Hohe Entschädigung für Versicherte möglich – bei Lebens- oder Rentenversicherungen könnten auch DVG-Mitglieder davon profitieren

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Versicherte, die ihre Direktversicherung als Lebens- oder Rentenversicherung in den Jahren zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob sie nicht zu wenig auf ihre Verträge ausbezahlt bekommen haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes mit Aktenzeichen IV ZR 448/14 hat die Rechte der Versicherten massiv gestärkt – und es geht um richtig viel Geld.

Grund für die Möglichkeit, die Verträge anfechten zu können, ist die „mangelhafte Widerrufsbelehrungen in den Vertragstexten“. Dadurch seien heute noch viele Versicherungsverträge anfechtbar, man nennt dies „ewiges Widerrufsrecht“.  Dies hat die Plattform Verbraucherzentrum klargestellt. Der WDR hat den Sachverhalt ebenfalls in einem Beitrag verdeutlicht. Beide Quellen sind unten einsehbar. Das ist umso wichtiger, da auf der Plattform Verbraucherzentrum eine Maske für kostenfreie Vertragsprüfung hinterlegt ist, die man ausfüllen kann.

„Leider kommt nicht jeder der im Zeitraum angesprochenen Verträge für eine Rückerstattung in Frage, das wird durch eine bestimmten Ziffer- und Vertragsnummer-Kombination sehr schnell deutlich“, sagt Andreas Reich, Vorstands-Mitglied im DVG – Verein der Direktversicherungsgeschädigten e.V. – er hat für seine Verträge die Prüfung schon durchgeführt: Ergebnis leider negativ. „Allerdings kann eine kostenfreie Prüfung ja nicht schaden“, so Andreas Reich weiter. Dass die damals auch von Millionen Direktversicherungs-Kunden abgeschlossenen Verträge Humbug und nicht nur moralisch falsch sind, dass haben die DVG-Mitglieder schon längst gemerkt. Sie sind Opfer der Doppel- und Mehrfachverbeitragung auf Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen. „Hier müsste der Stopp der Doppelverbeitragung schon längst von der Politik beschlossen sein – Bundeskanzler Scholz hat es öffentlich und im Bundestag mehrmals versprochen, aber nichts ist bislang geschehen. Er hat sein Versprechen bislang nicht gehalten. Das ist ein Skandal.“

Quelle:

www.verbraucherzentrum.info/vz-taboola-entschaedigung?utm_source=microsoft&utm_medium=native&utm_campaign=LV_MS_KA_Native-Desktop&utm_content=71674678519006&h_campaign_id=590211924&bng_id=1146792358743497&h_ad_id=71674678519006&msclkid=b782744f43e911f723a4129be665fcb5#versicherungsstatus

Text: Thomas Kießling

Foto: pixabay

Redaktion: Andreas Reich