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Rentner sind im Vergleich zu Pensionären arme Schlucker. Pensionen fallen deutlich höher aus als Renten. Ist das gerecht?

Pensionäre müssen sich um ihre Altersvorsorge keine Sorgen machen – der Staat alimentiert sie reichlich, so dass sie ein auskömmliches Leben haben, anders als Rentner. Schließlich habe der Dienstherr dem Beamte „im Alter einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren“, so das Gesetz. Das Alimentationsprinzip leitet sich aus dem „hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums“ ab, der als solcher verfassungsrechtlich von Artikel 33 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes garantiert ist. Dieser „hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums“ wiederum fußt auf den Vorstellungen des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I aus dem 18. Jahrhundert, wie es in einer juristischen Seminararbeit über die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ heißt.

Unterschied Pension | Rente

Wie groß ist der Abstand zwischen Pension und Rente? Das lässt sich am Renten- und Pensionsniveau ablesen. Das Rentenniveau liegt bei 48,2 Prozent, das Pensionsniveau bei 71,75 Prozent laut Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG § 14 Höhe des Ruhegehalts). Allein diese Zahlen  in punkto Pension und Rente sagen schon viel aus. Dazu kommt, dass sich diese 71,75 Prozent – im Unterschied zu Angestellten – auf die Bezüge der zwei Jahre vor der Pensionierung berechnet (‘ruhegehaltsfähige Dienstbezüge’). Meist werden Beamte vor der Pension noch einmal befördert, was die Pension steigen lässt.

Das heißt, der durchschnittliche Pensionäre bekommt ein Vielfaches dessen, was ein durchschnittlicher Rentner auf seinem Rentenbescheid vorfindet. Natürlich wiegelt der Deutsche Beamtenbund ab, Rente und Pension seien nicht vergleichbar. Der Beamtenbund spricht von „Neiddiskussion“. Er verweist immer darauf, dass ja viele Beamte ein Studium haben.

Direkter Vergleich

Aber wie sieht denn der direkte Vergleich eines studierten Nicht-Beamten und eines studierten Beamten in ein und dem gleichen Beruf aus? Wie der Vergleich Rente und Pension? Die „Wirtschaftswoche“ hat Pension und Rente nebeneinander gestellt und dabei, wegen der Vergleichbarkeit, einen Hauptschullehrer genommen:

„Kurt Hartmann, Hauptschullehrer in Nordrhein-Westfalen, hat erst im Lehrerzimmer bemerkt, wie sich der Unterschied zwischen Angestellten und Beamten anfühlt. Kein gutes Gefühl, denn Hartmann ist angestellt. 2002 hatte er wegen des Lehrermangels seinen Job als Sporttrainer aufgegeben und als Sport- und Biolehrer angefangen. Mit 46 war er für die Verbeamtung zu alt. Nun ist er 64, die Rente naht. Sein Rentenbescheid freut ihn wenig: Monatlich wird er 2650 Euro erhalten, 312 Euro davon aus der tarifvertraglichen Betriebsrente der Zusatzkasse VBL, 233 Euro kommen von der Rheinischen Versorgungskasse.“ Als verbeamteter Lehrer hätte er in seiner Entgeltstufe 3585 Euro Pension brutto bekommen, rechnet  Hartmann vor. Hartmann fühlt sich als „Lehrer zweiter Klasse“. Hochgerechnet auf sein komplettes Erwerbsleben entgehe ihm durch die Nichtverbeamtung ein kleines Einfamilienhaus.

Die Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer NRW (SchaLL NRW) habe, so „Wirtschaftswoche“ eine Studie in Auftrag gegeben, um die lebenslangen Nettonachteile von Lehrern zu berechnen, je nach Status. Demnach betrage der Nettonachteil eines Angestellten mit 42 Jahren bis ans Lebensende insgesamt zwischen etwa 175 000 (Ledige) und 275 000 Euro (Verheiratete, zwei Kinder).

Pension von 2940 Euro

Auf wie viel Beamten im Schnitt kommen, lässt auch ein Artikel der „Bild“ vom 20. Januar 2017 erahnen:  Danach bekommt ein Bundesbeamter im Schnitt eine Pension von 2940 Euro, die Durchschnittsrente von Männern im Westen lag 2017 bei 1079 Euro im Monat, im Osten bei 1181 Euro.

Rentner schaffen es nicht, wie das Beispiel Hartmann zeigt, die Lücke durch betriebliche Altersvorsorge auch nur annähernd zu schließen. In den kommenden Jahren wird die Diskrepanz eher größer als kleiner, denn das Rentenniveau wird ab 2025 auf deutlich unter 48 Prozent fallen. Ihre betriebliche Altersvorsorge müssen Rentner versteuern und verbeitragen, so dass sie sich unterm Strich kaum rechnet.

Kostenlawine von 1,4 Billionen

Der Bund der Steuerzahler prangert die Ungleichheit schon seit mehr als zehn Jahren an. Seitdem ist nichts passiert. Fakt ist, dass bis 2050 eine Kostenlawine von knapp 1,4 Billionen Euro auf die deutschen Steuerzahler zurollt, so der Bund der Steuerzahler. Denn, zu den Bundesbeamten kommen ja noch die Landes- und Kommunalbeamten.

Übrigens, anders als bei Angestellten zählt bei Beamten ein Studium bei der Berechnung der Pension mit maximal drei Jahren. Ein ‘Mindestruhegehalt’ sichere, so die „Wirtschaftswoche“, sie selbst bei kurzer Dienstzeit nach unten ab. „Wenigstens 35 Prozent der maßgeblichen Bezüge gibt es beim Bund; nicht unter rund 1800 Euro im Monat – und selbst dieser Mindestwert liegt über den Durchschnittsrenten langjährig rentenversicherter Angestellter“, schreibt das Magazin. Allerdings sei in der Pension implizit schon eine Betriebsrente inbegriffen – die müssen Nicht-Beamten von ihrem Gehalt ansparen. Wie viel davon netto nach Abzug von Steuern und Krankenkassen- sowie Pflegebeiträgen übrigbleibt, wissen Direktversicherungsgeschädigte nur zu gut: gerade einmal 80 Prozent.

Pensionen 2019 weiter angestiegen

Wie die BILD-Zeitung in Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes berichtet, erhielt ein Bundesbeamter 80 Euro mehr Pension als im letzten Jahr. Im Schnitt ergebe sich damit ein Wert von 3210 Euro. Bundesbeamtinnen bekämen zwar „nur“ um die 2580 Euro, doch auch diese Summe sei im Vergleich zum Vorjahr um 70 Euro gestiegen.

Pensionen:

Pensionäre Durchschnittliche Pension 2019
Bundesbeamter 3.210 Euro
Bundesbeamtin 2.580 Euro
Landesbeamter 3.400 Euro
Landesbeamtin 2.820 Euro
Lehrer 3.620 Euro
Lehrerin 2.890 Euro

 

Genau wegen dieser Ungerechtigkeit fordert der Sozialverband VdK ein “Rentensystem für alle”. 

Rentnern und Pensionären – zwei Welten

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Bild von mikefd auf Pixabay