Bild: DVG
Text: Reiner Korth 14.01.2025
Und Kandidat Habeck möchte einführen, was schon existiert
SPD Kanzlerkandidat Scholz hat sich am Montag, 13.01.2025 in einem Bürgerdialog den Fragen der Wählerinnen und Wähler in Bielefeld gestellt. Zu Wort gekommen ist auch unser DVG Kollege M. Berkenkamp. Er hat Olaf Scholz an seine Versprechen, die Doppelverbeitragung abzuändern, erinnert und nachgefragt, wann denn jetzt endlich eine Lösung kommt? Die Antworten von Olaf Scholz waren erneut völlig unverbindlich. O. Scholz “kennt das Thema” und sagte, daß “die Betroffenen immer wieder darauf zurückkommen” und ihn fragen, findet er gut. Das Bundesverfassungsgericht “hat gesagt, “man könnte das so machen” mit der Doppelverbeitragung. Scholz zeigte auch Verständnis für die Betroffenen. Es war von den Sparern anders geplant und “plötzlich kam es dann ganz anders und das ärgert einen”, nämlich die Rentner. Und Scholz ergänzt, er “denkt immer wieder nach, was man weiter machen kann” zur Lösung des Problems. Mit diesen stereotypen Antworten, die Kanzler Scholz bereits mehrfach gegeben hat, bleibt er jedoch erneut im Ungefähren. Konkrete Maßnahmen, konkrete Daten sind nicht erkennbar. Die SPD wirbt zwar in ihrer Wahlbroschüre mit dem Satz “Jede:r Rentner:in verdient Respekt und Anerkennung”, aber diese Aussage ist nach den jetzigen Ausführungen ihres Kanzlerkandidaten in Bielefeld eher als Spott und Hohn aufzufassen als denn der Glaube daran, daß der Kanzler die Doppelverbeitragung wirklich abschaffen würde. Respekt vor Rentnern sieht anders aus.
Grünen Kanzlerkandidat Habeck fordert Krankenkassenbeiträge auf Kapitalerträge
Und während Olaf Scholz sich ganz viel Zeit nimmt und weiter nachdenkt ist den Presseberichten zu entnehmen, daß Robert Habeck, Kanzlerkandidat der Grünen Partei, die Einführung von Sozialabgaben auf Kapitalgewinne fordert, um das marode Finanzierungssystem der Krankenkassen zu pampern. Ja, da reiben wir uns doch verwundert die Augen, “Krankenkassenbeiträge auf Kapitaleinkünfte”, die gibt es doch längst, bereits seit dem Jahr 2004. Seitdem nämlich sind auf Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen Krankenkassenbeiträge zu zahlen, und zwar auf den “vollen Auszahlungsbetrag”, nicht nur auf die Zinsen. Sehr zum Ärgernis der Altersvorsorgesparer, weil sie sich durch dieses rückwirkende Gesetz um ihre Sparerträge betrogen fühlen. Und die Koalition aus SPD und Grünen hat dieses Gesetz (§ 229 SGB V) damals im November 2003 sogar selber beschlossen. Aber das hat der Kandidat Habeck wohl bis heute noch nicht gewußt. Robert Habeck glaubt, er habe mit dieser Idee etwas ganz Neues erfunden. In der Presse war zu lesen, “Habeck… hatte den Vorschlag aus dem Wahlprogramm seiner Partei… konkretisiert” (SPIEGEL online vom 14.01.2025). Einmal mehr ist in ganz erschreckender Weise erkennbar, wie weit sich die uns regierenden Politiker von den Sorgen und Alltagsnöten der Bürger mit kleinem Einkommen und insbesondere auch der Rentnerinnen und Rentner entfernt haben. Arbeitnehmer, die heute in Altersvorsorge ansparen, sollen dann später, geht es nach den Vorstellungen der Grünen, ca. 21 % an Krankenkassenbeiträgen zahlen. Das ist die Logik von Robert Habeck. Jede Wählerin und jeder Wähler kann sehr ernsthaft darüber nachdenken, wie schmerzlich sie und ihn dieser Punkt treffen wird.