Forum-Archiv

Kommentar schreiben

Beiträge (1984)

“Da können Sie sich drauf verlassen” am 25. Januar 2023, ebenso gleiche Aussage in Essen, gleiche Aussage ebenso im September 2021 in Münster.
Habe Herrn Scholz im November 2022 zu unserem Thema geschrieben und Ihn um eine Information gebeten, die Aussage aus Essen zu spezifizieren, wie denn eine fiskalische Lösung aussieht! Die Antwort aus dem Kanzleramt am 12. 12.22 Gesundheitsreferat, stellte wie immer in aller Ausführlichkeit den Freibetrag als beste Lösung dar. Kurz am Ende des Schreibens wird drauf verwiesen, dass das Thema “Doppelverbeitragung” nicht im Koalitionspapier steht und eine Änderung nur sehr geringe, finanzielle Spielräume zu lässt. Knapp anderthalb Monate danach präsentiert Herr Scholz im Bundestag eine völlig andere Situation. Natürlich hoffe ich, dass der Druck inzwischen auf die Politik so hoch ist, dass sich jetzt endlich für die Versicherten eine faire Lösung ergibt!
Nur meine Erfahrung der letzten sechs Jahre im Ruhestand im Umgang der Politik mit diesem Thema, lässt weiterhin große Zweifel aufkommen, dass dieses mal die Politik eine Abschaffung der Doppelverbeitragung durch Änderungen des Gesetzes umsetzt. Die Legislaturperiode ist lang, und am Ende habe ich z.B. meine 10 Jahre abbezahlt. Ein Rückentschädigung für abgeschlossene Vertrage vor 2004 sehe ich als unwahrscheinlich an.
Trotzdem lohnt es sich immer, schon wegen den nachfolgenden “Zusatzzahler” weiter zu kämpfen, denn “Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren”. In diesem Sinne weiterhin dem DVG viel Erfolg

Vielen Dank ,Herr Hassel für die aufmunternden Worte “lohnt sich… weiter zu kämpfen”.
Das auf jeden Fall und unter zwei veränderten Perspektiven:
1. BK Scholz hat jetzt innerhalb von 18 Monaten dreimal (Münster, Essen, Bundestag) förmlich “zugesagt” (Darauf können Sie sich verlassen !), die Doppelverbeitragung wieder abzuschaffen und eine neue Lösung zu präsentieren. Ich denke, er wird dieses Versprechen einlösen müssen, ansonsten ist seine politische Glaubwürdigkeit vollständig ruiniert. Und er hat noch 2 1/2 Jahre Zeit dafür in dieser Legislaturperiode. Deshalb jetzt auf halber Strecke aufzugeben (“Zweifel aufkommen” ) ist jetzt noch viel zu früh und der absolut falsche Zeitpunkt.
2. Es lohnt sich unbedingt “weiter zu kämpfen”, auch wenn für einige von uns die 10 Jahre Zahlung bereits rum sind. In unserer Agenda steht auch “Verbraucherberatung”. Es geht insbesondere auch um unsere (eigenen) Kinder, die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen sie warnen, aufklären, damit nicht auch sie auf die losen Versprechen der Versicherungen und der Politik hereinfallen und später so getäuscht und betrogen werden vom Staat, betrogen von den Politikern im Bundestag, wie es uns im Jahre 2004 und auch danach noch passiert ist. Unser Vertrauen auf staatliche Fürsorge in die Altersvorsorge wurde auf das massivste gebrochen. Diese Form der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wird auch für alle neuen Abschlüsse ein nicht mehr kalkulierbares Risikogeschäft, weil sie willkürlichen Entscheidungen der Politik ausgesetzt ist.
Diese jungen Leute müssen wir über Risiken aufklären und vor Finanzierungsfallen schützen.
Dafür kämpfen wir weiter, auch wenn die eigenen 10 Jahre bereits rum sind.
Reiner Korth, Bundesvorsitzender DVG eV

zu Kommentar vom 31.01.2023

Glückauf Herr Korth
scholziert und betäubt wie von der Schlange KAA fixiert, warten wir ab, was da auf uns zurollt? NEIN!!!
Eine weitere Reduzierung um 0,6 % Punkte der Zwangs-KV-Beiträge von den leistungsstarken KVdR- Mitglieder
–bzw. in diesem Sonderfall für allen KVdR-Mitglieder- ist doch wirklich eine super „irgendwie fiskalische Lösung“
(vertretbar und ausreichend, es steht doch dazu kein Wort im Koalitionsvertrag,- und im „ZukunftsProjekt der SPD“
verklausuliert für eine ferne weite Zukunft)- die uns mantraartig von Herrn Olaf Scholz (SPD) ständig – ohne Inhaltserklärung –
vor die Füße geworfen wird, zur Stillhaltung und Beruhigung der aufmüpfigen „von Ihm respektierten“ Alten.
Vergessen wir jedoch nicht, dass auch bei dieser „irgendwie fiskalische Lösung“ der Beitrag zur sPV, für alle KVdR-Mitglieder,
weiterhin 100 % betragen wird und dieser sPV-Beitrag wird sich freilich, ebenso wie bei KV, trotz der zwei Haltelinien im Heilsystem,
stetig erhöhen und somit unsere Versorgungseinnahmen nachhaltig massiv weiter und nachhaltig kürzen.

Wir freuen uns nicht, aber Herr Olaf Scholz hat damit – WENN ES SO KOMMT- seine klare Aussage zu einer
„irgendwie fiskalischen Lösung“ erfolgreich innerhalb der Ampel durchgesetzt,
obwohl im Koalitionsvertrag nichts derartiges vorgesehen ist, eine tolle scholzige Leistung mit der Herr Olaf Schol
uns leider nicht betrogen hat, aber stolz Wort gehalten, wird Herr Scholz uns vermitteln.
Bitte korrigiert Sie uns sofort, wenn an irgendwie-er Örtlichkeit Herr Olaf Scholz eine mündliche Zusage
auf Beseitigung der „Doppelverbeitragung“ –also kein Raub mehr, von mehr als 20 % – von unserer privat ersparen Rücklage,
für einen genussvollen und beschwerdefreien Lebensabend geplant, zugesagt hat.
Den ungetrübten Lebensabend verantwortungsbewusster, vorgesorgter Mitglieder, den hat ER uns doch durch
seine bisherige Handlungsweise und das nun bereits über mehr als 18 Jahre, wirklich nachhaltig versaut.
Die meiste Zeit war Herr Olaf Scholz politisch beteiligt und hätte aus seinen unterschiedlichen Ämtern längst
Abhilfe schaffen können, aber es dauert halt bis man eine nachhaltige operative Entscheidung fällen kann, am besten bis die
Beschwerder sich biologisch von der Weltbühne verabschiedet haben.
Aus diesem ungereimten Terminus –„ist nicht so trivial = unbedeutend“- des Herrn Olaf Scholz ergibt sich sicher und deutliche für uns,
dass wir einfach weiter und stetig gegen diese zögerliche Politik anfechten müssen, in diesem Punkt stimmen wir Ihnen zu 100% zu
und hoffen auf Handlung von JEDEM Mitglied mit spitzem Degen.
Die MBs müssen stetig weiter aktiv informiert und belästigt werden, wenn die Legislative nicht gewillt ist, diese Willkürtat
unverzüglich zu korrigieren (rückabwickeln).

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Hallo Herr Wilcke,
Hört sich an wie eine unendliche Geschichte, gleichwohl letzte Aussage von Herrn Scholz lassen hoffen…
Zwar scheinbar nur für die noch bzw künftigen Zahler …
Wenn nur nicht die immense Summe bei den Krankenkassen schon verplant wären, respektive massive Gegenwehr zu erwarten wäre…
Immerhin ausreichend und intensiv thematisiert wurde und wird es…
Gratulation & Gruß BK

Glückauf Herr Klos.
für Neuverträge (zukünftige Zahler) ergeben sich heutig bereits schon wesentliche Reduzierungen

01) BetriebsRiester zahlen, seit dem 01.01.2018, bei Auszahlung keine Sozialabgaben für diese Versorgungseinnahmen,
da diese Sparbeiträge bereits während der Einzahlphase verbeitragt werden und wurden.
Die Pflicht zur Entrichtung von KVdR-/sPVdR-Beiträge fällt in der Auszahlphase nicht mehr an. Verbot für den GKV-Zugriff
Politik sagt: „Verbeitragung darf nur einmal erhoben werden“. Horch, horch, es geht doch!

02) Betriebliche Einzahlungen aus Entgelt in Altersvorsorgen sind heutig bis 292 € monatlich
sozialversicherungsfrei und bis zu 584 € monatlich steuerfrei, es wird also heutig für Neuverträge,
während der Einzahlphase, keine Verbeitragung mehr ausgeführt.
Erheblicher NACHTEIL: In Höhe der Beitragszahlung ergibt sich jedoch eine Reduzierung der Beitragszahlung zur
gesetzlichen Rente aus dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile pro Monat.
Was natürlich den Arbeitgeber freut, den Arbeitgeber jedoch als Rentenkürzung später auf die Füße fällt.
– Zusätzlich muss nun der Arbeitgeber aus BRSG 2018, ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten
Entgelts auf das Sparkonto überweisen. Dieser Pflichtbeitrag soll dann den Arbeitgeberanteil während der Auszahlphase
kompensieren, so dass das KVdR-Mitglied, das ja in der Auszahlphase den vollen Beitrag für KV bezahlen muss,
hieraus entlastet wird, also real nur noch mit dem Arbeitnehmerbeitrag im Alter belastet wird.

03) Der ab dem 01.10. 2020 gültige Freibetrag (heutig 169,75 €) entlastet nun Neuverträge erheblich
und alle Versorgungseinnahmen unterhalb dieses Freibetrages erfahren somit heutig überhaupt keine Verbeitragung,
weder in der Einzahl- noch in der Auszahlphase, dass schädigt natürlich gewaltig den GKV-Topf, aber keiner meckert.

04) Zusätzlich erfolgt aus BRSG 2018 eine staatliche Förderung des sogenannten Niedriglohnsektors
bei Förderung durch den Arbeitgeber, liefert der Staat 30% des aufgewendeten Beitrages zusätzlich auf das Sparkonto.

Schauen Sie einmal nur auf diese 4 Punkte, die sich im Kreise drehen
Wenn man sich nun diese „nicht so triviale“ Sachlage anschaut, dann muss man sich natürlich ernsthaft befragen,
warum dieser Schüttelfrost in einer Institution, die doch nachhaltig und langfristige Stabilität aufweisen sollte.
Flickarbeiten und Schusterei mit unechtem Leder und rostigen Nägel ergeben keine Lösung,
sondern nur wieder Ungerechtigkeiten und nasse Füße für die verantwortungsbewussten Bürger.
Herr Seehofer hat schon während seiner Dienstzeit klug vermittel:
[…] macht Gesetze so kompliziert, dass dem einfachen Bürger der Angstschweiß auf der Stirn erscheint,
wenn er auch nur an Widerspruch denkt[….].

Lösung PACKEN WIR ES AN
Unverzügliche Abschaffung aller Freibeträge (4%Sozial+ 8%Steuer) während der Einzahlphase
–also Beiträge voll aus der Nettoentlohnung-
und somit keine Verbeitragung während der Auszahlphase (wie oben angezeigt, nur einmal verbeitragen sagt die Politik),
dafür muss dann die Legislative die Zahlungspflicht für betriebliche Versorgungseinahmen aus dem Jahre 1981 (aktiv 1983)
rückabwickeln und Anpassungen unter §229 SGB ausführen und das ist alles und FERTIG.
ERGEBNIS
Diese tolle und einfache Maßnahme schmälert in keiner Weise die Einnahmesituation der GKV oder der Pflegeversicherung,
da Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmer nun wieder bereits die volle Leistung – bei der heutigen Gesetzeslage- erfolgreich
in der Einzahlphase an die Sozialinstitutionen abführen würden.

Im Alter werden wir dann mit diesem ärgerlichen Thema nicht mehr belästigt und könnten unsere Ersparnisse
für das Alter mit einer positiven Bilanz endlich genießen und für angenehmere Dinge vergeuden.

Es kann alles so einfach sein, wenn man die Bürokratie durchleuchtet und Übel schnell und frühzeitig eliminiert.
Frau Nahles hat mit ihren Referenten diesen einfachen Weg nicht gehen können.
Zur vollen Freunde verantwortungsbewusster Sparer kann man natürlich weiterhin staatliche Förderung den Verträgen zuführen.

Sollte sich bei dieser Ausführung ein Fehler eingeschlichen haben, so bitten wir um Korrektur.

Mit bergfestem Glückauf aus dem tollen Ruhrpott
Team Wilcke

Zum Thema Deutsche Renten aus der gesetzlichen Versicherung / allgemein und insbesondere auch im Vergleich zu Nachbarländern gab es gestern eine m.E. interessante Ausarbeitung auf den Nachdenkseiten “Warum sind die Renten in Deutschland nicht ähnlich hoch wie in Österreich? (https://www.nachdenkseiten.de/?p=93361). Wir dürfen die Politiker nicht von dem Thema “Renten” – ganz egal ob gesetzl. Renten oder Betriebsrenten fernhalten! – Ja, die Politiker müssen permanent mit ihrem Versagen und ihren Mängeln konfrontiert werden, damit sie ordentlich und gerecht arbeiten und nicht auf “vergessen” hoffen können. Dazu gehört, dass gemachte Fehler nicht nur eingestanden sondern auch korrigiert werden. Gerade der Bericht auf den NDS zeigt, dass die sog. “Renten-Experten” offensichtlich nicht an grundsätzlichen Lösungen interessiert sind, sondern immer nur Stückwerk abliefern in der Hoffnung, dass sich die Probleme biologisch lösen. Aber sie werden sich getäuscht haben – nicht alle Beschäftigten sind nicht versicherungspflichte Beamte oder Freiberufler, sodass die “biologische Lösung” ausbleiben wird!

Mir fehlt zunehmend der Druchblick oder das Rechtsverständnis!
Bin soeben zufällig auf die Seite ” https://rentenbescheid24.de/keine-krankenkassenbeitraege-bei-privatrenten/ ” gestossen und habe dabei folgende Textstelle gelesen:
“…Keine Krankenkassenbeiträge bei Privatrenten: Vermittlung durch das Versorgungswerk
Das Versorgungswerk der Presse war vermittelnd für die Altersabsicherung tätig. Es kooperiert zu Gunsten ihrer Mitglieder mit privaten Versicherungsunternehmen und hatte Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, um zum Beispiel günstige Gruppentarife für die Versicherten zu bekommen.
Diese Vermittlungstätigkeit im weitesten Sinne und die sich hieraus ergebenden Rentenleistungen sind keine Renten aus einem Versorgungswerk. Solche wären nach den Vorschriften des § 229 Absatz 1 Nr. 3 Renten aus Versicherungs-und Versorgungswerken, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet worden sind….”
Ich frage mich nun, wie sich die Rente, die durch die Vermittlung eines Versorgungswerkes letztendlich von einer Direktversicherung, die zu dem gar keine “Rente” ist in Bezug auf die unmittelbare Nähe zum Berufsleben unterscheidet. Hat es evtl. damit zu tun, dass es sich um das “Versorgungswerkes der Presse” handelt?

Hallo Hans-Walter,
das Thema ist überaus komplex. Ich bin Journalist und war mein Leben lang als Redakteur tätig. Für angestellte Redakteure gab es in den 80er-Jahren eine obligatorische Pflichtversicherung im Versorgungswerk der Presse. Der Arbeitgeber zahlte die Hälfte, der Arbeitnehmer die andere Hälfte. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer Begünstigter. Das ganze in Form einer Direktversicherung. Für diese betriebliche Altersvorsorge zahlt jeder Redakteur später in der Rentenphase die vollen Krankenkassenbeiträge. Wenn nun dieser Redakteur aus dem Verlag ausscheidet und sich als Freelancer selbstständig macht, kann er weiter in die bestehende Kapitallebensversicherung einzahlen, dabei übernimmt die Künstlersozialkasse den Arbeitgeberanteil und der Redakteur den Arbeitnehmeranteil. Da der Journalist jetzt auf eigene Rechnung arbeitet, ist er Versicherungsnehmer, weil einen Arbeitgeber gibt es ja nicht mehr. Für die in diesem Zeitraum erworbenen Versicherungsleistungen zahlt er selbstverständlich keine Krankenkassenbeiträge, weil es sich ja um eine private Altersvorsorge und nicht mehr um eine betriebliche handelt.
Ich hoffe, ich habe dir mit dem kleinen Exkurs Durchblick verschafft. Genau darauf zielt auch der Beitrag in Rentenbescheid24.
Dieses Prozedere gilt übrigens für alle anderen gleich gelagerten Fälle. Entscheidend ist die Versicherungsnehmereigenschaft. Sobald du Versicherungsnehmer wirst, zahlst du für diese Zeit keine Krankenkassenbeiträge mehr.

…wobei das Konstrukt der Presseversorgung (=Allianzvers.) mir recht fadenscheinig vorkommt: Das sog. Versorgungswerk der Presse fungiert nur als Vermittler und Verwalter der (DV)Verträge. Angreifbar wäre (m.M.) hier bereits der Alterstarifvertrag für Redakteure, der Red. VERPFLICHTET, die Versicherung durch den Verlag zu dulden (und auch einen Eigenbetrag zu leisten), was an sich der Vertragsfreiheit lt GG widerspricht, ggf Nötigung zum Vermögernsnachteil wäre. (Als Angebot des Verlags wäre das ja ok, nicht aber als Verpflichtung, an die sogar der Anstellungsvertrag gekoppelt ist). – Zudem hatte die Presseversorgung per 2004 ja geflissentlich darauf versichtet, auf die massiven Änderungen bei den Auszahlungsmodalitäten hinzuweisen – PS und mir eine Kündigung meines Vertrages (mit Hinweis meinerseits auf die Änderungen) an Ende 2003 dies wiederum mit Hinweis auf den Altervers.tarifvertrag verwehrt.

Hallo Helmut, danke für Deine Info.
Jedoch beweisen mir Deine Ausführungen, dass wir eine grundlegende Reform und Vereinheitlichung brauchen – auch wenn die Politiker glauben, durch immer neue Sonderregelungen die große Masse aufzusplitten und nach dem Motto teile und herrsche die eigenen Interessen nicht zu gefährten. Warum gibt es z. B. eine eigene Künstler-Sozialkasse – doch nur um die evtl. schlecht bezahlten (oder auch unproduktiven?) Künstler anders zu behandeln als die Putzfrau oder Supermarktkassiererin. Warum gehören Publizisten oder auch Journalisten zu Künstlern (nun Journalisten aktuell…)? Hat dies evtl. damit zu tun, dass die Medien (Presse / Rundfunk / Fernsehen öff-rechtl. als auch privat) eine starke Einflussmöglichkeit haben? Warum werden “Freelancer” aus der Gruppe “Künstler/Journalisten” anders behandelt als jeder andere Selbständige? Wieso übernimmt die staatlich alimentierte Künstler-Sozialkasse einen Teil der Arbeitgeber-Beiträge? Und auch die in der Künstler-Sozialkasse Versichterten entziehen sich der sozialen Verantwortung, die den gesetzlich Rentenversicherten aufgebürdet worden sind, was zu den Ausführungen des Herrn Lanz führt (s. https://dvg-ev.org/2023/01/die-rentenluege-in-den-medien-himmel-wir-muessen-ja-jaehrlich-110-mrd-euro-vom-bundeshaushalt-zuschiessen/). Natürlich kann man sagen “..die Beiträge der paar Künstler…” aber das ist ja nur eine Gruppierung – ich weiß nicht wie viele Versorgungswerke (die alle extra Gelder für Verwaltung/Vorstand etc. kosten) es sonst noch gibt (Apotheker, Anwälte, Architekten …..etc. ), die sich alle davon freihalten . Ich kann nur nochmals auf den Artikel der NDS (https://www.nachdenkseiten.de/?p=93361) verweisen, dessen totale Richtigkeit ich nicht final beurteilen kann (bin kein Rentenexperte); aber eine solche Umsetzung würde zu einer Gleichbehandlung beitragen, was natürlich manchen Gruppierungen ihre von mir oft wahrgenommen Selbstüberschätzung und Überheblichkeit nehmen würde. – Gut, für mein Rentnerdasein wird die aktuelle ges. Rente noch reichen; meinen Zwangsbeitrag zur KK/PV für meiner Direktversicherung habe ich bald abbezahlt – aber mir geht es um die wirtschaftliche Zukunft unsere KInder und Enkel, die später einmal immer mehr Kosten zu tragen haben, weil sich immer mehr selbst aus der Sozial-Pflicht befreien können.

Demnächst stehen die Sozialwahlen an.
Die DVG sollte bei den großen Krankenkassen entsprechende Listen erstellen.

Bei der Sozialwahl stellen sich keine politischen Parteien, sondern Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte so wie du. Sie machen sich für Rente und Gesundheit stark. Mit deiner Stimme gibst du ihnen die nötige Legitimation, um für deine Interessen einzutreten.

Sich für die Sozialwahlen bei den Krankenkassen aufstellen zu lassen ist grundsätzlich eine gute Idee. Ich fürchte nur, dass wir diesmal dafür bereits zu spät sind. Ich habe gerade recherchiert. Bei der Deutschen Rentenversicherung in Hessen habe ich gerade gelesen: In seiner öffentlichen Sitzung am 4. Januar 2023 hat der Wahlausschuss über die Zulassung der bis zum 17. November 2022 eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen entschieden. Bei der Techniker Krankenkasse ist die Listenaufstellung ebenfalls bereits abgeschlossen. Die Listenaufstellung ist bereits abgeschlossen. Es bleibt also nur der Weg, über Lobbyarbeit auf die Vertreter in den Listen Einfluss zu nehmen.

Das “zu spät” ist Absicht. Da wird unter der Hand rechtzeitig gekungelt und umproblematische Charaktere (für die Kungler) ausgesucht. Und das alles ohne daß die Öffentlichkeit = wir was mitkriegt.

Empfehlung einer Verfassungsbeschwerde!

Warum ist die Verfassungsbeschwerde BVerfG Urteil 28.02.2008 – 1 BvR 2137/06….“. an ihrer Zulassung gescheitert? Weil sich diese Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die nachfolgend genannten Urteile gerichtet wurde:
1.
a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 7/05 R-,
b) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 23/05 R -,
c) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 9/05 R -,
d) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 3/05 R -,
e) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 13/05 R -,
f) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2006 – B 12 KR 5/05 R –
2.
mittelbar gegen § 248 Satz 1 SGB V in der Fassung des Art. 1 Nr. 148 Buchstabe a des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190) gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 28. Februar 2008.

Mein Vorschlag, für Ihre Vorbereitung einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde:

Ich erhalte eine unmittelbare Versorgungszusage ( Direktzusage ). Vertragsbeginn 1.10.1978. Monatliche Auszahlung seit 1.11.2007 mit „Mehrfachverbeitragung“,

Ich fühle mich als Betroffener durch das Gesundheits- Modernisierungs- Gesetz (GMG) vom 1.1.2004 als „Enteignet“. Meine „Eigentumsgarantie“ lt. Grundgesetz (GG) wurde durch das (GMG) verletzt „und das sogar Rückwirkend“!

Warum?
Weil die Eigentumsgarantie Grundgesetz (GG), nach Art. 11 Abs. 1 sozialversicherungs-rechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften schützt, die der Sicherung meiner Existenz dienen und im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind. Unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrenten sind eigentumsrechtlich geschützt.

Die Enteignungsermächtigung (GG) Art. 14 ist dem Staat nicht eingeräumt, wirtschaftliche Interessen des einen gegen den anderen durchzusetzen (a.a.O., S. 290). Die Enteignung ist so lange unzulässig, als dem Wohl der Allgemeinheit auch ohne Enteignung Rechnung getragen werden kann.

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Ich unterstreiche Ihre Forderung nach finanzieller Entschädigung und sofortigem Stopp der Mehrfachverbeitragung, weil das Gesundheits- Modernisierungs- Gesetz (GMG) vom 1.1.2004 unserer „Eigentumsgarantie“ lt. Grundgesetz (GG) verletzt und wünsche mir, dass es uns, dem DVG gelingt, diesen Missstand aufzulösen.

zu dem Artikel und den Gedanken ist noch das Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvR 1660/08 zu sehen (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/09/rk20100928_1bvr166008.html), da es oftmals auch von der Politik zitiert wird.
Besonders ist zu erwähnen die Rd.13, in der eine “Versorgungszusage des Arbeitgebers” gefordert wird (bei meiner “Verhandlung am LSG in Darmstadt machte der Richter die Aussage, dass schon allein der Abschluss eines Vertrages über den Arbeitgeber diese Versorgungszusage darstellt!).
Außerdem legt hier das Gericht fest (denn es gibt ja keine Durchführungsbestimmungen des Gesetzgebers), dass es deshalb eine betriebliche Altersvorsorge ist, da der Arbeitnehmer die versicherte Person ist und der Arbeitnehmer der Versicherungsnehmer ist.
Darüber hinaus gibt es auch noch andere interessante Aussage.

völlig korrekt m. M.: Der rückwärtige Eingriff in Verträge vor 2004 durch das GMG ist tatsächlich eine Enteignung im Sinn des Grundgesetzes, das zudem (i, Fall einer Enteignung) zwingend eine Entschädigung vorschreibt (wozu das BVerfG niemals etwas gesagt hat). Insofern müsste zumindest die Doppelverbeitragung für Altverträge (auch rückwärtig) aufgehoben und, falls bezahlt, rückerstattet werden. = Konkret habe ich Doppelverbeitragungen ab 2/2013 – 2017 bezahlt und verweigere seither weitere Zahlungen (die von mir bis 1/2023 gefordert werden); wogegen meine KV natürlich widerspricht, auf mein Argument wg Enteignung aber erst gar nicht eingeht. Insofern halte ich eine weitere Verfassungsbeschwerde zu obiger Argumentation für mögl.w aussichtsreich.

Ich hätte da auch zu einem Sonderfall eine Frage:
Ich habe eine Direktversicherung 2001 abgeschlossen und werde sie in einer Summe am 1.8.2022 ausgezahlt bekommen.

Nun war ich die längste Zeit der Einzahlung, von 1994, also auch bei Abschluss 2001 bis 31.12.2014 privat krankenversichert und habe dadurch keinerlei Krankenversicherungsbeiträge gespart, genauso wie mein Arbeitgeber. Erst vom 1.1.2015 an war ich in der Barmer gesetzlich krankenversichert. Am 1.1.2019 habe ich den Arbeitgeber gewechselt und die Versicherung wurde auf mich als Versicherungsnehmer und Versicherten umgewandelt.

Hieße das dann, das die Krankenkasse bei Auszahlung nur die Beiträge auf Zahlungen verlangen kann, die zwischen dem 1.1.2015 und dem 31.12.2018 erfolgten.
Könnte da ein Einspruch wenn es anders ist Erfolgt haben?

Thema:
Krankenkasse der Rentner.
In die Krankenkasse der Rentner wird generell nur die/derjenige aufgenommen der auch eine gesetzliche Rente bezieht! Rentner aus Berufsständigen Versorgungswerken können nicht in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen werden, selbst dann nicht, wenn Sie schon immer nur in der GKV waren.
Daher fallen auch die Freiebeträge bei der Betriebsrente weg.
Eine Ungerechtigkeit die durch nichts zu begründen ist.

Zum SZ Bericht bzw. Kommentar von Thomas Kießling
Servus Thomas,
bei aller Euphorie über den gut gemeinten Bericht in der SZ, muss ich doch Wasser in den Wein schütten. Der Bericht spiegelt nicht allein das eigentliche Unrecht an den 6 Millionen „Betrogenen“, die privat vorgesorgt haben, sondern werden mit den „Betriebsrentnern“ in einen Topf geworfen, wobei für beide Fälle von einer „Doppelverbeitragung“ gesprochen wird und das ist nicht richtig.
„Betriebsrentner“ zahlen auf die vom Arbeitgeber freiwilligen zusätzlichen Leistung nur bei deren Auszahlung ihrer „Betriebsrente (rentenähnlichen EINNAHMEN)“, einmal, den gesetzlich festgelegten vollen KK-Beitrag (100%).
Dagegen haben wir, die privat ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgeber unsere ALTERSVORSORGE durch Gehaltsumwandlung finanziert haben, bereits bei der Ansparung unserer Kapital-Lebensversicherung bezogen auf unser Gehalt mit dem Arbeitgeber zusammen den vollen KK-Beitrag (100%) bezahlt und wurden bei der Auszahlung unserer einmaligen Versicherungssumme (keine Kapitalabfindung) ohne gesetzliche Grundlage noch einmal zur Zahlung des vollen KK-Beitrags gezwungen, wodurch eben als einziger Fall eine „Doppelverbeitragung von 200%“ entstanden ist!
Der Bericht entspricht der Strategie des Vereins, die keine klare Trennung des Unrechts zu den “Betriebsrentnern” vornimmt und somit ebenfalls „Ungleiches mit Gleichem“ argumentiert, als Folge eben des Lösungsweges, des „politisch machbaren“.

Aus meiner Sicht zählt die beschriebene Lösung mit dem Freibetrag als neues “Unrecht”, da nur die aktuellen Beitragszahler profitieren, die aber ihre 10-jährige Beitragszeit hinter sich haben gehen leer aus. i

Ich habe der SZ einen Leserbrief vorgeschlagen, ich hoffe er wird veröffentlicht!