Endlich in vielen Medien: Doppelverbeitragung belastet Millionen Betriebsrentner enorm – wann kommt der Stopp?

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In das Thema „Stopp der Doppelverbeitragung“ kommt plötzlich ordentlich Schwung. Zahlreiche Zeitungen in Deutschland haben Ende letzter Woche den Skandal mit der Doppelverbeitragung aufgegriffen.  Endlich – so der DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V.

Von der Frankfurter Rundschau, über die WirtschaftsWoche, die ARD, den Münchner Merkur bis hin zur Internetplattform verischerungsbote.de, alle haben sie in der vergangenen Woche das Thema „Stopp der Doppelverbeitragung“ auf Betriebsrenten und Direktversicherungen – zum Teil äußerst hart thematisiert.

Da war von „Betrug – Millionen Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge“ (Münchner Merkur) die Rede, vom „Betriebsrenten Wahnsinn“ (ARD) und von „Doppelbeiträge für Millionen Rentner abschaffen – staatlich abgesegneter Betrug“.

„Wir wundern uns schon lange, dass die Medien diesen – tatsächlich staatlich abgesegneten Betrug – nicht schon längst aufgegriffen haben und fordern schon seit über 10 Jahren, ihn abzuschaffen“, sagt Andreas Reich, Vorstandsmitglied des DVG, „wir haben jedenfalls schon längst vehement darauf aufmerksam gemacht und Forderungen an die Politik gestellt – der Kanzler hat uns den Stopp mehrfach versprochen, aber noch nicht Wort gehalten“, so Andreas Reich weiter. „Noch ist ein Jahr Zeit, um die geprellten Inhaber von 21 Millionen Betriebs- und Direktversicherungsverträgen eine Lösung zu präsentieren – sonst sieht man ja, wie die Wahlen ausfallen, wir können unsere Tausenden von Mitgliedern auch keine Wahlempfehlung für die Parteien aussprechen, die uns – sagen wir es mal mit anderen Worten – gelinkt haben.“

Andreas Reich schickt mit insgesamt über 20 Millionen Rentnern*innen in Deutschland eine weitere Zahl ins Rennen. „Wer Rentner quält, wird abgewählt“, haben wir in unseren zahllosen Protestmärschen gerufen – unter anderem in Erfurt vor dem Bundesarbeitsgericht, in Kassel vor dem Bundessozialgericht – in Wiesbaden vor dem Hessischen Landtag und gar in Berlin vor dem Brandenburger Tor und einmal vor dem Bundeskanzleramt. Alles hat nichts genutzt – nie wurden wir richtig ernst genommen und gehört. „Vor dem Bundeskanzleramt kam ein Mitarbeiter der Poststelle heraus, um unseren Protestbrief entgegenzunehmen – wir hätten ihn gleich der Putzfrau geben können – wobei der Beruf der Putzfrau hier nicht diskreditiert werden soll“, so Andreas Reich. Nun aber – rund ein Jahr vor der Bundestagswahl und nach sehr rechtslastigen Ausgängen bei Landtagswahlen wendet sich offenbar das Blatt – und die Blätter im Medienwald berichten entsprechend.

Hier einige konkrete redaktionelle Beiträge der Medien aktuell:

„Millionen Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge: „Staatlich abgesegneter Betrug“ titelte der Münchner Merkur am 15. Sept 2024 – und führt weiter aus: Die Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten ist ein langjähriges Problem. Trotz Entlastungsversuchen der Bundesregierung bleibt die Unzufriedenheit groß.

Und damit wird die Dimension richtig umrissen: In Deutschland sind etwa 21 Millionen Menschen berechtigt, eine Betriebsrente zu beziehen, wie das Bundesarbeitsministerium im letzten Jahr bekannt gab. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, da das Rentensystem in Deutschland auf einem Drei-Säulen-Modell basiert. Die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge sollen zusammen dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Alter finanziell abgesichert sind. Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Durchschnittlich können Rentnerinnen und Rentner nur mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro rechnen.

Doppelverbeitragung der Rente: Darum zahlen Rentner doppelt für die Krankenkasse

Die Altersvorsorge in Deutschland funktioniert am besten, wenn Rentnerinnen und Rentner im Alter mehrere Einkommensquellen haben. Daher ist es wenig überraschend, dass die sogenannte „Doppelverbeitragung“ für diese Gruppe seit Jahren ein Ärgernis ist. Denn wer neben einer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente erhält, muss derzeit sowohl auf die Rente als auch auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Dies hat folgenden Grund: Gemäß Sozialgesetzbuch (SBG) müssen Krankenkassenbeiträge auf alle Einkünfte einer Person gezahlt werden. Allerdings nur bis zu einer jährlich anzupassenden Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. 2024 liegt diese bei 62.100 Euro. Alle Einkünfte einer Person werden also addiert – und wenn die Gesamtsumme unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen auf alle Einkünfte Beiträge gezahlt werden. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Renten jeglicher Art sind von diesen Regeln nicht ausgenommen. Da Rentnerinnen und Rentner in der Regel nicht mehr als 69.300 Euro im Jahr zur Verfügung haben, zahlen sie auch auf alle Einkünfte ihre Beiträge – und das eben auch doppelt.

Entlastung für Rentner: Freigrenze für Betriebsrente reicht vielen nicht

Um dieses Problem zu lösen, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren einen Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt. Bis zu 176,75 Euro im Monat sind beitragsfrei. Dies entlastet Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Betriebsrente zumindest etwas. Laut Bundesgesundheitsministerium entspricht dies einer jährlichen Entlastung von 1,2 Milliarden Euro.

Als Beispiel kann hier genannt werden: Thomas L. ist Rentner. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt er eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Dazu hat er noch eine betriebliche Rente in Höhe von 600 Euro im Monat. Seine jährlichen Einkünfte belaufen sich also auf 25.200 Euro (brutto). Das liegt deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62.100 Euro im Jahr, deshalb muss Thomas auf beide Einkünfte Beiträge zahlen.

Auf die Betriebsrente gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Thomas muss also nur auf 423,25 Euro KV-Beiträge zahlen. Seine Krankenkasse fordert einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent, auf die Betriebsrente zahlt er also 61,79 Euro für die Krankenkasse im Monat.

Bei der gesetzlichen Rente gilt ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent, den Rentner nur zur Hälfte zahlen müssen. Die Rentenversicherung überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Krankenkasse. Thomas L. zahlt auf die gesetzliche Rente monatlich 109,50 Euro als KV-Beitrag.

Insgesamt zahlt Thomas jeden Monat also 178,07 Euro an seine Krankenkasse.

Diese Entlastung ist für die Millionen von Rentnerinnen und Rentnern jedoch nicht ausreichend. Besonders ärgerlich ist die „Doppelverbeitragung“ bei Direktversicherungen, die bereits Jahrzehnte vor der Einführung der Regelung im SGB abgeschlossen wurden. Denn auch wer eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhält, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, muss Krankenkassenbeiträge zahlen.

Ampel will Lösungen für doppelte Beiträge von Rentnern finden

Ein Beispiel dafür liefert eine Betroffene in der WirtschaftsWoche. Sie erhielt 2017 aus ihrer in den 80er Jahren abgeschlossenen Direktversicherung einmalig 70.000 Euro. Obwohl die Versicherung über ihren Arbeitgeber lief, hat dieser nie Beiträge geleistet. Dennoch gilt diese Versicherung als Betriebsrente, auf die nun Krankenkassenbeiträge fällig werden. 100 Euro im Monat für zehn Jahre, berichtet die Frau. Sie bezeichnet dies als „staatlich abgesegneten Betrug“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat bereits mehrfach angekündigt, eine Lösung für dieses Problem finden zu wollen. Doch bisher gibt es keinen Vorschlag – und die Ampel-Koalition hat nur noch ein Jahr Zeit. „Wer die Wahlergebnisse richtig lesen kann, der sieht doch auch, dass es schon fünf nach 12 ist – jetzt muss gehandelt werden, man kann ein Viertel der Bevölkerung – über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner – nicht einfach vor den Kopf stoßen“, sagt Andreas Reich – und ein Jahr Zeit findet er viel zu lang. „Die müssen jetzt spätestens im Spätherbst zu Potte kommen – sonst wird es für die etablierten Parteien extrem schwierig.“

Text: Thomas Kießling

Foto: pixabay