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Beiträge (1984)

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Herr Hassel,
nochmals zu der Aussage von Herr Jochen Vogel (FDP):
und dazu nun des Grüne DIALOGTEAM, das den Parteivorstandes verbindlich und verantwortlich vertritt,
freundlich mitgeteilt einem unserer Stammtischmitglieder am 17.10.2021:

[….]Desweiteren haben wir die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Personen mit einer betrieblichen Altersversorgung bei der Beitragstragung unterstützt werden können. LEIDER WURDE DIESER ANTRAG ABGLEHNT. [….]

Nun man bemüht sich ebenso dieses Elend gezielt und mutig aus der Welt zu schaffen, aber nun kommt auch dieser fiese Lügensatz,
der die Glaubhaftigkeit der Lichtorgel wieder erschüttert und vernichtet:

[….]Es gibt Vorschläge, die so genannte Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente völlig abzuschaffen.
DAS UNTERSTÜTZEN WIR SO NICHT.
Allerdings empfinden viele Versicherte, die ihren Vertrag vor Einführung der kritisierten Regelung abgeschlossen hatten,
die bestehende Rechtslage verständlicher Weise als ungerecht.
Sie haben sich damals im GLAUBEN an eine dauerhafte Beitragsfreiheit für diese Form der Alterssicherung entschieden.
DESHALB WERDEN WIR UNS FÜR EINE LÖSUNGFPÜR FÜR VOR 2004 GESCHLOSSENE VERTRÄGE EINSETZEN. [….]

Also, da können doch alle alten DV_SPARER nur von träumen, wenn dann im Jahre 2050 endlich eine saubere Regelung gefunden wird.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott und geht zur Wahl
Hans-Michael Wilcke
PS: falls Sie die komplette Korrespondenz wünschen, so melden Sie sich einfach unter
hw@wilcke-immobilien.de.
Kommentar : Bei den Grünen erwartet man keine Antwort von einzelnen Fraktionsmitglieder, hier antwortet immer ein ausgebildetes
SOKO -TEAM.

Hans-Michael Wilcke

Und weiter ins Finale mit den GRÜNEN Glaubensschwestern und -brüder
zum 29.11.2021 antwortet ein verantwortlicher Mitarbeiter von Herr Kurth, auf eine weitere freundliche kleine Anfrage
eines unserer Stammtischmitglieder:

[….] Mit der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrages kommen auch Betriebsrentnerinnen und -rentner mit einer Betriebsrente von beispielsweise 200 Euro in den Genuss einer spürbaren Verringerung ihrer Beitragslast.
Es ist uns bewusst, dass diese „kleine Lösung“ sicherlich nach wie vor für diejenigen, die vor 2004 eine Direktversicherung „aus eigener Tasche“ finanziert haben, eine nicht vollständig befriedigende Lösung darstellen mag. Aber in puncto fiskalischer Machbarkeit, sozialpolitischer Zielgenauigkeit und technischer Durchführbarkeit ist dies ein tragfähiger Kompromiss.[….]

Und damit hat sich die Aufarbeitung, dieser Willkürtat vom 26.09.2003, für die GRÜNEN nun wohl endlich erledigt.
Da sich die Grünen an dieser speziellen Sachlage unschuldig fühlen, obwohl die GRÜNEN am Morgen (10:49) des 26.09.2003
mit 99 % dieser Schandtat mit dem Wörtchen „JA“ zugestimmt haben.
Nur Werner Schulz, von den Grünen, hat sich damalig mutig der Stimme –trotz Fraktionszwang und namentlicher Abstimmung- enthalten.
Ja, die GRÜNEN stehen zu Ihrem Wort und haben hiermit freundlichst die Türe, mit dem oben angezeigten Wermutstropfen (Freibetrag),
zu uns Geschädigten zugeschlagen.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott (kocht) und geht zur Wahl in NRW
in SH hat sich das heute bereits erledigt.
Hans-Michael Wilcke
PS: falls Sie die komplette Korrespondenz wünschen, so melden Sie sich einfach unter
hw@wilcke-immobilien.de

Moin aus Hamburg!

Mein Steuerbescheid 2021 war gestern in der Post und ich bin fast vom Stuhl gefallen. Ich soll fast 11.000 Euro Steuern nachzahlen!
Seit 1.11.2021 bin ich Rentnerin. Die Auszahlung der zweiten betr. Altersvorsorge kam im Dezember 2021.

Kann diese enorme Nachzahlung rechtens sein? Ich musste noch nie Steuern nachzahlen, auch nicht bei der ersten Auszahlung einer betr. Altersvorsorge 2017. Fast die gleiche Summe, damals keine Steuernachzahlung.
“Nur” diese unsägliche Doppelverbeitragung, die man uns untergeschoben hat.
Dafür zahle ich nun monatlich (für beide Auszahlungen) fast 90 Euro an meine Krankenkasse.

Wenn ich jetzt noch die Nachzahlung leisten muss, bleibt mir von der Auszahlung von 37k ja gerade mal 20k übrig.
Das kann doch nicht sein?

Natürlich werde ich sofort Einspruch einlegen (danke für den Text des Mustereinspruchs).
Kann ich mich einer Musterklage anschließen? So ganz kampflos möchte ich das alles nicht hinnehmen.

Herzliche Grüße
Manuela Golz

Hallo Frau Golz,
es gibt keine Musterklage, da jeder Fall anders ist. Wie der Ablauf ist, steht in der Rubrik “Recht” https://dvg-ev.org/recht/. Der Widerspruch kann formlos bei der Krankenkasse eingelegt werden und dafür reicht ein Satz: „Gegen Ihren Bescheid über die Neufestsetzung meiner Krankenversicherungsbeiträge vom – Datum – lege ich hiermit Widerspruch ein”. In einem zweiten Schritt, falls der Widerspruch von der Widerspruchsstelle der Krankenkasse abgewiesen wird, können Sie beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Dafür brauchen Sie keinen Anwalt und es entstehen auch keine Gerichtskosten. Allerdings müssen Sie begründen, gegen welche Rechtsvorschrift die Forderung der Krankenkasse verstößt.
Beste Grüße
Helmut Achatz

Vielen Dank für die schnelle Antwort, lieber Herr Achaz. Da werde ich mich gleich einmal schlau machen.

Beste Grüße
Manuela Golz

Hans-Michael Wilcke

Glückauf Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
wir benötigen zur weiteren Aufarbeitung zeitnah einige Daten zu unserem gemeinsamen Thema
Thema: einmalige Sparsummenauszahlung und dann folgt
KV+sPV Zwangs-Verbeitragung (> 20%) mit Hilfe von §§ 229 + 248 SGB V,
Anzahl
a) der bereits eingereichten Verfassungsbeschwerden beim BVerfG, wenn möglich seit 2004,
b) die zur Zeit angenommenen und offenen Verfassungsbeschwerden zu diesem Tenor beim BVerfG
c) der eingereichten Revisionen beim BSG seit 2004
d) die zur Zeit angenommenen und offenen Revisionen zu diesem Tenor beim BSG
e) der eingereichten Berufungen/Beschwerden bei den LSG`s seit 2004
f) die zur Zeit angenommenen und offenen Berufungen/Beschwerden zu diesem Tenor bei den LSG`s
g) der eingereichten Klagen bei den SG`s seit 2004
h) die zur Zeit eingereichten und offenen Klagen zu diesem Tenor bei den SG`s

wenn b)+ d) möglich, so bitten wir auch um das Aktenzeichen

ansonsten verbleiben wir und arbeite weiter an der
“Legende von der profitablen staatlich geschützten Altersvorsorge”

Übrigens: Unsere Anfragen zur Statistik beim BVerfG und BSG sind mit dem Kommentar:
“es findet keine statistische Auswertung zu dieser Thematik statt”
befriedigend beantwortet worden.
Dort fährt man also zu diesem Thema BLIND durch die Zeitenwende.

Im Voraus bedanken wir uns für eine Antwort

mit bergfestem Glückauf aus dem Ruhrpott
Hans-Michael Wilcke
Falls gewünscht, senden Sie ihre Daten an
hw@wilcke-immobilien.de

Alles was unsere Politiker, vom Kanzler angefangen ueber die mehr oder weniger kompetenten Abgordneten, zum Thema Abschaffen der Doppelverbeitragung von sich geben, ist gelogen. Bei diesem Thema wird schon jahrelang laviert, versprochen und nichts gehalten. Ich habe kuerzlich ein Jubilaeum gefeiert, schon 100 Monate bleche ich jeden Monat 300,00 € an die Krankenkasse, macht summasummarum 30.000,00 € die mir geklaut wurden. Langsam habe ich mich damit abgefunden, das aus diesem sogenannten “Abschaffen” in diesem Jahrhundert nichts mehr wird und ich die letzten 20 Monate auch noch beklaut werde und dann ist es gut.

Lieber Hans,
endlich mal einer, der es öffentlich auf den Punkt bringt. Ich selber habe mich längst mit dem jetzigen Status Quo abgefunden; und
werde mich in den noch restlichen Eineinhalbjahren der Doppelverbeitraung, auch keinem Pseudooptimismus mehr hingeben.

“… mit dem Status Quo abgefunden…”: ist genau das falsche Ziel !
Denn genau darauf setzen unsere Politiker in Berlin, auf die Ungeduld und die Resignation der Rentnergeneration. Wir sind genau die Generation, die dieses Land nach vorne gebracht hat, hoch gearbeitet hat in den letzten Jahrzehnten – und uns wird jetzt respektlos 20 % unserer Ersparnisse in der Altersvorsorge einfach gestohlen. Dieser Selbstbedienungsmentalität des Bundestages in Berlin gehört ein Riegel vorgeschoben. Beispiel Überhangmandate. Die 137 zusätzlichen Abgeordneten kosten uns pro Jahr 250 bis 350 Mio Euro zusätzlich. Der Bundestag kommt seiner Verpflichtung zur Änderung der Wahlrechtsreform nicht nach! Beispiel Gesundheitswesen: Mc Kinsey hat gerade aktuell festgestellt, dass das “Einsparpotential durch digitale Anwendungen auf 42 Milliarden Euro pro Jahr” zu beziffern ist, “12 % der Gesundheits- und Versorgungskosten”. Und was mach der Bundestag daraus: Nichts! Gesundheitsminister Lauterbach möchte im Gegenzug die Beitragskosten in der GKV weiter erhöhen, von Sparpotential umsetzen dagegen keine Rede.
Dieser Raffke-Mentalität, dieser Selbstbedienungsmentalität, diesen Verstössen gegen den Verbraucherschutz (kraft Bundestagsbeschluss rückwirkend in alte Versorgungsverträge eingreifen) muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Wir Wähler und Versicherte dürfen nicht resignieren sondern müssen das erlittene Unrecht anprangern, aufklären und vor allem: unser Wahlverhalten ändern. Diejenigen, die das Altersvorsorgesystem nachträglich plündern, gehören bei der nächsten Wahl aufs Abstellgleis gesetzt.

Moin Hans und Günter,

auch an Eurem resignierenden Wehklagen zur angeblichen Doppelverbeitragung ist wieder einmal erkennbar, dass bis heute von vielen DVG-Mitgliedern bis heute erkennbar nicht begriffen wird, um welchen tatsächlichen Sachverhalt es wirklich geht.
Der unsinnige Begriff der Doppelverbeitragung oder sogar noch schlimmer Dreifach- bzw. sogar Vierfachverbeitragung ist argumentativ abwegig und vollkommener Unfug, weil es darum gar nicht geht.
Die entscheidende Tatsache ist doch die, dass mit der Änderung/Ergänzung des § 229 SGB V (nF) zum 01.01.2004 ein bis dahin möglicher UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung von ECHTEN BETREIEBSRENTEN mittels einer vom AN gewünschten Kapital-ABFINDUNG noch VOR Renteneintritt anstelle der laufenden Rentenzahlungen vom Gesetzgeber für Zukunft verhindert werden sollte.
Lebensversicherungen mit vertraglich von vornherein vereinbarter einmaliger Kapital-Auszahlung waren bereits vor 2004 nicht beitragspflichtig und sollten es nach dem Willen des Gesetzgebers auch ab 2004 nicht sein, konnten es auch gar nicht sein, weil mit solchen Verträgen ein UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung niemals vollzogen werden konnte.
Gegenteilige Behauptungen sind eine gesetzeswidrige Willkürbehauptung der Lebensversicherer und insbesondere der Krankenkassen, wobei die verlogenen Politiker aller Parteien diese Lügner und Betrüger sehenden Auges seit über 18 Jahren bis heute gewähren lassen.
Leider haben bis heute viele maßgebliche DVG-Verantwortliche die unwissenden und auf Hilfe hoffenden DVG-Mitglieder mit diesem abwegigen Begriff der Doppelverbeitragung aufs Abstellgleis und in die Sackgasse geführt.
Da das Gesetz vollkommen in Ordnung ist, muss diesbezüglich auch nichts geändert werden, sondern der Gesetzgeber müsste umgehend nur dafür sorgen, dass den Lebensversicherern sofort untersagt wird, bei Auszahlung einer Kapital-LV diese GESETZESWIDRIG als „Versorgungsbezüge“ den Krankenkassen zu melden.
Wann wird das endlich einmal im DVG begriffen?
Wenn es längst zu spät ist und wir alle in der Kiste liegen?
Auf diese biologische Lösung setzten doch all die Lügner und Betrüger und die meisten im DVG Verantwortlichen wollen trotz aller Aufklärung ihre sinnlose Strategie mit dem Geschwafel der Doppelverbeitragung zum Schaden von uns allen nicht ändern.
Da kann man nur noch sagen: Gute Nacht DVG!

Hallo Reinhard,

ohne die “DVG-Verantwortlichen” und die vielen Aktiven gäbe es keinen Freibetrag. Schon mal dran gedacht?! Den Kapitallebensversicherern ist, ob gesetzeswidrig (wird übrigens klein geschrieben) oder nicht, das Wort “Versorgungsbezüge” ziemlich egal. Die zahlen lediglich eine Kapitallebensversicherung aus. Offensichtlich hast du nicht begriffen, dass der Rechtsweg ausgeschöpft ist – durch alle Instanzen und seit vielen Jahren. Lediglich eine Gesetzesänderung, so wie bei Riester, ändert daran etwas.

Gute Nacht Reinhard!

Reinhard Günther, selbstverständlich ist das eine Doppelverbeitragung, wenn AG- und AN Beiträge belastet werden – es ist sogar eine Dreifachberbeitragung, wenn in der Einzahlungsphase bereits Beiträge geleistet wurden – was denn sonst – am Ende des Tages ist es eine Vertrauensverletzung durch das Eingreifen in bestehende Vertragsbedingungen – nur darum geht es. Lebensversicherer zu untersagen, dem Gesetz oder der Verordnung nicht zu folgen (den Krankenkassen die Auszahlungen nicht zu berichtet), ist lächerlich. – unser politischer Gegner in dieser Sache ist gerade der Gesetzgeber und nicht die Lebensversicherer. Und die DVG Verantwortlichen wie Mitglieder zu verunglimpfen ist unsachlich.

Die Lügner und Betrüger kann gern so nennen, aber jeder kann sich gut vorstellen, dass die einem gar nicht zuhören … und was hat man damit erreicht???

Wir alle sind es selbst, die den heute verantwortlichen Politikern vermitteln müssen, dass mit dieser Politik des Vertrauensverlusts, der Vertragsverletzung, der unverantwortlichen Geldverschwendung in die eigene Tasche zu wirtschaften (Parteienfinanzierung, Neu- umbau des Kanzleramts, 736 Abgeordnete im Bundestag, Versorgung der Regierungsbeamten (alles nachzulesen im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler) keine Wahlen zu gewinnen sind. Auch müssen hierüber die Bürger informiert werden und von den Abgeordnet muss eine Transformation wieder zu Ehrlichkeit und Verlässlichkeit eingefordert werden – PACTA SUNT SERVANDA. Wenn das die jetzigen sogenannten bürgerlichen Parteien nicht können, dann muss man sie abwählen – es gibt so viele Möglichkeiten, wir müssen es einfach nur tun – und noch eins: die DVG – Verantwortlichen können nur so gut sein, wie ihre Mitglieder sie unterstützen und jeder hat die Möglichkeit, Verantwortung in der DVG zu übernehmen und Aktionen zu organisieren oder diese zu unterstützen – bisweilen habe ich noch keine 4000 geschweige denn 1000 DVG Demonstranten auf der Straße gesehen, die die übrigen 6,5 Millionen Betroffenen wiederspiegeln – und natürlich wird es die biologische Lösung geben, ob es uns passt oder nicht – aber bis dahin können wir alle noch viel tun.

Lieber Reinhard Günter,

das liest sich ,na sagen wir mal, interessant. Darf ich daraus schließen das Sie einen Weg kennen, dieser Bereicherung der Krankenkassen zu entgehen? Bin gespannt….?

Hallo Reinhard,

ich bedanke mich fuer Deine Belehrungen. Es ist mir voellig egal, wie das Kind genannt wird. Fakt ist, das ich seit 2014 jeden Monats 300,00 € an die Krankenkasse zahle und ein Ende dieser Abzocke nicht in Sicht ist.

Antwort an Helmut Achatz v. 30.05.22

Helmut, es scheint mittlerweile schon Tradition bei Dir zu sein, dass Du jedes Mal bei einer versuchten Sachaufklärung von mir meinst, mit immer denselben nicht nachvollziehbaren Äußerungen etwas Sinnwidriges entgegensetzen zu müssen.

1. Der erstrittene Freibetrag ist leider nur lächerliche Augenwischerei, für noch Betrogene nur in die Zukunft gerichtet und heilt damit nicht die GESETZESWIDRIGE Verbeitragung all derjenigen Verträge mit Abschluss weit vor 2004.

2. Da m. W. Fettdruck zum Hervorheben im Forum nicht möglich ist, bleibt auch z. B. bei Adjektiven nur die Möglichkeit das gesamte Wort in VERSALIEN zu schreiben.
Aber man kann sich ja zur Erheiterung der Leserschaft auch gerne mal ein wenig lächerlich machen.

3. Wenn die Lebensversicherer seit über 15 Jahren bis Ende 2003 niemals vertraglich vereinbarte einmalige Kapital-Auszahlungen einer LV als Versorgungsbezüge an die KK gemeldet haben, dann ist es ab 2004 natürlich vollkommen GESETZESWIDRIG, wenn ab diesem Zeitpunkt das Gegenteil dessen behauptet wird, was bis dahin von jedem LV-Unternehmen verstanden wurde und allgemeingültiger Konsens war, obwohl sich ab 2004 der zuständige Gesetzestext des § 202 SGB V (Meldeparagraph) NICHT geändert hat.
D. h. dann mit anderen Worten aber auch, dass der Gesetzgeber über 2004 hinaus ausschließlich und weiterhin nur wirkliche Versorgungsbezüge als sich i. d. R. monatlich wiederholende Rentenzahlungen als Meldung zur Verbeitragung an die KK zulässt.
Niemals aber einmalige Kapital-Auszahlungen einer LV!
Und die Lebensversicherer zahlen eben nicht nur eine Kapitallebensversicherung aus – denn dann würde es diesen Milliardenbetrug ab 2004 ja gar nicht geben -, sondern melden ab 2004 vorsätzlich und GESETZESWIDRIG diese einmalige Kapital-Auszahlung als überhaupt nicht existierende Versorgungsbezüge den KK.

4. Der Rechtsweg ist überhaupt noch nicht ausgeschöpft, weil es z. B. zu unseren Fällen der vertraglichen Einmalauszahlung einer LV überhaupt noch kein Urteil des BVerfG gibt.
Die Beschwerde zum einzigen Urteil zu einem anderen Sachverhalt – das Urteil 1 BvR 1660/08 – war von vornherein aussichtslos, weil der Beschwerdeführer sich eine Rentenzusage abfinden ließ, er also eine Kapital-ABFINDUNG erhielt, die natürlich gesetzeskonform schon immer der Verbeitragung unterlag.
Und der Nichtannahmebeschluss 1 BvR 1924/07 war kein Urteil, sondern die Verweigerungshaltung der Richter, ihrer rechtsstaatlichen Pflicht auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit nachzukommen.

5. Wer im DVG trotz Korrektheit der bestehenden Gesetze dennoch immer wieder eine sinnlose Gesetzesänderung zum § 229 SGB V Abs. 1 Satz 3 (nF) fordert, der scheint dem Willen des Gesetzgebers in den jeweiligen Gesetzestexten (202 SGB V § und 229 SGB V Abs. 1 Satz 3 nF) nicht wirklich folgen zu können.
Denn wenn im 1. Schritt seit über 33 Jahren nur echte Versorgungsbezüge gemeldet werden dürfen, dann ist damit aber auch mehr als eindeutig klar, dass einmalige Kapital-Auszahlungen ab 2004 nach dem Willen des Gesetzgebers gar nicht für eine Verbeitragung vorgesehen waren, was der Gesetzestext des § 229 SGB V (nF) ja auch bestätigt.
Nur alle Lügner und Betrüger als GESETZESWIDRIGE Sprachverdreher behaupten das Gegenteil.

Hallo Reinhard,

ich zitiere dich: “Wer im DVG trotz Korrektheit der bestehenden Gesetze dennoch immer wieder eine sinnlose Gesetzesänderung zum § 229 SGB V Abs. 1 Satz 3 (nF) fordert, der scheint dem Willen des Gesetzgebers in den jeweiligen Gesetzestexten (202 SGB V § und 229 SGB V Abs. 1 Satz 3 nF) nicht wirklich folgen zu können.” Der Gesetzgeber sah es als sinnvoll an, Riester-Renten mit der Satzergänzung im Gesetz “außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat”, auszunehmen. Da der Richter bei seiner Entscheidungsfindung nur an Recht und Gesetz gebunden, muss er sich an Beides halten – und zwar nach Wort und Sinn. Der Gesetzgeber sah es sehr wohl als sinnvolle Gesetzesänderung an. Den Tatbestand der Verbeitragung kann insofern nur der Gesetzgeber ändern, nicht der Richter, der an Recht und Gesetz gebunden ist. Jetzt ist eben die Frage, was der Wille des Gesetzgebers ist – und der scheint wohl zu sein, Riester zu fördern und die anderen Wege der betrieblichen Altersvorsorge eben nicht. Wenn dem so ist, dann ist es aber sinnlos, den Richter anzugreifen, denn der ist an Recht und Gesetz gebunden, das wiederum die Legislative formuliert.

Der Rechtsweg ist noch lange nicht ausgeschöpft.
Sorry, aber ich verstehe diese Diskussion um “Klagen” oder “Nicht Klagen” jetzt gerade nicht. Ja, es gibt eine Reihe von Urteilen der Sozialgerichte, da wurde die Klage abgewiesen. Und es gibt eine Reihe mit von den Richtern gewerteten “Sonderfällen”, in denen wurde der Klage stattgegeben. Es sind auch weiterhin noch sehr viele Klagen von Direktversicherten bei den Sozialgerichten anhängig und warten auf Bearbeitung. Ebenso sind m. W. noch vier Beschwerden in dieser Angelegenheit beim BVerfG anhängig. Bisher hat es beim BVerfG ein eindeutiges Negativurteil gegeben, da es sich dabei zweifelsfrei um eine “Kapitalabfindung” handelte und im zweiten Falle (der Ablehnung) gab eine eine “Begründung zur Nichtannahme” – das allerdings ist “Kein” Urteil.
Weiterhin von der Justiz in der Sache zu klären ist die (gesetzeswidrige ?) Auslegung des Gesetzestextes durch die Krankenkassen in der Kombination von § 202 und § 229 SGB V.
§ 202 sagt aus: “Die Zahlstelle hat … in Fällen von Versorgungsbezügen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erster Halbsatz … (den Krankenkassen) unverzüglich mitzuteilen.”
§ 229 besagt: “Tritt an die Stelle der Versorgungsbezüge (meint vergleichbare mtl. Rentenzahlungen) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung … gilt ein Einhundertzwanzigstel…”

Es ist jetzt höchstrichterlich zu klären, was unter den Begriff “Versorgungsbezüge” fällt. Diese Definition ist zu nachzulesen im § 229 Absatz 1 Nummern 1 bis 5. In diesem Gesetzesabschnitt ist die Verbeitragung einer Auszahlung einer Kapitallebensversicherung, abgeschlossen als Direktversicherung über den Arbeitgeber expressis verbis nicht benannt. Insofern ist es jedermanns Recht durch höchstrichterliche Entscheidung feststellen zu lassen, ob die Krankenkassen hier ein Gesetz richtig anwenden oder ob sie es falsch anwenden, zum Nachteil der Direktversicherten.
Im Kampf gegen das erlittene Unrecht muss jeder demokratisch zulässige Weg nutzbar sein: Demonstrationen, Abwahl, Diskussionen mit dem Parlament und eben auch Klagen. Wie sonst soll der Bürger, in diesem Falle der Versicherte zu seinem Recht kommen?
Es kann nicht richtig sein in Deutschland, dass der Verbraucherschutz (geschlossene Verträge sind einzuhalten) im deutschen Sozialwesen mit Füssen getreten und ausgehebelt wird.
Wie bei der ausgeuferten Größe des Bundestages durch Überhangmandate: wenn die Parlamentarier selber nicht für eine geordnete Verhältnismässigkeit sorgen (wollen), müssen sie eben vomBVerfG angewiesen werden. So funktioniert das in einer Demokratie.

Antwort zu Helmut Achatz v. 31.05.22

Helmut, sämtliche Äußerungen von Dir zu meinen immer wieder nur auf GESETZLICHER Basis begründeten Feststellungen (§ 202 und § 229 SGB V nF) zielen m. E. lediglich immer wieder nur darauf ab, mit abwegigen Scheinargumenten im Sinne einer Scharlatanerie die Mitglieder des DVG und die Leser des Forums hinters Licht zu führen.
Dabei muss man sich doch jeder Leser endlich einmal die Frage stellen: Warum betätigt sich hier jemand wie Du im DVG als derjenige, der vehement jedes sachliche und im Gesetzestext nachzulesende Argument grundsätzlich negiert und mit unsinnigen Behauptungen versucht, die gesetzlichen Grundlagen ins Gegenteil zu verdrehen?

1. Was vom Gesetzgeber hinsichtlich der Riester-RENTEN festgeschrieben wurde, hat mit dem Milliardenbetrug an privat aus eigenem Gehalt finanzierten Lebensversicherungen als reine private Sparanlage, die als Kapital-Einmalauszahlungen vertraglich vereinbart wurden, nichts zu tun.
Das ist ein anderer Sachverhalt und für uns nicht von Interesse.
Der überflüssige Verweis auf Riester ist deshalb nichts weiter als ein sinnwidriges Ablenkungsmanöver und für unser Anliegen auch nicht zielführend.

2. Ein Richter ist NICHT – wie von Dir behauptet – an Recht und Gesetz gebunden, sondern gem. Art. 20 Abs. 3 GG gilt: „…die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an GESETZ und Recht gebunden“.
Und das ist ein gewaltiger Unterschied, weil der Gesetzgeber an 1. Stelle das GESETZ gesetzt hat, erst dann folgt das Recht.
Nur der unwissende und nachplappernde Volksmund redet in der falschen Reihenfolge immer von Recht und Gesetz
Und mit dem Recht ist unser Rechtssystem und unsere Rechtsordnung gemeint, und auf gar keinen Fall die von den Sozialrichtern aller Instanzen bis zum BSG in unseren Fällen meistens praktizierte Rechtsverdrehung/Rechtsbeugung, um gesetzeswidrig im Sinne einer Liebedienerei und Unterwürfigkeit gegenüber der Politik denen gefällig zu sein.
Wenn das im DVG schon vor Jahren begriffen worden wäre und die Strategie sich auf die Missachtung der §§ 202 und 229 SGB V (nF) durch die Krankenkassen konzentriert hätte, dann stünde der DVG heute vermutlich ganz anders da und hätte ggf. den Milliardenbetrug mittlerweile zum Erliegen bringen können.
Aber alle als selbsternannte und sich selbst beweihräuchernde Besserwisser und Scharlatane im DVG die meinen, nur die eigene und Widerspruch nicht duldende Deutungshoheit zwecks manipulierender Meinungsführerschaft etablieren zu müssen, werden vermutlich leider demnächst nur noch die Totengräber des DVG sein.
Der ehemalige Anspruch des DVG als Hoffnungsträger für viele Belogene und Betrogene mit einer privat finanzierten Lebensversicherung ist mit der jahrelang falschen Strategie des sinnlosen Hinterherrennens hinter den jeweils politisch Verantwortlichen endgültig den Bach runtergegangen, weil am Gesetz nichts geändert werden muss, weil das Gesetz einwandfrei ist, jedoch vorsätzlich sprachlich sinnentstellend pervertiert wird.

Verdammt noch einmal, begreift denn selbst nach jahrelangem Deutschunterricht in allen Schulformen niemand den tatsächlichen Sinngehalt des Gesetzestextes des § 229 SGB V(nF), wenn selbst der Gesetzgeber vorab schon in der BT-Drucksache 15/1525 v. 08.09.2003 zu verstehen gab, dass neben Versorgungsbezügen/Renten als laufende Zahlungen nur mit der alternativen Kapital-ABFINDUNG ein UMGEHUNGSTATBESTAND der Verbeitragung bis Ende 2003 möglich war und dieser ab 2004 für die Zukunft lediglich abgeschafft werden sollte?

Einmalige Kapitalauszahlungen einer LV zu verbeitragen hatte der Gesetzgeber nie gewollt.
Kapiert das doch endlich ein für alle Mal!
Diese gesetzeswidrigen Behauptungen der Verbeitragung einer Kapital-Einmalauszahlung aus einer LV stammen seit Ende 2003 nur von betrügenden Krankenkassen, die den Gesetzestext entgegen aller von uns gelernten einwandfreien Deutschkenntnisse manipulieren, um den Milliardenbetrug zu deren eigenen Gunsten in die Wege zu leiten.

Bitte endlich einmal den Gesetzestext des SATZES 3 des § 229 SGB V (nF) lesen und verstehen, ist mit simpelsten Deutschkenntnissen wirklich ganz einfach.

Seit 1988 steht dort, gültig nur für echte Betriebsrenten als Versorgungsbezüge:
„TRITT AN DIE STELLE der Versorgungsbezüge eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung (= Kapital-ABFINDUNG)…[ ]“
Wenn bis Ende 2003 jeder begriffen hat, dass als GRUNDVORAUSSETZUNG nur eine Kapital-ABFINDUNG an die Stelle von laufenden Versorgungsbezügen treten kann, um einen UMGEHUNGSTATBESTAND zu begründen, dann kann es ab 2004 und darüber hinaus nicht anders sein, weil die Alternative „ODER ist eine SOLCHE (= dieselbe Leistung desselben LV-Vertrages desselben AN) Leistung VOR Eintritt des Versicherungsfalls vereinbart oder zugesagt worden…[ ]“ sich genau auf dieselbe Kapital-ABFINDUNG der Betriebsrente bezieht, lediglich im zeitlichen Versatz mit der Vereinbarung noch VOR Renteneintritt.
So simpel ist der einwandfreie Gesetzestext OHNE vorsätzliche Manipulation zu verstehen

Es geht also mit dieser Ergänzung des Gesetzestextes tatsächlich nur um die Einbeziehung derselben Kapital-ABFINDUNG der Betriebsrente im zeitlichen Versatz, die noch VOR Renteneintritt vereinbart wurde und ab 2004 ebenfalls mit in die Verbeitragung einbezogen werden sollte.
Diejenige Kapital-ABFINDUNG, die erst AB Renteneintritt vom AN gewünscht und vereinbart wurde, musste schon immer verbeitragt werden, nur eben diejenige Kapital-ABFINDUNG VOR Renteneintritt und VOR 2004 eben nicht.
Das war der UMGEHUNGSTATBESTAND bis Ende 2003, der die Verbeitragung legal zur Freude des AN verhinderte.

Ein Richter, der seine Ausbildung in einem Rechtsstaat genossen haben sollte, der auch genügend Rückgrat besitzt, sich dem Richtereid (§ 38 DRiG) und dem Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet fühlt, der müsste den Gesetzestext eigentlich richtig nach dem Willen und den Vorgaben des Gesetzgebers verstehen und sollte dann auch das entsprechende Urteil daraus ableiten können.
Unter diesen Prämissen hätte schon das erste Urteil nach 2004 zugunsten des Klägers ausgehen müssen und der versuchte Milliardenbetrug wäre sofort im Keim erstick worden.
Leider haben wir all die Jahre überwiegend nur rechtsverdrehende und rechtsbeugende Richter ohne rechtsstaatliches Gewissen uns ohne Anstand kennen gelernt.

Allerdings ist das Schlimmste an dieser ganzen Situation für alle immer noch Hoffenden im DVG die Tatsache, dass selbsternannte Meinungsbildner mit falschen Argumenten im DVG bis heute fortwährend ebenfalls versuchen, sich der gesetzeswidrigen sprachlichen Manipulation der Krankenkassen (vorsätzlich?) anzuhängen und damit viele jahrelange Hoffnungen der DVG-Mitglieder torpedieren.

Welche Existenzberechtigung will der DVG für sich noch in Anspruch nehmen, wenn der Wille des Gesetzgebers von denjenigen Meinungsbildnern im DVG, die den Gesetzestext nicht verstehen (aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse?) oder, noch schlimmer, vorsätzlich bewusst ins Gegenteil verkehren und damit manipulieren, genauso wie die lügenden und betrügenden Krankenkassen es seit nunmehr über 18 Jahren praktizieren?
Die im argumentativen Gleichklang mit den betrügenden Krankenkassen agierenden Personen im DVG, die im selben Stil den einwandfreien Gesetzestext des § 229 SGB V (nF) meinen ebenfalls sprachlich verdrehen zu müssen, sind für eine den Milliardenbetrug beenden wollende Arbeit im DVG eigentlich untragbar geworden.
Insbesondere dann, wenn jede versuchte sachliche Aufklärung hier im Forum von immer wieder denselben Personen in zerstörerischer Art und Weise versucht wird zu torpedieren, um die eigenen nicht im gesetzlichen Einklang stehenden Argumente mit Vehemenz zum Schaden aller dennoch kundzutun.

Wieder einmal muss ich erschreckenderweise feststellen, dass sachliche Aufklärung hier im Forum ziemlich sinnlos ist, weil Scharlatane hier im DVG die gesetzeswidrige Deutungshoheit für sich als die allein gültige „Wahrheit“ zelebrieren und alle anderen Versuche der Aufklärung im Sinne des Gesetzgebers mit abstrusen Behauptungen gegen jede Normsetzung des Gesetzgebers niederknüppeln.

Der DVG hat. m. E. nur noch dann eine Existenzberechtigung, wenn er seine bisherige Strategie als falsch erkennt und diese ändert.

Antwort zu Hans vom 30.05.22:
Ich will nicht belehren im Sinne von überheblicher Besserwisserei, sondern einfach nur auf gesetzlicher Basis die Fakten entsprechend dem Willen des Gesetzgebers erklären, weil bei vielen vermutlich nicht bekannt.
Der Gesetzgeber hat im Gesetzestext des § 229 SGB V (nF) nirgendwo die Normsetzung verfügt, dass eine einmalige Kapital-Auszahlung einer LV verbeitragt werden darf.
Wenn dann allerdings alles egal sein soll und der Wille zur Beendigung des Betrugs fehlt, dann muss ich das halt zur Kenntnis nehmen.

Antwort zu Jürgen Neddens vom 30.05.22:
Die Beendigung des Milliardenbetrugs der gesetzeswidrigen Verbeitragung durch die KK kann nur dadurch erfolgen, dass immer wieder Klage vor den Sozialgerichten eingereicht wird mit dem Verweis auf den Willen des Gesetzgebers, dass gem. § 229 SGBV (nF) nur Versorgungsbezüge als bekanntlich laufende Zahlungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-5) verbeitragt werden dürfen, alternativ eine davon abgeleitete Kapital-Abfindung als einmalige Ersatzzahlung (Abs. 1 Satz 3) für die entfallenden kontinuierlichen Rentenzahlungen.
Der Schlüssel zum Erfolg einer Klage kann zukünftig nur in der Überzeugung der Richter liegen, die dann endlich genügend rechtsstaatliches Rückgrat besitzen, gegen den rechtsbeugenden Strom all der Richterkollegen zu schwimmen und die unter Beachtung des Richtereies (§ 38 DRiG) und unter Anwendung des Art. 20 Abs. 3 GG bereit sind rechtsstaatliche Urteile zu verkünden.

Antwort zu Reinhold Birth vom 30.05.22:
Wer keine Gesetzestexte liest bzw. diese nicht zur Kenntnis nimmt, der kann auch nicht gegen den Betrug argumentieren.
Wenn es von vornherein keine gesetzliche Grundlage für eine Verbeitragung gibt, dann ist der Verweis auf Doppel- oder Dreifachverbeitragung absolut sinnlos und überflüssig.
Im Übrigen dürfen Lebensversicherer ausschließlich nur Versorgungsbezüge als sich wiederholende Zahlungen gem. § 202 SGB V der KK melden, niemals jedoch Einmalauszahlungen einer LV.
Mit der unsinnigen Behauptung, dass der Gesetzgeber unser politischer Gegner ist, dürfte klar sein, dass absolut nichts von den gesetzlichen Grundlagen des § 229 SGB V (nF) verstanden wurde und alle diesbezüglichen Sachverhaltsaufklärungen wohl sinnlos waren.
Muss man leider halt auch zur Kenntnis nehmen.
Die einzigen, die in einem Rechtsstaat einem Gesetz noch Geltung verschaffen können, sind Richter mit der entsprechenden rechtsstaatlichen Einstellung, aber bestimmt keine verlogenen Politiker, denen man lächerlicherweise Vertrauensverlust und Vertragsverletzung vorwerfen will.
Und wir bedeutungslose ca. 4000 Hanseln im DVG wollen Parteien abwählen?
Selten innerlich so gelacht.