Niedrigerer Rentenfaktor – Tausende Euro weniger Rente? Wer jetzt widersprechen kann

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Viele Rentenversicherer haben Anfang 2023 den sogenannten Rentenfaktor gesenkt. Nun ist ein Urteil zugunsten der Versicherten rechtskräftig. Das berichtet das Nachrichtenportal von t-online, das wir an dieser Stelle zitieren dürfen – unten stehend auch der entsprechende Link dazu.

„Wer privat fürs Alter vorsorgt, hat womöglich schon davon gehört: Seit einigen Monaten bieten einige Anbieter von privaten Rentenversicherungen einen geringeren Rentenfaktor. Das ist schlecht für Versicherte, denn dieser Faktor bestimmt, wie viel Rente sie später für ihr Erspartes erhalten. Doch für einige Betroffene gibt es Hoffnung.

Wie der Geldratgeber „Finanztip“ berichtet, ist nun ein Urteil des Landgerichts Köln rechtskräftig, nach dem es in vielen Fällen ungültig ist, wenn ein garantierter Rentenfaktor in bestehenden Verträgen gesenkt wird. Denn das stelle effektiv eine Rentenkürzung dar (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22).

Beispiel: Wer bis zum Ende der Laufzeit 100.000 Euro angespart hat, bekäme bei einem Rentenfaktor von 25 später jeden Monat 250 Euro Rente. Sinkt der Rentenfaktor auf 20, wären es nur noch 200 Euro.

Denn laut Gericht dürfen Versicherer den Rentenfaktor nicht einseitig senken und als einzigen Grund die dafür niedrigen Zinsen nennen. So hatte es etwa der Versicherer Zurich getan und den Rentenfaktor um 25 Prozent gedrückt. Da Zurich das Urteil inzwischen akzeptiert hat, können Versicherte der Herabsetzung des Faktors laut „Finanztip” nun widersprechen.

Auch wer nicht bei der Zürich rentenversichert ist, kann unter Umständen profitieren. So gehen Sie vor: Haben Sie eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente, eine private Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge, sollten Sie sich den Vertrag und die bisherigen Schreiben des Versicherers genau anschauen. Wurde der Rentenfaktor gesenkt?

Dann weisen Sie Ihren Anbieter in einem formlosen Schreiben auf das Urteil hin und fordern Sie, dass der ursprüngliche Rentenfaktor aus Ihrem Vertrag wieder gilt. Das formlose Schreiben ist unten im Link enthalten.

Erhalten Sie bereits eine geringere monatliche Rente, weil der Rentenfaktor niedriger ausfiel, sollten Sie ebenfalls handeln. Verlangen Sie unter Berufung auf das Urteil eine Nachzahlung. Das ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Also auch noch für das Jahr 2020, sofern Sie bis spätestens 31. Dezember 2023 reagieren.

Verwendete Quellen

Finanztip-Newsletter vom 29. September 2023

finanztip.de: „Rentenfaktor: Diese Zahl bestimmt, was Deine Rentenversicherung später wert ist”

www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/privatevorsorge/rentenversicherung/id_100252670/rente-urteil-zum-rentenfaktor-rechtskraeftig-wer-geld-zurueckbekommen-kann.html

Foto: Pixabay

Redaktion: Thomas Kießling