau diametral entgegengesetzt!
Kann man darin die „Abhängigkeit der Justiz von der Politik“ erkennen, wie es der frühere BVerfG-Präsident a.D. H.J. Papier in seinem Buch „Die Warnung – Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, im Kapitel 6“ beschrieben hat?
Wem das noch nicht ausreicht, kann im Buch von N. Blüm (ehem. BMAS) nachlesen, „Einspruch – Wider der Willkür an deutschen Gerichten“ in dem er im Vorwort sagt, „Dies ist ein Buch über die Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land und ich lasse Schonungslosigkeit walten“!
Aber wie passt das alles zusammen, „sollten doch Richter nach Art. 97, Abs. 1, unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein“!
Ich denke dabei an die Aussagen, von Prof. Voßkuhle, in der ARD-Sendung – „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum GG“, „die Robe soll den Richter zeigen und nicht den Privatmenschen Andreas Voßkuhle!“
Oder an Frau Büdenbender in einer Sendung über Sie als Frau des Bundespräsidenten, als Sie an Ihrem früheren Arbeitsplatz beim Verwaltungsgericht in Berlin saß und sagte, „mit dem Anlegen der Robe tritt der Mensch in den Hintergrund!“
Es sollen allerdings schon Roben mit der politischen Windrichtung geflattert sein!
Es kann aber auch durchaus sein, dass die verantwortlichen der regierenden Parteien so denken, wie der Signal-Iduna Versicherungsvertreter Thomas P. der nach einer kontroversen Diskussion auf der „Pfefferminzia“-Plattform zwischen NRW-SM Karl-Josef Laumann und der Versicherungsbranche, auf Facebook schrieb,
„ … klar ist das mit den Verträgen von vor 2004 nicht richtig, allerdings sterben diese aus und dann ist das Thema Doppelverbeitragung vorbei“.
Das ist gleichzeitig die Wertschätzung eines Versicherungsvertreters gegenüber seinen Kunden, gegenüber uns Betrogenen, von deren Geld er sicher gut verdient hat!

Wenn Politiker jetzt wieder von Zurückgewinnung von verlorenem Vertrauen reden, denke ich an das was ich als Kind gelernt habe, „wer einmal lügt dem glaubt man nicht, auch wenn er mal die Wahrheit spricht“, noch dazu, wenn die Politiker und Parteien, 17 Jahre versucht haben uns hinter das Licht zu führen!
Da ich jedoch bisher, bis auf wenige Ausnahmen, nur rechtsbeugende Argumente vernehmen kann,
– bleibt die Moral von der Gschicht,
– traue der Legislative, Exekutive und Judikative in unserem Lande nicht!

Deshalb steht für mich die einzige von mir beeinflussbare Gegenmaßnahme fest, keine Stimme an die Parteien, die uns betrogen haben und deren Kandidaten!

Was wird bleiben von der Ära Merkel? Sicher wird man sich der positiven Dinge erinnern, aber für uns bleibt –
Kohl war der Kanzler der schwarzen Kassen,
Merkl bleibt die Kanzlerin, die zugesehen hat, wie die leeren Sozialkassen von Schröder, am geltenden Gesetz und Recht und unserer parlamentarischen Grundordnung vorbei, verfassungswidrig rückwirkend in unsere durch Eigenvorsorge finanzierten Versicherungsverträge eingegriffen und von den Krankenkassen unberechtigt Beiträge abverlangt wurden!

Kurt Lindinger

Hans Walter Müller

Sehr geehrter Herr Lindinger,
vielen Dank für Ihre sehr umfangreiche Ausführungen, denen ich sinngemäß in vollen Umfang zustimme. Mein Hinweis auf “sinngemäß” ist so zu verstehen, dass ich nicht alle zitierten Texte, Urteile oder Veröffentlichungen kenne – wohl aber auch von dem Problem betroffen bin. Nach 3 Jahren und vielen Widersprüchen gegen die Beitragsbescheide meiner Krankenkasse, habe ich vor kurzem eine Widerspruchsbescheid erhalten, in dem alle meine Widersprüche mit den bekannten Ausführungen und Begründungen abgelehnt wurden. Obwohl ich wenig Hoffnung habe, wurde von mir Klage beim Sozialgericht eingereicht, im Glauben daran, dass sich der Rechtstaat in einer Demokratie irgendwann auch bei der Justiz durchsetzen wird. Außerdem will ich mir nicht vorwerfen, dass ich – bis zu einer gewissen Grenze – alles versucht habe, gegen das Unrecht vorzugehen. Meine Schreiben an die örtlichen Vertreter der Parteien im Bundestag werden nicht / ausweichend / mit großem Zeitverzug beantwortet. Obwohl es eigentlich hoffnungslos ist, werde ich nicht nachlassen und versuchen die Thematik am Kochen zu halten
Ihnen, sehr geehrter Herr Lindinger, gilt meine Bewunderung für Ihr Engagement und Ihre Detailkenntnis!
Ich stimme Ihre Schlussfolgerung und -Forderung zu, dass jeder, den dieses Unrecht wirklich stört, und auch kein Mitglied seiner betroffenen Familie, keine der verantwortlichen Parteien eine Stimme geben darf.
Was der Verein DVG eV besser oder anders machen kann / sollte, vermag ich nicht zu sagen. Offensichtlich ist es aber so, dass der Verein bei den etablierten Politiker und verantwortlichen Parteifunktionären für nicht wichtig wahrgenommen wird (fast nicht zu glauben, bei potentiell mind. 6 Mio. Wählerstimmen). Oder man setzt dort auf die Trägheit (=Parteitreue der Stammwähler) der Alten und hofft auf die biologische Lösung (wie Sie der Versicherungsvertreter aussprach).

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Lindiger,
ja, so einen Weg habe ich auch bereits hinter mir und nehme nun nach 2 Urteilen durch das LSG,
bereite nun meinen 3. + 4. Angriff vor, der 3. liegt bereits beim SG und man ist verwundert (verwirrt)
wie so etwas möglich ist, in einem Rechtsstaat.
Der Widerspruchsbescheid von der KV für den 4. Angriff liegt mir noch nicht vor, man ziert sich bei de KV und schiebt
alles auf Corona, bzw. antwortet nicht mehr.
Ich habe 1982 meine Lebensversicherung mit fester Todesfallsumme zur Absicherung meiner jungen Familie abgeschlossen.
Kein Gedanke an eine Altersversorgung, wer hat das Vergnügen mit 30 Jahren schon für das Alter zu planen.
Damals hieß es noch: “Die Rente ist sicher” und wir glaubten es, bis wir die erste Abrechnung erhielten.
Mal sehen wie es weiter geht?
Wegen der verachtenden Argumentationshilfe von MAX habe ich bereits Söder und Blume angeschrieben.
MAX hat bereits schon darauf geantwortet, wie eben der Mann von der Allianz, frivol und kein Tag weiser.
Denken wir alle an den 26.09.2021, ein Tag an dem die “Willkürtat” einer respektlosen Rentenkürzung indiziert
von Herr Olaf Scholz, Frau Ulla Schmidt, Herrn Horst Seehofer und Katrin Dagmar Göring-Eckardt,
bis auf die FDP und Linke (SED) waren alle unter Fraktionszwang -gefordert von Frau Dr. Merkel, Herr Schröder
und Frau Beer- dabei.

Mit bergfestem Glückauf aus dem Ruhrpott, wo nicht nur die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Klaus Klaschka

Werte Leidensgenossen Lindinger und Müller
Ich möchte Sie bitten, uns zu informieren, sobald Ihre Klagen nach Erwachen der Gerichte, behandelt oder gar entschieden werden/sind.
Als aktiven Widerstand, habe ich den Forderungen von Anfang an widersprochen (2013) und Zahlungen nach 5 Jahren (2017) eingestellt. Derzeit verweigert meine KV mir jegliche medizinische Leistungen (außer im Notfall) obwohl ich weiterhin regelmäßig Beiträge aus der gesetzlichen Rente entrichte, mich also zur Weiterzahlung im Sinn des StGB nötigt. – Im Weiteren bin ich noch in der Phase einer Beschwerde bei der BaFin gegen die Versicherung… Sobald diese antwortet, werde ich (auch) zum SG klagen. Deshalb meine Bitte um Info zu Ihren Verfahren.
Bzgl Politik erwarte ich nichts; die beiden Parteien, die in unserem Sinn die Verbeitragungen kritisieren liegen derz. bei 10 % und weniger und wollen sich gegenseitig prinzipiell nicht mögen. Insofern wird es auf die künftige Koalition ankommen.
In Foren und mit Demonstrationen wird nichts erreicht.

Hans Walter "Müller"

Sehr geehrter Herr Lindinger,
meinen Post vom 16. Mai 2021 an 18:56, in dem ich Ihnen (Ihr Post v. 16. Mai 2021 an 10:17) in vollen Umfang zustimmte, muss ich insoweit korrigieren, bzw. einschränken, wo es in Ihrem ersten Absatz um Ihre Ausführungen zum / Kritik am DVG geht und Sie schreiben: ” …Aus meiner Sicht wäre der Verein beser beraten, nicht mehr als Lobbyist aufzutreten, als den Politikern immer nach derem Mund sprechen zu müssen….”! – Diesem Satz habe ich nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt, bzw. schlicht überlesen oder auch nicht ganz verstanden.
Wenn er so gemeint ist, dass der DVG den Politikern nach dem Munde spricht, kann ich Ihnen nicht zustimmen; wenn damit gemeint ist, dass der DVG mehr als Lobbyist (zu Gunsten uns Betroffene) auftreten soll (was er schon relativ umfangreich macht), dann stimme ich Ihnen zu (und dem Wunsch nach einem MEHR – wie man auch immer das machen könnte – ebenfalls).
HW”M”

Hans Georg Breidenstein

Werte Leidensgenossen Lindinger und Müller,
ich möchte mich den Worten von Herrn Klaschka anschließen und wäre auch sehr am Fortgang Ihrer Verfahren interessiert (bin aktuell in einer ähnlichen Lage und warte eigentlich täglich auf den Widerspruchsbescheid der Krankenkasse).

Allerdings habe ich im Gegensatz zu Herrn Klaschka die Hoffnung noch nicht aufgegeben und bin weiterhin für Demonstrationen, Politiker-Kontakte und auch für Beiträge in diversen Foren oder Kommentaren bei Presse- Veröffentlichungen.
Ich glaube auch, dass der DVG und seine Funktionäre, die, soweit ich weiß alle ehrenamtlich (natürlich meist trotzdem auch im eigenen, berechtigtem Interesse) arbeiten, eine sehr gute Arbeit leisten. An dieser Stelle auch einmal ein Dank dafür.

Widerspruch
zum Beitrag Kurt Lindinger vom 16. Mai 2021 an 10:17

Ich stimme K. Lindinger in seinen Ausführungen bezüglich der zeitlichen Abwicklung und der Faktenlage in der Sache im wesentlichen zu.
Widerspruch erhebe ich jedoch bei der Bewertung dieser Situation. Der DVG tritt nicht “als Lobbyist (auf), als den Politikern immer nach dem Mund sprechen zu müssen.”

Diese Bewertung widerspricht absolut der realen Situation. Der DVG spricht den Politikern nicht nach dem Mund. Der DVG hat seine Forderungen öffentlich plakatiert und bringt sie fortwährend in die politische Diskussion ein:
– Sofortiger Stopp der Mehrfachverbeitragung
– Gleichstellung der Direktversicherung wie bei Riester und
– Finanzielle Entschädigung für die Betroffenen, in deren Verträge mit dem GMG rückwirkend eingegriffen wurde.

Auf seiner öffentlichen Veranstaltung gerade am 01. Mai in Erfurt hat der DVG erneut auf die Fehlinterpretation und Fehlentwicklung des GMG 2003/2004 hingewiesen:

1. Grobe Verletzung des “Verbraucherschutzes” durch rückwirkende Eingriffe in 25 Jahre alte Verträge: ohne Bestandsschutz, ohne Sonderkündigungsrecht.
2. Die “Doppelverbeitragung” im Sozialwesen zwingt den Versicherten dazu, nicht nur auf den Zinsgewinn, auf die Rendite Abgaben zu zahlen (wie im Steuerrecht) sondern zusätzlich auch auf den selbst angesparten Nettoeinzahlungsbetrag.
3. Das Parlament hat “Rechtsbeugung” beschlossen, in dem es eine vor 25 Jahren vertraglich vereinbarte Kapitalauszahlung juristisch nachträglich in eine fiktive “120-monatige Rentenzahlung” umgewidmet hat. Nur zu einem Zweck: um von einem vorgeblichen “Rentenbezug” eine Krankenkassenbeitrag einzufordern.

Diese Anklagen gegen die politischen Urheber sind durch Beiträge in TV und Presse belegt.

Und, der DVG hat die Verursacher namentlich genannt:
– das GMG 2003/2004 wurde von SPD und Bündnis90/Die Grünen beschlossen
– die CDU/CSU Fraktion im Bundestag blockiert immer noch eine Rücknahme des Gesetzes
a) obwohl die CDU Parteitage 2018 in Hamburg und 2019 in Leipzig eine Rücknahme der Doppelverbeitragung einstimmig beschlossen haben,
b) obwohl die bayrische Staatsregierung über den Bundesrat einen Gesetzesänderungsantrag eingebracht hat zur Abschaffung der Doppelverbeitragung. Dieser Antrag liegt dem Bundestag seit April 2019 zur Bearbeitung vor, wird aber auf Druck der Bundesregierung nicht bearbeitet.

Also, der DVG prangert die Missstände und den Betrug öffentlich an und benennt Urheber, Verursacher und die Verantwortlichen.

Um auf die Frage einzugehen, ob und wie sich das Wahlverhalten der Betroffenen und der Betrogenen dadurch ändert, lautet die Antwort: der DVG eV ist gemäss Satzung “gemeinnützig”, “überparteilich” und “unabhängig”. Er betreibt Aufklärung und Verbraucherberatung. Aber der DVG kann, darf und wird auch nicht “Wahlempfehlungen” aussprechen. Die Entscheidung der Wahl trifft jeder Bundesbürger allein in der Kabine. Ca. 6 Millionen Betroffene nebst Familienangehörige haben bei der Bundestagswahl am 26. September die Chance, ihre Wählerstimme neu zu vergeben.
Reiner Korth, stv. Bundesvorsitzender im DVG eV.

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Korth,
ich erinnere nochmals an den 26.09.2003, an den nicht nur die SPD und die Grünen die Willkürtat zur
unsozialsten Rentenkürzung (Sargnagel für die 2.+3. Säule) beschlossen haben.
Es wurde eine namentliche Abstimmung verlangt und es gibt eine offizielle Liste (Plenarprotokoll 15/64)
mit allen JA_SAGERN*INNEN (517 an der Zahl) zu dieser Aktion. Eingebaut und versteckt ins GMG 2004
von Herr Olaf Scholz, Frau Ulla Schmidt, Herrn Horst Seehofer und Katrin Dagmar Göring-Eckardt.
Für das JA-Produkt – waren bis auf die FDP und Linke (damalig SED)- die drei Fraktionen SPD, CDU/CSU+ Grüne
unter Fraktionszwang – gefordert, von Frau Dr. Merkel, Herr Schröder und Frau Beer eingeschworen.
Über 90% von diesen angezeigten JA-Volksvertreter*innen wussten nicht was Sie taten.
Aber es gab auch NEIN-Sager*innen:
In Erinnerung an diese 10 mutigen Abgeordneten*innen – CDU/CSU +Grüne +SPD- des deutschen Bundestages,
die am 26.09.2003 Widerstand (Artikel 38 GG) gegen GMG 2004
– auf Basis “nur dem Gewissen verpflichtet” – leisteten:
Klaus Barthel, Susanne Jaffke, Erwin Jüttner, Irmgard Karwatzki, Horst Schmidtbauer,
Fritz Schösser, Ottmar Schreiner, Dr. Sigrid Skrarpelis-Sperk, Rüderiger Veit, Werner Schulz (Berlin).
nochmals “DANKE” und auch natürlich an die FDP und Linke die geschlossen mit NEIN antworteten

Insgesamt waren das 54 MdBs die mit NEIN antworteten. Es gab 3 Enthaltungen und 22 haben sich für diesen Freitag entschuldigt.
Die angezeigten Widerständler aus CDU/CSU+ SPD+ Grüne wurden in der nächsten Periode freundlichst
von Ihren Genossen und Kollegen still und leise entsorgt.

Mit bergfrischem Glückauf aus den grünen Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke

Achten wir in der Zukunft auf Vollständigkeit.
Die CDU/CSU war aktiv beteiligt und hat uns die kleine Ergänzung unter §229 SGB V,
wie auch die Praxisgebühr (bereits abgeschafft) eingebrockt .
Die Änderung unter §248 SGB V wurde von der SPD (Olaf Scholz) eingebracht.
Die Wahrheit an die Wand geschrieben.

Man muss sich doch heute nach 18 Jahren GMG die Frage stellen, ob der Gesetzgeber den Rechtszustand vor dem GMG wieder herstellen kann.

1. Wenn Politik sich heute, entgegen der Rechtsprechung zum GMG, für die Wiederherstellung des Rechtszustandes vor 2004 entscheiden würde, käme es zur Haftung des Staates, denn es wäre bei der vorliegenden Rechtsprechung das Eingeständnis eines Fehlers durch den Staat. Dann würde allerdings das Problem entstehen, dass die relevanten Fallkonstellationen, der von vornherein vereinbarten Kapitalauszahlungen, nicht mehr rekonstruiert werden können. Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften dürfen die Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahren.
Insofern wäre eine rechtssichere Rückabwicklung heute überhaupt nicht mehr möglich.

2. Wenn Politik sich heute, für die Wiederherstellung des Rechtszustandes vor 2004 entscheiden würde, verstieße der Gesetzgeber mit einem solchen Gesetz bewusst und damit vorsätzlich gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Er würde auch gegen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der von vornherein vereinbarten Kapitalauszahlung in die Beitragspflicht verstoßen. Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes die Rechtswirkung eines Gesetzes und binden damit auch jeden Politiker.
Der Gesetzgeber ist damit auch bei dieser Betrachtung gehindert, den alten Rechtszustand für die von vornherein vereinbarte Kapitalauszahlung wiederherzustellen.

Hans Walter "Müller"

@ Herrn Diembeck (17. Mai 2021 an 20:34)
M. E. kann der Gesetzgeber sehr wohl durch Klarstellung der Formulierung im Gesetz die unberechtige Verbeitragung “heilen”!
Dass Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften ihre Unterlagen nur 10 Jahre aufheben “dürfen”, wäre mir neu! Darüber hinaus sind viele Betroffene erst in den letzten 10 Jahre bei der Auszahlung erstmals mit der Forderung konfrontiert worden, also dafür sind die Unterlagen sicher noch da. Zusätzlich hat (vermutlich) jeder, der sich ungerecht behandelt fühlte und fühlt bzw. Widerspruch eingelegt hatte, seine Unterlagen zu Beweiszwecken aufgehoben. Eine rechtsichere Rückabwicklung dieser Zwangsbeiträge dürfte daher kein Problem sein, denn eine Forderung erlischt ja nicht, wenn der Schuldner seine Kopie des Schuldscheins wegwirft.
Die Urteile der diversen Gerichte beruhen ja auf der Interprätation der Gesetzestexte durch die Gerichte. Wenn der Gesetzgeber erkennt und klarstellt, was eigentlich der Sinn des Gesetzes ist, haben sich die Gerichte daran zu halten. Mir ist nicht bekannt, dass die Judikative über der Legislativen (alle Macht geht vom Volke aus) steht!
HW”M”

Wolfgang Diembeck

Zu dieser zentralen Fragestellung (Kann Politik heute den Rechtszustand vor 2004 wiederherstellen?) sollten Sie sich durch entsprechende Fachleute (Juristen mit Kenntnissen im Staats- und Verfassungsrecht und Politikwissenschaft) beraten lassen.

H.Diembeck,
ich stell mir nach 18 Jahren die Frage wann endlich reagiert der Staat.
Zu 1 – Der Staat muss weder das Betriebsrentengesetz noch den Paragraphen 229 SGB V aendern, weil sich bezogen auf unsere Vorsorge nichts geändert hat was die Verbeitragung rechtfertigen würde.
Zu 2 – Eine gesetzesgleiche Entscheidung waere ein Urteil des BVerfG mit Veröffentlichung im Bundes-Gesetzblatt.
Es gibt aber nur einen Beschluss und 2 Nichtannahmebeschluesse.

Sicher ist eine Rueckverfolgung ein Problem aber ich hatte kein Problem meine ungesetzlichen Beitraege nachzuweisen.

Kurt Lindinger

H.Diembeck,
welche Fachleute sprechen Sie genau an?
Man sieht doch was vor den Sozialgerichten und dem BVerfG abläuft.
Ganz einfach, wer lesen kann und sich Zeit nimmt, kann bei exakter zeitlicher Zuordnung feststellen, dass es zum Abschlusszeitpunkt unserer Kapital-Lebensversicherungen in den 80-er Jahren, bis 2002, nach geltendem Betriebsrentengesetz als Arbeitnehmer nicht möglich war, in eine betriebliche Altersversorgung, aus eigener Entscheidung, einzuzahlen.
Erst ab 2002 war dies durch Entgeltumwandlung von künftigen Lohn über den Arbeitgeber möglich mit entsprechender Versorgungszusage durch den Arbeitgeber.
Trotzdem waren wir bis Ende 2003 beitragsfrei. Erst ab 2004 erfolgte die ungesetzliche verfassungswidrige Verbeitragung, durch Anordnung von den Beteiligten Spitzenverbänden, in Absprache mit dem GDV, wonach von den Versicherern an die Krankenkassen ein betrieblicher Versorgungsbezug gemeldet wurde. Dies wurde an unserer parlamentarisch-demokratischen Grundordnung vorbei angeordnet durch grammatikalischen Falschauslegung des GKV-Modernisierungsgesetzes auch für von Anbeginn einmalig festgelegte Kapitalleistungen, obwohl im Sozialgesetzbuch nur die Verbeitragung für lebenslange rentenähnliche Versorgungsbezüge gefordert wird.
Mit dem GKV-Modernisierunggesetz wurde lediglich die Verbeitragung von Kapitalabfindungen von rentenähnlichen Versorgungsbeuüge geändert, wenn diese vor dem Versorgungsfall (Rentenbeginn) erfolgt ist.
So schaut’s aus!

Der Gesetzgeber kann sehr wohl auch nach 18 Jahren einen Rechtszustand per anderer Gesetzgebung ändern. Ein Verstoß gegen die Verfassung würde nicht stattfinden (egal was Gerichte zum Fall geurteilt hatten), denn der Begriff einer Privaten/Zusätzlichen Altersversorgung hat keinen Verfassungsrang.
Es steht dem Staat auch frei, rückwirkend Wiedergutmachung zu leisten – es braucht dazu nur Einsicht und Willen. Insofern sind die aktuellen/künftigen Abgeordneten auf unseren (berechtigten) Anspruch festzunageln.

Und richtig, Herr Korth: Man muss den jetzt noch jungen Leuten das System der Abzocke erläutern, sprich sie vor den gut-propagierten Angeboten warnen. Unsere Abzocke geschah nicht, um die Jungen zu entlasten: Sie selbst werden nach uns die Lackmeierten sein. Das ganze Privatisierungs-geeiere ist faul.

Lieber Wolfgang Diembeck,

im Sozialrecht ist alles möglich. So wie es leider keinen Bestandsschutz auf Direktversicherungen beim GMG 2004 gegeben hat, so kann auch heute der Gesetzgeber den alten Zustand wiederherstellen. Natürlich kann er das. Er ist ja der Gesetzgeber. Dafür ist allein der Wille der Politik notwendig. Du kannst dir natürlich Auskunft durch Juristen einholen, aber dann bekommst du von dem einen Juristen die Auskunft und von einem Anderen eine ganz andere Auskunft.

Hör doch bitte endlich auf, die Interessen der GKV-Lobby hier zu vertreten. Das ist inzwischen zu durchsichtig. Auch die Aussage Arbeitgeber, Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften dürfen die Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahren. Das ist in seiner Pauschalität eine völlig irreführende Aussage. Ein Versicherungsvertrag, der über 30 Jahre läuft, wurde natürlich über 30 Jahre und danach noch mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Und die allermeisten Direktversicherungsgeschädigten sind doch noch gar nicht aus dieser 10 Jahresfrist heraus. Zudem liegt die Beweisführungspflicht bei dem Begünstigten der Direktversicherung. Der hat in aller Regel noch alle Unterlagen aufgehoben. Für einen Privatmann gibt es keine Löschfristen zu seinem eigenen Vertrag! Viele Direktversicherungsgeschädigte habe ihre Kapitalauszahlung vor nicht weniger als 10 Jahren erst enthalten und zahlen munter weiter doppelte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Es geht uns Direktversicherungsgeschädigten um die Abschaffung der Doppelverbeitragung, um die Wiederherstellung der uns bei Vertragsabschluss versprochenen Zusagen hinsichtlich der Verbeitragung. Und es geht um die Rückabwicklung bereits erhobener Beiträge. Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge kann dabei durch eine eigene Ausführungsverordnung geregelt werden. Das ist möglich, wenn die Politik das will und wenn die Vertreter der GKVen nicht permanent dagegen arbeiten würden. Du kannst ja mal deine Kollegen / Ex-Kollegen in den Verbänden dazu ermuntern. Da könntest du wirklich etwas für die Direktversicherungsgeschädigten tun.

Das was du hier vertrittst Wolfgang, ist die Auffassung der GKV-Lobbyisten und deine persönliche Auffassung. Damit arbeitest du leider gegen die Interessen des DVG, seiner Mitglieder und der Direktversicherungsgeschädigten, die betrogen wurden durch eine Politik, die ihre eigenen Zusagen nicht einhält.

Wolfgang Diembeck

Lieber Jörg Kotter,
in Deinen Ausführungen gibt es eine Vielzahl von Wunschvorstellungen, die aber nicht belastbar sind. Ich kann nur noch einmal dringend dazu raten, sich von ausgewiesenen Fachleuten zu den Fragestellungen beraten zu lassen.

Helmut Achatz

Lieber Wolfgang,

wenn es nach “belastbaren” Forderungen gegangen wäre, hätten wir auch den Freibetrag nicht erreicht – haben wir aber. Wenn es nach “belastbaren” Forderungen gegangen wäre, wäre auch die Riester-Rente nicht komplett beitragsfrei gestellt worden. Offensichtlich bist du vom Denken der Versicherungslobby durchdrungen, anders lässt sich dein Sinneswandel nicht erklären. Aber, wer weiß, dass du für die Versicherungsbranche arbeitest, versteht natürlich, dass du immer mit diesem Argument der “Belastbarkeit” kommst. Du sitzt, wie jeder nachlesen kann, als Ex-Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann BKK, im Aufsichtsrat der Medical:Contact AG, dem neben dir noch Reinhard Brückner, Vorstandsvorsitzender der Viactiv Krankenkasse, Thomas Bodner, Mitglied des Vorstands der DAK-Gesundheit, Wolfgang Schmeinck, ehemaliger Vorsitzender des BKK Bundesverbands, Frank Jessen, Vorstand der BKK Gildemeister Seidensticker und Dr. Hans-Michael Pott, Anwalt und Partner der Sozietät Sernetz, Schäfer Rechtsanwälte, angehören. Zu den Aktionären der Medical:Contact AG gehören die Audi BKK, BKK Gildemeister, mhplus Krankenkasse, Bertelsmann BKK, Mobil Betriebskrankenkasse, Novitas BKK, BIG, BKK-VBU, pronova BKK, DAK, Akzo Nobel Bayern BKK, Betriebskrankenkasse Deutsche Bank, Knappschaft Die Krankenkasse, Viactiv Krankenkasse und SchmeinckSchumacher (Wolfgang Schmeinck, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des BKK Bundesverbands, und Dr. Nikolas Schumacher, Nambaya GmbH). Als bezahltes Aufsichtsratsmitglied der Medical:Contact AG mit 14 Krankenkassen als Aktionäre muss du natürlich die Interessen der Anteilseigner vertreten, was sich nur schwer mit den Zielen des DVG vereinbaren lässt.
Vielleicht solltest du dir den Brief von Irmer an Achim Laschet durchlesen, der auf das Thema Belastbarkeit eingeht. https://dvg-ev.org/2021/05/herr-laschet-wann-beenden-sie-die-abzocke/
Wer auf dem System der Vollverbeitragung von Direktversicherungen beharrt, macht diese Form der Altersvorsorge obsolet. Damit erübrigt sich die Direktversicherung, weil sie ein Minus-Geschäft ist. Aber “ausgewiesene Fachleute” verkaufen gutgläubigen Arbeitnehmern immer noch diese Form der Altersvorsorge, insofern ist nur dringend von “ausgewiesenen Fachleuten” zu warnen – oder habe ich da etwas missverstanden?

Wolfgang Diembeck

Lieber Helmut Achatz,
das Freibetragsgesetz war unzweifelhaft ein Erfolg der Aktivitäten des DVG, da bin ich völlig Deiner Meinung.
Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber einen mit dem Steuerrecht vergleichbaren Weg eingeschlagen, der mit allen Regierungsparteien konsentiert war und ist. Diese Regelung zeichnete sich schon seit längerer Zeit in der politischen Diskussion ab. Der DVG hat es allerdings nicht verstanden, die sich ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Warum sollte der Gesetzgeber an dem Freibetragsgesetz noch etwas ändern? Die tatsächlich relevanten Punkte (Aufteilungsfaktor und Höhe des Freibetrages) wurden bisher vom DVG weder in der politischen Diskussion noch auf dem Klageweg aufgegriffen.
Wäre es nicht längst an der Zeit, belastbares Zahlenmaterial aus dem Kreis der Mitglieder des DVG zu generieren und nachzuweisen, wie häufig tatsächlich in der Einzahlungsphase Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden? So könnte man die Ausführungen des Arbeitgeberverbandes vom 9.12.2019 im Gesundheitsausschuss entkräften, der dort vorgetragen hat, dass es sich nur um eine geringe Anzahl von Fällen handelt. Ohne Fakten kann man die notwendige Anzahl der Politiker nicht überzeugen.
Woher hast Du denn das Wissen, dass die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates bezahlt wird? Unwahre Behauptungen werden auch durch vielfache Wiederholungen nicht wahr.

Unsere Jugend schützen
im Nachgang zum Post “Widerspruch 17. Mai 2021 an 10:17″.

Wir sollten auch die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Generation der heute 25- bis 40-jährigen Berufstätigen aufklären, unsere eigenen Kinder, die voll im Erwerbsleben stecken. Wir sollten sie aufklären über das Risiko des Abschlusses eines Versicherungsvertrages zur privaten Altersvorsorge. Damit unsere Kinder nicht in gleichem Masse schutzlos der Politik ausgeliefert sind und betrogen werden um ihre Ersparnisse, wie es heute mit ihren Müttern und Vätern passiert (ist).

Solange der Staat sich vorbehält im Sozialrecht gegen Verbraucherschutzleitlinien verstoßen zu dürfen, solange der Gesetzgeber sich selber ermächtigt willkürlich rückwirkende Gesetzesänderungen zu erlassen, solange sind und bleiben Verträge der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sehr riskante Abschlüsse mit drohenden späten Verlusten.

Nutznießer dieser neuen Vorsorgeverträge sind in allererster Linie der Staat (muss später weniger Rente ausbezahlen) und die Versicherungswirtschaft (Provision, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Verlierer ist und auf der Strecke bleibt in vielen Fällen der Versicherte. Und das liegt nicht nur an der Niedrigzinspolitik. Die Beitragszahlungen in der Einzahlungsphase mindern die Rentenpunkte (gibt später weniger gesetzliche Rente). Die Verzinsung erfolgt nicht auf das eingezahlte Kapital sondern nur auf den Sparanteil nach Abzug der Verwaltungskosten der Versicherungs AG. Und dann bleibt die Unsicherheit: vielleicht fordert der Staat in Zukunft ja nicht nur 19 % KK- und PV-Abgaben sondern gar 25 % oder 30 %, auch rückwirkend auf Altverträge, eine Garantie gibt er aktuell nicht.

Das alles in Kombination kann dann zum Ergebnis haben, dass der Versicherte nur noch 80 Prozent oder noch weniger seines eingesetzten Kapitals zurückerhält – also ein ganz dickes Minusgeschäft.

Solange der Staat im Sozialrecht den Verbraucherschutz nicht gewährleistet, es keinen gesetzlich geregelten Bestandsschutz für laufende Verträge gibt, auch kein Sonderkündigungsrecht bei einseitigen” Vertragsanpassungen” zu Lasten des Versicherten, solange die Abgabenordnung (19%, 25 % oder 30 %) der politischer Willkür untergeordnet wird und jederzeit beliebig durch einen Parlamentsbeschluss änderbar ist, solange bleibt der Vorsorgeversicherungsvertrag sehr riskant und stark Risiko behaftet. Unsere jungen Arbeitnehmer*innen, sollten deshalb sehr kritisch und sehr akribisch prüfen, welche Risiken mit einem neuen Vertragsabschluss einhergehen? Wir sind es Ihnen schuldig, Ihnen dabei Hilfestellung zu geben.

Unverständlich, dass keiner vor dem Arbeitsgericht gegen seinen Ex-Arbeitgeber klagt, wegen Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht! Der AG, als Versicherungsnehmer, hätte 2004 die Begünstigen, die Arbeitnehmer, auf die einschneidende Maßnahme der Gesetzesänderung und damit Kürzung seiner betrieblichen Altersvorsorge hinweisen MÜSSEN!
Hat er das unterlassen, ist er Schadensersatz pflichtig!

H.Wichmann,
warum wollen Sie gegen den AG vorgehen. Dieser ist nach dem Steuerrecht $ 40 b EStG, nach den Pauschalierungsrichtlinien, wegen der Pauschalsteuer, die nur der AG abführen dürfte, in die Versicherung “proforma” eingetreten.
Da Sie die Beiträge zur Versicherung, die Pauschalsteuer und sonstige Abgaben entrichtet haben, waren Sie nach $ 1VVG der eigentliche Versicherungsnehmer, zumal Sie von Anbeginn ein unwiderrufliches Bezugsrecht hatten.
Versicherungsrechtlich hatten wir eine über den AG abgeschlossene Versicherung “gegen fremde Rechnung” bei das Innenverhältnis, die Absprache zwischen AG und Ihnen maßgeblich ist.
Hatten Sie eine Versorgungszusage von Ihrem AG? Wenn Nein hatten Sie keine bAV!

Hans Walter"Müller"

Ob es Klagen gegen den Arbeitgeber wegen seinerzeit unterlassenen Information der betroffenen Mitarbeiter gab ist mir nicht bekannt. Ich habe das mir auch schon einmal überlegt. Ich habe es dann aber unterlassen, da mir eine entsprechende Rechtschutzversicherung fehlt, mein Arbeitgeber ja nur der “Geldbote” war, sodass ich ihm fast keine Schuld zuweisen kann. Außerdem könnte evtl. in dieses Vorgehen hineininterpretiert werden, dass ich doch anerkenne, es würde sich um eine “Altersversorgung” handeln. Ein Versuch, die Lebensversicherung in Regress zu nehmen wegen fehlender Information, da diese sicher über ihren Verband an der Neugestaltung des Gesetzes beteiligt oder zumindest informiert war, wurde von dieser mit den gleichen Argumenten (höchstrichterliche Entscheidungen) abgelehnt Auch mein Arbeitnehmer-Interessenverband (eine Art Gewerkschaft) lehnte eine Unterstützung.
Trotzdem wäre es für klage-mutige, rechtschutzversicherte Mitglieder (wenn nicht bereits schon geschehen) eine Überlegung wert, hier einmal einen Prozess gegen die Lebensversicherung anzustrengen. Auch bei Banken und Kreditverträgen sind vielfach schon Verträge wg. fehlender/falscher Informationen rückabgewickelt oder Entschädigungen gezahlt worden. Weiß jemand, ob es entsprechende Verfahren gegen die LVs gibt, gegeben hat?

Dorothee Sauerland

Guten Tag,
mich interessiert, ob der Versicherungsnehmer einer Kapitalleistung gesetzlich verpflichtet ist, der Lebens-Versicherungsgesellschaft auf deren Anfrage seine Krankenkasse mitzuteilen. Für mein Dafürhalten fällt das mindestens unter Datenschutz.

Der Fall ist folgender: Kurz vor Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung aus einer Direktversicherung hat der Versicherte seine ges. KK gewechselt. Dadurch weiß der Versicherer, die Provinzial in diesem Fall, nicht, wem er denn bitte mitteilen kann, dass sein Versicherungsnehmer eine Kapitalauszahlung erhalten hat, wozu er selbst “verpflichtet” sei (gesetzlich verpflichtet oder was ist damit gemeint?).

Wie soll/kann sich der Versicherte verhalten? Die Anfragen, inzwischen drei!, in die Ablage P entsorgen? Die Versicherung auf den Datenschutz hinweisen und damit kundtun, dass er sich weigert? Alles einfach weiter ignorieren? Ist die Versicherung für diesen Fall berechtigt, die KK beim Arbeitgeber zu erfragen? Die Auszahlung der Kapitalleistung kann ja kaum davon abhängig gemacht werden, obwohl: wundern täte es mich das langsam auch nicht mehr.

Über eine kurze Aufklärung würde ich mich freuen Danke vorab!

Moin Frau Sauerland,

die Meldung einer einmaligen Kapital-Auszahlung durch einen Lebensversicherer ist absolut rechtswidrig und durch kein Gesetz gedeckt.
Trotzdem erfolgt dieser Milliardenbetrug und das Ausplündern einer ganzen Rentnergeneration (derzeit schon > 30 Mrd. €) ohne gesetzliche Grundlage seit nunmehr über 17 Jahren.
Kurzum: Dem Betroffenen kann mit großer Wahrscheinlichkeit geholfen werden, keinen Cent zu bezahlen, sofern er noch keine Meldung an seine KK gemacht hat.
Rufen Sie mich dazu bitte einmal an. Tel.: 04102-44366.

Hans Georg Breidenstein

Hallo Herr Günter,
Ihr Kommentar hat mein Interesse geweckt (ich glaube, sie haben etwas im gleichen Sinne schon an anderer Stelle gepostet).
Nur damit ich es richtig verstehe, Ihre Empfehlung / Lösungsansatz funktioniert nur, wenn die Krankenkasse noch nichts von der Auszahlung weiß? Was passiert wenn ich die Krankenkasse wechseln würde? Könnte man da auch verhindern, dass die neue KK von der Auszahlung einer Lebensversicherung (Direktversicherung ) erfährt – um wenigstens für die Zukunft (ich habe noch einige der 120 Monate offen) die Beitragszahlung zu vermeiden?

Hallo Frau Dr. Sauerland,
die Aussage in diesem Kommentar ist doch ein wenig zu allgemein gehalten. Dass Beiträge aus der Kapitalisierung einer Betriebsrente zu zahlen sind, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil aus 2018 ja bestätigt. Natürlich ist es richtig, dass eine Kapitalabfindung, die außerhalb der betrieblichen Altersversorgung entstanden ist, nicht an die Krankenkasse gemeldet wird. Diese Handhabung wird auch seit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes so durchgeführt.

Bei weiteren Fragen – gerade zum Melderecht in der Sozialversicherung – wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Gruß dietrich krämer

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Breidenstein,
ein Wechsel zu einer neuen Kasse ohne die eigene Anzeige der Einmalsparsummenauszahlungen loht sic h nur, wenn
die neue Kasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag fordert.
Das mit dem Vergessen habe ich also bereits aktiv hinter mir und mich auch beim Datenschutzbeauftragten und der
Kassenaufsicht wegen Datenmissbrauch beschwert und meine Eingaben gemacht, aber man kämpft gegen den Sturm.
Die Krankenkassen (unantastbar- selbst der Gesundheitsminister hat keinen Zugriff) haben ein verwaltungstechnisches
eigengenehmigtes Meldesystem, das – wie allen Bürgern bekannt- aus Datenschutzgründen immer noch per Fax operiert,
hierüber werden Sie auf jeden Fall – trotz DSGVO- voll erfasst,
denn die Kassen dürfen ungestraft ihre persönlichen Daten, trotz einer DSGVO und das auch ohne Ihre persönliche Einwilligung,
an Ihre Kollegen weiterleiten.
Es dauert aber meist 2-3 Monate und unter Corona wahrscheinlich noch länger, aber der Zuschlag wirkt und die Forderungen
sind dann vom ersten Tag der Zulassung.
Sollte ein Mitstreiter andere Erfahrungen gemacht haben, so bitte ich um Rückmeldung

Mit bergfestem Glückauf aus dem wilden und grünen Ruhrott
Hans-Michael Wilcke

Wolfgang Diembeck schrieb:
… angesprochen auf seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bei der Medical:Contact antwortet mir Wolfgang Diembeck :
“Woher hast Du denn das Wissen, dass die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates bezahlt wird? Unwahre Behauptungen werden auch durch vielfache Wiederholungen nicht wahr.”
Lieber Wolfgang,
du wirst mir doch nicht erzählen wollen, dass du deine Lobbyarbeit für die Versicherungsbranche im allgemeinen und für die Medical:Contact im besonderen ehrenamtlich ausübst. Gehaltsreport.de zufolge liegt die Aufsichtsratsvergütung “In ca. 75 % der kleinen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten seit Jahren bei deutlich unter 20.000 € pro Jahr”. Die Vergütung ist übrigens sozialabgabenfrei. Die Vergütung wird üblicherweise in der Satzung einer AG festgelegt, die der Medical:Contact ist leider nicht öffentlich (oder ist sie einsehbar), insofern lässt sich auch nicht abschätzen, wie hoch die Aufsichtsratsvergütung für die Mitglieder dieses Gremiums sind. Angesichts deiner “wertvollen” Vernetzung im DVG ist Medical:Contact sicher bereit, das angemessen zu honorieren.
Das besagt § 13 des Aktiengesetzes: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
(1) Den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt werden. Sie kann in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden. Sie soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stehen.
Gruß
Helmut

…also alles ausgedachte Vermutungen und Unterstellungen…

Helmut Achatz

Lieber Wolfgang,

dass du als Lobbyist für die Versicherungsbranche arbeitest, kann jeder auf der Seite von Medical:Contact nachlesen: https://www.medical-contact.de/die-ag/organe/

Keine Unterstellung, sondern Fakt.

Helmut Achatz

Lieber Wolfgang,

aber vielleicht sind es ja nur ausgedachte Vermutungen und Unterstellungen, dass du als Aufsichtsrat der Medical:Contact die Interessen der Aktionäre vertrittst, darunter die Audi BKK, die BKK Gildemeister, der Bertelsmann BKK, der Mobil Krankenkasse …

Klaus Klaschka

Wolfgang Diembeck: Um Vermutungen als falsch zu entkräften, wäre die Mitteilung der Tatsachen hilfreich. Ansonsten sind nur Ausflüchte zu kennen..

Zu Deiner Antwort vom 23.05.2021 um 16:37 Uhr und 17:01 Uhr:

…Du überschätzt die politische Kraft des DVG kolossal …

Hans-Michael Wilcke

Glückauf liebe Mitstreiter,
nun wurde doch noch eine kleine Ergänzung in das “Wahlprogramm 2021” der SPD heimlich eingebaut,
– man erinnert sich dabei an den 26.09.2003, da wurde genauso geheimnisvoll unter GMG2004 gehandelt –
es steht nun im SPD Wahlprogramm 2021, “Zukunftsprogramm”, Seite 35,
Kapitel 3.4. Alter absichern und unter Absatz 5

[…] Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung
von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. [….]

nun, nur wieder eine Wiederholung ?, wie bereits unter “Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 24. Juni 2017”
kräftig angezeigt, beschlossen und was ist eingetreten? Vergessen????
Hoffen wir auf Besserung, aber bei unter 12%, was kann man politisch in der Zukunft erwarten?
Respekt?? Ist alles doch nur Zukunftsmusik, ohne Nachhaltigkeit für die bereits laufenden Verträge seit 2004.

Mit bergfestem Glückauf aus dem rumorenden Ruhrpott, wumms, auch die ROTEN Laternen erlöschen
Hans-Michael Wilcke

Lieber Hans-Michael,

vielen Dank für deinen wertvollen Hinweis, denn ich in einem Beitrag für die Homepage umgemünzt habe. https://dvg-ev.org/2021/05/spd-jetzt-doch-fuer-abschaffung-der-doppelverbeitragung/

Es lohnt sich, einmal genau Hinzuschauen, wie dein Forumsbeitrag zeigt. Wenn eine Partei will, kann sie auch die Doppelverbeitragung abschaffen. Das zeigt dieses Beispiel einmal wieder.

Klaus Klaschka

“Zudem setzen wir uns für die vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.”
Sich einsetzen für eine Abschaffung bedeutet hierzulande erfahrungsgemäß: Wir diskutieren zehn Jahre darüber und setzen einen Fachausschuß ein. Also: = irgendetwas irgendwann – nach Corona-Folgen-Abbauen? oder zur nächsten Jahrtausendwende.
Ohne vollständige Rückabwicklung der gesamten Machenschaften – und zwar in der gleichen Zeit wie die Creation des GMG seinerzeit – taugen solche Verkündungen in unserem eingerosteten Reglementierungsstaat nichts.

Witt, Klaus-Dieter

Moin Herr Wilcke!
Ob damit wohl auch unsere Direktversicherungen gemeint sind, bei denen es sich nicht um Betriebsrenten handelt?

//* Freundliche Gruesse aus dem hohen Norden

Helmut Achatz

Direktversicherungen, in denen der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer genannt wird, sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.

Vielen Dank für diesen Hinweis.
Aber – es ist für einen “Juniorpartner” immer schwierig, solche Absichtserklärungen umzusetzen.
Ich erinnere an die flammende Wahlkampfrede von Hubert Aiwanger dazumal auf unserer Demo in München.
Es war halt nur Wahlkampfspektakel und der Versuch von Stimmenfang. Danach hat man diesbezüglich nichts mehr von ihm gehört.

Wenn man sich die von Euch dankenswerte Matrix zu den Wahlkampfprogrammen der einzelnen Parteien anschaut, bleiben leider nicht viele Optionen…

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Witt,
ja , damit meint die SPD, nach nun mehr bald 18 Jahren Aufweckerlebnis und Abwehrkultur, auch die betrogenen
Direktversicherten oder auch die verantwortungsbewussten KVdR-Mitglieder, die mit ihrem Arbeitgeber einen
privaten Sparvertrag unter “Altersvorsorge” mit einer Einmalauszahlung zum respektvollen Lebensabschnitt
vereinbart haben. “Steuern und Sozialabgaben sind bei der Einmalauszahlung abgegolten”, steht zweimal im Vertragswerk.
Steuern wurden unmittelbar entwendet und die zu diesem Zeitpunkt zu entrichtenden Sozialabgaben wurden
einfach auf 120 Monate gestreckt. Respekt vor diesen Mitgliedern der Legislativen, die sich soetwas perfides
haben einfallen lassen , man kann somit die Beitragsbemessungsgrenze einfach ohne Verfassungsbruch überlisten,
trage ich bestimmt nicht in meinem Herzen, obwohl die CDU-Fraktion mir freundlichst schreibt, dass ich doch nun für
die nächsten 10Jahre erfolgreich eine Ersparnis von mehr als 3000 € (BRFG 2020) zu erwarten habe.
Der Legislative hat jedoch dabei vernachlässigt, dass meine Uhr bereits schon über 9 Jahre, jeden Monat wummst.
Ich zahle unter Zwang diese Abgaben und dazu können die Gerechten nur lächeln und kurze Statements
(zur Befriedigung dieser Querulanten) in Ihre Zukunftsprogramme schreiben.
Es ist und bleibt ein Satz mit Willenskraft für unsere Enkelkinder.
Es fehlt einfach die Kraft zu “unverzüglich und rückwirkend”
und dann braucht auch Justitia nicht mehr zu erblinden.

Nun, schauen wir was die CDU unseren Kindern und Enkeln*innen verspricht.

Mit bergfestem Glückauf und Pfingstgruß aus dem bockigem Ruhrpott, bleibt gesund
Hans-Michael Wilcke
einer der 8.100.0001 GMG2004 Geschädigten