„Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

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„Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung Milliarden für Corona erstatten

Unter dieser Überschrift erschien bei Focus-Online: 30.09.2024 00:00 Uhr und anderen Zeitungen folgender Text:

 

Der Bund ist nach einem neuen juristischen Gutachten aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, der Pflegeversicherung die in der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten.

Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Bezahlung von Pflege­Boni für die Beschäftigten seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien, heißt es in dem Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde. Es liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.

Die Verwendung von Beitragsgeldern für die Corona-Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, heißt es darin. „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden”, argumentiert die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg in dem Gutachten.

Mehrausgaben von 13 Milliarden Euro

Corona-Tests, Pflege-Boni und andere Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher aber nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert. Nach wie vor sind laut DAK und anderer Kassen rund 6 Milliarden Euro offen.

Die Frage der vollständigen Kompensation ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt. Zum Jahresanfang 2025 ist nach Schätzungen der Krankenkassen eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozent Prozentpunkte nötig.

Diese Erhöhung ließe sich nach Ansicht von DAK-Vorstandschef Andreas Storm verhindern, wenn der Bund die Corona-Kosten vollständig erstattet. „Das Ergebnis unseres Rechtsgutachtens ist eindeutig: In der Pandemie gab es eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern, die angesichts der akuten Finanzprobleme jetzt korrigiert werden muss“, sagte er dem RND. „Wenn die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 6 Milliarden Euro noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, kann für die Versicherten die drohende Beitragserhöhung zum Jahreswechsel vermieden werden, mahnte er.

Pflegeversicherung vor der Insolvenz?

Mittlerweile gibt es ebenfalls über das RedaktionsNetzwerk Deutschland neue Meldungen über eine bevorstehende Insolvenz der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Lauterbach dementiert dies zwar da er sich noch etwas einfallen lassen will.

Was sein Einfall seien könnte ist uns allen bekannt. Es gibt Beitragserhöhungen, da der Gesundheitsminister und der Gesamtverband der Krankenkassen (GKV) nicht gewillt sind offen zu legen, wieviel Gelder die Bundesregierung für nicht beitragsgedeckte Leistungen seit 1957 nicht bezahlt hat.

Auch Minister Heil leugnet die Fehlfinanzierung der nicht beitragsgedekten Leistungen und äußerte, es gebe noch Querfinanzierungen, wobei er bis jetzt noch keine Zahlen dafür vorgelegt hat.

Der Herr Lauterbach beantwortet dazu nicht auf Briefe von uns, der GKV lässt über die Politik per Gesetz Gelder aus anderen Quellen einkassieren, Dazu gehören auch die per Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) eingezogenen Krankenkassenbeiträge aus der Doppelverbeitragung.

Schulden der Bundesregierungen an den Sozialversicherungen

Neben der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung wurden und werden auch die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung seit 1957 durch die Bundesregierung um Beträge für nicht beitragsgedeckte Leistungen in Billionen Höhe betrogen. Für die Rentenversicherung gibt es die bekannte „Teufel-Tabelle“ die an Hand, der jährlichen Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung und seiner Vorgänger, erarbeitet wurde. Diese Tabelle besagt, dass bis Ende 2022 die Fehlsumme 988 Milliarden Euro beträgt. Wenn man annimmt, dass der Durchschnitt in den 67 Jahren 14.746.268.656 Milliarden Euro beträgt, so ist die Fehlsumme zum jetzigen Zeitpunkt über 1 Billion Euro. Dies allein ist Fehlsumme für die Rentenversicherung, aber es fehlen leider die Zahlen für die Krankenversicherung, die Lebensversicherung und die Arbeitslosenversicherung die auch Fehlfinanzierungen haben.

Seit 1957 waren und sind folgende Parteien an den Regierungen vertreten: CDU/CSU, SPD, FDP und Die Grünen. Es gab noch in der Anfangszeit die DP, eine Vorgängerpartei der FDP.

Welche Parteien sind überhaupt noch wählbar?

Also sollte man sich genau überlegen welche Partei für die nächste Bundestagswahl wählbar ist.

Dazu sollte man auch überlegen, ob AfD und BSW wählbar sind, da beide bis jetzt noch keine Äußerungen über die Zukunft der Sozialversicherungen gegeben haben.

Jeder normal denkender Mensch in Deutschland ist in der Lage zu erkennen, warum die Schieflage bei den gesetzlichen Sozialversicherungen so ist wie sie ist.

Regierungen, die die Ursache mit ihrer Politik gezielt verursachen, Bundesgerichte die die Politik im Namen der Demokratie für gut heißen und nichts unternehmen bzw. den Gesetzgebern immer Recht geben, so wie bei der Doppelverbeitragung.

Wie demokratisch ist Deutschland?

Hier ist die Frage: Wie demokratisch ist Deutschland, wenn Personengruppen, trotz Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, anders behandelt werden. Wem wundert es wenn man weiß, dass dieses Grundgesetz gegen den Wunsch der damaligen Alliierten durch Altbeamte einen Artikel bekamen, in dem Beamten Rechte gegeben wurden, die die Demokratie aushebelt.

Lesen sie auch den Artikel „Ist Deutschland ein demokratischer Sozialstaat oder ein Relikt aus Feudalzeiten“ auf unserer Homepage. hier

Liebe Leserinnen und Leser,

In den letzten Tagen haben Krankenkassen begonnen, Beitragserhöhungen zum 1. Oktober anzukündigen.

Legen sie dagegen Widerspruch ein, diese Beitragserhöhungen dienen nur dazu die Fehlfinanzierungen der Bundesrepublik mit Beiträgen auszugleichen. Dies ist eine Zweckentfremdung von Beitragsgeldern und wie die oben genannte Studie beschreibt, damit Grundgesetzwidrig.

Machen Sie Gebrauch von den Widersprüchen, lassen Sie sich nicht alles gefallen.

Andreas Reich Öffentlichkeitsarbeit dvg-ev.org

Bild: gettyimages